Gegenüber wem sollst du dich denn überhaupt äußern? Hast du Post von der Staatsanwaltschaft bekommen oder lediglich von einem Anwalt?
Ansonsten hast du das Bild - an dessen Inhalt der Vermieter ja anscheinend ein gewisses Interesse haben mag - eben an den Vermieter geschickt. Ich gehe mal davon aus, dass du da selbst ein gewisses Vertrauen zu deinem Vermieter hast. Was also spricht dagegen, die Angelegenheit mit ihm vorab zu besprechen. Selbst wenn er kein Interesse an der "nicht korrekten Tätigkeit" hat, warum sollte er ein Interesse an einer Anzeige gegen dich haben; betroffen ist er selbst ja nicht.
Für den Fall, dass es offiziell ist, wäre es sicher ratsam selbst einen Anwalt zu kontaktieren.
Alles weitere ab jetzt ist Spekulation, da wir den genauen Sachverhalt nicht kennen. Aber ich beginne mal... Basierend auf der obigen Aussage zu deinem Vermieter, bleibt nur die Person auf den Foto. Wenn er/sie/es von dem Foto weiß, kann das nur bedeuten, dass der Vermieter mit irgendeiner Forderung an diese Person herangetreten ist. Wenn diese Forderung berechtigt ist, hast du vermutlich dokumentiert, wie ein fremdes Eigentum (das des Vermieters) beschädigt wurde. In diesem Sinne bist du Zeuge einer Ordnungswidrigkeit, evtl. auch Straftat und du hast eine Art "Beweissicherung" betrieben.
Aber wie gesagt, da ist viel Spekulation dabei und wenn dem so ist, sollte dies ein Anwalt in die richtigen Worte fassen.
Grüße Thomas
Urheberrecht, Modelrelease, Agenturverträge – hier geht es um alle Rechtsfragen, die einem Fotografen begegnen können. Diskutier mit und erhaltet wertvolle Tipps von anderen Mitgliedern. (Keine verbindliche Rechtsberatung!)
Diskussion
Letzter Beitrag
Beiträge / Klicks