Fotos von Fabrik-Gelände: Polizei+Film abgenommen

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 46 von 138
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@rüdiger

wäre mal interessant zu erfahren was du eigentlich meinst wenn du schreibst: "ich hab das ganze eben mal durchgespielt,"????


"...die Polizeibeamten haben nach Rechtslage wohl korrekt gehandelt..."

wie bist du denn zu dieser erkenntnis gekommen? ohne angaben von quellen ist so eine aussage ziemlich wertlos.

gruß

zyks
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 47 von 138
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du meinst also, wenn demnächst jemand mein Haus fotografiert, brauche ich nur die Polizei zu rufen, die mir dann die Personalien des Fotografen und den Film übergibt?

:-) ok
Tom Correll photog Tom Correll photog Beitrag 48 von 138
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Moin, Moin !

Na, da liegt wohl ein bißchen im argen. Also Personalien feststellen dürfen sie, unter bestimmten Umständen. Die Polizei wird sich hier auf das Polizeigesetz des Bundeslandes berufen. In Brandenburg (aber die Gesetze anderer Bundesländer sind fast identisch)steht zum Beispiel drin:

"§ 12
Identitätsfeststellung

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,

1. zur Abwehr einer Gefahr,
...
3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder diese Objekte gefährdet sind, und dies aufgrund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist,..."

Also damit hatten sie eine Grundlage. Aber die festgestellten Daten dürfen nicht einfach weitergegeben werden. Eigentlich nur an Behörden und Gerichte.

Für die Beschlagnahme gilt:

"§ 25
Sicherstellung

Die Polizei kann eine Sache sicherstellen,

1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen ..."

Allerdings bedarf es dazu eines begründeten Verdachtes, also einfach Film weg ist nicht.
Das eigendliche Problem sehe ich in der Weitergabe deiner Personalien und des Filmes an den Industriebetrieb. Die Polizei kann natürlich einen Werkschützer hinzuziehen um die entwickelten Bilder zu beurteilen, aber den Film an dritte weitergeben dürfen sie nicht. Ausserdem stellt er (auch für dich) Beweismaterial dar. Und einen Anspruch auf Rückgabe hat man auch. Aber wie sollen sich Polizisten im Gesetzesdschungel auch auskennen, dazu gibt es einfach zu viele Vorschriften.

Fotografieren von Bahnanlagen auf Gelände der DB:
Dazu kann sich jeder eine Allgemeine Genehmigung runterladen:
http://www.zugente.de/downloads/foto.pdf
Die Berliner BVG tolerierte bisher meines Wissens das fotografieren, jedoch nur ohne Blitz. Anlagen der Berliner S-Bahn sind Anlagen der DB und fallen unter die allgemeine Genehmigung. Anderslautende Aussagen müssen schriftlich die nachweisen.

Bei Umgang mit den grünen Jungs: seid nett, freundlich und zeigt euch kooperativ, aber vertretet euer Recht.

Gruß Tom C.
Der Silberkorn Der Silberkorn Beitrag 49 von 138
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Catharina Kreipe schrieb:

Zitat:in berlin z.b. ist, was
die wenigsten wissen, das fotografieren der
bahnanlagen, busse und strassenbahnen und das
fotografieren AUF bvg-gelände, sprich bahnhöfen
etc. verboten. aus sicherheitsgründen.
sind alle etwas empfindlich geworden seit
dem 11. september.. und nun noch mehr.


Echt? Wenn ich mich recht entsinne gibt es aber von der DB eine generelle Freigabe für Aufnahmen in frei zugänglichen Bahnanlagen für alle Hobbyzwecke.

Alex
Tom Correll photog Tom Correll photog Beitrag 50 von 138
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Die Tarifbestimmungen sagen:

"§4 Verhalten der Fahrgäste
...
(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
...
14. zum Fotografieren und Filmen im Bahngebiet zusätzliche künstliche Lichtquellen zu benutzen,..."

Also ist Fotografieren erlaubt, aber ohne Blitz, Videoleuchte etc.

Man kann aber auch Genehmigungen einholen, wenn man größeres vor hat:
http://www.bvg.de/service/film.html

Gruß Tom C.
Stefan Kl. Stefan Kl. Beitrag 51 von 138
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Also folgendes würde ich akzeptieren, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist:

Die Polizei darf meine Personalien aufnehmen und den Film/Speicherkarte vorläufig konfiszieren (aber nicht an Privatpersonen weitergeben).

Nach einer rechtlichen Klärung würde ich dann den Film/Karte zurückerhalten und die Beamten sind für die Zukunft etwas schlauer.
Hansi vom Hinterhof Hansi vom Hinterhof Beitrag 52 von 138
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Hallo,

um das mal etwas zu entwirren, hab mich vielleicht un-
vollständig ausgedrückt.

Das geschilderte ist ja eine Ansammlung von Maßnahmen, die
einem die Nackenhaare zu Berge stehen lassen, auch wenn
man selbst von der Zunft ist.

Ich meinte mit "durchgespielt", dass ich mir mal die
einschlägigen Gesetzestexte zur Hand genommen habe und die
Sache mal versucht habe nachzuvollziehen. Ich hab mich dabei
nach dem ASOG (Gefahrenabwehrgesetz, Polizeigesetz Berlin)
orientiert, muß nicht zwingend überall so sein.

--> Die Personalienfeststellung dürfte unstrittig sein,
geh ich nicht weiter darauf ein.

--> Kommen wir zur Sicherstellung des Filmes, es wurde oben
schon geschrieben:

----------------------------------------------------------
§38 Sicherstellung (ASOG Berlin)

Die Ordnungsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen,

1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren
----------------------------------------------------------

Diese gegenwärtige Gefahr dürfte wohl, wenn gleich reichlich
holzig aufgrund der allgemeinen Terrorhysterie ohne größere
Probleme begründbar sein -> Ölrafinerie, Bilder sind zum
Vorbereiten eines Anschlages geeignet usw.

--->Übergabe an den Werkschutz dieser Rafinerie:

§41 Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses,
Kosten (ASOG Berlin)


Hier wird es jedenfalls schwammig, da auch Detailsinfos
zu dem Fall fehlen. Grundsätzlich wäre ein Verfahren m.E.
nach §41 ASOG denkbar, da der Film Aufnahmen enthält und
diese erst auf möglichen gefährdenden Inhalt geprüft
werden müßten. Dies ist Aufgabe des Werkschutzes, der damit
ein glaubhaftes Interesse bekunden kann. An den Urheber
kann der Film nicht ausgehändigt werden, solange er nicht
entwickelt ist -> da dann die Gefahr nicht ausgeschlossen
werden kann.

Nach meiner Meinung ist die gesamte Geschichte lächerlich,
bei eingehender Rechtsprüfung unter Einbeziehung sämtlicher
Faktoren höchstwahrscheinlich sogar rechtswidrig.

Unklar ist zudem, ob eine Bescheinigung über die Sicher-
stellung erfolgt ist -> die ist zwingend erforderlich.

Daher nochmal mein Tip:

Jeder hat das Recht, vernünftig und angemessen von der
Polizei behandelt zu werden. Angemessen heißt natürlich,
dass man sich selbst vernünftig benimmt. Davon gehe ich
in diesem Fall aber aus und empfehle wirklich eine
Dienstaufsichtsbeschwerde. Nur um zu klären, was die Aktion
sollte und falls dann die Folge, die Beamten über ihre
Rechte und Pflichten aufzuklären.

MfG

TXLRudi
Dönerteller Fersatsche Dönerteller Fersatsche Beitrag 53 von 138
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Ist doch alles gaaaaanz doof.
Dönerteller Fersatsche Dönerteller Fersatsche Beitrag 54 von 138
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Also,da gibts nicht viel zu diskutieren,wenn das fotografieren von öffentlichen Plätzen aus erlaubt ist,haben sich die Polizisten rechtswidrig verhalten.Das checken der Personalien wie die Weitergabe deren an den Werkschutz und die Beschlagnahme des Filmes sind eindeutig gesetzeswidrig,wir haben ja noch keinen Notstand ausgerufen hier in Deutschland und wenn jemand hysterisch ist soll er zum Arzt gehen,so,da bin ich Mäuschen schon wieder viel zu politisch geworden,deshalb,gaaaaaaanz viele Bussis an Euch mit gaaanz viel Tiramisu obendrauf.
Hansi vom Hinterhof Hansi vom Hinterhof Beitrag 55 von 138
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Hi Kebap :),

so sehr ich Dein Statement verstehen kann, rein gefühls-mäßig so inhaltlich falsch ist Deine Darstellung. Die
Feststellung der Personalien ist absolut unstrittig, dies
ist zulässig ebenso der Abgleich mit Fahndungsdateien.

Alles andere steht sicherlich auf tönernen Füßen, nichts
destotrotz ließe sich eine solche Handlungsweise mit viel
Geschick und Phantasie begründen.

Aber angemessen ist das sicherlich nicht, woran die
Maßnahme eigentlich schon scheitert.

Viele Grüße

TXLRudi
Dönerteller Fersatsche Dönerteller Fersatsche Beitrag 56 von 138
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Also,verstehe ich das richtig;die Polizei kann jemanden grundlos nach seinen Personalien fragen,bzw. überprüfen?
Stefan Kl. Stefan Kl. Beitrag 57 von 138
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Zitat:Also,verstehe ich das richtig;die Polizei kann jemanden
grundlos nach seinen Personalien fragen,bzw. überprüfen?


Aber selbstverständlich. Das nennt man bei Verkehrskontrollen zum Beispiel "Stichproben".
Dönerteller Fersatsche Dönerteller Fersatsche Beitrag 58 von 138
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Okay,da heisst es aber auch Verkehrskontrolle und dient der Wahrung der Strassensicherheit(Alkohol,Verbandskasten,Reifenprofil,etc.)Aber wenn ich mir nichts,Dir nichts irgendwo langgehe oder rumstehe,das ist doch was anderes.
Hansi vom Hinterhof Hansi vom Hinterhof Beitrag 59 von 138
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Hallo,

bitte nichts durcheinander bringen. Die Polizei darf nicht
jederzeit und an jedem Ort Deine Personalien feststellen.

Es gibt aber Ausnahmen, so ist es z.B. dem BGS seit einiger
Zeit eine jederzeitige Personenkontrolle auf Flughäfen und
auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG durchzuführen.

An sonstigen Ortschaften darf das die Polizei nur insoweit,
wie Du begründet möglicherweise eine Gefahr darstellst.
Dies gilt nicht an gefährlichen Orten im Sinne der Polizei-
gesetze, die sind aber eindeutig darin aufgeführt.

Viele Grüße

TXLRudi
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 60 von 138
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Nachricht bearbeitet (20:12)
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