Ärger mit Ebay Kunden...

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Michael.M. Michael.M.   Beitrag 136 von 143
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Frank Dpunkt schrieb:

Zitat:Jetzt hast du im Prinzip den Kauf rückgängig gemacht.
Er wird das Objektiv nicht mehr annehmen.
Das wollte er ja auch.
Da hättest du dir den ganzen Zirkus sparen können indem du das
Ding gleich zurücknimmst.




Ja sehe ich auch so .
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 137 von 143
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Regina Hübner schrieb:

Zitat:Ich hoffe Du hast Dir die Meinung des Fotofachhändler mit
Stempel und Siegel für den Typen der das Objektiv gekauft
hatte besiegeln lassen?



Macht höchstens ein Gutachter - und dann auch nicht umsonst.
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 138 von 143
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Frank Dpunkt schrieb:

Zitat:Jetzt hast du im Prinzip den Kauf rückgängig gemacht.
Er wird das Objektiv nicht mehr annehmen.
Das wollte er ja auch.
Da hättest du dir den ganzen Zirkus sparen können indem du das
Ding gleich zurücknimmst.


Hätte hätee fahrradkette... nun ja ich hätte das Ding gar nicht erst mit Paypal reinsetzten sollen.. Nun ja hinterher ist man immer schlauer - dafür hab ich jetzt auch mal meine "ichhattedaneulichsonidiotenbeiebay Erfarung"

Ich könnte das Spielchen jaetzt auch noch weitertreiben und den Schmock wegen versuchten Betrugs anzeigen - aber irgendwo is ja auch mal gut -nech?
Jan Böttcher Jan Böttcher Beitrag 139 von 143
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Och, Anzeige wegen §263 (2) ist kostenlos (das Vergügen mäßig, da Staatsanwälte zum jagen getragen werden müssen (wenn es nicht gerade um die (schön einfache) Verfolgung von Falschparkern geht)).

In diesem Fall - da das Objektiv wieder da ist, und der faule Käufer keinen Vermögensvorteil erlangt hat - aber sowas von spaßfrei, das ist wieder nicht das Porto für die eMail an den online-Staatsanwalt wert.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Ich empfehle Dir, Dein Leben gründlich umzustellen und in Zukunft immer ERST die Grundlagen zu lesen, und dann zu handeln (bzw. zu schreiben).

eBay-Grundsätze und AGB
Paypal-AGB
BGB

Dem Rest der Welt empfehle ich dann mal, darüber nachzudenken, ob es innerdeutsch (bzw. innerhalb IBAN&BIC-Euro-Land) für sie Sinn macht, Paypal zu nutzen bzw. anzubieten.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 140 von 143
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HerrFreitag schrieb:

Zitat:Es war natürlich nichts von verpilzeten Linsen zu sehen, und
besonders gerochen hat es auch nicht. Bei eingehender
Begutachtung habe ich zwar einige kleine gaaaaanz kleine
Punkte auf der Unterseite der Frontlinse feststellen können,
aber jezt nichts was auf Schimmel oder Pilz hindeuten würde.


Na also, hat sich das doch alles in Wohlgefallen aufgelöst und der Käufer ist kein Betrüger.
Da er kein vereidigter Objektivbegutachter ist, hat er eben die Punkte für Schimmel gehalten. Nun reg dich wieder ab.
B. Betancourt B. Betancourt Beitrag 141 von 143
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HerrFreitag schrieb:

Zitat:So. Es hat sich so einiges getan in den lezten tagen. Ich habe
den Käufer wiederholt gebeten mir mal Beweisfotos zukommen zu
lassen. Dazu war er entweder nicht gewillt oder in der Lage .



Also hättest Du die Sache auch entspannt aussitzen können.



Zitat:Um die ganze Sache jetzt mal abzuschliessen, die mich in den
lezten Wochen schon genug Nerven und lebenszeit gekostet hat,
habe ich Ihn gebeten mir das Teil zur Begutachtung zukommen zu
lassen. Ich habe mit Ihm ausgemacht das ich bei
Schimmelfreiheit das Objektiv zurückschicke und bei
Schimmelbefall behalte und den kauf rückabwickle.


Selbst schuld, damit bleibst Du auf den Glas sitzen, den der Käufer hat ja seinen Willen durchgesetzt und ist das Ding wieder los. Ob ers nicht mehr haben wollte, weil ers woanders billiger bekommt oder seine Frau "nicht-noch-ein-Objektiv"-Terror gemacht hat ist SEIN Problem, das DU jetzt für ihn gelöst hast.

DAS nenne ich verschwendete Lebenszeit.


kopfschüttelnde Grüße
bb
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 142 von 143
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Naja Sitzen bleiben werde ich nicht auf der Linse .... Ich verkauf es einfach wieder ... Und die eventuell verlorene Lebenszeit wird durch meinen gewachsenen Erfahrungsschatz ausgeglichen .
Jan Böttcher Jan Böttcher Beitrag 143 von 143
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