Plakat veröffentlichen?
Hi, hab schon hier im Forum und im Internet recherchiert,
aber nichts gefunden:
Darf ich ein Plakat/Foto eines internationalen
Top-Fotografen, welches bei einer öffentlichen Veranstaltung
ausgestellt ist, unter Nennung des Namen, hier raufladen???
Danke!
Dominik
aber nichts gefunden:
Darf ich ein Plakat/Foto eines internationalen
Top-Fotografen, welches bei einer öffentlichen Veranstaltung
ausgestellt ist, unter Nennung des Namen, hier raufladen???
Danke!
Dominik
03.02.08, 19:47
Beitrag 2 von 14
nein.
03.02.08, 19:48
Beitrag 3 von 14
..........da man für alles wo man nicht der urheber ist, nutzungsrechte braucht, und das am besten schriftlich.
03.02.08, 19:50
Beitrag 4 von 14
.
Nachricht bearbeitet (18:56h)
Nachricht bearbeitet (18:56h)
Single Shot schrieb:
Zitat:
Dann widerspräche es immer noch den AGB, obwohl diesbezüglich auch viel geduldet wird.
Zitat:
Dann widerspräche es immer noch den AGB, obwohl diesbezüglich auch viel geduldet wird.
03.02.08, 20:12
Beitrag 6 von 14
Hermann Klecker schrieb:
Zitat:
oh ja......... hab da wieder einen fall wo ich noch das original zu suche ;-)
Zitat:
oh ja......... hab da wieder einen fall wo ich noch das original zu suche ;-)
Wenn du jemanden fotografierst und das Plakat hängt zufällig neben ihm, ist es u.U. ok.
Aber dann sollte es wirklich nur "Beiwerk" sein.
Oder du fotografierst es so, das sich dadurch, dass es in einem neuen Kontext gezeigt wird, ein eigenes Kunstwerk ergibt.
Da das aber alles Auslegungssache ist - und im Zweifelsfall einen Haufen Anwälte beschäftigen kann, ist die Kurzantwort wirklich: "Nein, darf man nicht."
Aber dann sollte es wirklich nur "Beiwerk" sein.
Oder du fotografierst es so, das sich dadurch, dass es in einem neuen Kontext gezeigt wird, ein eigenes Kunstwerk ergibt.
Da das aber alles Auslegungssache ist - und im Zweifelsfall einen Haufen Anwälte beschäftigen kann, ist die Kurzantwort wirklich: "Nein, darf man nicht."
Ok, Danke an alle! Ich lass es sein.
ciao dominik
ciao dominik
Nein, du solltest es besser nicht veröffentlichen,
aber du kannst es verlinken.
aber du kannst es verlinken.
was auch eine veröffentlichung wäre
ein hinweis auf eine veröffentlichung
aber nicht durch ihn
aber nicht durch ihn
Ralf Scholze schrieb:
Zitat:
Nicht unbedingt, wenn der Künstler selber es veröffentlicht hat und die einen Link dorthin setzt (kein Deep Link versteht, wegen der Zueigenmachung von Inhalten) ist das keine Veröffentlichung.
Zitat:
Nicht unbedingt, wenn der Künstler selber es veröffentlicht hat und die einen Link dorthin setzt (kein Deep Link versteht, wegen der Zueigenmachung von Inhalten) ist das keine Veröffentlichung.
@Stefan F. (Lichtjäger)
Zitat:
Deeplinks sind allg. (noch) nicht verboten.
Grüße
Simon
Zitat:
Deeplinks sind allg. (noch) nicht verboten.
Grüße
Simon
Zitat:
Sie sind nicht verboten, können sich in einem möglichen Urheberrechtsstreit negativ auswirken. Dabei ist der Deep-Link genauso zu sehen wie bei der Haftung für verlinkte fremde Inhalte, Konsequenzen können folgen, müssen aber nicht.
Sie sind nicht verboten, können sich in einem möglichen Urheberrechtsstreit negativ auswirken. Dabei ist der Deep-Link genauso zu sehen wie bei der Haftung für verlinkte fremde Inhalte, Konsequenzen können folgen, müssen aber nicht.