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Jochen B


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Kommentare 5

  • Jochen B 8. Oktober 2009, 7:11

    Nein: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
    Das Paar in der linken Ecke dürfte ziemlich genau die Grenze der Legalität markieren, während einer auf der Bank mich im weiteren Verlauf derart misstrauisch beobachtete, dass ich ihn lieber unkenntlich gemacht habe.
  • Thomas Ströder 7. Oktober 2009, 17:09

    Außerdem kann der Arm auch als Begrenzungselement dienen. So sind in allen vier Ecken solche Elemente (Baum, Bau, Paar, Arm). Ohne den Arm würde es aber vermutlich auch gut wirken, weil dann die Linien der Stufen bis in die Bildecke durchgezogen wären.
    Gibt's da eigentlich eine halbwegs genaue Abgrenzung, wann erkennbare Personen nicht als Motiv gewertet werden?
  • -Schnecke- 10. September 2009, 16:07

    Ok...überzeugt:-))
    LG Schnecke
  • Jochen B 10. September 2009, 15:06

    Der Neptunbrunnen steht 60m südwestlich, aber AquaDom (im Radisson SAS Hotel) ist richtig. :-), Dom sowieso. Den Arm könnte ich zwar rausstempeln, aber nicht abschneiden (weil ich den Plattenbau als Begrenzung brauche), das auf zwei Seiten angeschnittene Paar finde ich als "zufälliges Bildelement" kanz o.k. so (wären sie weniger zufällig, kämen schon wieder die "Bildrechte" in`s Spiel).
    LG Jochen
  • -Schnecke- 10. September 2009, 14:21

    Eine lebendige, aufgelockerte Szenerie....die jungen Leute,
    die in der Mittagshitze eine Abkühlung am Springbrunnen (Neptunbrunnen?) genießen, die Spiegelung der Sonne im Glasdach des...Aquadom?,
    mit der Kupel des Berliner Doms im Hintergrund....
    da gibt es eigentlich nix zu "meckern"..:-))
    Spontan würde ich doch sagen, vielleicht rechts dieser Arm weg,
    dafür aber die Dame am linken Bildrand ganz drauf...vielleicht sind sie auch nur aus Versehen ins Bild gelaiufen...;-))
    LG Schnecke

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