Urheberrecht, Modelrelease, Agenturverträge – hier geht es um alle Rechtsfragen, die einem Fotografen begegnen können. Diskutier mit und erhaltet wertvolle Tipps von anderen Mitgliedern. (Keine verbindliche Rechtsberatung!)
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sonnje

Urheber-Erwähnung bei Fotoverwendung über Agenturen

Zitat: sonnje 19.08.23, 22:43In diesem Fall ist es etwas unwahrscheinlich, dass der Fotograf seine Fotos zusätzlich bei einer Agentur hochgeladen hat. Aber es ist nicht gänzlichst auszuschließen. Die Urheberangabe: "Foto: picture alliance" lässt aber vermuten, dass das Foto nicht bei picture alliance ist, sowie von Google Earth geklaut wurde.

Soviel erstmal zu dieser verqueren Sachlage.

Schön, dass es so reibungslos vonstatten gegangen ist.

Ein anderes Beispiel:
Ich habe auch schon ganze Fotostrecken von mir im Internet befunden, bei Leuten, die von MIR keine Gestattung dafür haben - aber von einem Drittverwerter, dem ich die entsprechenden Rechte für derlei Veröffentlichungen eingeräumt habe.
Sowas muss man zunächst klären, bevor man gegen vermeintliche Urheberrechtsverstöße vorgeht.
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Pixelpiet

Auch Kinder haben eine Privatsphäre

Zitat: Silvie Manzen 03.08.23, 22:45Naja, wenn schon ein einziges Bild einer Person aus jedem Lebensalter ausreicht, um sämtliche Jahre ihres Lebens zu vergiften, dann muss die Sparsamkeit extrem sein.
Ja, sicher. Um auf die grundsätzliche Fragestellung des Videoclips zurück zu kommen, es bedarf eigentlich nicht Bilder im öffentlichen Raum der sozialen Medien, mit denen man jeden Pubs seiner Kinder anderen zeigen muß.
Wenn sich erwachsene Menschen entblöden jeden unsinnigen Quatsch aus ihrem Privatleben mit anderen teilen zu müssen, dann muss man das wohl heute hin nehmen. Andererseits könnte die Geschichte der sozialen Medien und deren Umgang mit Daten im allgemeinen eigentlich schon Warnung genug sein. ja, leider nicht für jeden und wirklich lebensnotwendig ist es schon gar nicht ;-)
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Abdallah Yogi

Urheberrecht

Zitat: Manfred Wenzel 27.06.23, 11:35dieser Kommentar hilft da m.E. weiter

https://www.frag-einen-anwalt.de/Produk ... 97319.html

Zitat hieraus:

Grundsätzlich gilt: Selbst geschossene Fotos dürfen nach einem Grundsatzurteil des BGH vom 04.05.2000 - I ZR 256/97 zu Werbezwecken, die den Weiterverkauf der abgebildeten Waren ermöglichen sollen, verwendet werden. Gestützt wird dies auf eine entsprechende Anwendung des § 17 II UrhG . Hier komme der allgemeine Grundsatz zum Ausdruck, dass das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gebrachten Waren zurücktreten muss.



Wie gesagt, Markenrecht. So richtig verstehe ich da auch nicht, dass der Anwalt das UrhG zitiert. (Habe aber nicht den Artikel gelesen sondern nur Dein Zitat und kenne sein Fallbeispiel nicht.) UrhG 17 II passt aber für unseren Fall ganz gut, denn hier wäre die Nemo-Figur ja käuflich erworben worden. (Wobei ich den Halbsatz mit der Vermietung nicht vrestehe. Aber egal. Hat sicher einen Grund.)

Im Markenrecht ist das ganz eindeutig geregelt, dass die Marke von jedem verwendet werden kann, der Produkte dieser Marke vertreibt. Beispiel: Ein Wirt verwendet die Logos auf einer Getränkekarte oder Webseite. Das wäre dann relevant, wenn dieses Nemo-Tier eine Marke wäre.
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Johannes Röhnelt

LG Frankfurt: Luftbilder und Panoramafreiheit

Zitat: Johannes Röhnelt 14.12.20, 16:59Die Panoramafreiheit ist richtlinienkonform nach dem Europarecht auszulegen und umfasst auch Luftbilder. Das LG Frankfurt widerspricht damit dem BGH.

https://www.rechtambild.de/2020/12/luft … t-gedeckt/

Es gibt etwas Neues. Mal abwarten wie der BGH entscheidet. Siehe dort vor allem den Nachtrag vom 25. Mai 2023, 16:50 Uhr:

https://www.golem.de/news/gerichtsurtei ... 74465.html

Zitat:

"Da noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Fall vorliege, habe das Gericht die Revision der Beklagten zugelassen, hieß es in der Mitteilung. Da der Verlag inzwischen Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt habe, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Nachtrag vom 25. Mai 2023, 16:50 Uhr

Eine höchstrichterliche Entscheidung dürfte auch deshalb sinnvoll sein, weil das Landgericht Frankfurt am Main in einem ähnlichen Fall anders entschied. In dem Urteil vom 25. November 2020 verweist das Gericht auf die EU-Infosoc-Richtlinie von 2001, die in Artikel 5, Nummer 3, Buchstabe h eine entsprechende Urheberrechtsschranke "für die Nutzung von Werken wie Werken der Baukunst oder Plastiken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an öffentlichen Orten zu befinden", vorsieht (Az. 2-06 O 136/20). Zitatende"

MfG Johannes
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Pik Sibbe

Koryphäen zitieren versus Urheberrechte

Zitat: lunephoto 03.04.23, 16:24So, wie Du es schreibst, Dieter, dürfte das dann auch okay sein. Du "belegst" mit den Zitaten einen von Dir oder jemand anderem geäußerten Gedanken - das wird regelmäßig in Ordnung sein. Man findet solche Belege ja auch und insbesondere etwa in wissenschaftlichen Werken, die mit Zitaten zum Beleg von Theorien gespickt sind.

Der (erlaubten) Belegfunktion steht allerdings die Funktion gegenüber, ein Zitat lediglich als Ausschmückung zu verwenden. Zitierst Du einen schlauen Satz ausschließlich, um (beispielsweise) Deiner Homepage einen besonderen Glanz zu geben, so wird das i.d.R. vom Urheberrecht nicht gedeckt sein.

Beispiel: Auf Deinem Profil hier in der FC findet sich der Satz "Zeig Dein wahres Gesicht und Du erfährst mehr über die Anderen und Dich selbst!" Eine genauere Erklärung zu diesem Satz oder eine Theorie, die Du mit diesem Satz unterstreichen, belegen willst, findet sich in dem Profil nicht. Du kannst diesen Satz gleichwohl verwenden, weil er (wie Du sagst) von Dir selbst ist - wäre er hingegen von einem Dritten (Peter Lindbergh, Annie Leibowitz, von mir aus auch: Otto Waalkes oder Helene Fischer), wäre das bedenklich (wegen des nicht vorhandenen Zusammenhangs / Belegs).


Danke, lieber Ralf, dass Du Dir nochmal soviel Zeit für mein Problem genommen hast. Jetzt bleiben für mich auch keine Fragen mehr offen. Deine Beispiele und deren Vergleich machen es jetzt auch für mich verständlich und ich hoffe, auch die FC-Foren-Redaktion sieht das so ähnlich wie Du.

Bei meinem Spruch habe ich schon deshalb extra darunter geschrieben, dass ich diesen selbst kreiert habe, um damals nicht gleich von Beginn an in der FC in formale Schwierigkeiten zu geraten.

Zitat: lunephoto 03.04.23, 16:24Mir ist wichtig: ich bin zwar Jurist, allerdings überhaupt kein Fachmann in Urheberrechts-Fragen. Wenn ich dazu also was schreibe, dann bitte ich das (obwohl ich mich in die Thematik ein wenig eingelesen habe) mit der gebotenen Vorsicht zu genießen :)

Freundlichen Juristen wie Dir traue ich grundsätzlich, auch ab von ihren Fachgebieten. Denn ich weiß, wie umfassend das Studium bzw. Werdegang ausfällt und auch wenn man sich später spezialisiert, so bleibt das klar strukturierte, juristische Denken dabei ja nicht auf der Strecke.
03.04.23, 16:47
Zitat: lunephoto 03.04.23, 16:24So, wie Du es schreibst, Dieter, dürfte das dann auch okay sein. Du "belegst" mit den Zitaten einen von Dir oder jemand anderem geäußerten Gedanken - das wird regelmäßig in Ordnung sein. Man findet solche Belege ja auch und insbesondere etwa in wissenschaftlichen Werken, die mit Zitaten zum Beleg von Theorien gespickt sind.

Der (erlaubten) Belegfunktion steht allerdings die Funktion gegenüber, ein Zitat lediglich als Ausschmückung zu verwenden. Zitierst Du einen schlauen Satz ausschließlich, um (beispielsweise) Deiner Homepage einen besonderen Glanz zu geben, so wird das i.d.R. vom Urheberrecht nicht gedeckt sein.

Beispiel: Auf Deinem Profil hier in der FC findet sich der Satz "Zeig Dein wahres Gesicht und Du erfährst mehr über die Anderen und Dich selbst!" Eine genauere Erklärung zu diesem Satz oder eine Theorie, die Du mit diesem Satz unterstreichen, belegen willst, findet sich in dem Profil nicht. Du kannst diesen Satz gleichwohl verwenden, weil er (wie Du sagst) von Dir selbst ist - wäre er hingegen von einem Dritten (Peter Lindbergh, Annie Leibowitz, von mir aus auch: Otto Waalkes oder Helene Fischer), wäre das bedenklich (wegen des nicht vorhandenen Zusammenhangs / Belegs).


Danke, lieber Ralf, dass Du Dir nochmal soviel Zeit für mein Problem genommen hast. Jetzt bleiben für mich auch keine Fragen mehr offen. Deine Beispiele und deren Vergleich machen es jetzt auch für mich verständlich und ich hoffe, auch die FC-Foren-Redaktion sieht das so ähnlich wie Du.

Bei meinem Spruch habe ich schon deshalb extra darunter geschrieben, dass ich diesen selbst kreiert habe, um damals nicht gleich von Beginn an in der FC in formale Schwierigkeiten zu geraten.

Zitat: lunephoto 03.04.23, 16:24Mir ist wichtig: ich bin zwar Jurist, allerdings überhaupt kein Fachmann in Urheberrechts-Fragen. Wenn ich dazu also was schreibe, dann bitte ich das (obwohl ich mich in die Thematik ein wenig eingelesen habe) mit der gebotenen Vorsicht zu genießen :)

Freundlichen Juristen wie Dir traue ich grundsätzlich, auch ab von ihren Fachgebieten. Denn ich weiß, wie umfassend das Studium bzw. Werdegang ausfällt und auch wenn man sich später spezialisiert, so bleibt das klar strukturierte, juristische Denken dabei ja nicht auf der Strecke.
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M. Sabine

Bildrecgte und Honorarfrage

Du kannst ziemlich sicher sein das, wenn jemand von einer gemeinsamen Kooperation spricht, ab einer Forderung von 1 Euro oder mehr das weitere Interesse praktisch gegen Null geht.

Für Bildhonorare wird oft auf die mfm-Liste verweisen
https://dju.verdi.de/ueber-uns/nachrich ... 1a4a160111

Kostenloser geht es damit. Bezieht sich allerdings auf Österreich, bietet aber mal eine grobe Orientierung. Auch wenn viele "Interessenten" bei derartigen Empfehlungen heutzutage in Ohnmacht fallen.
https://rsv-fotografen.at/rechner/

Ausstellungsbilder sind auch so eine Sache. Ich verlange da pro Bild (A3 oder größer) pauschal 50 Euro + Herstellungskosten. Bei kleiner A3: 25 Euro + Herstellungskosten
Laut diversen Listen und Empfehlungen könnte ich auch mehr verlangen, aber selbst bei den "kleinen" Preisen erlischt das Interesse sehr schnell bei den Interessenten. Auch kein Wunder, bei Bildagenturen bekommt man ganz ähnliche Bilder für weniger als 5 Euro.
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