Fotomontagen auf Basis von existierenden Kunstwerken

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Rolf Sontag Rolf Sontag   Beitrag 1 von 5
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Landauf, landab sieht man im Netz zum Teil sehr gelungene Montagen in denen berühmte Bilder verfremdet werden indem Teile per Photoshop ausgetauscht oder sonstwie verändert werden.
Wie sieht das rechtlich aus wenn man:
a) Das verfremdete Kunstwerk selber fotografiert hat (erlaubt oder nicht...)
b) alle weiteren verwendeten Elemente auch selbst fotografiert hat.
Am weitesten verbreitet sind zB. Bilder wie die der Mona Lisa oder des Mädchens mit dem goldenen Ohrring, in die Köpfe von Tieren einmontiert wurden.
In USA kann man beispielsweise sein Haustier fotografieren lassen, welches dann in ein Bild eigener Wahl einmontiert wird.
Gruß und Dank an Euch alle
Rolf
TLK TLK   Beitrag 2 von 5
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Rechtlich sieht es wohl so aus (Das ist eine Auswahl, ggf. noch die anderen Texte dort berücksichtigen!):
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php ... otomontage
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php ... eBenutzung
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php ... kvergleich (dies ist mE der entscheidende Punkt - Stichwort: Gestaltungshöhe)

PS: Was in den USA erlaubt ist oder nicht, tut mW hierbei nichts zur Sache, solange Du nicht US-Bürger bist, keine US-Bürger und/oder Orte, Gegenstände etc. in USA fotografierst und danach veröffentlichen möchtest...
Rolf Sontag Rolf Sontag   Beitrag 3 von 5
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Herzlichen Dank!
Demnach sollte es meiner Meinung nach zulässig sein.
Einen Tierkopf auf ein ernst gemeintes Menschenportrait zu setzen, dürfte wohl der Parodie genug sein.
Gruß Rolf
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 4 von 5
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Zitat: Rolf Sontag 27.03.19, 16:09Zum zitierten Beitrag...
a) Das verfremdete Kunstwerk selber fotografiert hat (erlaubt oder nicht...)
b) alle weiteren verwendeten Elemente auch selbst fotografiert hat.
...
In USA ...

Wenn a) und b) zutreffen ist das schon einmal eine sehr gute Voraussetzung für das Projekt.
Wenn jetzt noch c) das zu fremdende Kunstwerk und alle weiteren verwendeten Elemente nicht (z.B. Tierkopf) oder nicht mehr (z. B. Mona Lisa) urheberrechtlich geschützt sind, kann fast nichts schief.

"Fast nichts", weil man ja beim Fotografieren berühmter Kunstwerke eventuell ja auch Fotografierverbote von Museen beachten muss.

Wenn c) nicht zutrifft sollte man wie schon deutlich wurde eine freie Benutzung anstreben.

Siehe zur Vertiefung hierzu auf meiner HP auch den Beitrag https://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Bilder in Bildern können unter besonderen Umständen auch als Zitate durchgehen, aber m. E. eher selten. Darauf würde ich nicht bauen. Dabei müsste auch die Quelle angegeben werden, was bei der freien Benutzung nicht erforderlich ist.

Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich zitiert oder frei benutzt habe, und vorsichtshalber die Quelle angeben möchte, dann würde ich sie in das Pixelbild schreiben, damit sie nicht über Suchmaschinen gefunden wird. Ja, so ist es zu den ersten Abmahnungen bei Bildrechtsverletungen gekommen.

In den USA gibt es den fair use im Urheberrecht. Da ist mehr erlaubt.

MfG
Johannes

PS: Etwas ähnliches haben hier schon einmal diskutiert:
https://www.fotocommunity.de/forum/gese ... n---420046
https://www.fotocommunity.de/forum/gese ... ndex1.html
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 5 von 5
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Zitat: Johannes Röhnelt 28.03.19, 10:05Zum zitierten Beitrag...
In den USA gibt es den fair use im Urheberrecht. Da ist mehr erlaubt.
...

Vielleicht wird das aber bald auch in EU besser:

https://ec.europa.eu/germany/news/20190 ... errecht_de

Published: 22 March 2019
Last update: 26 March 2019

Siehe den Abschnitt "Memes, Parodien u.a. sind in Zukunft EU-weit erlaubt"
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