Urheberrecht, Modelrelease, Agenturverträge – hier geht es um alle Rechtsfragen, die einem Fotografen begegnen können. Diskutier mit und erhaltet wertvolle Tipps von anderen Mitgliedern. (Keine verbindliche Rechtsberatung!)
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Michael Eichhammer

TFP-Bilder kommerziell nutzbar mit Vertragsklausel?

Für mich gehört die unentgeltliche kommerzielle Nutzungsklausel in jedem Fall in den TFP-Vertrag. Ich will mich nicht mit Anspruchsforderungen des Models auseinandersetzen müssen, wenn ich irgendwann ein Foto auf einer Stock Agency publiziere oder in einer Galerie ausstellen will. Versuche mal Monate oder Jahre nach dem Shooting, das Model zu finden und eine Bewilligung für die Ausstellung in einer Galerie einzuholen... Das hatte ich mal versucht und wurde dann mit Forderungen von 50% des Verkaufspreises konfrontiert.
Wir müssen doch die beiden Aspekte "Fotoshooting" und "Aufwand und Ertrag" separat betrachten:

Beide Parteien (Fotograf und Model) stellen ihre Zeit gratis zur Verfügung.
Beide Parteien stellen ihre Qualitäten gratis zur Verfügung (fotografisches Know-How des Fotografen gegenüber. Aussehen und Erfahrung des Models)
Bis hier sind die Beiträge der beiden Parteien gerecht verteilt.

Darüber hinaus gibt es allerdings noch zwei weitere Aspekte, die diese Gleichheit zu Ungunsten des Fotografen verschieben:
- Der Fotograf stellt die meist recht teure Fotoausrüstung. (Kamera, 2-3 Linsen, Licht kosten schnell einmal 5'000-10'000 Euros.)
- Der Fotograf verbringt je nach Arbeitsweise nach dem Shooting noch mehrere Stunden mit Selektion und Bearbeitung sowie der Publikation der Bilder.

In manchen Fällen ist der Fotograf einfach Hobbyist oder noch nicht sehr professionell aufgestellt. Damit macht er keine Vollkostenrechnung (insbesondere Abschreibung der Ausrüstung und Berechnung der Zeit für die Nachbearbeitung) und ist bereit, die Ungleichheit im TFP-Deal zu akzeptieren.

Aus meiner Sicht macht es deshalb Sinn, das kommerzielle Defizit des Fotografen mit der Gewährung der kommerziellen Rechte etwas auszugleichen.
08.02.22, 11:30
Für mich gehört die unentgeltliche kommerzielle Nutzungsklausel in jedem Fall in den TFP-Vertrag. Ich will mich nicht mit Anspruchsforderungen des Models auseinandersetzen müssen, wenn ich irgendwann ein Foto auf einer Stock Agency publiziere oder in einer Galerie ausstellen will. Versuche mal Monate oder Jahre nach dem Shooting, das Model zu finden und eine Bewilligung für die Ausstellung in einer Galerie einzuholen... Das hatte ich mal versucht und wurde dann mit Forderungen von 50% des Verkaufspreises konfrontiert.
Wir müssen doch die beiden Aspekte "Fotoshooting" und "Aufwand und Ertrag" separat betrachten:

Beide Parteien (Fotograf und Model) stellen ihre Zeit gratis zur Verfügung.
Beide Parteien stellen ihre Qualitäten gratis zur Verfügung (fotografisches Know-How des Fotografen gegenüber. Aussehen und Erfahrung des Models)
Bis hier sind die Beiträge der beiden Parteien gerecht verteilt.

Darüber hinaus gibt es allerdings noch zwei weitere Aspekte, die diese Gleichheit zu Ungunsten des Fotografen verschieben:
- Der Fotograf stellt die meist recht teure Fotoausrüstung. (Kamera, 2-3 Linsen, Licht kosten schnell einmal 5'000-10'000 Euros.)
- Der Fotograf verbringt je nach Arbeitsweise nach dem Shooting noch mehrere Stunden mit Selektion und Bearbeitung sowie der Publikation der Bilder.

In manchen Fällen ist der Fotograf einfach Hobbyist oder noch nicht sehr professionell aufgestellt. Damit macht er keine Vollkostenrechnung (insbesondere Abschreibung der Ausrüstung und Berechnung der Zeit für die Nachbearbeitung) und ist bereit, die Ungleichheit im TFP-Deal zu akzeptieren.

Aus meiner Sicht macht es deshalb Sinn, das kommerzielle Defizit des Fotografen mit der Gewährung der kommerziellen Rechte etwas auszugleichen.
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Roland Seichter

Honorar für Nutzungsrechte auf web-Seite

MFM-Liste. Wäre auch meine Empfehlung.
Evt. hilft dir auch das hier weiter (aus Österreich, aber guter Anhaltspunkt. Aber auch hier: Gilt für "ungewöhnliche Motive)
https://zwerger-schoner.at/bildhonorar-berechnen/

ABER:
Also auf den Stockagenturen bekomme ich Bilder der Frauenkirche für deutlich weniger als 5 Euro.

Solltest du daher ein "Allerweiltsbild" haben, rechne damit das er Kontakt abbricht sobald du eine Eurozahl nennst. Meine Erfahrung ist das "Privatleute" nur dann angefragt werden wenn kein Budget dahinter steht. Fast alle anderen (Gibt Ausnahmen sofern man exklusiv was benötigt bzw. besondere Bildinhalte benötigt) holen sich so gängige Motive üblicherweise preiswert über Stockagenturen. Zumindest bei solchen gängigen Motiven.

Wenn es nicht so ein sollte, dann Glückwunsch.

Gruß
Sören
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Mar-Lüs Ortmann

Privater Gebrauch ..

interessanterweise findet man im Profil der anne47 folgenden Text - ich zitiere:

********************************************************************************

Nachdem ich einige meiner Bilder auf mir völlig unbekannten Websites entdeckt habe, weise ich darauf hin, dass das Copyright bei mir liegt. Niemand darf ohne mein Einverständnis meine hier hochgeladenen Bilder anderweitig verwenden.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

dazu fällt mir ein alter Kinderspruch ein:

"Was du nicht willst was man dir tu, das füg auch keinem andren zu !" ;-)))

Ungeachtet der rechtlichen Lage halte ich diese Art der Veröffentlichung von Kopien anderer Leute Bilder für respektlos; das gehört sich einfach nicht.
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Erika Wenzel

Betrifft Anfrage eines Verlages

Zitat: Erika Wenzel 27.09.21, 16:35Ich weiss bei Anfragen beim Zoo Rostock vor längerer Zeit,das ich so etwas immer dorthin melden soll.,vor allem,wenn es die Rechte an dem bestimmten Bild,die liegen bei mir,an die Weitergabe an andere geht.
Gut,das ist mir klar und ich fragte vor kurzem bei der Pressestelle an,die sofort ,fotografieren darf man dort im Zoo für pirvate Zwecke,ansonsten bitte anfragen,kam.ich müßte 400 Euro dafür an Sie zahlen.

Möchte der Zoo die 400,- Euro pro Bild haben, oder für eine Fotogenehmigung zu gewerblichen Zwecken für einen Tag?

Für ein einzelnes Bild wäre das enorm viel, aber für einen Tag mit allen Bildern ein üblicher Kurs. Vielleicht solltest Du der Pressestelle des Zoos nochmal klar machen, dass es nur um ein einzelnes Bild geht ...
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Berndinho

Widerruf Nutzungsrecht

Zitat: Sören Spieckermann 12.07.21, 06:29Mein Rat. Vergiss es. Schwamm drüber und abhaken wenn duie gütliche Einigung keinen Erfolg hat. Alles andere kostet dich unnötig viel Arbeit und Nerven. Und das mit sehr ungewissem Ausgang.

sehe ich genau so. zumal du selbst nichts davon hast. die werden doch nicht so naiv sein und dir nachträglich noch ein entgelt zugestehen. verbuche es als erfahrung und überleg dir künftig sehr genau, mit wem du zusammen arbeitest und zu welchen konditionen.

für lau gab es bei mir auch schon bilder. mal gab es ohne bedingungen meinerseits nachträglich eine "gegenleistung" (z.b. freier eintritt für folgekonzerte, wenn ich mal für bands gearbeitet hab) und mal bittere enttäuschungen, weil bilder von mir ohne mein wissen in wettbewerben gelandet sind, wo die bedingungen eindeutig waren: "frei von rechten dritter .. . ". und man sich dann versuchte zu rechtfertigen, diese rechte zu besitzen. ja - nutzungsrechte. aber nicht urheberrechte.

von solchen leuten kannst du dich dann nur noch innerlich verabschieden. mund abputzen, kopp in´n nacken und gut ist.

ich denke, man braucht da ein dickes fell. gespräche mit emotionen aufzuladen bringt nichts, führt zu nichts, außer zu noch mehr frust.

mach´n deckel auf das thema und halte den daumen schön auf dem ventil :-)
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atfd

Eventfotografie und Datenschutz - wie geht ihr damit um?

Grundsätzlich steht das Recht am eigenen Bild und der Schutz meiner eigenen Daten in Konkurrenz mit der Presse- Informationsfreiheit und der Freiheit der Kunst. Es ist im Einzelfall abzuwägen, welches Interesse überwiegt, so der Bundesgerichtshof. Mit dieser Abwägung lässt die Rechtsprechung den Fotografen ziemlich alleine. Man ist in jedem Fall auf der sicheren Seite, wenn man eine schriftliches Einverstädnis hat.

Es gibt jedoch einige allgemeine Grundsätze: Je mehr eine Person in den Mittelpunkt eines Bildes rückt, desto mehr bekommt das individuelle Recht am eigenen Bild Bedeutung. Bei einer Porträtaufnahme überwiegt sicher das Recht am eigenen Bild. Wenn ich jedoch eine Szene auf der Straße fotografiere, die das allgemeine Leben darstellt mit einer Gruppe von Leuten etwa, dann überwiegt die Presse- informations- und Kunstfreiheit um so mehr, je weniger die einzelne Person für die Bildaussage Bedeuting hat. Wenn ich eine politische Demonstation fotografiere, wäre die Pressefreiheit tot, wenn ich von jedem Demonstranten ein Model Release bräuchte. Ähnliches gilt auch für einen Faschingsumzug oder bei der Fotografie auf einem Volksfest oder die Fotografie auf einem Wochenmarkt.
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Silke Thomas

Fotografieren auf Privatgrundstück

Hier muss man unterscheiden, wie das Gebiet offiziell deklariert ist. Handelt es sich um Wald, also einem öffentlichen Raum, dann hast Du ein grundsätzliches Betretungs-Recht, auch wenn es sich bei den Waldflächen um Privatbesitz handelt. Dies haben Waldbesitzer zu dulden. Waldbesitzer können Ihr Grundstück einzäunen, wobei dieser Praxis jedoch enge Grenzen gesetzt sind. Sollte es also Wald sein und weder Zaun noch Hinweisschilder vorhanden gewesen sein, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Anders verhält es sich, wenn das Grundstück zwar inmitten eines Waldgebietes liegt, es aber als gewerbliche oder landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen ist. Dann greift das Betretungs-Recht natürlich nicht mehr.
Des weiteren steht natürlich noch die Frage im Raum, ob die Dame denn wirklich die rechtmäßige Besitzerin des Grundstücks ist. Behaupten kann man viel.
Ich persönlich hätte die Bilder nicht gelöscht und wäre, nach einem freundlichen Gruß, meiner Wege gegangen.
(Dies ist keine Rechtsauskunft, sondern nur meine Meinung)
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