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Hätte die 2 Verkäuferin fragen müssen...

Hätte die 2 Verkäuferin fragen müssen...

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Günther B.


Premium (World), Nähe Frankfurt

Hätte die 2 Verkäuferin fragen müssen...

... ob ich sie ablichten darf.
Habe sie jetzt einfach unkenntlich gemacht - sind aber eh zwischen dem ganzen Kram kaum aufgefallen.
Könnt ihr sie erkennen?

Kommentare 7

  • Gisela Kr. 19. Dezember 2018, 11:21

    Hurra, ich hab sie auch gefunden. Aber wenn du nichts dazu geschrieben hättest, waren sie mir vielleicht entgangen. Wirklich unglaubliche Vielfalt an Angebotenem.
    ll
  • alicefairy 19. Dezember 2018, 10:51

    Klar sehe ich sie. Unglaublich was die da alles anbietern
    Lg Alice
  • Insel.NOK 18. Dezember 2018, 22:42

    Wunderschöne Schnitzereien, warme Farben, gute Schärfe, ein gelungenes Foto des Verkaufsstandes.

    VG
    Ingo
  • Daniela Boehm 18. Dezember 2018, 22:32

    Ja aber eine top Idee :) so kann man es machen :) liebe Grüße Dani.
  • Marianne Schön 18. Dezember 2018, 19:59

    Da hat ja nichts mehr Platz... so vollgestopft wie diese Bude ist...
    das  mit den Verkäuferinnen hast du sehr gut gelöst .
    NG Marianne
    Dienstag ist Spiegeltag...
    Dienstag ist Spiegeltag...
    Marianne Schön
  • Sigrid Rose 18. Dezember 2018, 19:16

    Tolles Foto - und super gelöst mit den Verkäuferinnen, auf die habe ich bei all den schönen Sachen garnicht geachtet.
    Auf dem FRA Weihnachtmarkt fototografiert oder bei Euch ?
    LG Sigrid
  • oilhillpitter 18. Dezember 2018, 19:09

    Hier mal ein Auszug Fotorecht. Gibt immer wiedermal Diskussionen darum habe ich die wichtigsten Auszüge immer dabei. Auch über das unsägliche und dumme Verpixeln, oder verschmieren von Nummernschildern. 
    LG Peter

     Fotografieren öffentlicher Veranstaltungen steht insbesondere das Recht am eigenen Bild der Teilnehmer im Vordergrund. Das Recht am eigenen Bild war bereits mehrfach Gegenstand unserer Kolumne, deshalb nur ganz kurz: Die Veröffentlichung und Verbreitung eines Personenfotos erfordert grundsätzlich die Einwilligung des Abgebildeten. Die ist nur dann nicht notwendig, wenn eine von vier gesetzlichen Ausnahmen greift: Wenn es Fotos aus dem Bereich der Zeitgeschichte sind, oder wenn die Person nur Beiwerk ist, das Foto große Kunst darstellt oder, und jetzt wird es spannend, wenn das Foto Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Vorgänge zeigt, an denen die
    dargestellten Person teilgenommen hat.
    Wofür gilt die Ausnahme?
    Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung des Einwilligungserfordernisses erkannt, dass die Aufnahme großer Menschenmengen praktisch unmöglich wird und deshalb diese Ausnahme geschaffen. Wer an öffentlichen Großveranstaltungen teilnimmt, muss also auch damit rechnen, fotografiert zu werden.
    Im Gesetz spricht man von „Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen“ und das ist weit zu verstehen. Darunter fallen im Grunde alle Ansammlungen von Menschen, die den Willen haben, gemeinsam etwas zu tun. Das kann vieles sein: Demonstrationen, Karnevalsumzüge, Tagungen, Sportveranstaltungen, nicht aber zufällige Zusammenkünfte am Badestrand oder an der U-Bahnstation. Wichtig ist außerdem, dass die Veranstaltung in der Öffentlichkeit und für die Öffentlichkeit zugänglich stattfinden, d. h. private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Beerdigungen fallen nicht unter den Versammlungsbegriff, auch wenn sie an öffentlichen Orten stattfinden.
    Gilt sie für jedes Foto?
    Und die Ausnahme gilt nicht grenzenlos, immerhin schränkt sie ja das Recht am eigenen Bild ein: Es muss bei dem Foto darum gehen, die Veranstaltung als solches zu zeigen und nicht einzelne Personen hervorzuheben. Die Massenaufnahme der Läufer eines Stadtmarathons ist damit zulässig, die Betonung eines Läufers oder gar ein Portrait des Sportlers ist von der Ausnahme nicht mehr umfasst. Betrachten Sie also am besten Ihr Foto und fragen Sie sich: Habe ich den Charakter, die Stimmung, den Umfang der Versammlung fotografiert oder ist das alles auf dem Foto gar nicht zu sehen und ich habe eine einzelne Person herausgestellt? Diese Abgrenzung kann zum Teil schwierig und fließend sein.
    Aber selbst, wenn die Ausnahme nicht mehr greifen sollte, müssen Sie Ihre Fotos vielleicht nicht in den Giftschrank sperren. Unter Umständen können Sie sich auf die Ausnahme des Bildnisses der Zeitgeschichte berufen. Und in ein paar Fällen braucht es sogar keine Ausnahme, weil Sie schon eine Einwilligung haben: Diese kann bekanntermaßen auf zweierlei Weise erteilt werden: Ausdrücklich, in dem der Abgebildete sagt: Ja okay, fotografiere mich und benutze das Foto für deinen Blog. Aber das dürfte bei Umzügen und Demonstrationen der absolute Ausnahmefall sein. Häufiger dürfte es vorkommen, dass einzelne Personen sogar gekonnt posieren und es darauf anlegen, fotografiert zu werden. Dann kann die Einwilligung auch stillschweigend erteilt werden. In diesem Fall sollte man aber beachten, dass es an den Umfang der Einwilligung strenge Anforderungen gibt. Was genau dazu zu beachten ist, hatten wir bereits in Teil 3 unserer Reihe berichtet.

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Exif

Kamera Canon EOS 40D
Objektiv Sigma 18-200mm f/3.5-6.3 DC OS
Blende 4
Belichtungszeit 1/50
Brennweite 18.0 mm
ISO 160

Gelobt von