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Chancengleicheit

Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

Kommentare 2

  • Kerstin Püttmann 21. Mai 2018, 17:30

    Hier gefällt mir wieder die Geschichte, die einfache, aber ideenreiche Komposition und die Lichter und Farben! Sehr einfallsreich!! Kerstin
  • Robi H. Löwy 10. Juni 2017, 17:04

    Du bringst es auf den Punkt!
    Behinderten werden unnötig viele Hindernisse in den Weg gelegt. Vermutlich oft auch deshalb, weil Nichtbehinderte nicht verstehen, was Behinderte wirklich brauchen.