Urheberrecht, Modelrelease, Agenturverträge – hier geht es um alle Rechtsfragen, die einem Fotografen begegnen können. Diskutier mit und erhaltet wertvolle Tipps von anderen Mitgliedern. (Keine verbindliche Rechtsberatung!)
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25.05.19, 23:38
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Clara Hase

Hausrecht und Besitzerwechsel

Ja Hermann, gedacht habe ich das auch, auch wenn das Thema das Thema der Zeit ist,
denn im Falle Tierschutz und ich bin kein Vegetarier, diente dieser Einbruch sicher der Aufklärung, die man offen hätte nicht bestätigen können. Ob sich eine Polizei dafür bereitgehalten hätte stelle ich auch in Frage.
So wie andere organisationen das CCH erklimmen und Banner fallen lassen,
oder evtl sogar Greenpeece Boote kapert, um Menschen zu retten oder die Mordsee.
Das ist in der Tat nun völlig neben meinem kleinen Spaziergang durch das Sprngergebäude.
Johannes Röhnelt, bimmsel es noch mal separat auf, ergibt bestimmt ein dicke disskussion - nicht nur um Recht.
Und ein Admin schneidet das dann hier mal heraus. Bitte.
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Johannes Röhnelt

Streit zwischen Reiss-Engelhorn-Museen und Wikimedia vor dem

Zitat: Johannes Röhnelt 07.02.19, 21:13... Ansonsten warte ich jetzt erst einmal die Stellungnahme von https://irights.info/ ab.

Bei https://irights.info/ ist inzwischen das Interview mit John Weitzmann erscheinen:

https://irights.info/artikel/moegliches ... echt/29450

Wer daran interessiert ist, sich aber nicht durch alle Kommentare dort durchquälen möchte, den verweise ich auf die Klarstellung in Kommentar 8:

https://irights.info/artikel/moegliches ... ment-78755

Dass auch die Nr. 25 in der unter https://ec.europa.eu/digital-single-mar ... richtlinie
verlinkten FaQ-Liste (Last update: 12 April 2019) immer noch nicht ganz richtig ist, stört mich nicht sonderlich, weil es sich dabei um eine Maximalforderung, also eine Wunschvorstellung, handelt, die sogar noch über das hinausgeht, was sich die Wikipedianer erhoffen können. Bei der ersten, inzwischen geänderten, Golem-Analyse des Artikels 14 war das genau umgekehrt (siehe das Zitat unten in Kommentar 4). Da hatte mich die erste Fassung ziemlich irritiert.

Aber wie dem auch sei, noch ist die EU-Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt.

MfG
Johannes
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Martin Bildstein

Foto Job Anfrage - Gemeinde Tourist Info

Rechne doch deinen Zeiteinsatz aus, so ungefähr was Du meinst was Du brauchen könntest. Dann nimm dir einen auskömmlichen Stundensatz (30 bis ca 60 EUR) und multipliziere diesen mit den Stunden. Und schon hast Du einen Preis. Einer kleinen Gemeinde wird man kaum eine horrende Vergütung für die Nutzung der Bilder über x Jahre abtrotzen können. Vor allem wissen die oft gar nicht für was genau jedes einzelne Bild schlussendlich verwendet wird und in welchem Format (was alles nach MFM-Liste berücksichtigt wird). Sind es ein paar Tausend Euro, dann dürftest Du gut liegen. Ist es weit drunter, dann runde auf, auf einen niedrigen paar Tausend Euro Wert. Wenn es mehr wird, dann runde eher ab, denn 10.000 und mehr wird sich eine kleine Gemeinde nur für Fotos kaum leisten können.
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fotopura

Workshop (Pay) und keine kommerzielle Rechte am Modelrelease

Zitat: fotopura 17.03.19, 14:30Mir ging es auch nicht um die Frage (...) und ob er das für die Teilnehmer auf das nicht-kommerzielle reduzieren darf, sondern die eigentliche Tatsache das ein Model über die Teilnehmergebühr bezahlt wird und warum man da nicht auch die vollen Rechte erhält.
Werfen wir mal einen Blick in eine Modelagentur - dann sollte das alles ein wenig klarer werden.
Es gibt unterschiedliche Vertragsentwürfe.
- Modelhonorar für einen bestimmen Zeitraum (reine Arbeitszeit des Models)
- Buyout (klärt genau, wofür und wie lange und von wem die Aufnahmen vom Model genutzt werde dürfen)

Veranstalter und Model haben vermutlich aus Kostengründen (!) vereinbart, das die gemachten Aufnahmen vom Model nur für "nicht kommerzielle" Zwecke genutzt werden dürfen.
Das schließt jede kommerzielle Nutzung aus. Punkt.

Wenn eine kommerzielle Nutzung gewünscht ist, muss diese auch vereinbart sein.

In beiden Fällen erfolgt die Bildnutzung im Rahmen des bestehenden Vertrages.
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Fotografie Alex

Sylt Leuchttürme am Ellenbogen "Privatgrundstück"

Zitat: Albrecht D 15.03.19, 13:01Zitat: Johannes Röhnelt 15.03.19, 11:49Zitat: "Wer Fotos oder Videos am Strand machen möchte, muss ebenfalls aufpassen: Sollen sie gewerblich genutzt werden, muss vorher eine schriftliche Genehmigung beim Tourismus-Service beantragt werden."Interessanterweise bezieht sich die erforderliche Genehmigung auf Sylt allgemein, also das Gebiet der Gemeinde Sylt und nicht speziell auf den in Privatbesitz befindlichen "Ellenbogen".

Das wäre so, als wenn die Stadt Rothenburg ob der Tauber für den historischen Stadkern eine Fotografier- und Veröffentlichungs-Erlaubnis verlangen würde. Vieleicht ist das schon so, ich war schon lange nicht mehr dort.

Andererseits gibt es an anderen Stränden ebenfalls Regeln, die von der Kommunalverwaltung erlassen wurden, auch bei relativ kleinen Gewässern wie Weihern.

Bitte nicht missverstehen. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass mit Hilfe von Ortssatzungen für das Gebiet einer Gemeinde bestimmte Schrankenregelungen des UrhG ( z. B. die Panoramafreiheit des § 59) mit verbindlicher Wirkung gegenüber jedermann außer Kraft gesetzt werden können.

Deshalb auch der Vergleich mit den Fake News ;-).
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