Es trifft fast alle Kreativen §29 KSVG

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 30
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Seit Juni 2007, müssen alle Kunden die sog. Kreative beschäftigen, eine Künstlersozialabgabe zusätzlich entrichten. Es handelt sich um die Künstlersozialabgabe.
Sie betrug 200z jew. 5,1% und ab 2008 4,7% des jeweils in Rechnung gestellten Betrages. Das Ganze nennt sich Künstlersozialabgabe !

Darunter fallen Arbeiten von folgenden Berufsgruppen:

- Fotografen - Verlage
- Webdesigner - Werbeagenturen
- externe Designer - Presseagenturen
- Grafiker - Gastronomen, in deren Räumen
- Layouter regelmäßig Künstler wie Musiker,
Schauspieler, Kabarettisten etc auf-
treten.

Das Ganze habe ich noch etwas ausführlicher in Mebers-Talk
aufgeführt.

Siehe unter: www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de
oder unter: www. kuenstlersozialkasse.

Geregelt ist das unter § 29 Künstlersozialversicherungsgesetz

Da kommt Freude auf.
Also, Kunden darauf aufmerksam machen, dass er noch eine Abgabe zu leisten hat. Überprüft wird das von den ca. 3.000 Prüfern der Deutschen Rentversicherung.

Reiner E. M.
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 2 von 30
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"Unerheblich ist, ob der Künstler oder Publizist selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist."
Ein Hoch auf die deutsche Bürokratie ...
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 3 von 30
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Zitat:Darunter fallen Arbeiten von folgenden Berufsgruppen:


Zitat:- Fotografen
- Verlage
- Webdesigner
- Werbeagenturen
- externe Designer
- Presseagenturen
- Grafiker
- Gastronomen, in deren Räumen regelmäßig Künstler wie
Musiker, Schauspieler, Kabarettisten etc auftreten.
- Layouter


Nun frage ich mich, woher du diese Liste hast, denn bei der KSK finde ich folgendes PDF, in dem Gastronomiebetriebe als grundsätzlich von der Abgabepflicht ausgenommen aufgeführt sind:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... altern.pdf
Michael Bloch Michael Bloch Beitrag 4 von 30
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Kann mir einer erklären weshalb die Kunden das bezahlen müssen. Natürlich, es steht so im Gesetz, aber mal abgesehen davon...?
LG
Michael
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 30
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@ Michael,
genau kann ich dir das jetzt nicht erklären, weil mich erst gestern Abend nach 18 Uhr unsere Steueberaterin angerufen hat. Da ich meiner Frau für Ihre Firma im Dez. eine Rechnung stellte, in der ui. a. 3 Positionen mit ausschl. kreativen Arbeiten aufgeführt waren. Meine Stb. musste leider weg, sagte sie lege es aufs Fax, wir reden Montag darüber.
Sie meinte halt, ich müsse berücksichtigen, dass für die 3 Positionen, jetzt meine Frau zusätzlich bezahlen muß.

So wie ich es auf die Schnelle verstanden habe, muß jeder der eine kreative, sprich künstlerischen Arbeit in Auftrag gibt, den Beitrag von 4,7% von der jew. Summe an die Künstlersozialkasse zahlen. Also, meine Frau hat meine / unsere kreativen Leistungen in Anspruch genommen.

Das wird uns zu deutsch, jetzt bei allen Kunden passieren. Außer es sind Dienstleistungen, die keinen künstlerischen Hintergrund haben.

LG Reiner
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 6 von 30
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Zitat:Das wird uns zu deutsch, jetzt bei allen Kunden passieren.

Und diese Kunden werden jenen Betrag beim nächsten Mal an den "Künstler" weiterreichen, was zu Mindereinnahmen bei selbigen führen wird. Auch eine Art, alle vermeintlichen Künstler zum Zwangsbeitrag zu bringen. Und das noch, ohne sie in den Genuss der Leistungen kommen zu lassen.
Stefan Be Stefan Be Beitrag 7 von 30
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Reiner E. M. schrieb:

Zitat:Seit Juni 2007, müssen alle Kunden die sog. Kreative
beschäftigen, eine Künstlersozialabgabe zusätzlich entrichten.
Es handelt sich um die Künstlersozialabgabe.
Sie betrug 200z jew. 5,1% und ab 2008 4,7% des jeweils in
Rechnung gestellten Betrages. Das Ganze nennt sich
Künstlersozialabgabe !


Das war auch schon vor Juni 2007 so ...

http://www.brandeins.de/ximages/71121_122wasiste.pdf

Der letzte Satz ist ganz interessant.

Ich will gar nicht groß weiter drüber diskutieren, bin selbst auch nicht in der Künstlersozialkasse und meine Kunden müssen die Abgabe zahlen.
Aber wo ist der Unterschied zu allen anderen verpflichtenden Zahlungen, aus denen man selbst nie Ansprüche geltend machen kann, z.b. IHK, HWK ...
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 8 von 30
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Zitat:Aber wo ist der Unterschied zu allen anderen verpflichtenden
Zahlungen, aus denen man selbst nie Ansprüche geltend machen
kann, z.b. IHK, HWK ...

Ganz einfach: Kommen IHK, HWK und co zu deinen Kunden und verlangen Geld von ihnen, weil sie DICH beauftragt haben?
Frank Bauchspiess Frank Bauchspiess Beitrag 9 von 30
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hallo Stefan - versteh ich alles nicht so richtig

- wer beschäftigt wie künstler ?
- wer muß was zahlen ?

Beispiel 1:
Ich gehe in einen Fotokurs. Der Fotograf als Leiter gibt mir sein Wissen weiter. Jetzt muß ich für den Besuch an den Staat oder so Geld bezahlen ? Muß ich bezahlen ,wen der Leiter nur in der KSK versichert? Der kann ja auch woanders versichert sein.

Beispiel 2 :
Eine Firma beauftragt einen freien Fotografen für die Erschaffung von Werbefotos. Der freie Fotograf arbeitet als Selbstständiger und ist im Sinne des Arbeitsrechtes nicht bei der Firma beschäftigt. Muß die Firma jetz an irgedwenn was bezahlen,wen der Fotograf in der KSK versicheret ist ?
Muß die Firma was bezahlen,wen der Fotograf freiwillig in der AOK versichert ist .

Alleine das Nachdenken über diese abstrussen Sachverhalte macht schon krank - sind denn diese Leute,die sich so etwas ausdenken schon mal auf Zurechnungsfähigkeit untersucht worden?
Ich wäre für ein Volksbegehren bei dem alle sog. für die Bevölkerung tätigen Beamten oder Angestellten im öffentlich Dienst einer jährlichen sozial-psychologischen Untersuchung zu unterziehen sind, bei der entschieden wird ob Zwangsjacke oder offene Therapie zu einer Genesung führt.

lg
Frank
Stefan Be Stefan Be Beitrag 10 von 30
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Frank Bauchspiess schrieb:

Zitat:hallo Stefan - versteh ich alles nicht so richtig

- wer beschäftigt wie künstler ?
- wer muß was zahlen ?

Beispiel 1:
Ich gehe in einen Fotokurs. Der Fotograf als Leiter gibt mir
sein Wissen weiter. Jetzt muß ich für den Besuch an den Staat
oder so Geld bezahlen ? Muß ich bezahlen ,wen der Leiter nur in
der KSK versichert? Der kann ja auch woanders versichert sein.


Das ist egal. Und ein Workshopleiter d+rfte nicht unter "kreativ/künstlerisch tätig" fallen

Zitat:
Beispiel 2 :
Eine Firma beauftragt einen freien Fotografen für die
Erschaffung von Werbefotos. Der freie Fotograf arbeitet als
Selbstständiger und ist im Sinne des Arbeitsrechtes nicht bei
der Firma beschäftigt. Muß die Firma jetz an irgedwenn was
bezahlen,wen der Fotograf in der KSK versicheret ist ?
Muß die Firma was bezahlen,wen der Fotograf freiwillig in der
AOK versichert ist .


es ist völlig egal, wo der fotograf versichert ist.

beispiel mein fall: ich bin nicht in der ksk und mein kunde (ein fotostudio, bin dort freier fotograf, nicht angestellt) muss für mich diese abgabe zahlen. und das eben schon seit ner weile und nicht erst seit 2007.
einfach den artikel lesen, da steht vieles drin. es ist ganz klar eine solidarabgabe.
Fotosimon Fotosimon Beitrag 11 von 30
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@Stefan Be

Das kannst Du ganz leicht umgehen indem Du Deine Rechnung "kreativ" umgestaltest, alles ist relativ...

Grüße
Simon
Stefan Be Stefan Be Beitrag 12 von 30
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Fotosimon schrieb:

Zitat:@Stefan Be

Das kannst Du ganz leicht umgehen indem Du Deine Rechnung
"kreativ" umgestaltest, alles ist relativ...



Vieles ist relativ, dass man auch n paar Setbauer braucht, is ja klar ;-)
Stefan Bar. ² Stefan Bar. ²   Beitrag 13 von 30
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Und ob ich als Fotograf die Kunden darauf hinweisen muss oder sollte? Ich denke mal eher nicht.
Wahrscheinlich fangen die dann noch an, das Honorar um den Satz herunterzuhandeln.
Sicherlich eine Einzelfallentscheidung.

Übrigens besteht die Pflicht zur Zahlung an die KSK nicht erst seit 2007. Es gibt nur andere Kontrollfunktionen, die jetzt zur Einnahmensteigerung beitragen sollen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 14 von 30
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Ich habe gerade einen Artikel im deutschen Handwerksblatt gelesen und da verstehe ich es so, das es nur die freiberuflichen Fotografen betrifft.
Zitat: Werbe- und Pressefotografen gelten als Künstler, Porträtfotografen nicht.
Zitat Ende.
Unterm Strich zahlen also die, die sich bislang an der HWK vorbeischleichen. Macht ja auch wenig Sinn einen Handwerker dann plötzlich wieder als Künstler zu titulieren.
Zwiespältig wird es wahrscheinlich wieder da, wo die Handwerker groß mit EBV hantieren!

LG Pierre
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 15 von 30
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Zitat:Das ist egal. Und ein Workshopleiter d+rfte nicht unter
"kreativ/künstlerisch tätig" fallen

Das verstehe ich aus dem Gesetzestext aber anders:
"Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst
schafft, ausübt oder lehrt."
Hier wird die Lehre miteinbezogen, somit dürfte auch ein Workshopleiter darunter fallen.
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