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Zufall ist im deutschen Zivilrecht die weder auf Vorsatz noch auf Fahrlässigkeit einer Person beruhende Ursache von Ereignissen. Grundsätzlich trägt jeder, der durch Zufall einen Schaden erleidet, diesen Schaden selbst; jedoch haften z. B. der Schuldner im Verzug und der Dieb. Letzterer haftet nach dem römischen Rechtssatz fur semper in mora, weil er immer im Verzug ist (nämlich im Verzug der Rückgabe). Dies hat zur Folge, dass der Dieb immer für den zufälligen Untergang der Sache haftet, selbst wenn der Untergang der Sache für ihn weder vermeidbar noch vorhersehbar war.
Das ist aus Wikipedia und geht noch stundenlang so weiter.
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Quen 16. August 2013, 0:28
...Zufall ohne Einfal ist kein Fall!Hmm?
Gruß
Q
Conny11 15. August 2013, 21:58
Klasse ...... hier ist viel Platz für Gedanken.LG Conny
Redpicture 15. August 2013, 20:57
womöglich.Bruno jost 15. August 2013, 17:38
eine sehr schöne kurzgeschichte !lg créjo
ChrisBU 15. August 2013, 17:17
Wege trennen sich?LG Chris
Heide G. 15. August 2013, 16:46
Über Zufälle kann man philosophieren -Zufall ist im deutschen Zivilrecht die weder auf Vorsatz noch auf Fahrlässigkeit einer Person beruhende Ursache von Ereignissen. Grundsätzlich trägt jeder, der durch Zufall einen Schaden erleidet, diesen Schaden selbst; jedoch haften z. B. der Schuldner im Verzug und der Dieb. Letzterer haftet nach dem römischen Rechtssatz fur semper in mora, weil er immer im Verzug ist (nämlich im Verzug der Rückgabe). Dies hat zur Folge, dass der Dieb immer für den zufälligen Untergang der Sache haftet, selbst wenn der Untergang der Sache für ihn weder vermeidbar noch vorhersehbar war.
Das ist aus Wikipedia und geht noch stundenlang so weiter.
fotoGrafica 15. August 2013, 16:27
begegnung?klasse
gruss wolfgang
MUNKE 15. August 2013, 16:04
das wird ja immer spannender