Aller Anfang ist schwer, so auch in der Fotografie: Dieses Forum bietet Einsteigern die Möglichkeit, sich von Amateuren und Profis helfen zu lassen. Nur Mut: Dumme Fragen gibt es hier nicht - jeder von uns stand einmal ganz am Anfang.
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Annette Meissner

Hell und Dunkel

Zitat: FBothe 07.10.20, 22:59Aufhellblitz ist kaum sinnvoll, weil der zu unkontrollierten Reflexionen führt.

Wenn die Belichtung auf der Tür passen soll, muss die Belichtung eben auf die Tür eingestellt werden. Die G81 hat dazu - wie viele andere Kameras auch - die Möglichkeit der selektiven Belichtungsmessung.
Und dann im RAW-Format aufnehmen, damit man beim Bearbeiten mehr Reserven hat.
Diffuses Tageslicht ist am besten. Direkte Sonne kann zu harten Schatten führen.


Grundsätzlich stimme ich dem zu.
Wenn die jeweilige Tür jedoch nicht gerade "hochglänzend" ist, kann man durchaus aber auch die Sache mal mit Blitz versuchen.
Manchmal ist eine leichte Blitzreflexion in Photoshop leichter wegzustempeln als andere Bearbeitungsschritte durchzuführen.
Ansonsten arbeite ich bei solchen Motiven auch so, dass ich die Belichtung auf den bildwichtigen Teil ( hier die Tür) lege und den Rest in PS halbwegs anpasse.
Alternativ auf die Lichter ( die hellen Stellen im Bild ) messen, in RAW aufnehmen und die unterbelichteten
Bildteile in Photoshop anheben.
Hier ist eine Aufnahme in RAW wirklich angebracht, da diese Dateien in der Bearbeitung deutlcih mehr ermöglichen als Jpeg-Dateien.
Einfach mal probieren !

Viel Erfolg .
Gruß
reiner
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Ferris Koertge

Kommerzielle Nutzung von Bildern

Zitat: Peter Herhold 19.03.21, 18:14Zitat: Ferris Koertge 16.03.21, 19:46https://picclick.de/Massive-Darkness-Ni ... 48922.html

anders bekomme ich kein Bild von der Originalfigur.

Wie ich es sehe, sind diese Figuren zum bemalen gedacht, also genau so wie Modellbausätze von Flugzeugen, Autos oder Schiffen - für den privaten Gebrauch als Hobby. Vermarkten würde ich Fotos davon jedoch nicht, denn nur ein Teil davon (die Bemalung) wäre von Dir und der Rest vom Hersteller.
Genau das hatte ich in #12 bereits geschrieben: Bemalen ist zumindest für private (Spiel-)Zwecke erlaubt bzw. sogar vorgesehen.
Kommerzielle Verwendung von Fotografien der bemalten Figuren gehen jedoch über diesen Zweck hinaus.
Im Zweifel (richtige) juristische Beratung einholen...
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