Ärger mit Ebay Kunden...

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HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 106 von 143
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So es gibt was neues... nämlich NICHTS

Habe vorgestern nochmals bei Ebay angerufen und den Jungs da wegen der Entscheidung in meinem Fall mal Beine zu machen. Habe da nochmals erklärt das der User irgendwie verdächtig rüberkommt. Erst jezt hat man mir die Nummer vom "Gerneral Service" gegeben, der für deratige Fälle zuständig ist.

Paralel dazu habe ich den Käufer nochmal angeschrieben um es eventuell dochnoch "im Guten" zu versuchen. Ich habe Ihn freundlich aber bestimmt aufgefordert mir Fotos vom Pilzbefall des Objektivs mit meiner Seriennummer zukommen zu lassen.

Erwartungsgemäss keine Reaktion.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 107 von 143
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HerrFreitag schrieb:

Zitat:Ich habe Ihn
freundlich aber bestimmt aufgefordert mir Fotos vom Pilzbefall
des Objektivs mit meiner Seriennummer zukommen zu lassen.

Erwartungsgemäss keine Reaktion.



kann er ja auch nicht.
Er sieht ja keinen Pilz, er riecht ihn nur.
Pass auf das er dir keine "Geruchs"-Probe schickt.

Hab im TV mal was über Hunde gesehen, die Schimmelpize in Wohnungen finden sollen.
Vielleicht hat er so einen?
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 108 von 143
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Frank Dpunkt schrieb:

Zitat:HerrFreitag schrieb:

Zitat:Ich habe Ihn
freundlich aber bestimmt aufgefordert mir Fotos vom

Pilzbefall
Zitat:des Objektivs mit meiner Seriennummer zukommen zu lassen.

Erwartungsgemäss keine Reaktion.



kann er ja auch nicht.
Er sieht ja keinen Pilz, er riecht ihn nur.
Pass auf das er dir keine "Geruchs"-Probe schickt.

Hab im TV mal was über Hunde gesehen, die Schimmelpize in
Wohnungen finden sollen.
Vielleicht hat er so einen?



Naja, aber er hat ja auch schon geschrieben "Linsen sind völlig verpilzt". Offensichtlich kann er es ja doch sehen. Und wenn er für über 80.000 Euro Fotokram Zuhause rumliegen hat, dann ist er auch bestimmt in der Lage ein Foto davon zu machen.
B. Betancourt B. Betancourt Beitrag 109 von 143
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Katharina F. schrieb:

Zitat:Jan...na wenn du meinst.Dann forste dich mal durch diverse
Seiten im Netz.Da steht solange der Käufer seine Unterschrift
nicht unter dem Kauf getätigt hat,so wie es beim
Gebrauchtwagenkaufvon statten geht,ist diese Klausel unwirksam.


Schon gemerkt, dass das BGB das mit der Vertragsfreiheit anders sieht als diverse Internetforen?

Vertragsfreiheit bedeutet u.A. auch Freiheit der Form.
Die Schriftform ist nur für bestimmte Rechtsgeschäfte bindend vorgeschrieben. Der Verkauf eines Objektivs gehört definitiv nicht dazu.

bye/bb
Katharina F. Katharina F. Beitrag 110 von 143
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www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

sehr interessant was das steht.

Hoffe der link funktioniert,im Gegensatz zu meiner Tastatur
Heiko 99 Heiko 99 Beitrag 111 von 143
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Katharina F. schrieb:

Zitat:www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

sehr interessant was das steht.



wenn man es versteht.
ich glaube du verdrehst da einiges.

da steht zum beispiel:

"Die sogenannte Beweislastumkehr (§ 476 BGB) gilt nur beim Gebrauchsgüterverkauf, bei dem ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft, nicht unter zwei Privatleuten."


http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

Gilt eben nicht für Verkauf von Privat.
Jan Böttcher Jan Böttcher Beitrag 112 von 143
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Die Beweislast ist doch nur noch ein Pickel auf dem Grabstein des Universums.

Von Privat an den Rest der Welt kann der Verkäufer jegliche Sachmangelhaftung ausschließen (bis mir jemand die Prozesskosten vorstreckt und ich doch noch gewinne).
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 113 von 143
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Jan Böttcher schrieb:

Zitat:Die Beweislast ist doch nur noch ein Pickel auf dem Grabstein
des Universums.

Von Privat an den Rest der Welt kann der Verkäufer jegliche
Sachmangelhaftung ausschließen (bis mir jemand die
Prozesskosten vorstreckt und ich doch noch gewinne).


Tja, aber da gibt es ja immer noch Paypal. Die haben den Kufbetrag bereits von meinem Konto abgezogen.
Sarah Tustra Sarah Tustra   Beitrag 114 von 143
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HerrFreitag schrieb:

Zitat:Jan Böttcher schrieb:

Zitat:Die Beweislast ist doch nur noch ein Pickel auf dem Grabstein
des Universums.

Von Privat an den Rest der Welt kann der Verkäufer jegliche
Sachmangelhaftung ausschließen (bis mir jemand die
Prozesskosten vorstreckt und ich doch noch gewinne).


Tja, aber da gibt es ja immer noch Paypal. Die haben den
Kufbetrag bereits von meinem Konto abgezogen.



In den USA scheint Pay Pal da zu rustikaleren Methoden zu neigen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 29,00.html
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 115 von 143
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HerrFreitag schrieb:

Zitat:Jan Böttcher schrieb:

Zitat:Die Beweislast ist doch nur noch ein Pickel auf dem Grabstein
des Universums.

Von Privat an den Rest der Welt kann der Verkäufer jegliche
Sachmangelhaftung ausschließen (bis mir jemand die
Prozesskosten vorstreckt und ich doch noch gewinne).


Tja, aber da gibt es ja immer noch Paypal. Die haben den
Kufbetrag bereits von meinem Konto abgezogen.



Das heisst?
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 116 von 143
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Das bedeutet das Paypal das Geld bis zur Klärung der Falles von meinem Konto abgezogen hat . Das Konto befindet sich also im Minus da ich ja den Verkaufserlös direkt nach ende der Auktion vom Kaufer erhalten habe und sofort auf mein Bankrott transferiert habe .
Jan Böttcher Jan Böttcher Beitrag 117 von 143
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So weit läuft ja nun alles ganz genau so, wie ich es vorhergesagt habe.

Ich weiß doch schon lange, daß ich nahezu immer Recht habe, aber das steigert meine Beliebtheit genausowenig wie der Umstand, daß ich Recht habe.


Warten wir also mal ab, welche Schritte Paypal weiterhin einleitet, um Dein Konto "auszugleichen".

eMail an Dich mit Zahlungsaufforderung? (vermutlich mit kontroverser Antwort durch Dich)

Lastschrift? (ggf. mit Rücklastschrift durch Dich)

Mahnbescheid? (ggf. mit folgendem Gerichtsverfahren, das aufgrund der Paypal-AGB zu Deinen Ungunsten enden wird)

Oder sie lassen es einfach ersteinmal auf sich beruhen und warten (lange und letzendes vergeblich) auf Plus-Umsätze Deinerseits und schließen es geräuschlos "aus Geschäftsinteresse" und kündigen Dir das Konto.

Ach ja, und es könnte natürlich so laufen, daß Paypal entscheidet, daß der Anspruch des Käufers unberechtigt ist und niedergeschlagen wird (vermutlich gleich nachdem Edmund Stoiber zum Bundespräsidenten gewählt wurde).
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 118 von 143
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HerrFreitag schrieb:

Zitat:Das bedeutet das Paypal das Geld bis zur Klärung der Falles von
meinem Konto abgezogen hat . Das Konto befindet sich also im
Minus da ich ja den Verkaufserlös direkt nach ende der Auktion
vom Kaufer erhalten habe und sofort auf mein Bankrott
transferiert habe .



Donnerwetter
B. Betancourt B. Betancourt Beitrag 119 von 143
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HerrFreitag schrieb:

Zitat:...Das Konto befindet sich also im
Minus da ich ja den Verkaufserlös direkt nach ende der Auktion
vom Kaufer erhalten habe und sofort auf mein Bankrott
transferiert habe .


Dreist.

Aus gutem Grund steht unter allen meinen Auktionen "KEIN PAYPAL" und Verkäufer, die nur PP als Zahlung akzeptieren sind bei mir ebenfalls aus dem Rennen.
Katharina F. Katharina F. Beitrag 120 von 143
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Man sollte pay pal eben vermeiden wo man kann.Über deren Geschäftspraktiken gibt es massenweise Beschwerden im Netz.
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