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Christopher1985

Ist Microsoft der wahre Lizenzträger aller jpeg Bilder?

Es geht um Nutzungsrechte, das Urherberrecht ist eine ganz andere Geschichte.

Und in einem Jahrhundert, in dem es ein Schwerverbrechen ist, ein Bewerbungsbild auf seine Homepage zu stellen, sofern für genau diesen Zweck nicht ausdrücklich Nutzungsrechte vereinbart worden sind *und* die überwältigende Mehrheit der Fotografieschaffenden DAS unbestreitbar richtig findet, in so einem Jahrhundert müssen wir noch mit vielem rechnen. Auch mit Lizenzvereinbarungen von Bohrmaschinenherstellern.

Ich schlage vor, wir treffen uns irgendwann und irgendwo am 31.12.2099. Notfalls in der Hölle (da landen sowieso alle Admins und alle Contravoter, sollte also kein Problem sein *g*)
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Ehemaliges Mitglied

Es trifft fast alle Kreativen §29 KSVG

Es ist explizit im Gesetz geregelt, daß Vereinbarungen, die Künstlersozialabgabe dem Leistungserbringer am Entgelt zu kürzen, nichtig sind. Man kann sich daher direkt auf den Gesetzestext beziehen und braucht sich nicht auf eine Diskussion mit der sicherlich zutreffenden Argumentation, so wie sie von Ricarda zitiert wurde, einzulassen.

Im übrigen hat Martin John recht: in der Regel ist das irrelevant. Man erzielt einen Betrag X für seine Arbeit, der ausgezahlt wird und muß damit leben, daß der Markt nun weniger hergibt.
Freilich werden viele Auftraggeber mit der Künstlersozialkasse argumentieren, um die Preise zu drücken, weil sie das Gesetz nicht gelesen haben bzw. das von ihrem Gegenüber voraussetzen. Mir ist da eine Bildagentur in Erinnerung, die mit dieser Losung unter die üblichen 50 Prozent wollte und damit sicherlich irgendwann einmal Pech haben wird. Ansonsten hat sich nichts daran geändert, daß den Streit mit dem Kunden in der Regel der Lieferant verliert.

Peter
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