Ärger mit Ebay Kunden...

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Jan Böttcher Jan Böttcher Beitrag 31 von 143
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Wenn wir dem Text gaaaaanz oben glauben wollen, dann reklamiert der Käufer den GERUCH von Pilzbefall an Objektiv und Verpackung, nicht Pilzgefelcht auf den Linsen!

Ist evtl. die Erfindung der Geruchsfotografie an mir vorbeigegangen? Wie soll der Käufer das fotografieren???

Als Hintergrund für sein Handeln liegen Kaufreue und eine empfindliche Nase eng beieinander - aus der Ferne nicht zu unterscheiden.
Linus Marx Linus Marx Beitrag 32 von 143
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HerrFreitag schrieb:

Zitat:Was mich auch stutzig macht - wenn es angeblich "Verpilzt" ist,
warum schickt er mir dann nicht mal ein Foto davon?

Warscheinlich ist der Käufer selber ständig verpilzt *hicks*
:-)


Verfliegenpilzt vielleicht:-), verpilst kann auch sein.

Wenn Du dir sicher bist, würde ich wie hier schon beschrieben das mit Seriennummer und Betrugsanzeige an den Käufer schreiben, vermutlich war es das dann. Riecht nach Abzocke. Das er erst nach 3 Tagen schreibt, ist verdächtig.
Manchmal riechen Sachen aus Schränken nach vielen Jahren auch einfach muffig, hast nichts mit unsauberer Wohnung zu tun, vielleicht hat er einfach eine gute Nase ist ein wenig überempfindlich? Sein Problem.

Wenn er Dir - auch auf seine Kosten - etwas zuschickt, hast Du ja dann sein Pilzteil in der Wohnung und den Ärger mit der wiederholten Rücksendung an ihn.

Gut zu wissen, dass es wichtig ist, vor Verkäufen die Seriennummer auch fotografisch festzuhalten, um vor dieser Masche sicher zu sein.
Linus Marx Linus Marx Beitrag 33 von 143
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Frank Dpunkt schrieb:

Zitat:ich weise in meinen Auktionen auf den Ausschluss des Umtausches
oder der Rücknahme hin.
Fertig.


Vermerke wie "Privatverkauf, keine Rücknahme" gelten nur, wenn die Ware eindeutig der Beschreibung entspricht und entbindet nach meinem Kenntnisstand also nicht davon für defekte Ware, die als intakt verkauft wurde, zu haften.

Ist ja logisch, wer defekte Artikel nicht als solche deklariert handelt betrügerisch, was ich dem TO nicht unterstelle. Will nur betonen, dass dieser Satz nicht vor begründeter Haftung schützt. Hier scheint es anders gelagert zu sein, es riecht in vielerlei Hinsicht nach Betrug vom Käufer.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 34 von 143
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In den 3 Tagen sehe ich kein Problem. Ich hab auch so manche Ware ein paar Tage in der Paketstation liegen. Oder sie wird daheim angenommen und ich öffne sie erst, wenn ich selbst auch wieder daheim bin.


Letzenendes ist ja möglich, daß die Verpackung irgendwie muffig riecht und daß das zunächst auch auf das darin verpackte Objektiv abstrahlt. Nur wäre dann, wenn es primär nur um den Geruch geht, zu hinterfragen, ob darin wirklich ein Mangel begründet ist oder nicht. Ich finden nein. Es ist immerhin Gebrauchtware. Oder wurde sie "OVP" angeboten?
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 35 von 143
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@Hermann ich habe das Teil natürlich als gebraucht eingestellt. Ich stelle später hier mal einen Link zum Angebot hier rein , damit Ihr euch mal ein Bild machen könnt
Linus Marx Linus Marx Beitrag 36 von 143
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Hermann Klecker schrieb:

Zitat:In den 3 Tagen sehe ich kein Problem. Ich hab auch so manche
Ware ein paar Tage in der Paketstation liegen. Oder sie wird
daheim angenommen und ich öffne sie erst, wenn ich selbst auch
wieder daheim bin.


Letzenendes ist ja möglich, daß die Verpackung irgendwie muffig
riecht und daß das zunächst auch auf das darin verpackte
Objektiv abstrahlt. Nur wäre dann, wenn es primär nur um den
Geruch geht, zu hinterfragen, ob darin wirklich ein Mangel
begründet ist oder nicht. Ich finden nein. Es ist immerhin
Gebrauchtware. Oder wurde sie "OVP" angeboten?


Es zählt der Tag der Entgegennahme, ich vermute, ein Paket aus einer Paketstation wird dann als endgültig geliefert gemeldet, wenn es abgeholt wird - bekommt man als Kunde dann noch einen Abholschein als Nachweis? Wer Privat kauft und das Paket tagelang zu Hause rumliegen läßt hat selbst schuld, finde ich. Denn im Grunde bin ich als Kunde verpflichtet, eventuelle Schäden sofort nach Entgegennahme zu melden, sonst kann ich ja sonstwas anstellen mit der Ware. Der Geruch wäre ja sofort nach dem Auspacken aufgefallen. Dumm halt, wenn es beim Nachbarn landet und erst nach ein paar Tagen entgegengenommen werden kann.

Ich beziehe das alles auf die rechtliche Situation, so wie ich sie einschätze. Also durchaus eine Grauzone, bin kein Jurist.



Nachricht bearbeitet (16:42)
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 37 von 143
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Hier mal der Link zum angeblich verpilzten Objektiv:

http://www.ebay.de/itm/320830846911?ssP ... 565wt_1396

Zitat des Kunden vom 11.2. :"anscheinend verstehen sie es nicht: ES IST VERPILZT!!!!!"
Chris Pietsch Chris Pietsch   Beitrag 38 von 143
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Biete ihm doch an es bei einem Fachgeschäfft überprüfen zu lassen. Ist es verpilzt, nimmst du es zurück und zahlst die Überprüfung. Ist es OK, zahlt er und behällt es.

Chris
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 39 von 143
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Er hat ja längst bezahlt. Ausserdem ist er in der Beweispflicht. Ich sehe also keinen Grund in meiner Schmalen freizeit das Teil untersuchen zu lassen. Für mich nervige Rennerei.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 40 von 143
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Linus Marx schrieb:

Zitat:Frank Dpunkt schrieb:

Zitat:ich weise in meinen Auktionen auf den Ausschluss des

Umtausches
Zitat:oder der Rücknahme hin.
Fertig.


Vermerke wie "Privatverkauf, keine Rücknahme" gelten nur, wenn
die Ware eindeutig der Beschreibung entspricht und entbindet
nach meinem Kenntnisstand also nicht davon für defekte Ware,
die als intakt verkauft wurde, zu haften.




Dazu gehört von seiner Seite nicht nur die Vermutung sondern der Beweis des Mangels.

Also.
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 41 von 143
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Frank Dpunkt schrieb:

Zitat:Linus Marx schrieb:

Zitat:Frank Dpunkt schrieb:

Zitat:ich weise in meinen Auktionen auf den Ausschluss des

Umtausches
Zitat:oder der Rücknahme hin.
Fertig.


Vermerke wie "Privatverkauf, keine Rücknahme" gelten nur,

wenn
Zitat:die Ware eindeutig der Beschreibung entspricht und entbindet
nach meinem Kenntnisstand also nicht davon für defekte Ware,
die als intakt verkauft wurde, zu haften.




Dazu gehört von seiner Seite nicht nur die Vermutung sondern
der Beweis des Mangels.

Also.



Und diesen bleibt er bislang schuldig. Behauptet in seiner Bewertung aber "Objektiv stinkt nach Schimmel, und ist verpilzt, VK verweigert Rücknahme"
Jan Böttcher Jan Böttcher Beitrag 42 von 143
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Ab jetzt ist es ja nur noch Trauerarbeit.

Wurde das Objektiv geliefert? Ja, scheinbar.
Sieht man den Pilz auf den Auktionsfotos? Nein.
Sähe man den Pilz, wenn man das Objektiv in Händen hielte? Wer weiß?
Zählt der Geruch zu den zugesicherten Eigenschaften? Nein.

Spielt das eine Rolle? Nein.

Der Ausschluß "erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeder Gewährleistung und Rücknahmegarantie" erfoglte zwar erst nach Auktoinsbeginn aber vor der Abgabe des höchsten Gebotes.

Sieht der Verkäufer aus wie ein gewerblicher Verkäufer? Eher nein (aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand), der Ausschluß dürfte also wirksam sein.

Geht es um Betrug (Objektiv angepriesen, Ziegelstein geliefert)? Nein.

Wer glaubt, angesichts so eines Ausschlusses bei einem defekten Artikel noch etwas holen zu können sollte bessere Argumente haben.

Diese allgemeine Meinungsäußerung ist natürlich keine Rechtsberatung ;-)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 43 von 143
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warum reagierst du den überhaupt? ich würde den ins leere laufen lassen, wenn ich mir 100pro sicher wäre, das alles i.o. ist. fertig aus.

die in der beschreibung zugesicherten eigenschaften hat doch wohl. also kuhl bleiben. mir würde das am arsch vorbei gehen.
rot kohl rot kohl Beitrag 44 von 143
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nur kacke, dass der depp so schnell ne negative bewertung reindrückt.. daher ja die "aufregung"
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 45 von 143
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den Käufer verstehe ich nicht - er hat selbst eine 100% Bewertung, ist also kein "Wilder", der meist Schrott verkauft.

Aber der Zustand i.d. Abb. deines Objektives ist, soweit ich das erkennen kann, einwandfrei, auch wenn man natürlich auf so kleinen Fotos keine Einzelheiten i.d. Optik sehen kann.

Du schreibst, es sei nur ein paar Mal benutzt worden (so sieht es auch aus) und in perfektem Zustand. Glaube ich auch.

Meine Meinung: der Typ hat irgendwo ein gleiches Glas gesehen und das billiger. Oder er möchte es jetzt doch nicht mehr, vielleicht hat er die falsche Kamera oder sonst was. In jedem Fall ist diese Reklamation m.E. nicht auf den Zustand des Objektives zurückzuführen, sondern auf einen anderen Grund wie vielleicht die geschilderten.
Ich würde die Reaktion von ebay abwarten - die wahrscheinlich den bequemen Weg der gütlichen Einigung vorschlagen werden, macht weniger Schreibkram - und dann entscheiden, was zu tun ist.

In jedem Fall würde ich die Löschung des neg. Kommentars von ebay verlangen, solange nicht der wirkliche Sachverhalt geklärt ist.
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