Wo ist der Auslöser? Wie funktioniert die Sensorreinigung oder der Schutzfilter? Was muss ich beim Kauf einer D-SLR-Kamera beachten? Kommen Dir diese Basis-Fragen bekannt vor? Dann findest Du hier die Antworten.
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Horst Bernha

Online-oder Fachgeschäft

Jörg Kaumanns schrieb:

Zitat:Freiwillige Leistung? Es ist AFAIK gesetzlich vorgeschrieben eine 2 (oder 3, bin nicht so sicher) jährige Gewährleistung auf Produkte zu haben.


Himmel noch mal...

Ja - es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene, insgesamt 24 Monate dauernde GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT des Händlers.

Dies schrieb ich ja auch bereits mehrfach.

"Garantie" ist was völlig anderes als "Gewährleistung". Garantie ist eine freiwillige Leistung, meist des Herstellers, seltener des Händlers.

GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG muß man schon auseinanderhalten. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

Zitat:D.h. alle in Deutschland gekauften Produkte haben automatisch eine Gewährleistung!


Ja. Übrigens nicht nur alle in Deutschland gekauften, sondern alle in der EU gekauften. Diese 2jährige Gewährleistungspflicht des Händlers ist EU-Recht.

Zitat:Zum ganzen Thread:

Im fachgeschäft bekomme ich meine Ware sofort mit evtl.
Beratung.


Kommt immer drauf an... Ein 300er 1:2.8 bekommst Du *vielleicht* im Online-Handel "sofort", aber abgesehen von vielleicht drei oder vier "Profi-Läden" in ganz Deutschland wohl kaum irgendwo im Laden. Der Klein-Handel muß die meisten Sachen, die nicht gängiger "Mainstream" sind, ja erstmal beim Hersteller/Importeur beschaffen.
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Rilo Naumann

Justierung von Kamera und Objektiven - Erfahrungsbericht (Ca

Hi Leute ich bin spät dran ich weiß. Ihr wartet sicher alle auf die Antwort. Selbst bin ich kein Jurist, habe aber im Web gegoogelt und meinen Geschäftsführer zum Thema angesprochen (Studium BWL). Bei uns in der Firma geht es auch gerade darum eine 4 jährige Garantiezeit einzuführen, da kam die Frage ganz gelegen. Es gibt definitiv keinen Gewährleistungsübergang auf den Zweitkäufer. Es sei denn es wird zwischen allen Parteien eine Übereinkunft getroffen. Denn der Hersteller (Händler) und Zweitkäufer kann nicht wissen ob ein gewisser Mangel schon beim Erstnutzer bestand oder vom Erstkäufer verursacht wurde, wenn der Zweitnutzer Garantiefall beantragt.
Alles andere ist Kulanz.
Gerade bei einer verlängerten Garantiezeit kann der Händler ja nur den am Verkaufstag vorliegbaren Status seiner Ware begutachten, nicht aber beim Weiterverkauf.


Schönes WE

Stefan
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