Kommerzielle Nutzung von Bildern

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Ferris Koertge Ferris Koertge Beitrag 1 von 21
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Leider finde ich nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage, daher stelle ich sie hier.

Ich habe mir von einem Kickstarter Figuren (Miniaturen, unbemalt und grau) gekauft, habe diese aufwendig in stundenlanger Arbeit bemalt, mehrschichtig mit Effekten, dann habe ich die Basis gestaltet. Jetzt sind die Figuren kleine Kunstwerke und ich habe testweise eine abgelichtet, diese in einem Fotobearbeitungsprogramm wieder mit viel Arbeit bearbeitet, verwischt, Hintergrund eingefügt usw. ich dachte daran, diese nun als "Print on Demand" auf Shirts drucken zu lassen.

Da ich sowohl die Gestaltung, als auch Bemalung und zusätzlich Bildbearbeitung reingesteckt habe, kann ich es als meine Arbeit verkaufen oder bekommt man da Ärger?

Liebe Grüße
pzinken pzinken Beitrag 2 von 21
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Hier kann ein in Marken- und Urheberrecht versierter Anwalt sicher Auskunft geben.
Preiswerter wäre vielleicht, einfach mal mit dem Hersteller zu sprechen?
Albrecht D Albrecht D Beitrag 3 von 21
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Die Frage ist, ob die unbemalten grauen Figuren bereits Urheberrechtsschutz haben. Also ein "Werk" im Sinne des Urheberrechtes sind. Ansonsten bist du selber der Urheber.

Gruß
Albrecht
copine copine   Beitrag 4 von 21
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zu solchen juristischen fragen haben hier viele ihre küchentischmeinung (ich auch). die kann zutreffend sein oder auch nicht, aber im streitfall darauf berufen kannst du dich nicht.
deswegen:
Zitat: pzinken 14.03.21, 13:05Zum zitierten BeitragHier kann ein in Marken- und Urheberrecht versierter Anwalt sicher Auskunft geben.
Preiswerter wäre vielleicht, einfach mal mit dem Hersteller zu sprechen?
Albrecht D Albrecht D Beitrag 5 von 21
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Zitat: copine 14.03.21, 17:11Zum zitierten Beitragzu solchen juristischen fragen haben hier viele ihre Küchentischmeinung (ich auch).Äußern darf man sich durchaus. Ist aber keine Rechtsberatung.

Gruß
Albrecht
Petwind Petwind   Beitrag 6 von 21
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Du willst kommerziell vermarkten, trotzdem ruhig schlafen, dann musst Du beim Hersteller anfragen.
Alternativen:
A.) Du bist extrem künstlerisch tätig und kannst diese Einschätzung im Streitfall auch gg. einem Konzern durchsetzen.
B.) Du bist so 'klein', dass sie Dich übersehen oder es ihnen egal ist

...in beiden Fällen ist aber nichts mit ruhig schlafen.

Chance bei Anfrage schätze ich bei Null ein. Es sei denn die sehen es als zusätzliche Werbeplattform. Wird aber alles kompliziert.

P.S.:
Ich hab mal ein Bild für einen Jubiläums Geschäftsbericht für 'SMA und Partner AG' freigegeben (auf Nachfrage). SMA ist ein Beratungsunternehmen aus CH für Bahn Verkehrsinfrastruktur. Die Aufnahme entstand in einem Bahnhof in München bei dem SMA als Projektteilnehmer involviert war.

Bildrechte vor Aufnahme natürlich nicht eingeholt. Nachträglich gab´s es zwar o.k. für die Nutzung, aber mit erhobenen Zeigefinger.

Bilder von Münchner U-Bahnhöfen gibt es reichlich Bilder im Netz/FC. Auch ohne 'Fotografiererlaubnis' wenig Stress (bis auf den Zugführer - in meinem Fall) - aber es ist ja auch nicht kommerziell.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 7 von 21
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Zitat: Petwind 15.03.21, 01:03Zum zitierten Beitrag ... im Streitfall auch gg. einem Konzern durchsetzen.Der "Konzern" ist ein Startup-Unternehmen. Die werden sich kaum wie ein Konzern verhalten.

Fragen beim Startup ist die beste Lösung, sie werden das kaum ablehnen, wenn man sie als Hersteller des Rohmaterials erwähnt.

Andererseits: Ich muss aber auch nicht den Hersteller einer Leinwand fragen, wenn ich darauf ein "Gemälde" aufbringe und dieses veröfffentlichen will.

Gruß
Albrecht
Ferris Koertge Ferris Koertge Beitrag 8 von 21
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Vielen Dank für die vielen Antworten vor ab.

Zitat: Albrecht D 14.03.21, 16:49Zum zitierten BeitragDie Frage ist, ob die unbemalten grauen Figuren bereits Urheberrechtsschutz haben. Also ein "Werk" im Sinne des Urheberrechtes sind. Ansonsten bist du selber der Urheber.

Gruß
Albrecht


Wo kann man sowas denn herausfinden? Ich dachte eigentlich auch, dass im Prinzip alles unter "urheberrecht" fällt, quasi automatisch. Die Figuren sind halt aus einem Kickstarter, wo die meisten Figuren nur einmalig in Produktion gehen, ob es da Sinn macht, diese extra linzensieren zu lassen, wie bei einem Superman oder Batman, halte ich für fragwürdig.

Ich habe zum Vergleich einfach einmal die Original Figur als Bild und ein bearbeitetes Bild von mir zum Vergleich hochgeladen.

Original:

https://static.wikia.nocookie.net/massi ... 0702034310

Und bearbeitet: (bemalt, basing, fotoshooting + Fotobearbeitung)

https://ibb.co/PhFzjqr

Vielleicht wird es so ja eindeutiger? (Bitte nicht um Geschmack streiten, das ist jetzt ein ziemlich extremes Exemplar ich weiss, war nur um grundsätzlich zu schauen ob es was her macht und funktioniert)
Ferris Koertge Ferris Koertge Beitrag 9 von 21
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https://picclick.de/Massive-Darkness-Ni ... 48922.html

anders bekomme ich kein Bild von der Originalfigur.
pzinken pzinken Beitrag 10 von 21
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Zitat: Ferris Koertge 16.03.21, 19:44Zum zitierten BeitragWo kann man sowas denn herausfinden? Ich dachte eigentlich auch, dass im Prinzip alles unter "urheberrecht" fällt, quasi automatisch. Die Figuren sind halt aus einem Kickstarter, wo die meisten Figuren nur einmalig in Produktion gehen, ob es da Sinn macht, diese extra linzensieren zu lassen, wie bei einem Superman oder Batman, halte ich für fragwürdig...
Man muss nix "lizenzieren" lassen, damit es unter das Urheberrecht fällt. Was du meinst, ist wohl eher Marken- und Patentrecht.
Wo man so etwas herausfinden kann? Siehe meine erste Antwort.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 11 von 21
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Nachdem ich die Bilder von dem "Rohmaterial" gesehen habe, unterliegen die Figuren in jedem Falle dem Urheberrecht. Noch schlimmer: Man darf sie nicht bemalen, da dies eine Veränderung des Werks bedeuten würde, und das ist ohne Zustimmung des Urhebers verboten.

Gruß
Albrecht
TLK TLK   Beitrag 12 von 21
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Zwar stimme ich Euch bzgl. Marken- und/oder Urheberrecht incl. juristischer Fachberatung etc. zu, aberZitat: Albrecht D 17.03.21, 11:48Zum zitierten BeitragMan darf sie nicht bemalen, da dies eine Veränderung des Werks bedeuten würde, und das ist ohne Zustimmung des Urhebers verboten.würde ich nicht allgemein unterschreiben, denn wenn es sich - was ich eher vermute - um Tabletop-Figuren, also letztlich um Spielfiguren handelt, dürfen diese zumindest für den privaten (Spiel-)Gebrauch bemalt werden bzw. sind sogar so konzipiert.
Jegliche weitergehende Verwendung i.S.v. kommerzieller Nutzung - welche hier mE jedoch außer Frage steht, sofern ich die Eröffnung der Diskussion richtig verstanden habe - steht freilich auf einem anderen Blatt und bedarf dann juristischer Beratung bzw. Klärung.

Ich gebe jedoch zu, daß auch ich mich da irren kann... :)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 13 von 21
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Die Figuren sind mit Sicherheit Werke im Sinne des UrhG.

Fragwürdiger ist da, ob durch bloßes Bemalen ein neues oder gar eigenständiges Werk entsteht. Aber in jedem Fall sind die Schöpfer der Figur Miturheber. Ich denke auch, dass hier eine Bearbeitung nach UrhG 23 vorliegt.
pzinken pzinken Beitrag 14 von 21
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Zitat: Albrecht D 17.03.21, 11:48Zum zitierten Beitrag...Noch schlimmer: Man darf sie nicht bemalen, da dies eine Veränderung des Werks bedeuten würde, und das ist ohne Zustimmung des Urhebers verboten...
Das halte ich für ausgemachten Blödsinn. Wenn ich so eine Figur kaufe, darf ich da alles mit machen, sogar mit dem Hammer drauf hauen oder sie im Ofen einschmelzen ;-)
Für das Vorhaben des TO reicht aber denke ich der "juristische Laienstammtisch" nicht für gesicherte Erkenntnisse, er möge sich an den Fachmann wenden.
T ST T ST Beitrag 15 von 21
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Geh es doch pragmatisch an, die sind klein und du bist es auch. Wenn du selbst von Print on Demand sprichst, gehst du selbst nicht von einer massenhaften Verbreitung aus. So ist die aktuelle Ausgangssituation und ich sehe eine mögliche Win-Win-Konstellation.
Meine persönliche Meinung (ich drücke es mal bewusst laienhaft aus, um klar zu machen, dass es keine juristisch Darstellung ist): Die Figuren des Startups haben genügend kreative Substanz, dass das Design unter den urheberrechtlichen Schutz fallen wird. Auf der anderen Seite (deine Habenseite) ist die farbliche Gestaltung, die allein etwas grenzwertig für ein eigenes Werk sein kann. Zusätzlich hast du aber deine Fotos, wo du zweifelsohne Urheber bist und nochmals kreativ tätig warst, was die Aufnahmesituation betrifft. Als warum nicht eine Art Tauschhandel? Sie erteilen dir die Erlaubnis für dein Vorhaben und im Gegenzug stellst du Ihnen dein Bildmaterial zur Verfügung, dass sie für Werbezwecke nutzen können. So hat keiner Kosten und jeder von euch einen Benefit.

Grüße Thomas
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