Urheber-Erwähnung bei Fotoverwendung über Agenturen

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sonnje sonnje Beitrag 1 von 5
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Hallo,

gelegentlich wurde von mir beobachtet, dass Fotos in Print/Digital-Medien (vorwiegend Newspaper) unter seltsamen Urheberrechtsangaben veröffentlicht wurden. Da steht dann sowas wie "Foto: Archiv" oder ähnlich, obwohl der Urheber bekannt ist.

Es gibt eine Urheberrechtsgegelung im Bezug zur Urheber-Erwähnung, die allerdings verschieden ausgelegt wird, was den Passus betrifft, dass der Urheber entscheidet ob und wenn wie sein Name erscheinen soll. Die einen legen das so aus, dass der Urbeher zwangsläufig immer erwähnt werden muss, außer er widerspricht dem. Die anderen legen das so aus, dass der Urheber nur dann erwähnt werden muss, wenn er dies explizit wünscht. Wer eines von beiden nicht glaubt, beides wurde von mir schon erlebt. Es gab dann eine heftige Besserwisserei beim Gegenüber. Leider ist es mir nicht gelungen beide Seiten aufeinander loszulassen.

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__13.html

Demnach gibt es keine Pflicht zur Namensnennung des Urhebers.

Bei den betreffenden Fotos handelt es sich meist um irgendwo bereits veröffentlichte. Dabei hat es den Anschein, als wenn damit spekuliert wird, dass die Urheber nie von der Veröffentlichung ihrer Fotos erfahren und somit außen vor gelassen werden.

Beispiel 1:
So geschehen bei einem Bekannten, der zufällig die Print-Zeitung aboniert hatte und darin sein Foto sah. Er wurde nicht gefragt und das Wasserzeichen am Rand wurde abgeschnitten. Urheberangabe: "Foto: Archiv". Hier war keine Agentur involviert. Das Foto war auf seiner privaten Website veröffentlicht.

Immer wenn die Urheberangabe: "Foto: Archiv" zu lesen ist, liegt der Verdacht anhand des Fotos an sich nahe, dass das Foto geklaut wurde.

Beispiel 2:
Der Fotograf hat sehr viele, wenn nicht alle, seiner Fotos in Google Earth, sowie vermutlich im ehemaligen Panoramio veröffentlicht, sowie bei der Umstellung auf Google Foto die entsprechenden Vorkehrungen durchgeführt (weil ansonsten alles gelöscht).
Das Foto ist in Google Earth und in Google Maps zu finden.
https://www.google.com/maps/contrib/113 ... ?entry=ttu
sowie in der BZ (Berlin):
https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel ... en-muessen
Urheberangabe: "Foto: picture alliance"
Google, soweit mir bekannt, ist nicht Partner der "picture alliance": https://www.picture-alliance.com/cms/12

In diesem Fall ist es etwas unwahrscheinlich, dass der Fotograf seine Fotos zusätzlich bei einer Agentur hochgeladen hat. Aber es ist nicht gänzlichst auszuschließen. Die Urheberangabe: "Foto: picture alliance" lässt aber vermuten, dass das Foto nicht bei picture alliance ist, sowie von Google Earth geklaut wurde.

Soviel erstmal zu dieser verqueren Sachlage.

Die nächste Frage ist, ob jemand Erfahrung mit dem Verkauf von Fotos über eine Agentur hat, bzw. speziell über "picture alliance", und wie dabei die Namensnennung des Urhebers gehandhabt wird.

Der Verdacht liegt nahe, und es gab auch schon einen Beweis, dass sich Print/Digital-Medien ohne Genehmigung einfach aus dem Internet bedienen und eine pauschale Urheberangabe angeben. Zu finden sind solche Fälle von den Urhebern meist nur durch Zufall, oder vermutlich meist gar nicht.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 2 von 5
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Hier mal meine persönliche Erfahrung mit dem Thema:

Zitat: sonnje 19.08.23, 22:43Zum zitierten Beitrag§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Genau auf dieser Grundlage bekommt JEDER von mir einen kurzen rechtlichen Hinweis, wie, wo, wie lange er meine Bildwerke nutzen darf, wie der Urhebermerk auszusehen hat und wo dieser anzubringen ist.
In der Praxis gibt es natürlich immer individuelle Vereinbarungen.

Zitat: sonnje 19.08.23, 22:43Zum zitierten BeitragDer Verdacht liegt nahe, und es gab auch schon einen Beweis, dass sich Print/Digital-Medien ohne Genehmigung einfach aus dem Internet bedienen
Das ist in der Tat ein Problem, wenn kein Urhebervermerk gemacht wird oder erst gar keine ordentliche Lizenzierung stattfindet. Ich selbst hatte schon Auseinandersetzungen mit Agenturen, weil diese meine Bilder verwendet haben ohne meine Gestattung. Es lief dabei bislang immer (!) darauf hinaus, dass diese Urheberrechtsverletzungen bewusst stattgefunden haben. Hintergrund: Wenn die Nutzer nicht erwischt werden, müssen sie für die Bildwerke nichts bezahlen. Wenn sie erwischt werden, fallen lediglich die Honorare an, die auch bei einer ordentlichen Lizenzierung angefallen wären. Plus Anwaltshonorar. Das war für viele Agenturen lukrativ.

Vielfach wurde aber auch von Online-Magazinen das "Archiv" nicht gut gepflegt. Es wurde schlichtweg kein Urhebervermerk den archivierten Bildwerken zugeordnet. Die Bilder tauchen dann immer mal wieder ohne oder mit falschem Urhebervermerk auf. Da werden dann selbstverständlich die üblichen Schadensersatzforderungen durchgesetzt.

Bei einem Magazin hatte sich das regelmäßig wiederholt. Nach dem 10. (!) Verstoß haben wir uns darauf verständigt, dass der Verlag mir eine Pauschale zahlt und damit sind alle zukünftigen "Urheberrechtsverstöße" abgegolten.

In jedem Fall würde ich als Fotograf empfehlen: Diesen Fällen nachzugehen. Die Publizisten wissen sehr schnell, mit wem sie es machen können und mit wem nicht.

Für einen "Amateur" liegt es in der Natur der Sache, dass sie kaum einen "lohnenswerten" Schadensersatzanspruch geltend machen können, weil sie dafür nachweisen müssen, wieviel Honorar sie üblicherweise für ihre publizierten Bildwerke erhalten. Vielfach deckt dieser nicht einmal die Umsatzsteuer des involvierten Anwalts ab. Und in diesem Fall zahlt der Fotograf drauf, wenn der durchgesetzte Schadensersatz geringer ausfällt als die Umsatzsteuer des eigenen Anwalts - Hintergrund: Schadensersatzforderungen sind immer Umsatzsteuerfrei.

Aus diesem Grund empfehle ich immer etwas Augenmaß. Auch Vorgehen gegen ausländische Urheberrechtsverstöße sind vielfach verlustbehaftet, wenn man diese durchsetzen möchte.
sonnje sonnje Beitrag 3 von 5
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Zitat: Michael B. Rehders 04.09.23, 20:19Zum zitierten BeitragHintergrund: Wenn die Nutzer nicht erwischt werden, müssen sie für die Bildwerke nichts bezahlen. Wenn sie erwischt werden, fallen lediglich die Honorare an, die auch bei einer ordentlichen Lizenzierung angefallen wären. Plus Anwaltshonorar. Das war für viele Agenturen lukrativ.
Der von mir erwähnte Beweis war minus Anwaltshonorar. Also war es noch günstiger für den Nutzer. Der Urheber hatte es bemerkt und selbst Kontakt aufgenommen. Es wurde sofort bezahlt was verlangt wurde: 250 €.

Meinem Gefühl nach ist dem auch so, dass die Fotodiebe darauf anspielen möglich nichts zu zahlen, wenn es keiner bemerkt — und wenn doch zahlen sie nur das was sie auch sonst bezahlt hätten.

Bei Berufsfotografen sieht das anders aus, da bei diesen die im Umlauf befindlichen Honorar-Preislisten gelten.

Der Nutzer im Beispiel wählte die Ausrede: das war ein Azubi.
Das ist auch gut vorstellbar, das Azubis am Werk sind, die keine Ahnung haben oder denen es egal ist. Vorstellbar ist dabei, dass diese das im Internet veröffentlichte Foto vorerst als Platzhalter verwenden und die Beauftragung zum Kauf des Fotos an eine Abteilung weiterleiten, die es versäumt. Versäumnisse beim Kauf von Fotos sind mir bekannt. Deswegen immer: Erst Geld, dann Fotos. Oder Azubis schauffeln Fotos aus dem Internet ins Archiv, ohne Urheberangabe. Zu beachten ist: Bei dem erwähnten Beweis wurde die Urheberangabe weggecropt. Das ist schon ziemlich dreist.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 4 von 5
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Zitat: sonnje 19.08.23, 22:43Zum zitierten BeitragIn diesem Fall ist es etwas unwahrscheinlich, dass der Fotograf seine Fotos zusätzlich bei einer Agentur hochgeladen hat. Aber es ist nicht gänzlichst auszuschließen. Die Urheberangabe: "Foto: picture alliance" lässt aber vermuten, dass das Foto nicht bei picture alliance ist, sowie von Google Earth geklaut wurde.

Soviel erstmal zu dieser verqueren Sachlage.

Schön, dass es so reibungslos vonstatten gegangen ist.

Ein anderes Beispiel:
Ich habe auch schon ganze Fotostrecken von mir im Internet befunden, bei Leuten, die von MIR keine Gestattung dafür haben - aber von einem Drittverwerter, dem ich die entsprechenden Rechte für derlei Veröffentlichungen eingeräumt habe.
Sowas muss man zunächst klären, bevor man gegen vermeintliche Urheberrechtsverstöße vorgeht.
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