@Heike: Sorry, aber wenn mir jemand ohne rechtliche Grundlage mein Eigentum abnimmt, würde ich auch "etwas" aggressiv reagieren. Es ging ja nicht darum, das der liebe Wachmann ein großer Fotofan ist, sondern das die Firma kontrollieren wollte, was Micha auf seinem Film hat. Stell dir mal vor, er hätte auf dem selben Film seine Frau/Freundin in erotischer Pose fotogtafiert.
@Stefan: Sehe ich genauso, Terroranschläge werden ja wohl kaum durch neue Fotos von Objekten, die schon 1000 mal fotografiert wurden, erleichtert bzw. ermöglicht. Das zeigt doch nur die Hilflosigkeit der Sicherheitsbehörden.
Ist ähnlich logisch, wie den schlafenden Obdachlosen aus dem U-Bahnhof zu werfen, wegen der "Sicherheit".
lg,
Stevie
Nachricht bearbeitet (21.03.2004 - 10:14h)
@Stefan: Sehe ich genauso, Terroranschläge werden ja wohl kaum durch neue Fotos von Objekten, die schon 1000 mal fotografiert wurden, erleichtert bzw. ermöglicht. Das zeigt doch nur die Hilflosigkeit der Sicherheitsbehörden.
Ist ähnlich logisch, wie den schlafenden Obdachlosen aus dem U-Bahnhof zu werfen, wegen der "Sicherheit".
lg,
Stevie
Nachricht bearbeitet (21.03.2004 - 10:14h)
@Stephan: In dem Punkt sind wir uns ja auch einig. Aber soweit ich das verstanden habe, waren es andere, die widerrechtlich den Film abgenommen haben (Polizei und "Pförtner").
Der Typ, der da später angerufen hatte, hat ihn ja anstandslos zurüggegeben. Und da ihn die Aufnahmen interessieren, hat er halt gefragt. Und da finde ich nix bei. Also bei der Frage - nicht beim Wegnehmen, um es noch mal deutlich auszudrücken :-)
Können wir uns da einigen? :-)
Gruß, Heike.
Der Typ, der da später angerufen hatte, hat ihn ja anstandslos zurüggegeben. Und da ihn die Aufnahmen interessieren, hat er halt gefragt. Und da finde ich nix bei. Also bei der Frage - nicht beim Wegnehmen, um es noch mal deutlich auszudrücken :-)
Können wir uns da einigen? :-)
Gruß, Heike.
Na gut, ausnahmsweise ;-) Trotzdem finde ich die Frage etwas unverschämt. Wenn er sich wirklich nur rein privat für die Bilder interessieren würde, hätte er wohl kaum angeboten, sie selbst zu entwickeln, denke ich... oder bin ich vielleicht einfach nur paranoid? ;-)
lg,
Stevie
lg,
Stevie
Zitat:
Das weißt du in dem Fall ja nicht und die Frage, ob du den dir unbekannten Brief deines Nachbarn öffnen kannst, wäre total daneben.
Der Herr von der Fabrik ist aber auch eine fremde Person, die nicht weiß, ob evtl. noch private Aktfotos auf dem Film sein könnten. Die Frage selber ist daher schon indiskret.
Zitat:
Anders wäre es ja auch unrechtmässig und strafbar gewesen.
Zitat:
Wen meinst du?
Nachricht bearbeitet (21.03.2004 - 13:11h)
Das weißt du in dem Fall ja nicht und die Frage, ob du den dir unbekannten Brief deines Nachbarn öffnen kannst, wäre total daneben.
Der Herr von der Fabrik ist aber auch eine fremde Person, die nicht weiß, ob evtl. noch private Aktfotos auf dem Film sein könnten. Die Frage selber ist daher schon indiskret.
Zitat:
Anders wäre es ja auch unrechtmässig und strafbar gewesen.
Zitat:
Wen meinst du?
Nachricht bearbeitet (21.03.2004 - 13:11h)
Zitat:
Ist sie auch.
Zitat:
Ist auch so. Es sei denn er ist Hobbyfotoentwickler, was sehr unwahrscheinlich ist.
Ist sie auch.
Zitat:
Ist auch so. Es sei denn er ist Hobbyfotoentwickler, was sehr unwahrscheinlich ist.
21.03.04, 13:50
Beitrag 36 von 138
Ich denke auch, dass schon die Frage etwas unverschämt ist. Dieser Herr kann wohl Dienst und Privat nicht trennen. Ich hätte die Frage als plumper Versuch aufgefasst, über das Vorspiegeln von Interesse an die Fotos zu kommen - als Kontrolle. Allerdings weiß man ja nicht, wie genau das Gespräch abgelaufen ist.
ok
ok
Guten Abend,
interessanter Fall, geeignet für eine Strafrechts-Übung :-), ich sehe (ohne Kenntnis des Polizeigesetzes vor Ort) keine Rechtsgrundlage für
- ein Verbot des Photographierens
- eine Weitergabe der Personalien (Unverschämtheit, wenn nicht gar strafbar)
- eine Wegnahme des Films
in Fällen wie dem zu diskutierenden.
Grundsätzlich darf jeder alles, was nicht verboten ist. Insoweit kann ich aufnehmen, was ich will, es sei denn, es stünden Gesetze dagegen, diese stellen dann ggf. Ermächtigungsgrundlagen für pol. Handeln dar (nicht alle). Sonst kann eine Privatperson oder ein Unternehmen mir viel verbieten, ich brauche es aber nicht zu beachten, und kann mich ggf. gegen rechtswidrige Handlungen zur Wehr setzen. Auch Schilder, die das Photographieren verbieten, sind, außerhalb des Geländes, nur bei Vorliegen eines entspr. Gesetzes zu beachten. Berlin: einer Auskunft der BVG zufolge, allerdings schon einige Jahre her, gibt es eine allg. Bewilligung zur Aufnahme auch auf dem Gelände zu privaten Zwecken, soweit nicht der Dienstbetrieb gestört wird(verständlich). Alles ohne Haftung und keine Rechtsberatung.
Zur Bememerkung, die Nervosität sei verständlich: stimmt, aber diese kann nicht dazu führen, daß ohne Rechtsgrundlage in Freiheitsrechte eingegriffen wird. Sie ist insoweit mE unbeachtlich. Zwei Anmerkungen oT hierzu: es gibt für den Staat immer Gründe, den Bürger zu bevormunden, nur das Vorliegen eines Grundes kann doch nicht die Berechtigung implizieren; und ein weiser Mensch meinte einmal: wer Freiheit nimmt, um Sicherheit zu erhalten, wird am Ende beides verlieren (sinngem.). Gruß.
Nachricht bearbeitet (21.03.2004 - 19:41h)
interessanter Fall, geeignet für eine Strafrechts-Übung :-), ich sehe (ohne Kenntnis des Polizeigesetzes vor Ort) keine Rechtsgrundlage für
- ein Verbot des Photographierens
- eine Weitergabe der Personalien (Unverschämtheit, wenn nicht gar strafbar)
- eine Wegnahme des Films
in Fällen wie dem zu diskutierenden.
Grundsätzlich darf jeder alles, was nicht verboten ist. Insoweit kann ich aufnehmen, was ich will, es sei denn, es stünden Gesetze dagegen, diese stellen dann ggf. Ermächtigungsgrundlagen für pol. Handeln dar (nicht alle). Sonst kann eine Privatperson oder ein Unternehmen mir viel verbieten, ich brauche es aber nicht zu beachten, und kann mich ggf. gegen rechtswidrige Handlungen zur Wehr setzen. Auch Schilder, die das Photographieren verbieten, sind, außerhalb des Geländes, nur bei Vorliegen eines entspr. Gesetzes zu beachten. Berlin: einer Auskunft der BVG zufolge, allerdings schon einige Jahre her, gibt es eine allg. Bewilligung zur Aufnahme auch auf dem Gelände zu privaten Zwecken, soweit nicht der Dienstbetrieb gestört wird(verständlich). Alles ohne Haftung und keine Rechtsberatung.
Zur Bememerkung, die Nervosität sei verständlich: stimmt, aber diese kann nicht dazu führen, daß ohne Rechtsgrundlage in Freiheitsrechte eingegriffen wird. Sie ist insoweit mE unbeachtlich. Zwei Anmerkungen oT hierzu: es gibt für den Staat immer Gründe, den Bürger zu bevormunden, nur das Vorliegen eines Grundes kann doch nicht die Berechtigung implizieren; und ein weiser Mensch meinte einmal: wer Freiheit nimmt, um Sicherheit zu erhalten, wird am Ende beides verlieren (sinngem.). Gruß.
Nachricht bearbeitet (21.03.2004 - 19:41h)
Stefan Klindtwordt schrieb:
Zitat:
Dich :-) Deine Anmerkung "Hat der nen Schaden?" fand ich schon ziemlich agressiv. Aber vielleicht bin ich da auch etwas zu empfindlich ;-)
Gruß, Heike.
Zitat:
Dich :-) Deine Anmerkung "Hat der nen Schaden?" fand ich schon ziemlich agressiv. Aber vielleicht bin ich da auch etwas zu empfindlich ;-)
Gruß, Heike.
Zitat:
Jo, aggressiv ist bei mir eine komplett andere Kategorie ;)
Jo, aggressiv ist bei mir eine komplett andere Kategorie ;)
@Peter F Ta enzer
bist du anwalt oder redest du nur wie einer? das wäre eine recht nützliche information, um die relevanz deines postings korrekt zu valuieren ;)
bist du anwalt oder redest du nur wie einer? das wäre eine recht nützliche information, um die relevanz deines postings korrekt zu valuieren ;)
22.03.04, 12:16
Beitrag 41 von 138
also für mich redet er wie einer, der das Problem analysiert und nachvollziehbar argumentiert. Eigentlich völlig unerheblich, ob er Anwalt ist oder nicht.
du schreibst: valuieren.
meinst du: valutieren
oder: evaluieren?
ok
du schreibst: valuieren.
meinst du: valutieren
oder: evaluieren?
ok
Ich hatte vor einiger Zeit auch so ein Erlebnis. Ich wüsste echt gerne mal definitiv welche Rechte für die Polizei besteht einen Film abzunehmen bzw. dafür zu sorgen das man bei einer Digitalkamera das Bild löscht (ist natürlich aufgrund der Tatsache das gelöschte Bilder nicht wikrlich gelöscht sind nicht ganz so schlimm bei wichtigen Sachen). Das wäre echt wichtig um bei einem neuen Vorfall (ich fotografiere auch oft bei politischen Veranstaltung, Demonstration etc.) mit meinen Rechten argumentieren zu können.
Damals war ich abends (schon dunkel) zu Fuß auf dem Weg in den Stadtpark (um ein paar fotos zu machen), als ich zufällig an dem Schauplatz eines Verkehrsunfalls vorbeikam (also kein wirklicher Unfall, nur ne Auto angeschrammt). Polizei war auch vor Ort und ich hab mit meinem Einbeinstativ mal eben ein paar Langzeitaufnahmen gemacht. Einem der Polizisten hat das nicht so wirklich gefallen und er kam an und wollte die Fotos sehen (hatte ne digicam dabei). Hab die ihm dann gezeigt, sah ich noch kein Problem drin, und er meinte dann, dass ich die löschen soll. Hab ihn dann erst mal ne bisschen verdutzt gefragt warum ich das machen sollte und er meinte das er Recht auf Bild und Ton von ihm hätte. Die Fotos waren allerdings nur von dem Schauplatz gemacht (außerdem Langzeit) und als ich ihm das verklickert und ihm gezeigt hat kam er plötzlich damit an das uich acuh keine Fotos vom Streifenwagen machen dürfte... Das kam mir dann sehr suspekt vor, hab dann aber die Fotos gelöscht da ich keine Zeit mehr dafür hatte.
Hab die dann zwar mit nem recover-programm wieder hergestellt aber waren sowieso nichts geworden *g*.
Aber wüsste mal gerne inwieweit der da überhapt irgendwelche Rechte hatte so zu Handeln...
Damals war ich abends (schon dunkel) zu Fuß auf dem Weg in den Stadtpark (um ein paar fotos zu machen), als ich zufällig an dem Schauplatz eines Verkehrsunfalls vorbeikam (also kein wirklicher Unfall, nur ne Auto angeschrammt). Polizei war auch vor Ort und ich hab mit meinem Einbeinstativ mal eben ein paar Langzeitaufnahmen gemacht. Einem der Polizisten hat das nicht so wirklich gefallen und er kam an und wollte die Fotos sehen (hatte ne digicam dabei). Hab die ihm dann gezeigt, sah ich noch kein Problem drin, und er meinte dann, dass ich die löschen soll. Hab ihn dann erst mal ne bisschen verdutzt gefragt warum ich das machen sollte und er meinte das er Recht auf Bild und Ton von ihm hätte. Die Fotos waren allerdings nur von dem Schauplatz gemacht (außerdem Langzeit) und als ich ihm das verklickert und ihm gezeigt hat kam er plötzlich damit an das uich acuh keine Fotos vom Streifenwagen machen dürfte... Das kam mir dann sehr suspekt vor, hab dann aber die Fotos gelöscht da ich keine Zeit mehr dafür hatte.
Hab die dann zwar mit nem recover-programm wieder hergestellt aber waren sowieso nichts geworden *g*.
Aber wüsste mal gerne inwieweit der da überhapt irgendwelche Rechte hatte so zu Handeln...
@Nathan: Hilft dies?
http://www.drf-faq.de/polizei.htm
http://www.drf-faq.de/polizei.htm
22.03.04, 14:11
Beitrag 44 von 138
im urhebergesetz gibt es einen § der auf den oben beschriebenen fall anzuwenden sein dürfte.
UrhG § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
man spricht in diesem zusammenhang auch von der panoramafreiheit der straßenansicht.
das privileg, ohne zustimmung des architekten/bauherren die außenansicht eines gebäudes fotografieren zu dürfen, soll aber nach BGH nur für aufnahmestandpunkte gelten, die sich auf öffentlichen straßen, wegen oder plätzen befinden.
weitere indormationen über solche und andere fragen zum fotorecht, findet man übrigens auf der seite http://www.fotorecht.de
gruß
zyks
UrhG § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
man spricht in diesem zusammenhang auch von der panoramafreiheit der straßenansicht.
das privileg, ohne zustimmung des architekten/bauherren die außenansicht eines gebäudes fotografieren zu dürfen, soll aber nach BGH nur für aufnahmestandpunkte gelten, die sich auf öffentlichen straßen, wegen oder plätzen befinden.
weitere indormationen über solche und andere fragen zum fotorecht, findet man übrigens auf der seite http://www.fotorecht.de
gruß
zyks
Hallo,
ich hab das ganze eben mal durchgespielt, die Polizeibeamten
haben nach Rechtslage wohl korrekt gehandelt. Allerdings
rechtfertigt das wohl weder herablassendes Verhalten noch
irgendwelche anderen Dinge.
Mein Tipp: Dienstaufsichtsbeschwerde.
Viele Grüße
TXLRudi
ich hab das ganze eben mal durchgespielt, die Polizeibeamten
haben nach Rechtslage wohl korrekt gehandelt. Allerdings
rechtfertigt das wohl weder herablassendes Verhalten noch
irgendwelche anderen Dinge.
Mein Tipp: Dienstaufsichtsbeschwerde.
Viele Grüße
TXLRudi