Frank Dpunkt schrieb:
Zitat:
Ja sehe ich auch so .
Zitat:
Ja sehe ich auch so .
Regina Hübner schrieb:
Zitat:
Macht höchstens ein Gutachter - und dann auch nicht umsonst.
Zitat:
Macht höchstens ein Gutachter - und dann auch nicht umsonst.
Frank Dpunkt schrieb:
Zitat:
Hätte hätee fahrradkette... nun ja ich hätte das Ding gar nicht erst mit Paypal reinsetzten sollen.. Nun ja hinterher ist man immer schlauer - dafür hab ich jetzt auch mal meine "ichhattedaneulichsonidiotenbeiebay Erfarung"
Ich könnte das Spielchen jaetzt auch noch weitertreiben und den Schmock wegen versuchten Betrugs anzeigen - aber irgendwo is ja auch mal gut -nech?
Zitat:
Hätte hätee fahrradkette... nun ja ich hätte das Ding gar nicht erst mit Paypal reinsetzten sollen.. Nun ja hinterher ist man immer schlauer - dafür hab ich jetzt auch mal meine "ichhattedaneulichsonidiotenbeiebay Erfarung"
Ich könnte das Spielchen jaetzt auch noch weitertreiben und den Schmock wegen versuchten Betrugs anzeigen - aber irgendwo is ja auch mal gut -nech?
Och, Anzeige wegen §263 (2) ist kostenlos (das Vergügen mäßig, da Staatsanwälte zum jagen getragen werden müssen (wenn es nicht gerade um die (schön einfache) Verfolgung von Falschparkern geht)).
In diesem Fall - da das Objektiv wieder da ist, und der faule Käufer keinen Vermögensvorteil erlangt hat - aber sowas von spaßfrei, das ist wieder nicht das Porto für die eMail an den online-Staatsanwalt wert.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Ich empfehle Dir, Dein Leben gründlich umzustellen und in Zukunft immer ERST die Grundlagen zu lesen, und dann zu handeln (bzw. zu schreiben).
eBay-Grundsätze und AGB
Paypal-AGB
BGB
Dem Rest der Welt empfehle ich dann mal, darüber nachzudenken, ob es innerdeutsch (bzw. innerhalb IBAN&BIC-Euro-Land) für sie Sinn macht, Paypal zu nutzen bzw. anzubieten.
In diesem Fall - da das Objektiv wieder da ist, und der faule Käufer keinen Vermögensvorteil erlangt hat - aber sowas von spaßfrei, das ist wieder nicht das Porto für die eMail an den online-Staatsanwalt wert.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Ich empfehle Dir, Dein Leben gründlich umzustellen und in Zukunft immer ERST die Grundlagen zu lesen, und dann zu handeln (bzw. zu schreiben).
eBay-Grundsätze und AGB
Paypal-AGB
BGB
Dem Rest der Welt empfehle ich dann mal, darüber nachzudenken, ob es innerdeutsch (bzw. innerhalb IBAN&BIC-Euro-Land) für sie Sinn macht, Paypal zu nutzen bzw. anzubieten.
26.02.12, 22:33
Beitrag 140 von 143
HerrFreitag schrieb:
Zitat:
Na also, hat sich das doch alles in Wohlgefallen aufgelöst und der Käufer ist kein Betrüger.
Da er kein vereidigter Objektivbegutachter ist, hat er eben die Punkte für Schimmel gehalten. Nun reg dich wieder ab.
Zitat:
Na also, hat sich das doch alles in Wohlgefallen aufgelöst und der Käufer ist kein Betrüger.
Da er kein vereidigter Objektivbegutachter ist, hat er eben die Punkte für Schimmel gehalten. Nun reg dich wieder ab.
HerrFreitag schrieb:
Zitat:
Also hättest Du die Sache auch entspannt aussitzen können.
Zitat:
Selbst schuld, damit bleibst Du auf den Glas sitzen, den der Käufer hat ja seinen Willen durchgesetzt und ist das Ding wieder los. Ob ers nicht mehr haben wollte, weil ers woanders billiger bekommt oder seine Frau "nicht-noch-ein-Objektiv"-Terror gemacht hat ist SEIN Problem, das DU jetzt für ihn gelöst hast.
DAS nenne ich verschwendete Lebenszeit.
kopfschüttelnde Grüße
bb
Zitat:
Also hättest Du die Sache auch entspannt aussitzen können.
Zitat:
Selbst schuld, damit bleibst Du auf den Glas sitzen, den der Käufer hat ja seinen Willen durchgesetzt und ist das Ding wieder los. Ob ers nicht mehr haben wollte, weil ers woanders billiger bekommt oder seine Frau "nicht-noch-ein-Objektiv"-Terror gemacht hat ist SEIN Problem, das DU jetzt für ihn gelöst hast.
DAS nenne ich verschwendete Lebenszeit.
kopfschüttelnde Grüße
bb
Naja Sitzen bleiben werde ich nicht auf der Linse .... Ich verkauf es einfach wieder ... Und die eventuell verlorene Lebenszeit wird durch meinen gewachsenen Erfahrungsschatz ausgeglichen .
Daumen hoch!