Ohne Biltz ? Wird da nichts verwackelt durch die hohe Verschlusszeit.
Aber ich probier das mal...
Aber ich probier das mal...
Zitat:
was ist an einer halbautomatik schrecklich?
Nachricht bearbeitet (0:02h)
was ist an einer halbautomatik schrecklich?
Nachricht bearbeitet (0:02h)
19.04.05, 17:05
Beitrag 33 von 97
partyfotos ist so ziemlich das unterste an niveau was man bringen kann...
19.04.05, 22:32
Beitrag 34 von 97
http://www.marioroman.de
ich finde der kann noch party Fotos machen
ich finde der kann noch party Fotos machen
Wie fängt man sowas ein? Fotos machen ohne die Leute davor zu fragen ?... denn gestellt sieht sowas ja nicht ganz so toll aus..
19.04.05, 23:55
Beitrag 36 von 97
Jap den Mario Roman habe ich ganz vergessen ...
Sehr creativ & ins PACHA HH muß ich auch mal wieder ... ;P
Sehr creativ & ins PACHA HH muß ich auch mal wieder ... ;P
Einfach ohne zu fragen knipsen könnte aber zum Problem werden!!
[fc-info:Fotorecht]
Also bei mir könntest du das Bild sofort abgeben!!!
Nachricht bearbeitet (9:08h)
[fc-info:Fotorecht]
Also bei mir könntest du das Bild sofort abgeben!!!
Nachricht bearbeitet (9:08h)
Knipsen ohne zu fragen ist schon richtig. du musst das bild danach zeigen und wenn die person einverstanden ist kannst dus lassen, sons musst du es löschen.
@irina
da gebe ich dir völlig recht.
gute fotos!!!
Nachricht bearbeitet (9:37h)
da gebe ich dir völlig recht.
gute fotos!!!
Nachricht bearbeitet (9:37h)
Löschen ich auch nicht 100% richtig. Auch die Herausgabe zu verlangen wäre rechtens. Und dann hättest du, wenn dir jemand dumm kommen will (ich wäre so jemand) ein Problem.
in der CH wird das foto geschossen und dann der jeweiligen person gezeigt, wenn sie nickt oder ist gut sagt, dann ist ok. wenn sie verlangt es zu löschen dann muss ich das tun.
so läuft das bei uns......
so läuft das bei uns......
In Deutschland kann die Herausgabe verlangt werden.
Macht natürlich niemand und ich weiß auch nicht ob das eingeklagt werden könnte, aber so ist es nun mal.
Macht natürlich niemand und ich weiß auch nicht ob das eingeklagt werden könnte, aber so ist es nun mal.
Zitat:
Herausgabe von was ? Vom Negativ ?
Das stimmt so nicht. Auf Verlangen muss das Bild gelöscht werden. In der Kamera oder auf Webseiten.
Das Nicken ist zwar u.U. eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung (muss es aber nicht sein).
Was ist aber wenn die abgebildete Person später davon nichts mehr weiss ? Wie willst Du das Einverständniss zur Veröffentlichung beweisen ?
Als Partyfotograf oder als Betreiber einer solchen Seite bewegt man sich immer auf dünnem Eis.
Herausgabe von was ? Vom Negativ ?
Das stimmt so nicht. Auf Verlangen muss das Bild gelöscht werden. In der Kamera oder auf Webseiten.
Das Nicken ist zwar u.U. eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung (muss es aber nicht sein).
Was ist aber wenn die abgebildete Person später davon nichts mehr weiss ? Wie willst Du das Einverständniss zur Veröffentlichung beweisen ?
Als Partyfotograf oder als Betreiber einer solchen Seite bewegt man sich immer auf dünnem Eis.
@Bernd
das stimmt, andererseits ist es dann Aussage gegen Aussage.
das stimmt, andererseits ist es dann Aussage gegen Aussage.
Zitat:
Dann informiere dich mal richtig:
Nach § 37 KUG hat der Betroffene auch einen Vernichtungsanspruch hinsichtlich der Fotoaufnahmen sowie der hierzu verwendeten Vorrichtungen. Alternativ kann der Betroffene nach § 38 KUG auch die Übernahme der Fotos und der Vorrichtungen verlangen.
Ich prüfe meistens vorher nach bevor ich was schreibe wo ich nicht ganz sicher bin. Behauptungen liegen mir nicht so.
Zitat:
Ja, bei analog der Film und bei digital die Speicherkarte.
Dafür braucht man doch keine Fantasie, oder?
Aber wie gesagt, wer macht das schon?
Ich wüsste jetzt aber nicht ob und wie man das duchsetzen kann.
Das die Partyknipser (und mehr sind se net, egal wie oft ihr schreibt das IHR das natürlich ganz anders macht als all die anderen) sich auf dünnem Eis bewegen ist auch gut so!! Ich möchte nicht das mich einer ohne mein Wissen Fotografiert!!
Nachricht bearbeitet (12:19h)
Dann informiere dich mal richtig:
Nach § 37 KUG hat der Betroffene auch einen Vernichtungsanspruch hinsichtlich der Fotoaufnahmen sowie der hierzu verwendeten Vorrichtungen. Alternativ kann der Betroffene nach § 38 KUG auch die Übernahme der Fotos und der Vorrichtungen verlangen.
Ich prüfe meistens vorher nach bevor ich was schreibe wo ich nicht ganz sicher bin. Behauptungen liegen mir nicht so.
Zitat:
Ja, bei analog der Film und bei digital die Speicherkarte.
Dafür braucht man doch keine Fantasie, oder?
Aber wie gesagt, wer macht das schon?
Ich wüsste jetzt aber nicht ob und wie man das duchsetzen kann.
Das die Partyknipser (und mehr sind se net, egal wie oft ihr schreibt das IHR das natürlich ganz anders macht als all die anderen) sich auf dünnem Eis bewegen ist auch gut so!! Ich möchte nicht das mich einer ohne mein Wissen Fotografiert!!
Nachricht bearbeitet (12:19h)