47 Fotos nachgestellt

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Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 16 von 64
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Laetare schrieb:
Zitat:Ich hatte so etwas schon vermutet, dass man fast keine Chancen
hat, was ein Urheberrecht für Bildideen betrifft.

Und das ist auch gut so ... sonst würde das nämlich sehr schnell Ausmaße annehmen wie sie in den USA bei den Software-Patenten der Fall sind.
Aber du hast für dich ja auch schon die beste Konsequenz genannt, keine Vorabveröffentlichungen. Wenn du dann trotzdem erst die zweite mit den Bildern bist warst du tatsächlich nur zu langsam.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 17 von 64
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Frank S0M0GYI schrieb:

http://www.lawmas.de/database/upload/hq ... 355a03.pdf
Zitat:


Das ist doch sehr interessant zu lesen und ist im Sinne eines gesunden Menschenverstandes.
Laetare Laetare! :-)
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 18 von 64
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Stefan F. (Lichtjäger) schrieb:

Zitat:Laetare schrieb:
Zitat:Ich hatte so etwas schon vermutet, dass man fast keine

Chancen
Zitat:hat, was ein Urheberrecht für Bildideen betrifft.

Und das ist auch gut so ... sonst würde das nämlich sehr
schnell Ausmaße annehmen wie sie in den USA bei den
Software-Patenten der Fall sind.


Ich lege mal noch eins drauf: Wenn Bildideen patentierbar wären, dann wären vermutlich weit über 90% der fc-Bilder nicht mehr frei von Rechten Dritter und wir könnten alle die Knipserei (bzw. wenigstens das "Veröffentlichen" von Bildern) einstellen.
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 19 von 64
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Der TIEGER schrieb:
Zitat:Ich lege mal noch eins drauf:

Das ist doch kein Drauflegen sondern eine Untermauerung. Bei den Software-Patenten ist es ja so, dass die großen diese abgreifen um nicht für jeden technisch möglichen Furz irgendwann zahlen zu müssen. Daher wirken sie sich nicht so schlimm aus wie sie es könnten. Wenn jetzt aber jeder fotografische Kleingärtner plötzlich meint ein besonderes Recht an einem Motiv haben zu können ...
Jonny May Jonny May Beitrag 20 von 64
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nach Lektüre des verlinkten Urteils des LG-Mannheim, scheinen mir die Chancen Schadenersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen doch recht gut, sofern die Fotos in dem Buch tatsächlich "exakt nachfotografiert" wurden. Bei 47 Fotos ist eine zufällige "Doppelschöpfung" jedenfalls auszuschließen.

Also Laetare, lies das Urteil mal sorgfältig durch und entscheide, ob die Fotos den dort beschriebenen Kriterien für eine unfreie Bearbeitung entsprechen.

M.E. ist auch zu berücksichtigen, dass es sich um ein einzelnens Foto, sondern um eine ganze Serie handelt.

Jonny
Lothar Theobald Lothar Theobald Beitrag 21 von 64
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der springende Punkt bei dem Mannheimer Urteil bezüglich des Freiburger Münsters waren die zwei Personen die zu sehen sind. Einen solchen Zufall gibt es nicht. Das war absichtlich so für das Plagiat gestellt. Bei dem Plagiat ist praktisch alles mit der Vorlage identisch. Bildausschnitt, Position der Personen.

Nur deshalb hat der Kläger recht bekommen. Wären da drei Personen angeordnet gewesen wäre der Kläger durchgefallen, da geh ich jede Wette ein.

Dieser Freiburger Fall ist ein extremer Sonderfall und nur auf andere Fälle zu übertragen wenn wirklich alle wesentlichen Details identisch sind.

Mfg Theo
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 22 von 64
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Lothar Theobald schrieb:

Zitat:der springende Punkt bei dem Mannheimer Urteil bezüglich des
Freiburger Münsters waren die zwei Personen die zu sehen sind.
Einen solchen Zufall gibt es nicht. Das war absichtlich so für
das Plagiat gestellt. Bei dem Plagiat ist praktisch alles mit
der Vorlage identisch. Bildausschnitt, Position der Personen.

Nur deshalb hat der Kläger recht bekommen. Wären da drei
Personen angeordnet gewesen wäre der Kläger durchgefallen, da
geh ich jede Wette ein.

Dieser Freiburger Fall ist ein extremer Sonderfall und nur auf
andere Fälle zu übertragen wenn wirklich alle wesentlichen
Details identisch sind.

Mfg Theo


Ich denke, dass man hier nicht einen "springenden Punkt" herausgreifen kann. Es ist die Gesamtheit aller Übereinstimmungen. Alles andere ist Spekulation.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 23 von 64
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Ich persönlich bezweifle ja ernsthaft, ob die Standortwahl bei Landschaftsaufnahmen eine Schöpfungshöhe hat, die derart groß ist, dass man ernsthaft Plagiatsvorwürfe erheben kann.
Frank S0M0GYI Frank S0M0GYI Beitrag 24 von 64
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Martin Schwabe schrieb:

Zitat:Ich persönlich bezweifle ja ernsthaft, ob die Standortwahl bei
Landschaftsaufnahmen eine Schöpfungshöhe hat, die derart groß
ist, dass man ernsthaft Plagiatsvorwürfe erheben kann.


Bei nem einzelnen Bild eher nicht, aber bei 47?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 25 von 64
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Sicher schwierig, aber es wird dann doch eben eine Landschaft fotografiert, die von dem Standpunkt aus sich jedem Beobachter zu der entsprechenden Uhrzeit genau gleich darstellt.

Nimm einen einzeln stehenden Baum in einer schönen Umgebeung schick 10 Fotografen hin, die ein bisschen was von Fotografie verstehen und am Ende hast Du 70& gleiche oder sehr ähnliche Fotos.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 26 von 64
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Frank S0M0GYI schrieb:

Zitat:Martin Schwabe schrieb:

Zitat:Ich persönlich bezweifle ja ernsthaft, ob die Standortwahl

bei
Zitat:Landschaftsaufnahmen eine Schöpfungshöhe hat, die derart groß
ist, dass man ernsthaft Plagiatsvorwürfe erheben kann.


Bei nem einzelnen Bild eher nicht, aber bei 47?



Du meinst, wenn in 47 Fällen kein Rechtsbruch vorliegt, dann wird einer draus weil 47 mal keiner stattfand?

Ich bin mir nicht sicher, ob es gelingt, einen Richter davon zu überzeugen.
Michael Bloch Michael Bloch Beitrag 27 von 64
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Hermann Klecker schrieb:

Zitat:Frank S0M0GYI schrieb:

Zitat:Martin Schwabe schrieb:

Zitat:Ich persönlich bezweifle ja ernsthaft, ob die Standortwahl

bei
Zitat:Landschaftsaufnahmen eine Schöpfungshöhe hat, die derart


groß
Zitat:Zitat:ist, dass man ernsthaft Plagiatsvorwürfe erheben kann.


Bei nem einzelnen Bild eher nicht, aber bei 47?



Du meinst, wenn in 47 Fällen kein Rechtsbruch vorliegt, dann
wird einer draus weil 47 mal keiner stattfand?

Ich bin mir nicht sicher, ob es gelingt, einen Richter davon zu
überzeugen.


Wenn man bei jedem einzelnen Bild argumentiert, Aehnlichkeiten seien Zufall, wird diese Argumentation bei zwei aus je 47 Bildern bestehenden Serien bei denen sich jeweils zwei Bilder exakt zuordnen lassen irgendwann mal unglaubwürdig. Dabei kommt es naürlich wieder aufs Motiv an. Ich denke sowohl vom schiefen Turm in Pisa wie auch von Old Faithfull im Yellowstone Park lassen sich deutlich mehr als 47 gleiche Fotos finden, mit entsprechenden Konsequenzen auf obige Argumentationskette...
LG
Michael
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 28 von 64
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naja, ich stelle mir gerade vor, dass von 47 Bundespolitikern jeweil ein Foto in Badehose und die deutsche Fahne schwingend mache.

1. Einge Zeit später sehe ich eine Serie eines Kollegen, der auch lustige Fotos von Politikern macht und 2 Fotos sind darunter mit nahezu derselben Idee.
Ich würde den Kollegen zwar anhauen, aber für den gerichtlichen Streitfall würde ich mir nicht sehr große Chancen erhoffen.

2. Einige Zeit später sehe ich eine Serie von 100 Fotos eines Kollegen mit demselben Projekt: lustige Bilder von Bundespolitikern. Und siehe da, 47 der Fotos sind Politiker in Badehose und schwenkender Deutschlandfahne, und zwar mit denselben Politikern, die ich dafür ausgewählt habe. Da würde ich mir schon ziemlich sicher sein, vor Gericht zu meinem Recht zu kommen.

Sicher, diese Beispiele mögen hinken, aber sie verdeutlichen die Problematik.
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 29 von 64
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Hermann Klecker schrieb:
Zitat:Du meinst, wenn in 47 Fällen kein Rechtsbruch vorliegt, dann
wird einer draus weil 47 mal keiner stattfand?

Ist sicherlich Auslegungssache, aber diese Häufung lässt zumindest einen Vorsatz erkennen und den reinen Zufall aussen vor.
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 30 von 64
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Das ist auf jeden Fall eine Geschichte, wo man eine guten Anwalt braucht, der auch tatktisch ausgefuchst ist.

lg

ralf
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