17.02.12, 18:23
Beitrag 91 von 143
HerrFreitag schrieb:
Zitat:
Ich nicht.
Die "Ware" war aus meinen Händen, weiss ich was damit in der Zwischenzeit passiert ist?
Selbst wenn es das ist was ich hingeschickt habe, vielleicht hat ers runtergwürfelt, oder was weiss ich.
Ich verkaufe ohne Rücknahme/Umtausch, fertig.
Wer das nicht mag...
Ich bestehe auch nicht auf der Option.
Das ist halt das Risiko bei solchen Auktionen.
Gekauft wie gesehen.
Zitat:
Ich nicht.
Die "Ware" war aus meinen Händen, weiss ich was damit in der Zwischenzeit passiert ist?
Selbst wenn es das ist was ich hingeschickt habe, vielleicht hat ers runtergwürfelt, oder was weiss ich.
Ich verkaufe ohne Rücknahme/Umtausch, fertig.
Wer das nicht mag...
Ich bestehe auch nicht auf der Option.
Das ist halt das Risiko bei solchen Auktionen.
Gekauft wie gesehen.
Frank Dpunkt schrieb:
> Gekauft wie gesehen.
Gefällt mir im Zusammenhang mit ebay-Käufen sehr gut ;-)
> Gekauft wie gesehen.
Gefällt mir im Zusammenhang mit ebay-Käufen sehr gut ;-)
17.02.12, 18:50
Beitrag 93 von 143
Volker Warbende schrieb:
Zitat:
Genau wies da steht.
Ich hole aber auch gern ab.
Zitat:
Genau wies da steht.
Ich hole aber auch gern ab.
Mein Standpunkt:
Sechs Monate Garantie für gebrauchte Geräte sind unter Privatleuten unzumutbar.
Rückgabe wegen Kaufreue (oder woanders billiger gefunden) muß unter Erwachsenen nicht sein.
Bastlerkram ist OK, der geht ohne jede Garantie.
Wenn man verspricht, daß etwas "intakt" ist, dann muß es das auch sein, wenn der Käufer das Paket öffnet. Das schließt eine angemessene Verpackung ein.
"Pilzgeruch" ist was für Trüffelschweine, wenn da jedoch Pilzgeflecht zu sehen sein sollte, dann ist das sicher nicht erst beim Käufer gewachsen.
Sechs Monate Garantie für gebrauchte Geräte sind unter Privatleuten unzumutbar.
Rückgabe wegen Kaufreue (oder woanders billiger gefunden) muß unter Erwachsenen nicht sein.
Bastlerkram ist OK, der geht ohne jede Garantie.
Wenn man verspricht, daß etwas "intakt" ist, dann muß es das auch sein, wenn der Käufer das Paket öffnet. Das schließt eine angemessene Verpackung ein.
"Pilzgeruch" ist was für Trüffelschweine, wenn da jedoch Pilzgeflecht zu sehen sein sollte, dann ist das sicher nicht erst beim Käufer gewachsen.
17.02.12, 20:10
Beitrag 95 von 143
Jan Böttcher schrieb:
Zitat:
Die Pilze vor denen Fotoknipser Angst haben müssen, machen
nicht durch Geruch auf sich aufmerksam.
Dazu ist es gar nicht genug Myzel.
Zitat:
Die Pilze vor denen Fotoknipser Angst haben müssen, machen
nicht durch Geruch auf sich aufmerksam.
Dazu ist es gar nicht genug Myzel.
"Die Pilze vor denen Fotoknipser Angst haben müssen, machen
nicht durch Geruch auf sich aufmerksam.
Dazu ist es gar nicht genug Myzel."
Eben. Und an einem 3 Jahre altem Objektiv das trocken gelagert wird eigentlich ausgeschlossen.
nicht durch Geruch auf sich aufmerksam.
Dazu ist es gar nicht genug Myzel."
Eben. Und an einem 3 Jahre altem Objektiv das trocken gelagert wird eigentlich ausgeschlossen.
Frank Dpunkt schrieb:
Zitat:
Ich habe mehrere Objektive, deren Befall nur bei sehr genauem Hinsehen sichtbar ist und die deutlich nach Schimmel riechen.
Zitat:
Ich habe mehrere Objektive, deren Befall nur bei sehr genauem Hinsehen sichtbar ist und die deutlich nach Schimmel riechen.
Das Problem bei ebay Verkäufen besteht in der Beweislast.Innerhalb der 6 Mon. Frist liegt die beim Verkäufer, sollten irgendwelche Mängel auftreten die in der Auktion nicht angegeben wurden.Selbst für Privatverkäufer gilt diese Regelung, auch wenn man unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft hat.
Katharina F. schrieb:
Zitat:
Nein.
Wenn unter "wirksamem" Ausschluß der Sachmangelhaftung von Privat angeboten und verkauft wurde, dann beißt sich Dein Anwalt am Verkäufer in so einem Fall die Zähne aus (oder er sagt Dir gleich: "Da brauchen wir gar nicht erst einen Brief schreiben". Ziegelstein statt Objektiv im Paket wäre etwas anderes.
"wirksam":
- Volle und eindeutige Formulierung (nicht "Privatverkauf, Ihr wißt schon")
- echter Privatverkäufer
... (was immer dem Profi noch einfällt)
Man/frau sollte sich stets gut überlegen, ob man/frau bei einer so gekennzeichneten Auktion mitbietet bzw. in welcher Höhe.
Zitat:
Nein.
Wenn unter "wirksamem" Ausschluß der Sachmangelhaftung von Privat angeboten und verkauft wurde, dann beißt sich Dein Anwalt am Verkäufer in so einem Fall die Zähne aus (oder er sagt Dir gleich: "Da brauchen wir gar nicht erst einen Brief schreiben". Ziegelstein statt Objektiv im Paket wäre etwas anderes.
"wirksam":
- Volle und eindeutige Formulierung (nicht "Privatverkauf, Ihr wißt schon")
- echter Privatverkäufer
... (was immer dem Profi noch einfällt)
Man/frau sollte sich stets gut überlegen, ob man/frau bei einer so gekennzeichneten Auktion mitbietet bzw. in welcher Höhe.
und gibt es schon ein ergebniss ?
Jan...na wenn du meinst.Dann forste dich mal durch diverse Seiten im Netz.Da steht solange der Käufer seine Unterschrift nicht unter dem Kauf getätigt hat,so wie es beim Gebrauchtwagenkaufvon statten geht,ist diese Klausel unwirksam.
Ich glaube nicht ans Netz, aber wenn Du die Prozesskosten übernimmst, teste ich es nächstesmal live und in Farbe aus.
Katharina F. schrieb:
Zitat:
Ja, Gebrauchtwagenkauf. Da wird i.d.R. ein Kaufvertrag aufgesetzt und unterschrieben.
Aber bei anderen Verkäufen von privat gibt es keine Pflicht zum Vertrag mit Unterschrift, soweit ich weiß.
Daher verstehe ich noch nicht so ganz worauf du hinaus willst.
Hast du entsprechende Links?
Nachricht bearbeitet (22:18)
Zitat:
Ja, Gebrauchtwagenkauf. Da wird i.d.R. ein Kaufvertrag aufgesetzt und unterschrieben.
Aber bei anderen Verkäufen von privat gibt es keine Pflicht zum Vertrag mit Unterschrift, soweit ich weiß.
Daher verstehe ich noch nicht so ganz worauf du hinaus willst.
Hast du entsprechende Links?
Nachricht bearbeitet (22:18)
Heiko..les mal bei ebay den Hinweis Gewährleistungsausschluß von Privat.Einer von vielen Berichten aus dem Netz.
Katharina F. schrieb:
Zitat:
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und etwas gesucht und gelesen - und kann trotzdem nichts von dem was du schreibst finden.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
Weder dass eine Unterschrift erforderlich ist, noch dass die Gewährleistung trotz Ausschluss 6 Monate gilt und die Beweislast innerhalb dieser 6 Monate beim Verkäufer liegt (bezogen auf deine Aussage "sollten irgendwelche Mängel auftreten die in der Auktion nicht angegeben wurden").
Das ganze Bezieht sich m.E. auf die Artikelbeschreibung sowie den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe - und nicht auf irgendwelche innerhalb 6 Monaten auftretenden Mängel.
Zitat aus dem Link:
"Wichtig: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Dies ist jedoch nicht so! Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist. Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor."
Dass die Ware bei Übergabe der Artikelbeschreibung entsprechen muss, versteht sich von selbst.
Daher nochmal die Frage an dich:
Worauf basieren deine Aussagen?
Hast du entsprechende Links?
Nachricht bearbeitet (18:52)
Zitat:
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und etwas gesucht und gelesen - und kann trotzdem nichts von dem was du schreibst finden.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
Weder dass eine Unterschrift erforderlich ist, noch dass die Gewährleistung trotz Ausschluss 6 Monate gilt und die Beweislast innerhalb dieser 6 Monate beim Verkäufer liegt (bezogen auf deine Aussage "sollten irgendwelche Mängel auftreten die in der Auktion nicht angegeben wurden").
Das ganze Bezieht sich m.E. auf die Artikelbeschreibung sowie den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe - und nicht auf irgendwelche innerhalb 6 Monaten auftretenden Mängel.
Zitat aus dem Link:
"Wichtig: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Dies ist jedoch nicht so! Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist. Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor."
Dass die Ware bei Übergabe der Artikelbeschreibung entsprechen muss, versteht sich von selbst.
Daher nochmal die Frage an dich:
Worauf basieren deine Aussagen?
Hast du entsprechende Links?
Nachricht bearbeitet (18:52)