Laetare schrieb:
Zitat:
Und das ist auch gut so ... sonst würde das nämlich sehr schnell Ausmaße annehmen wie sie in den USA bei den Software-Patenten der Fall sind.
Aber du hast für dich ja auch schon die beste Konsequenz genannt, keine Vorabveröffentlichungen. Wenn du dann trotzdem erst die zweite mit den Bildern bist warst du tatsächlich nur zu langsam.
Zitat:
Und das ist auch gut so ... sonst würde das nämlich sehr schnell Ausmaße annehmen wie sie in den USA bei den Software-Patenten der Fall sind.
Aber du hast für dich ja auch schon die beste Konsequenz genannt, keine Vorabveröffentlichungen. Wenn du dann trotzdem erst die zweite mit den Bildern bist warst du tatsächlich nur zu langsam.
11.12.09, 14:48
Beitrag 17 von 64
Frank S0M0GYI schrieb:
http://www.lawmas.de/database/upload/hq ... 355a03.pdf
Zitat:
Das ist doch sehr interessant zu lesen und ist im Sinne eines gesunden Menschenverstandes.
Laetare Laetare! :-)
http://www.lawmas.de/database/upload/hq ... 355a03.pdf
Zitat:
Das ist doch sehr interessant zu lesen und ist im Sinne eines gesunden Menschenverstandes.
Laetare Laetare! :-)
Stefan F. (Lichtjäger) schrieb:
Zitat:Zitat:
Chancen
Zitat:
Und das ist auch gut so ... sonst würde das nämlich sehr
schnell Ausmaße annehmen wie sie in den USA bei den
Software-Patenten der Fall sind.
Ich lege mal noch eins drauf: Wenn Bildideen patentierbar wären, dann wären vermutlich weit über 90% der fc-Bilder nicht mehr frei von Rechten Dritter und wir könnten alle die Knipserei (bzw. wenigstens das "Veröffentlichen" von Bildern) einstellen.
Zitat:Zitat:
Chancen
Zitat:
Und das ist auch gut so ... sonst würde das nämlich sehr
schnell Ausmaße annehmen wie sie in den USA bei den
Software-Patenten der Fall sind.
Ich lege mal noch eins drauf: Wenn Bildideen patentierbar wären, dann wären vermutlich weit über 90% der fc-Bilder nicht mehr frei von Rechten Dritter und wir könnten alle die Knipserei (bzw. wenigstens das "Veröffentlichen" von Bildern) einstellen.
Der TIEGER schrieb:
Zitat:
Das ist doch kein Drauflegen sondern eine Untermauerung. Bei den Software-Patenten ist es ja so, dass die großen diese abgreifen um nicht für jeden technisch möglichen Furz irgendwann zahlen zu müssen. Daher wirken sie sich nicht so schlimm aus wie sie es könnten. Wenn jetzt aber jeder fotografische Kleingärtner plötzlich meint ein besonderes Recht an einem Motiv haben zu können ...
Zitat:
Das ist doch kein Drauflegen sondern eine Untermauerung. Bei den Software-Patenten ist es ja so, dass die großen diese abgreifen um nicht für jeden technisch möglichen Furz irgendwann zahlen zu müssen. Daher wirken sie sich nicht so schlimm aus wie sie es könnten. Wenn jetzt aber jeder fotografische Kleingärtner plötzlich meint ein besonderes Recht an einem Motiv haben zu können ...
nach Lektüre des verlinkten Urteils des LG-Mannheim, scheinen mir die Chancen Schadenersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen doch recht gut, sofern die Fotos in dem Buch tatsächlich "exakt nachfotografiert" wurden. Bei 47 Fotos ist eine zufällige "Doppelschöpfung" jedenfalls auszuschließen.
Also Laetare, lies das Urteil mal sorgfältig durch und entscheide, ob die Fotos den dort beschriebenen Kriterien für eine unfreie Bearbeitung entsprechen.
M.E. ist auch zu berücksichtigen, dass es sich um ein einzelnens Foto, sondern um eine ganze Serie handelt.
Jonny
Also Laetare, lies das Urteil mal sorgfältig durch und entscheide, ob die Fotos den dort beschriebenen Kriterien für eine unfreie Bearbeitung entsprechen.
M.E. ist auch zu berücksichtigen, dass es sich um ein einzelnens Foto, sondern um eine ganze Serie handelt.
Jonny
der springende Punkt bei dem Mannheimer Urteil bezüglich des Freiburger Münsters waren die zwei Personen die zu sehen sind. Einen solchen Zufall gibt es nicht. Das war absichtlich so für das Plagiat gestellt. Bei dem Plagiat ist praktisch alles mit der Vorlage identisch. Bildausschnitt, Position der Personen.
Nur deshalb hat der Kläger recht bekommen. Wären da drei Personen angeordnet gewesen wäre der Kläger durchgefallen, da geh ich jede Wette ein.
Dieser Freiburger Fall ist ein extremer Sonderfall und nur auf andere Fälle zu übertragen wenn wirklich alle wesentlichen Details identisch sind.
Mfg Theo
Nur deshalb hat der Kläger recht bekommen. Wären da drei Personen angeordnet gewesen wäre der Kläger durchgefallen, da geh ich jede Wette ein.
Dieser Freiburger Fall ist ein extremer Sonderfall und nur auf andere Fälle zu übertragen wenn wirklich alle wesentlichen Details identisch sind.
Mfg Theo
16.12.09, 17:56
Beitrag 22 von 64
Lothar Theobald schrieb:
Zitat:
Ich denke, dass man hier nicht einen "springenden Punkt" herausgreifen kann. Es ist die Gesamtheit aller Übereinstimmungen. Alles andere ist Spekulation.
Zitat:
Ich denke, dass man hier nicht einen "springenden Punkt" herausgreifen kann. Es ist die Gesamtheit aller Übereinstimmungen. Alles andere ist Spekulation.
18.12.09, 14:31
Beitrag 23 von 64
Ich persönlich bezweifle ja ernsthaft, ob die Standortwahl bei Landschaftsaufnahmen eine Schöpfungshöhe hat, die derart groß ist, dass man ernsthaft Plagiatsvorwürfe erheben kann.
Martin Schwabe schrieb:
Zitat:
Bei nem einzelnen Bild eher nicht, aber bei 47?
Zitat:
Bei nem einzelnen Bild eher nicht, aber bei 47?
18.12.09, 16:47
Beitrag 25 von 64
Sicher schwierig, aber es wird dann doch eben eine Landschaft fotografiert, die von dem Standpunkt aus sich jedem Beobachter zu der entsprechenden Uhrzeit genau gleich darstellt.
Nimm einen einzeln stehenden Baum in einer schönen Umgebeung schick 10 Fotografen hin, die ein bisschen was von Fotografie verstehen und am Ende hast Du 70& gleiche oder sehr ähnliche Fotos.
Nimm einen einzeln stehenden Baum in einer schönen Umgebeung schick 10 Fotografen hin, die ein bisschen was von Fotografie verstehen und am Ende hast Du 70& gleiche oder sehr ähnliche Fotos.
Frank S0M0GYI schrieb:
Zitat:Zitat:
bei
Zitat:
Bei nem einzelnen Bild eher nicht, aber bei 47?
Du meinst, wenn in 47 Fällen kein Rechtsbruch vorliegt, dann wird einer draus weil 47 mal keiner stattfand?
Ich bin mir nicht sicher, ob es gelingt, einen Richter davon zu überzeugen.
Zitat:Zitat:
bei
Zitat:
Bei nem einzelnen Bild eher nicht, aber bei 47?
Du meinst, wenn in 47 Fällen kein Rechtsbruch vorliegt, dann wird einer draus weil 47 mal keiner stattfand?
Ich bin mir nicht sicher, ob es gelingt, einen Richter davon zu überzeugen.
Hermann Klecker schrieb:
Zitat:Zitat:Zitat:
bei
Zitat:
groß
Zitat:Zitat:
Bei nem einzelnen Bild eher nicht, aber bei 47?
Du meinst, wenn in 47 Fällen kein Rechtsbruch vorliegt, dann
wird einer draus weil 47 mal keiner stattfand?
Ich bin mir nicht sicher, ob es gelingt, einen Richter davon zu
überzeugen.
Wenn man bei jedem einzelnen Bild argumentiert, Aehnlichkeiten seien Zufall, wird diese Argumentation bei zwei aus je 47 Bildern bestehenden Serien bei denen sich jeweils zwei Bilder exakt zuordnen lassen irgendwann mal unglaubwürdig. Dabei kommt es naürlich wieder aufs Motiv an. Ich denke sowohl vom schiefen Turm in Pisa wie auch von Old Faithfull im Yellowstone Park lassen sich deutlich mehr als 47 gleiche Fotos finden, mit entsprechenden Konsequenzen auf obige Argumentationskette...
LG
Michael
Zitat:Zitat:Zitat:
bei
Zitat:
groß
Zitat:Zitat:
Bei nem einzelnen Bild eher nicht, aber bei 47?
Du meinst, wenn in 47 Fällen kein Rechtsbruch vorliegt, dann
wird einer draus weil 47 mal keiner stattfand?
Ich bin mir nicht sicher, ob es gelingt, einen Richter davon zu
überzeugen.
Wenn man bei jedem einzelnen Bild argumentiert, Aehnlichkeiten seien Zufall, wird diese Argumentation bei zwei aus je 47 Bildern bestehenden Serien bei denen sich jeweils zwei Bilder exakt zuordnen lassen irgendwann mal unglaubwürdig. Dabei kommt es naürlich wieder aufs Motiv an. Ich denke sowohl vom schiefen Turm in Pisa wie auch von Old Faithfull im Yellowstone Park lassen sich deutlich mehr als 47 gleiche Fotos finden, mit entsprechenden Konsequenzen auf obige Argumentationskette...
LG
Michael
18.12.09, 21:13
Beitrag 28 von 64
naja, ich stelle mir gerade vor, dass von 47 Bundespolitikern jeweil ein Foto in Badehose und die deutsche Fahne schwingend mache.
1. Einge Zeit später sehe ich eine Serie eines Kollegen, der auch lustige Fotos von Politikern macht und 2 Fotos sind darunter mit nahezu derselben Idee.
Ich würde den Kollegen zwar anhauen, aber für den gerichtlichen Streitfall würde ich mir nicht sehr große Chancen erhoffen.
2. Einige Zeit später sehe ich eine Serie von 100 Fotos eines Kollegen mit demselben Projekt: lustige Bilder von Bundespolitikern. Und siehe da, 47 der Fotos sind Politiker in Badehose und schwenkender Deutschlandfahne, und zwar mit denselben Politikern, die ich dafür ausgewählt habe. Da würde ich mir schon ziemlich sicher sein, vor Gericht zu meinem Recht zu kommen.
Sicher, diese Beispiele mögen hinken, aber sie verdeutlichen die Problematik.
1. Einge Zeit später sehe ich eine Serie eines Kollegen, der auch lustige Fotos von Politikern macht und 2 Fotos sind darunter mit nahezu derselben Idee.
Ich würde den Kollegen zwar anhauen, aber für den gerichtlichen Streitfall würde ich mir nicht sehr große Chancen erhoffen.
2. Einige Zeit später sehe ich eine Serie von 100 Fotos eines Kollegen mit demselben Projekt: lustige Bilder von Bundespolitikern. Und siehe da, 47 der Fotos sind Politiker in Badehose und schwenkender Deutschlandfahne, und zwar mit denselben Politikern, die ich dafür ausgewählt habe. Da würde ich mir schon ziemlich sicher sein, vor Gericht zu meinem Recht zu kommen.
Sicher, diese Beispiele mögen hinken, aber sie verdeutlichen die Problematik.
Hermann Klecker schrieb:
Zitat:
Ist sicherlich Auslegungssache, aber diese Häufung lässt zumindest einen Vorsatz erkennen und den reinen Zufall aussen vor.
Zitat:
Ist sicherlich Auslegungssache, aber diese Häufung lässt zumindest einen Vorsatz erkennen und den reinen Zufall aussen vor.
Das ist auf jeden Fall eine Geschichte, wo man eine guten Anwalt braucht, der auch tatktisch ausgefuchst ist.
lg
ralf
lg
ralf