Plakat veröffentlichen?

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Dominik Täuber Dominik Täuber Beitrag 1 von 14
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Hi, hab schon hier im Forum und im Internet recherchiert,
aber nichts gefunden:

Darf ich ein Plakat/Foto eines internationalen
Top-Fotografen, welches bei einer öffentlichen Veranstaltung
ausgestellt ist, unter Nennung des Namen, hier raufladen???

Danke!

Dominik
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 14
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nein.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 14
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..........da man für alles wo man nicht der urheber ist, nutzungsrechte braucht, und das am besten schriftlich.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 14
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.



Nachricht bearbeitet (18:56h)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 14
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Single Shot schrieb:

Zitat:..........da man für alles wo man nicht der urheber ist,
nutzungsrechte braucht, und das am besten schriftlich.


Dann widerspräche es immer noch den AGB, obwohl diesbezüglich auch viel geduldet wird.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 14
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Hermann Klecker schrieb:


Zitat:
Dann widerspräche es immer noch den AGB, obwohl diesbezüglich
auch viel geduldet wird.



oh ja......... hab da wieder einen fall wo ich noch das original zu suche ;-)
Martin John Martin John Beitrag 7 von 14
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Wenn du jemanden fotografierst und das Plakat hängt zufällig neben ihm, ist es u.U. ok.
Aber dann sollte es wirklich nur "Beiwerk" sein.
Oder du fotografierst es so, das sich dadurch, dass es in einem neuen Kontext gezeigt wird, ein eigenes Kunstwerk ergibt.

Da das aber alles Auslegungssache ist - und im Zweifelsfall einen Haufen Anwälte beschäftigen kann, ist die Kurzantwort wirklich: "Nein, darf man nicht."
Dominik Täuber Dominik Täuber Beitrag 8 von 14
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Ok, Danke an alle! Ich lass es sein.
ciao dominik
Dirk Zosel Dirk Zosel Beitrag 9 von 14
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Nein, du solltest es besser nicht veröffentlichen,
aber du kannst es verlinken.
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 10 von 14
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was auch eine veröffentlichung wäre
Dirk Zosel Dirk Zosel Beitrag 11 von 14
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ein hinweis auf eine veröffentlichung
aber nicht durch ihn
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 12 von 14
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Ralf Scholze schrieb:

Zitat:was auch eine veröffentlichung wäre

Nicht unbedingt, wenn der Künstler selber es veröffentlicht hat und die einen Link dorthin setzt (kein Deep Link versteht, wegen der Zueigenmachung von Inhalten) ist das keine Veröffentlichung.
Fotosimon Fotosimon Beitrag 13 von 14
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@Stefan F. (Lichtjäger)

Zitat:kein Deep Link versteht, wegen der Zueigenmachung von
Inhalten


Deeplinks sind allg. (noch) nicht verboten.

Grüße
Simon
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 14 von 14
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Zitat:Deeplinks sind allg. (noch) nicht verboten.

Sie sind nicht verboten, können sich in einem möglichen Urheberrechtsstreit negativ auswirken. Dabei ist der Deep-Link genauso zu sehen wie bei der Haftung für verlinkte fremde Inhalte, Konsequenzen können folgen, müssen aber nicht.
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