Zensur findet statt, immer dreister.

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xxx xxx Beitrag 61 von 243
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Zitat: XYniel 04.03.17, 11:36Zum zitierten Beitragwelche deutsche kultur meinst du genau?
die der merkel, der von petry, vielleicht özdemir oder doch seehofer?


Es muss ungeheuer entspannend sein, mit einer derartigen Windel der Ignoranz gepampert zu sein. Man lässt es einfach laufen. :-)
TLK TLK   Beitrag 62 von 243
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Zitat: Siggiknipst 04.03.17, 11:31Zum zitierten BeitragEs gab auch im Abendland Sittenpolizei. Die Penisse wurden abgeschlagen oder mit einem Feigenblatt überdeckt. Auf dem Gemälde von Michelangelo "Kreuzigung des Heiligen Petrus" ließ der Vatikan den Penis übermalen. Eigentlich hatte ich angenommen, dass die Zeiten abstruser Moral ein für allemal vorbei sind. Sie scheinen aber wieder zu kommen.

Das europäische Zeitalter, welches gemeinhin als besonders prüde angesehen werden kann und auch muß, hast Du dabei ganz ausgelassen, obwohl es noch gar nicht sooo lange her ist.
Es handelt sich dabei um das Viktorianische Zeitalter - für Deutschland ist dessen Entsprechung übrigens ungefähr das Wilhelminische Zeitalter -, und dieses lag im 19. bzw. frühen 20. Jh.
paulharris paulharris Beitrag 63 von 243
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Ein Rathaus ist keine Galerie, Kusthalle oder sonst ein Ort der kulturellen Vielfalt, den man freiwillig aufsucht und wieder gehen kann, wenn es einem nicht gefällt. Es ist ein Ort, den man aufsuchen und auf harten Bänken warten muß, bis man endlich dran ist. Auch die prüden Leute, die vielleicht keine Aktfotos sehen wollen. Es gibt ja weiß Gott genug Orte, die Bilder zu zeigen. Ist ja nicht verboten, nur halt nicht im Rathaus.

PaulHarris
Sag mal Micha Sag mal Micha Beitrag 64 von 243
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Natürlich ist ein Rathaus ein Ort kultureller Vielfalt.
Wer an Vielfalt interessiert ist, stellt einen geeigneten Raum zur Verfügung, ggfs. getrennt vom Besucherstrom.
Wenn aber provokante Bilder verhindert werden, und um nichts anderes ging es da seit Jahren, ist das Zensur, da braucht mir keiner was anderes zu erzählen. Aber dafür ist diese Plattform ja bekannt in Stadt und Land.
0x FF 0x FF   Beitrag 65 von 243
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Jedenfalls hat sich die Gesellschaft immer an ihrem prüdesten Mitglied zu orientieren. Soviel Bürokratie muss sein.
XYniel XYniel Beitrag 66 von 243
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Zitat: Sag mal Micha 04.03.17, 19:25Zum zitierten BeitragNatürlich ist ein Rathaus ein Ort kultureller Vielfalt.
Wer an Vielfalt interessiert ist, stellt einen geeigneten Raum zur Verfügung, ggfs. getrennt vom Besucherstrom.
Wenn aber provokante Bilder verhindert werden, und um nichts anderes ging es da seit Jahren, ist das Zensur, da braucht mir keiner was anderes zu erzählen. Aber dafür ist diese Plattform ja bekannt in Stadt und Land.

aber in einem rathaus verkehren alle möglichen leute gewzwungener massen, angestellte und ebenso kinder. und da es ein klares angestellten- und jugendschutzgesetz hierfür gibt, hat man sich daran zu halten.

das rathaus hat schon mal aus ähnlichen problemen dann einen anderen ort zur verfügung gestellt. das man nun wieder versucht dagegen zu monieren, finde ich falsch. es gibt nun mal bestimmte auflagen bei öff. örtlichkeiten und es ist nicht einzusehen, warum das rathaus, dass ja gerne die hängung im rahmrn dieser gesetze erlaubt, für den unwillen eines kleinen priv. clubs rechtliche probleme sich einhandeln soll.
wer hier zensur schreit, versteht entweder die begrifflichkeiten nicht oder agiert absichtlich irreführend.
0x FF 0x FF   Beitrag 67 von 243
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Zitat: XYniel 04.03.17, 19:57Zum zitierten Beitragaber in einem rathaus verkehren alle möglichen leute gewzwungener massen, angestellte und ebenso kinder. und da es ein klares angestellten- und jugendschutzgesetz hierfür gibt, hat man sich daran zu halten.


Wo gibt es ein klares Jugendschutzgesetz, das Aktfotografie für Minderjährige unzugänglich macht? Mir ist da nichts bekannt.
XYniel XYniel Beitrag 68 von 243
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hilft grob zum verstehen des problemes als beispiel: https://www.it-recht-kanzlei.de/2/2.Unz ... halte.html

ich habe ja in unserem team sehr oft mit diesen fragen zu tun. selbst unser anwalt hat oft probleme zu sagen, ob das bild noch zulässig ist oder nicht. der wiener verein roter teppich kuratiert oft ausstellungen in öffentl. orten, hat aber panische angst davor, mit den gesetzen in konflikt zu kommen, selbst wenn sie nach längerem streit gewinnen würden, hängt da viel politik daran.
deswegen hüten sich viele hausherren/frauen bei dieser fragestellung und wenn sie ihre anwälte fragen kommt meist "kann man nicht wirklich sagen"

ich persönlich habe kein problem damit, selbst meine kinder durften es sehen, wurde aber schon von nachbarn angezeigt, weil sein kind mit meinem unterhalb eines harmlosen aktbildes spielte. letztendlich hab ich gewonnen.... aber mit unendlich viel aufwand und es blieb was hängen :-(

wenn man das erste bild ansieht und den gesetzestext, könnte man schon probleme erahnen:
http://mobil.berliner-kurier.de/berlin/ ... s-23919550
xxx xxx Beitrag 69 von 243
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Zitat: XYniel 04.03.17, 20:20Zum zitierten Beitraghilft grob zum verstehen des problemes als beispiel: https://www.it-recht-kanzlei.de/2/2.Unz … halte.html

Aus der gleichen Quelle:

"Bloße Nacktdarstellungen oder auch künstlerische Aktinszenierungen ohne primäre Intention sexueller Stimulation stellen daher beispielsweise keine Pornografie dar. "

Ich frage mich, bist Du einfach nicht in der Lage, einen solchen Text zu erfassen oder bist Du einfach zu faul dafür, das Zeugs ganz (!) zu lesen, mit dem Du den Doofen hier helfen willst, zu vestehen, was Dir schon lange klar ist!
Wieder alles totaler Unsinn, voll daneben gefaselt wie immer, Gratulation! Das ist ja auch irgendwie eine Art von Kontinuität.

Und bitte: verschone uns doch mit den frei erdichteten Begebenheiten aus Deinem langweiligen Künstlerdasein, das nervt echt!!! :-((
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 70 von 243
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Zitat: 0x FF 04.03.17, 20:04Zum zitierten BeitragWo gibt es ein klares Jugendschutzgesetz, das Aktfotografie für Minderjährige unzugänglich macht? Mir ist da nichts bekannt.

genau! es ist für jeden in diesem land, also auch und gerade kindern mit ihrer natürlichen entdeckerneugier, leichter an akt und noch viel härtere sachen, die nicht mal ansatzweise im sinne von kunst zu verstehen sind, zu kommen, als an kindgerechtes spielzeug.

wenn man die "argumente" von XYniel sehr radikal auslegen würde, wäre sogar die almaset-werbung verboten. die dame hat zwar noch was an, aber das ist schon sehr aufreizend, wie die am strand herumrennt.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 71 von 243
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Zitat: paulharris 04.03.17, 18:36Zum zitierten BeitragAuch die prüden Leute, die vielleicht keine Aktfotos sehen wollen.
"Die Bilder gefallen mir und ein paar anderen nicht" reicht nicht. Genau deshalb wurden Gesetze geschaffen, um nicht der Willkür irgendwelcher Leute unterworfen zu sein.
xxx xxx Beitrag 72 von 243
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Zitat: paulharris 04.03.17, 17:08Zum zitierten BeitragWas soll den daran Zensur sein, wenn der Inhaber des Hausrechts bestimmt, welche Bilder ausgestellt werden und welche nicht? Zensur ist doch wohl was anderes.

PaulHarris


Das kann er selbstverständlich. Aber das Hausrecht wurde auch von niemand in Frage gestellt. Niemals. Das Recht spielt überhaupt keine Rolle in dieser Diskussion. Wenn man Dich hört, könnte man glauben, der Klub verklagt jetzt die Rätin auf Ausstellungserlaubnis. Ich würde vorschlagen, mal bei der Sache zu bleiben
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 73 von 243
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Hier spricht der Hausherr:
"Im Dezember 2010 hatten die Bezirksverordneten mit Mehrheit auf seinen Antrag beschlossen, künftig bei Ausstellungen im Rathaus die künstlerische Freiheit zu gewährleisten und auf Zensur der ausgestellten Werke zu verzichten. "
http://www.berliner-woche.de/koepenick/ ... 98851.html
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/k ... t-26139784
XYniel XYniel Beitrag 74 von 243
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Ich denke, man sollte den fall mal nüchtern betrachten:

ein rathaus, wo kinder und jugendliche ein und ausgehen müssen, stellt platz für eine fotoausstellung zur verfügung
ein aussteller hat natürlich auf vielerlei zu achten. Einerseits auf das jugendschutzgesetz, anderenfalls auf die angestellten, die dort arbeit zu verrichten haben usw.

Wenn man nun die vorgeschichte etwas ansieht, so wird klar
1. es gab schon mal eine ausstellung mit besagten club, wo ein bild ausgestellt wurde, das nach jugendschutzgesetz bedenklich erscheint:
2. https://www.welt.de/img/politik/deutsch ... Hiob-u.jpg
3. zb wegen auszug: Darstellung von Kindern oder Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9
Erfasst sind insbesondere Darstellungen, die die Grenze zur strafbaren Kinder- bzw. Jugendpornografie noch nicht überschreiten.
Ausreichend ist der Eindruck von Minderjährigkeit, tatsächliche Minderjährigkeit muss nicht vorliegen (jedoch muss die dargestellte Person offensichtlich minderjährig erscheinen; ist sie tatsächlich volljährig und wird darauf auch deutlich hingewiesen, liegt kein Verstoß vor, vgl. B.... Zur Beurteilung ist insbesondere das Gesicht des Darstellers/der Darstellerin maßgeblich. Aber auch die Präsentation (Kleidung, Accessoires, …) ...
Geschlechtsbetont ist die Darstellung, wenn die sexuelle Anmutung des Menschen in den Vordergrund gestellt wird. Unnatürlichkeit ist anzunehmen, wenn die Person in einer sexuell anbietenden, nicht altersgerechten Weise dargestellt wird. Insbesondere liegt ein Verstoß vor, wenn der Blick des Betrachters unweigerlich auf Körperteile wie Brust, Po oder Genitalbereich gelenkt wird. ...
4. das kann von so manchen im verlinkten bild gesehen werden
5. nun wurde das bild damals nicht einfach abgehängt, sondern es wurde eine alternative ausstellungsfläche organisiert. Eine sehr tolle geste.
6. Jetzt kommt es wieder zu einer ausstellung und um ähnliche probleme zu vermeiden, gibt’s ein vorabmeeting. Dabei soll geklärt werden, ob die diesjährigen bilder gesetzeskonform sind, bzw. nicht das arbeitsklima der angestellten stört, die ja dort ihre aufgaben zu verrichten haben.
7. Der club sagt zwar, dass es wieder aktfotos gibt, weigert sich jedoch diese (und andere?) zu zeigen. Aus erfahrung mit diesem club vom letzten jahr und dessen diesjährigen unkooperativen haltung darf die kulturrätin, so sie verantwortungsbewusst vorgeht, eigentlich nicht zusagen, denn es könnte absolut harmlos oder extreme pornografie sein, bzw. gewaltverherrlichend oder sonst was.
8. Denoch versucht sie bei ihren kollegen in einem meeting zustimmung zu erreichen und möchte das problem derart lösen, dass eben möglicherweise anstössige fotos nicht an den hauptgängen plaziert werden.
9. Dabei geht es um wenige tage diskusion im eigenen haus, was der club wiederum benutzt, um zensur zu schreien und die ausstellung abzusagen
10. das man so mit den bedenken von ausstellungspartnern nicht umgeht ist klar und der verdacht der bewußten skandalisierung kommt da natürlich auf.
11. Für mich hat die stadträtin pflichtbewußt und gesetzeskonform gehandelt und ist sogar weit über das übliche dem laienclub entgegegngekommen, der mit seinem verhalten sicher weiteren ausstellern das leben schwer gemacht hat.
12. Nun wird halt unaufgeregt die alte ausstellung verlängert

ich bin jetzt kein jurist um das umfassend darzulegen, aber als ansatzpunkt möge es helfen.
Des weiteren ist für den laien oft nicht nachvollziehbar, dass selbst kunstwerke (was juristisch im vorliegenden fall keine sind) nicht über alle gesetze stehen. d.h. Die „freiheit der kunst“ ist wie die meinungsfreiheit immer eine relative.

http://mobil.berliner-zeitung.de/berlin ... lReferrer=
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 75 von 243
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XYniel, was eierst du rum. Nichts von dem was du anführst, tangiert die Aktbilder.
Wäre es nicht angebrachter, über dieses öffentlich gezeigte Bild unter dem Motto: Wein trinken und Wasser predigen zu diskutieren:

Street 213 Street 213 XYniel 16.01.12 11
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