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Wenns einem (z.B. im Fasching) zu laut wird ...

Wenns einem (z.B. im Fasching) zu laut wird ...

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Karl H


Premium (World), Klosterneuburg

Wenns einem (z.B. im Fasching) zu laut wird ...

... dann zieht man sich im WIener Umfeld in einen der kleinen Heurigen zurück. Der Buschen zeigt an, dass offen ist. Dieser hier ist in Klosterneuburg und hat leider nur eine Woche im Jahr geöffnet.

Kommentare 11

  • Sissi Blume 3. März 2006, 18:57

    "Ausgsteckt is" :-))))
  • Wolfgang Dürr 27. Februar 2006, 22:43

    So ähnlich wird es in Franken auch gemacht.
    LG
    Wolfgang
  • Karl H 27. Februar 2006, 18:02

    @Klaus: Die meisten Heurigenwirte machen das als Nebenberuf, leben kann man davon absolut nicht. Die kleinen Heurigen werden leider immer weniger, weil sich diese zusätzliche Arbeit viele nicht mehr antun wollen oder können.

    lg Karl
  • Wolf Heidemann 27. Februar 2006, 17:56

    Der Titel passt sehr gut, Karl.
    Auf dem Bild scheint die Zeit stillzustehen.
    VG, Petra & Wolf
  • Klaus Zeddel 27. Februar 2006, 17:51

    Schönes Bild und äußerst interessante Erklärung. Und man kann davon leben, wenn man eine Woche im Jahr offen hat? Das Geheimrezept sollte man veröffenlichen.
    LG Klaus
  • Peter Jenni 27. Februar 2006, 17:14

    Schon wieder etwas dazu gelernt. Herzlichen Dank für die ausführliche Beschreibung.
    Gruss Peter
  • Karl H 27. Februar 2006, 15:43

    @Sigrid: Das hast du gut erkannt, die Türen dort sind so niedrig, dass manche um einen Kopf höher sind ...
    @Sabine: Heuriger ist nicht nur der junge Wein, sondern auch ein Lokal, in dem der Heurige und alter Wein ausgeschenkt wird. Der Heurige ist daran zu erkennen, dass ein Föhrenbuschen (daher auch die Bezeichnung Buschenschank) oder ein Kranz über dem Lokaleingang darauf hinweisen, dass der betreffende Weinhauer Wein ausschenkt. Das ist ihm nur für eine bestimmte Dauer pro Jahr gestattet. Neben Wein aus eigenem Anbau dürfen auch bestimmte Speisen verkauft werden. Der Wein wird nach Martini (11. November) des nächsten Jahres zum "Alten". Das Buschenschankrecht wurde durch Patent Josephs II. vom 17. 8. 1784 verankert.
    Ich hoffe, das klärt die Sache ein bisschen!.
    @Gereon: Leider war am Sonntag der letzte Tag, an dem geöffnet war. :-(
    @Uwe: Jedes Jahr??? :-)))
    @all: Danke für eure interessanten Anmerkungen!

    lg Karl
  • Uwe Thon 27. Februar 2006, 14:45

    nur eine woche im jahr arbeiten. . .die ösis :-)))))
  • Gerontolon Müllhaupt 27. Februar 2006, 11:35

    Wirst Dich aber jetzt nicht gleich die ganze Woche einquartieren?
  • Sabine Weibel 27. Februar 2006, 8:53

    ...was ist den "ein kleiner Heuriger"?? Also der "Heurige" ist mir als Wein von diesem Jahr bekannt - aber das macht jetzt keinen Sinn im Zusammenhang mit dem Bild..... Klär uns auf!!!!

    GLG, Sabine
  • Sigrid nordlicht in der pfalz 27. Februar 2006, 6:35

    aber allzu groß darf man bei der kleinen tür nicht sein!