Drohnenfotografie

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Romana T. Romana T. Beitrag 31 von 386
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Bist du mit Pokemons als "Haustier" aufgewachsen, dass dir der Unterschied zwischen Lebendem und Künstlichem so wenig sagt?
Erstaunlich auch, dass dich beliebige Überwachung durch jedermann (vorläufig noch durch jedermann mit dickem Konto) nur gleich stark nervt wie ein Hund, der dich ankläfft.
Weitere Diskussion unter diesen Voraussetzungen sinnlos.

Sehr lustig, Thorsten.

Steht der Mond im Quadrat zur rechten Hirnhälfte heute?
Petrosilius Krallemann Petrosilius Krallemann Beitrag 32 von 386
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Hier wird ja viel über die neunen techn. Möglichkeiten geschrieben.

Wie sieht es denn nun mit Abfangjägern aus? Die müssen handtaschentauglich sein, und jederzeit auch von ungeübten Piloten in Marsch gesetzt werden können. Gibt es sowas? Und falls ja: Sind diese Abfangjäger frei verkäuflich und von jedermann zu erwerben? Ggf. wo? Kosten? Gibt es evtl. geeignete Störsender, die ein solches Gerät unweigerlich abstürzen lassen können, die ein irgendwie gerichtetes elektrisches Feld aufbauen, bei dem die Drohne machtlos ist?
Andreas Oestereich Andreas Oestereich Beitrag 33 von 386
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Zitat: Petrosilius Krallemann 27.11.13, 13:55Zum zitierten BeitragHier wird ja viel über die neunen techn. Möglichkeiten geschrieben.

Wie sieht es denn nun mit Abfangjägern aus? Die müssen handtaschentauglich sein, und jederzeit auch von ungeübten Piloten in Marsch gesetzt werden können. Gibt es sowas? Und falls ja: Sind diese Abfangjäger frei verkäuflich und von jedermann zu erwerben? Ggf. wo? Kosten? Gibt es evtl. geeignete Störsender, die ein solches Gerät unweigerlich abstürzen lassen können, die ein irgendwie gerichtetes elektrisches Feld aufbauen, bei dem die Drohne machtlos ist?

EMP-Generator für die Handtasche. Gibt es das noch nicht?

Eine fremde Drohne abstürzen zu lassen, wäre allerdings genauso Sachbeschädigung wie einen fremden Hund zu vergiften (krank machen) bzw. wenn die Drohne danach zerstört ist den Hund zu töten.
Thorsten198 Thorsten198 Beitrag 34 von 386
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B-Schlauch auf C-Rohr sollte schon genügen schätze ich mal.

Der Mond ist aufgegangen, die goldnen Sternlein prangen ...lalalalala^^
Stefan Bar. ² Stefan Bar. ²   Beitrag 35 von 386
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Zurück zum Thema bitte und einem fotografischen Bezug.
Danke.
Thorsten198 Thorsten198 Beitrag 36 von 386
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Oops, Hausmeister Graukittel ist aus der Mittagspause zurück und klappert schon wieder mit dem Schlüsselbund!

Nix wie weg - Humorverbot!!!
Petrosilius Krallemann Petrosilius Krallemann Beitrag 37 von 386
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Zitat: Andreas Oestereich 27.11.13, 13:59Zum zitierten BeitragEine fremde Drohne abstürzen zu lassen, wäre allerdings genauso Sachbeschädigung Nö. Lex Krallo.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 38 von 386
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Genau so hab ich den Vergleich gemeint. Jeder sieht die Sache anders und fühlt sich im Recht. Und auch die Bedrohungsempfindung ist unterschiedlich. Der Modellflieger sieht das ganz gelassen und wertet den Abstand als sicher, wo sich der Passant schon belästigt fühlt. Andersrum der Hundebesitzer "och der will doch nur spielen..."
Bei uns am Modellflugplatz (Aufstiegsgenehmigung Bis 25kg) kommen auch öfter Hundehalter mit freilaufenden Hunden vorbei ohne sich der Gefahr oder den Folgen sich bewusst zu sein, was passiert wenn der Hund nach einem Modell schnappt oder einen Piloten der sich aufs Fliegen konzentriert anschnüffelt. Das Gespräch suchen, erklären was Sache ist, und auch die Situation der Gegenseite betrachten, hilft Meißen zur friedlichen Einigung.
Intoleranz führt zu nix.
Stefan Bar. ² Stefan Bar. ²   Beitrag 39 von 386
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@Thorsten198: Du hast zwei mal deinen Humor hier in diesem Thread beweisen können.
Das muss reichen.
Du bewegst Dich mit deinen Provokationen übrigens auf ganz dünnem Eis.

Wenn der Thread nicht wieder zum Thema zurückkehrt, wird er geschlossen.
Das gilt auch für gewisse andere User, die hier vermehrt Unfug schreiben.
Romana T. Romana T. Beitrag 40 von 386
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Bezugnehmend auf den Eingangspost: die Gesetzeslage ist in der Tat erstaunlich dürftig, besoonders in Anbetracht der Tatsache, dass andererseits akribisch genau auf die Sicherheit des Luftraums geachtet wird. Vor Jahren stand ich mal vor dem Problem, dass ein Kunde im Zuge einer Veranstaltung einen Heißluftballon (Wiener Stadtrandgebiet) starten bzw. bei stärkerem Wind fixiert an einem langen Seil ca. 20 m hoch steigen lassen wollte. Es war unglaublich, von welchen und wievielen Behörden dafür Genehmigungen einzuholen und welche Nachweise zu erbringen waren.

Insofern wundert es mich sehr, dass solche Drohnen von jedermann anscheinend beliebig gestartet werden können.
Das Thema hätte mich nicht beschäftigt, hätte ich nicht est kürzlich dieses schachtelförmige Ding über unseren Köpfen hinwegpfeifend erlebt. Das war schon allein deswegen irritierend, weil weit und breit niemand zu sehen war, der das steuerte. Wäre aufgrund der Distanz, die es zurücklegte, auf Sicht auch nicht möglich gewesen.
Es war zu schnell und zu groß, um harmlos zu wirken.
Eine Welt, in der alle paar Minuten sowas über einen hinwegzischt, empfände ich alles andere als angenehm.

Nachdem technische Geräte immer billiger zu werden pflegen, würde ich meinen, dass sich die Gesetzgeber noch einiges einfallen lassen müssen, ehe sich jeder, der Lust hat, so etwas leisten kann. Derzeit ergibt sich ja allein aufgrund des Preises (anscheinend ab 6000 €) eine gewisse Hemmschwelle.

Crischi, du sagst das Stichwort: Modellflugplatz. Alles wunderbar, solang sich die diversen Fluggeräte über einem definierten Gelände bewegen. Da weiß jeder, woran er ist. Ich hätte aber keine Freude (und ich frage mich, ob es erlaubt ist), wenn so ein 25-kilo-Teil über meinem Garten kreisen würde. Und hätte es eine Kamera an Bord, würde es zu Problemen kommen....
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 41 von 386
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Im Übrigen gilt ein Versicherungspflichtig für Modellflug, das gilt auch für vermeintliches Spielzeug wie die Parrot Droge. Die Privathaftpflicht deckt das in der Regel nicht ab, es wird eine spezielle Modellflughaftpflichtvers. benötigt. Ich bin bis 2 Millionen Euro Sach- und Personenschaden versichert.
Auch ist zu beachteten dass der Drohnenpilot zwar eine Genehmigung des Grundstückseigentümer für den Start/Landeplatz benötigt aber der Luftraum über anderen Grundstücken prinzipiell frei ist (Einschränkungen durch Luftverkehrsüberwachung).
Auch gibt es zwar ein Recht am eigenen Bild, aber kein Recht am Bild der eigenen Sache.
Stefan Bar. ² Stefan Bar. ²   Beitrag 42 von 386
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Zitat: Romana T. 27.11.13, 14:38Zum zitierten BeitragInsofern wundert es mich sehr, dass solche Drohnen von jedermann anscheinend beliebig gestartet werden können.
Nein, dürfen sie nicht. Wobei sich die Rechtslage in Österreich (siehe http://derstandard.at/1363709073617/Oes ... nen-Gesetz) noch mal erheblich anders gestaltet in Österreich als in Deutschland, wo - wie ich oben schon schrieb - jedes Bundesland und jeder Landkreis noch mal einzelne Regelungen geben darf, siehe http://www.mikrokopter.de/ucwiki/rechtl ... Grundlagen
Und nein, von zu wenig Gesetzen kann nach meiner Meinung nicht die Rede sein. Beinahe eher zu viele und vor allem lokale Regelungen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 43 von 386
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Wildfliegen also ohne Aufstiegsgenehmigung darf man nur bis 5kg. Bei elektrischen Antriebe wie bei Drohnen üblich gilt sonst keine Einschränkung. Es muss direkte Sichtverbindung zum Modell bestehen, das Fliegen mit Videobrille FPV ist nur erlaubt wenn ein 2.Pilot mit paralleler Fernsteuerung den Sichtkontrolle hält.
Schattenboxer Schattenboxer Beitrag 44 von 386
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In der Schweiz sind die Regeln für den Betrieb solcher Geräte (bis 30 kg!!) wie folgt:

Sofern der «Pilot» jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat, dürfen Drohnen und Flugmodelle ohne Bewilligung betrieben werden.
Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des BAZL erforderlich.
Innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern ein zweiter «Operateur» den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Fluggerätes eingreifen kann. Der «Operateur» muss sich am gleichen Standort befinden wie der Pilot.
Ein automatisierter Flug (autonomer Betrieb) innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist erlaubt, sofern dieser bei Bedarf jederzeit in die Steuerung eingreifen kann.
Luftaufnahmen sind zulässig, sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind dabei auch der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.
Wer eine Drohne oder ein Flugmodell mit mehr als 500 Gramm Gewicht betreibt, muss für allfällige Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Million Franken gewährleisten.
In der Nähe von Flugplätzen bestehen Einschränkungen für Flüge von Drohnen und Flugmodellen. Es ist zum Beispiel nicht gestattet, solche Fluggeräte näher als 5 Kilometer von den Pisten entfernt fliegen zu lassen.
Kantone und Gemeinde können ergänzende Einschränkungen für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen erlassen.
† Thomas Göttfert † Thomas Göttfert   Beitrag 45 von 386
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Hier wurden mal grundlegenden Regeln vom ct Magazin zusammengetragen:

http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/ ... 03502.html
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