Zerwonke


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Kress Brunnenkrasse

Laut dem sogennanten "watercress-act" von 1790 aufgestellt vom 4. Earl of Sandwich, sind Burg- und Schloßbesitzer (so denn im Besitz eines Brunnens) verpflichtet, dort besagte Brunnenkresse zur Toastbelegung anzubauen (hier rechts im Bild).

Was ich über die erwürdige Countress geschrieben habe, stimmt dagegen nicht. Sie malt gar nicht nie no never mit Wasserfarben.

Dunrobin Castle, Highlands, Schottland

Ps. 3 Gin Tonic und nun ist der Titel anders.
Und wie anders

Kommentare 4

  • Charly Charity 15. September 2016, 22:18

    Was für eine prächtige Anlage!*****
    lg Dagmar
  • jopArt 14. September 2016, 16:32

    euer durchlaucht hat sich aber einen krassschönen kressegarten gegönnt,
    da könnte ja fast neid aufkommen! ;-)

    lg hans
  • Maria Kaldewey 14. September 2016, 2:25

    Krass, die Kresse. Auch dies wieder ein Wasserfarbenbild, das so in ein Märchenbuch rein kann.
    Danke auch für die aufkärenden Worte, ohne die ich's niemals nicht verstanden hätte :-).

    Liebe Grüße, Maria.
  • Macrone 14. September 2016, 0:03

    Vielen Dank, dass Du das aufgelöst hast. Ich dachte schon, ich hätte Brunnenkresse, äh Tomaten auf den Augen. Ein sehr schönes Foto ist Dir da gelungen. LG Annette