11.09.07, 12:16
Beitrag 31 von 63
Stefan Kalms schrieb:
Zitat:
Publikationen, die das Wort BILD in sich tragen, haben für mich weniger Wert als die Aufdrucke auf meinem Klopapier.
Unterstellst Du den BILD-Stümpern mehr Sachverstand und Kompetenz als den Entwicklern und Ingenieuren bei Matsushita?
Würde Panasonic nicht mit 27 mm statt mit 28 mm Anfangsbrennweite werben, wenn es wirklich 27 mm wären?
Zitat:
Publikationen, die das Wort BILD in sich tragen, haben für mich weniger Wert als die Aufdrucke auf meinem Klopapier.
Unterstellst Du den BILD-Stümpern mehr Sachverstand und Kompetenz als den Entwicklern und Ingenieuren bei Matsushita?
Würde Panasonic nicht mit 27 mm statt mit 28 mm Anfangsbrennweite werben, wenn es wirklich 27 mm wären?
sehr unterhaltsamer thread.........und das nur wegen 1 mm ;-)
11.09.07, 13:18
Beitrag 33 von 63
Fidelio schrieb:
Zitat:
1 mm ist alles, was manche Leute haben... :-)
Zitat:
1 mm ist alles, was manche Leute haben... :-)
11.09.07, 13:23
Beitrag 34 von 63
naja, deinen letzten satz lass ich mal unkommentiert... ;o)
eigentlich ist mir das auch egal, ob 27 oder 28mm, denn, wie bereits gesagt, hauptsache die bildqualität stimmt und ich habe einen ww unter 30mm
mich wird wahrscheinlich nur noch casios wunderbüchse vom kauf einer fz18 abhalten können - und das auch nur, wenn sie die schnell rausbringen...
eigentlich ist mir das auch egal, ob 27 oder 28mm, denn, wie bereits gesagt, hauptsache die bildqualität stimmt und ich habe einen ww unter 30mm
mich wird wahrscheinlich nur noch casios wunderbüchse vom kauf einer fz18 abhalten können - und das auch nur, wenn sie die schnell rausbringen...
http://youtube.com/watch?v=oocLs8BDrFQ
Kleiner Film der FZ 18
www.macpaust.eu
Kleiner Film der FZ 18
www.macpaust.eu
Boah glaubse, heute wird die Woche geteilt und ich hab`se
immer noch nicht.
immer noch nicht.
im Mediamarkt soll se erst evtl.vielleicht mal sehen oder auch später oder früher kommen.
panasonix schreib:
"Sollte es wirklich so sein, hättest Du einen Vorteil. Du könntest die Kamera kaufen, benutzen und sie nach 1,5 oder 2 Jahren zurückgeben und den ehemaligen Kaufpreis zurückverlangen aufgrund einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft."
Ich werfe da mal den § 442 I S. 1 BGB in den Raum. Nach diesem § sind die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels (oder Rechtsmangels)ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt. Kenntnis bedeutet hier positives Wissen des Käufers vom Mangel in seiner Gesamtheit, seiner rechtlichen Bedeutung und Erheblichkeit sowie in seinem Umfang.
Wenn man weiß, dass die Kamera diesen Fehler aufweist, sie dennoch kauft und darauf spekuliert den Betrag der Kamera später zurückzuverlangen, handelt der Käufer bösgläubig und die Gewährleistungshaftung des BGB greift nicht.
So sieht es das Gesetz vor.
Wie das ganze in der Praxis abläuft "steht auf einem anderen Blatt Papier".
"Sollte es wirklich so sein, hättest Du einen Vorteil. Du könntest die Kamera kaufen, benutzen und sie nach 1,5 oder 2 Jahren zurückgeben und den ehemaligen Kaufpreis zurückverlangen aufgrund einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft."
Ich werfe da mal den § 442 I S. 1 BGB in den Raum. Nach diesem § sind die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels (oder Rechtsmangels)ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt. Kenntnis bedeutet hier positives Wissen des Käufers vom Mangel in seiner Gesamtheit, seiner rechtlichen Bedeutung und Erheblichkeit sowie in seinem Umfang.
Wenn man weiß, dass die Kamera diesen Fehler aufweist, sie dennoch kauft und darauf spekuliert den Betrag der Kamera später zurückzuverlangen, handelt der Käufer bösgläubig und die Gewährleistungshaftung des BGB greift nicht.
So sieht es das Gesetz vor.
Wie das ganze in der Praxis abläuft "steht auf einem anderen Blatt Papier".
Nach langer Geduld hab ich das gute Stück endlich in meinen Händen. Bei sämtlichen Media-u. Saturn Märkten in Berlin gibt es keine FZ 18 mehr. Hab mir die Kamera bei Quelle bestellt und prompt nach 2 Tagen kam sie.
Habe mit der Kamera schon ca 1000 Fotos geschossen. Ich bin absolut begeistert. Von Rauschen überhaupt keine Spur. Kommt total nahe an eine Digitale Spiegelreflex ran. Habe 440 EURO bei Quelle bezahlt.
Mathias Glaser schrieb:
Zitat:
ZEIGEN !!!!!!!
;-))
Zitat:
ZEIGEN !!!!!!!
;-))
1000 Fotos und kein rauschen ? Tausche sie um, sie ist kaputt
Kaputt muss sie nicht unbedingt sein, folgende Möglichkeiten könnte ich mir noch vorstellen:
Es wurde nur bei optimalen Lichtverhältnissen fotografiert oder Mathias ist nicht so pingelig wie du *kleiner Scherz* ;-)
Bilder, die ich bei schlechten Lichtverhältnissen und entsprechend hohen ISO-Werten gemacht habe, enttäuschen mich bisher auch. Aber ich bin noch immer optimistisch, dass es lediglich an meinem Unvermögen liegt, hier - zumindest für meine Ansprüche - brauchbare Fotos zu erhalten.
Und wenn nicht, muss ich mir halt noch eine Dämmerungs- und Nachtknipse zulegen. Hergeben würde ich die FZ18 trotzdem nicht wollen ;-))
Gruß Conny
Nachricht bearbeitet (14:06h)
Es wurde nur bei optimalen Lichtverhältnissen fotografiert oder Mathias ist nicht so pingelig wie du *kleiner Scherz* ;-)
Bilder, die ich bei schlechten Lichtverhältnissen und entsprechend hohen ISO-Werten gemacht habe, enttäuschen mich bisher auch. Aber ich bin noch immer optimistisch, dass es lediglich an meinem Unvermögen liegt, hier - zumindest für meine Ansprüche - brauchbare Fotos zu erhalten.
Und wenn nicht, muss ich mir halt noch eine Dämmerungs- und Nachtknipse zulegen. Hergeben würde ich die FZ18 trotzdem nicht wollen ;-))
Gruß Conny
Nachricht bearbeitet (14:06h)
Amazon, Quelle
16.10.07, 21:08
Beitrag 45 von 63
Daniel S.R. schrieb:
Zitat:
Der Mangel bzw. die fehlende zugesicherte Eigenschaft kann sehr leicht nachgewiesen werden. Nicht nachgewiesen werden kann, ob bzw. daß der Käufer Kenntnis von der fehlenden zugesicherten Eigenschaft bereits beim Kauf hatte.
In der Praxis wird man davon ausgehen, daß er den fehlerhaftren Artikel nicht wissentlich gekuauft hätte.
Mathias Glaser schrieb:
Zitat:
DSLR solltest Du nicht kaufen, bei Deinem Fotoaufkommen wäre der Verschluß nach weniger als einem halben Jahr sozusagen verschlissen...
Zitat:
Der Mangel bzw. die fehlende zugesicherte Eigenschaft kann sehr leicht nachgewiesen werden. Nicht nachgewiesen werden kann, ob bzw. daß der Käufer Kenntnis von der fehlenden zugesicherten Eigenschaft bereits beim Kauf hatte.
In der Praxis wird man davon ausgehen, daß er den fehlerhaftren Artikel nicht wissentlich gekuauft hätte.
Mathias Glaser schrieb:
Zitat:
DSLR solltest Du nicht kaufen, bei Deinem Fotoaufkommen wäre der Verschluß nach weniger als einem halben Jahr sozusagen verschlissen...