nein, ich bin natürlich vorher nicht gefragt worden.
Dabei wäre das ja wirklich ein leichtes gewesen, kurz nachzufragen, dann hätte ich auch kein Problem damit gehabt.
Wenn sie dich nicht um Erlaubnis gebeten hat, ist dieses mindestens das dritte Foto, das diese Frau innerhalb von zwei Wochen aus der FC geklaut und im "Poesiealbum" vom Feierabend veröffentlicht hat.
Da auch von mir schon Fotos dort auftauchten, sehe ich jetzt ab und zu mal im Poesiealbum nach. Dabei sind mir deine tollen Kakteenblüten aufgefallen.
Übrigens: "UrhG - Das deutsche Urheberrechtsgesetz
Vierter Teil - Urheberrecht
§ 106 - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
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Christine Dorothea G. 28. September 2005, 15:06
Vielen Dank für den Hinweis Jule,nein, ich bin natürlich vorher nicht gefragt worden.
Dabei wäre das ja wirklich ein leichtes gewesen, kurz nachzufragen, dann hätte ich auch kein Problem damit gehabt.
Werde die Dame anschreiben.
Viele Grüße
Tine
Jule G. Lorenz 28. September 2005, 1:45
Zu deiner Information:Wenn sie dich nicht um Erlaubnis gebeten hat, ist dieses mindestens das dritte Foto, das diese Frau innerhalb von zwei Wochen aus der FC geklaut und im "Poesiealbum" vom Feierabend veröffentlicht hat.
Da auch von mir schon Fotos dort auftauchten, sehe ich jetzt ab und zu mal im Poesiealbum nach. Dabei sind mir deine tollen Kakteenblüten aufgefallen.
Übrigens: "UrhG - Das deutsche Urheberrechtsgesetz
Vierter Teil - Urheberrecht
§ 106 - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Viele Grüße von Jule
Peter M.. 21. August 2005, 13:59
Die Blumen gefallen mir sehr gut, nur beim Hintergrund bin ich mir net ganz sicher... obwohl, eigentlich passt er doch ganz gut!Jörg Stolpe 20. August 2005, 20:42
Scheint Du hast ein Händchen für Kakteen.Und fürs fotografieren.Klasse Aufnahme.
Gruß Jörg
R i X o R 20. August 2005, 9:36
Sehr, sehr schöne Blüten ... hab' ich leider nicht auf dem Balkon ...LG
michael sturm 18. August 2005, 20:33
Ein klasse Geschenk?lg michael
Kurt Stamminger 18. August 2005, 20:13
Farblich sehr harmonisch.LG
Kurt
G. Charlotte 18. August 2005, 19:53
Die zarten Rosèfarben. Schöne Aufnahme! Gruß Siegfriedalex.foto.art 18. August 2005, 19:33
... und noch so eine schöne dazu!Gefällt mir gut.
Gruß, Alex