So, und jetzt ne Stümperfrage: Neat?!
Eugen Zimbelmann schrieb:
Zitat:
Blende auf, 1/30sek, Blitzleistung verringern. ;)
Zitat:
Blende auf, 1/30sek, Blitzleistung verringern. ;)
@Thomas
ist ´nen Programm um das Rauschen aus dem Bild zu holen...
das wurde bei dem gezeigten Bild 100%ig benutzt...
Nachricht bearbeitet (16:29h)
ist ´nen Programm um das Rauschen aus dem Bild zu holen...
das wurde bei dem gezeigten Bild 100%ig benutzt...
Nachricht bearbeitet (16:29h)
An meiner E-10 kann ich nur 3 Blitz modi einstellen. Augenvorblitz, Normaler und den 2 Blitz modi
für Thomas:
http://www.neatimage.com/
da kannst du dir das irgendwo runterladen... die gratis-Demo kann fast so alles was die Kauf-Version auch kann... gibts aber nur in Englisch
http://www.neatimage.com/
da kannst du dir das irgendwo runterladen... die gratis-Demo kann fast so alles was die Kauf-Version auch kann... gibts aber nur in Englisch
Ah, ok! Danke!!!
Das Rauschen ist auf jeden Fall enfernt worden, daher auch so schwammig.
Kannte den Begriff Neat nicht.
Das Rauschen ist auf jeden Fall enfernt worden, daher auch so schwammig.
Kannte den Begriff Neat nicht.
Eugen Zimbelmann schrieb:
Zitat:
Dann such im Manual mal nach Blitzbelichtungskorrektur und blitzen auf den 2.Verschlußvorhang.
Zitat:
Dann such im Manual mal nach Blitzbelichtungskorrektur und blitzen auf den 2.Verschlußvorhang.
Für Mac wohl nix.. :(
ich lösche auch bilder wenn´s jemand verlangt,aber rechtlich muss ich es nicht,wenn besagte agb am eingang hängt.. ist alles rechtlich geprüft..........
einfach aus dem Grund,der Clubbesitzer hat das hausrecht,das heist er kann jeden rauswerfen bzw jedem den Einlass verwähren (bei discos ist es etwas anderst), daher sagt er den leuten durch die agbs die Regeln..... habe mal mit nem Anwalt gerdet und mir haben mal die bescheuerte AGB aufgestellt frauen dürfen den Club nur oberkörper frei betreten... wer diese Regel nicht will kann draussen bleiben... hätte aber rechtlich auch bestand..obwohl es menschlich gesehen natürlich fürn arsch wäre
Nachricht bearbeitet (17:39h)
einfach aus dem Grund,der Clubbesitzer hat das hausrecht,das heist er kann jeden rauswerfen bzw jedem den Einlass verwähren (bei discos ist es etwas anderst), daher sagt er den leuten durch die agbs die Regeln..... habe mal mit nem Anwalt gerdet und mir haben mal die bescheuerte AGB aufgestellt frauen dürfen den Club nur oberkörper frei betreten... wer diese Regel nicht will kann draussen bleiben... hätte aber rechtlich auch bestand..obwohl es menschlich gesehen natürlich fürn arsch wäre
Nachricht bearbeitet (17:39h)
@ Unpolitisch ...: Danke, ich glaube ich kenne das sogar. Hatte früher ne Dimage a1, darum schon mit diversen Programmen zur Rauschunterdrückung rumgespielt.
Samantha Klotschykovsky schrieb:
Zitat:
Ob da die AGBs an der Wand hängen oder nicht, auch hier gilt Deine Bilder müsstest Du nur nach einer richterlichen Verfügung löschen.
Zitat:
Das die AGBs des Clubbetreibers die Besucher rechtswirksam in ihrem Persönlichkeitsrecht beschneiden können, halte ich für höchst unwarscheinlich!
Selbst bei unterschriebenen Modelrelease (der ja einen rechtswirksamen Vertrag der die Veröffendlichung von Bildern regelt, darstellt!) ist es der abgebildeten Person möglich die Veröffendlichung der Bilder zu untersagen!
Zitat:
Ob da die AGBs an der Wand hängen oder nicht, auch hier gilt Deine Bilder müsstest Du nur nach einer richterlichen Verfügung löschen.
Zitat:
Das die AGBs des Clubbetreibers die Besucher rechtswirksam in ihrem Persönlichkeitsrecht beschneiden können, halte ich für höchst unwarscheinlich!
Selbst bei unterschriebenen Modelrelease (der ja einen rechtswirksamen Vertrag der die Veröffendlichung von Bildern regelt, darstellt!) ist es der abgebildeten Person möglich die Veröffendlichung der Bilder zu untersagen!
20.04.05, 18:03
Beitrag 72 von 97
www.party-hh.net die suchen z.B. immer Partyfotografen für die Webside und du kommst eben überall kostenlos rein, auch eine lustige Art. Hätte ich mehr Zeit wäre ich dabei;-)
Samantha : Die Gesetze für AGB's in der Gastronomie kenne ich nicht, kenne nur das AGB-Gesetz für Handel und Online-Handel.
Nicht alles was in den AGB's steht ist auch gültig !
Was drin stehen darf ist im AGB-Gesetz geregelt und das ist nicht viel.
Verstöße gegen geltendes Recht sind natürlich nicht gültig.
Wenn etwas drinnen steht was man nicht erwartet ist dies i.d.R. auch nicht gültig.
Wäre interessant was ein Jurist dazu sagt.
Höflichkeit sollte natürlich immer vorgehen.
Nicht alles was in den AGB's steht ist auch gültig !
Was drin stehen darf ist im AGB-Gesetz geregelt und das ist nicht viel.
Verstöße gegen geltendes Recht sind natürlich nicht gültig.
Wenn etwas drinnen steht was man nicht erwartet ist dies i.d.R. auch nicht gültig.
Wäre interessant was ein Jurist dazu sagt.
Höflichkeit sollte natürlich immer vorgehen.
stgb: paragraf 26 und 126 dazu 38 und 49, schtimmts?
21.04.05, 00:51
Beitrag 75 von 97
Irina Handt schrieb:
Zitat:
Kenne im übrigen den Betreiber der Seite und den Supporter auch noch ... ;P
Nicht nur dort bekommst du freien Eintritt, auch bei unserer Kieler überregionaler Seite http://www.partyzentrum.de oder noch eine Hamburger Seite http://www.schaudichan.com ... so ist es eigentlich bei allen Seiten dieser Art gehandhabt, daß man umsonst rein kommt, fragt sich halt zusätzlich:
- welchen mehr nutzen man noch zusätzlich man bekommt (Partyzentrum und ich somit auch, haben sehr sehr guten Draht zu piste Lübeck / Hamburg,)
- Wo habe ich zutritt, wie oft darf ich dort und dort vor Ort sein ...
- muß ich mindestens so viel im Monat Fotos machen oder kann ich mir das aussuchen
- genauso ob ich bestimmte Events in Auftrag bekomme oder ob ich nach Lust Laune irgendein Event, wo ich zugleich mit Freunden privat hinfahre, ablichte ...
- ob Geld zusätzlich bekommen, ABER nur bei einer mindestzahl von Fotos von einem einzigen Event ...
All dieses Faktoren spielen eine große Rolle und vor allem darf dabei das Private nicht zu kurz kommen ...
Mittlerweile bauen ich mir meinen eigenen Pool auf, wo ich von Veranstaltern bestimmter Events Geld bekomme und ich zugleich den Kontakt Pflege und Fotos für deren Internseite zur Verfügung stelle ...
http://www.pinkpirates.com (zusätzlich März & Mai in piste Lübeck) & http://www.ChicsKitchenClub.cc (März piste Lübeck)
Nachricht bearbeitet (0:54h)
Zitat:
Kenne im übrigen den Betreiber der Seite und den Supporter auch noch ... ;P
Nicht nur dort bekommst du freien Eintritt, auch bei unserer Kieler überregionaler Seite http://www.partyzentrum.de oder noch eine Hamburger Seite http://www.schaudichan.com ... so ist es eigentlich bei allen Seiten dieser Art gehandhabt, daß man umsonst rein kommt, fragt sich halt zusätzlich:
- welchen mehr nutzen man noch zusätzlich man bekommt (Partyzentrum und ich somit auch, haben sehr sehr guten Draht zu piste Lübeck / Hamburg,)
- Wo habe ich zutritt, wie oft darf ich dort und dort vor Ort sein ...
- muß ich mindestens so viel im Monat Fotos machen oder kann ich mir das aussuchen
- genauso ob ich bestimmte Events in Auftrag bekomme oder ob ich nach Lust Laune irgendein Event, wo ich zugleich mit Freunden privat hinfahre, ablichte ...
- ob Geld zusätzlich bekommen, ABER nur bei einer mindestzahl von Fotos von einem einzigen Event ...
All dieses Faktoren spielen eine große Rolle und vor allem darf dabei das Private nicht zu kurz kommen ...
Mittlerweile bauen ich mir meinen eigenen Pool auf, wo ich von Veranstaltern bestimmter Events Geld bekomme und ich zugleich den Kontakt Pflege und Fotos für deren Internseite zur Verfügung stelle ...
http://www.pinkpirates.com (zusätzlich März & Mai in piste Lübeck) & http://www.ChicsKitchenClub.cc (März piste Lübeck)
Nachricht bearbeitet (0:54h)