Verstehe ich was falsch beim Thema Gewerbeanmeldung

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Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 16 von 42
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Zitat: HS-Photo 22.02.16, 22:11Zum zitierten BeitragSolange man "Einzelkämpfer" ist, geht die BG leer aus. Allerdings darf man nicht mal eine Putzfrau oder Teilzeitkraft beschäftigen. So ist das eben in Deutschland: Machst Du was, wollen alle nur Dein Bestes!

Man darf das schon, sollte sie nur melden. Das ist gar nicht mal so teuer und im Schadenfall Gold wert.

... das geht übrigens auch nachträglich. (Info von der BG. Telefonsich. Leider keine Quelle zur Hand. Daher bitte mit Vorsicht zu genießen.)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 17 von 42
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Moin zusammen,

erstmal vielen Dank für eure sehr umfassenden Rückmeldungen, die mich aber auch teilweise echt verwirren, aber auch missstimmen .

Die Frage die ich mir erstmal stelle ist – wie viele von denen die mir geantwortet haben besitzen einen Gewerbeschein und gehören der HWK an.
Aus den Antworten würde ich sagen 2

Ich möchte diesen Schritt eigentlich aus drei Gründen gehen:

1. Möchte ich gegenüber der Firma in der ich beschäftigt bin und bleibe eine klare Linie fahren, und deswegen eben eine Gewerbe antreten.
2. Ich möchte eine HP haben, in der meine Dienstleistung dann auch zu finden ist.
3. Ich möchte von der Nachbarschaftsleistung/Freundschaftsleistung weg, weil ich mich nicht dort wohl fühle, und keine Lust habe in Visier des Finanzamtes zu kommen, nur weil mich mal jemand ansch….


Gemacht habe ich das, es lief auch gut – aber immer mit einem gemischten Gefühl.

Ich kann persönlich nicht abschätzen wieviel Zeit, und Aufträge ich in einem Jahr bekomme, weil wie gesagt ja eine Festanstellung habe, und diese bestimmt nicht so einfach über Bord werfen werde.

Was mich persönlich wie gesagt nicht gut stimmt ist die Geschichte mit der HWK. Jede Organisation hat ihre Ecken und Kanten, da wird man auch nichts dran ändern können. Ich persönlich glaube nicht das die Höhe der Beiträge willkürlich gewählt werden. Das Netz gibt eine Menge her, und ich habe da etwas gefunden was denke ich passt

Gesetzlich geregelte HWK-Beiträge

Die Kammer- und Beitragspflicht gilt gemäß § 90 HWO auch für nicht meisterpflichtige Handwerke sowie die handwerksähnlichen Gewerbe. Beitragsrahmen sowie Freigrenzen und Ausnahmeregelungen sind in § 113 HWO geregelt.

"Minderhandwerker" gemäß § 90 Abs. 3 HWO, deren Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt, zahlen demnach keine Beiträge.

Existenzgründer, deren Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht überschreitet, sind im Jahr der Anmeldung von allen Beiträgen befreit.

Im zweiten und dritten Jahr zahlen sie nur die Hälfte des Grundbeitrages und sind vom Zusatzbeitrag befreit.

Im vierten Jahr zahlen sie den ganzen Grundbeitrag, sind aber noch vom Zusatzbeitrag befreit.

Ab dem fünften Jahr sind unabhängig von der Ertragslage gestaffelte Grundbeiträge sowie Zusatzbeiträge in Form von prozentualen Beiträgen auf den Gewerbeertrag oder Gewinn fällig. Bei Jahresüberschüssen von mehr als 25.000 Euro müssen Grund- und Zusatzbeiträge in voller Höhe gezahlt werden.

Die für Sie gültigen Konditionen erfragen Sie am besten direkt bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer. Falls Sie nicht wissen, welche das ist, werden Sie auf der Suchseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) fündig.

Und gleich noch ein Tipp hinterher: Gute Anlaufstellen für unabhängige, kammerkritische Informationen sind

der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BuH e.V.) und

der Interessenverband freier und unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (IFHandwerk e.V.)

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Fazit

Ungeachtet der verständlichen und in vielerlei Hinsicht berechtigten Kritik an der Kammerpflicht von Gewerbetreibenden und insbesondere Handwerkern: Viele IHKs und HWKs leisten durchaus qualifizierte und nützliche Beratungs- und Servicearbeit. Wer die Angebote vor Ort wahrnimmt, kann in den Genuss eines angemessenen Gegenwerts für seine Beiträge kommen.

Die Kammern tun umgekehrt jedoch gut daran, der schwindenden Legitimation durch verbesserte, praxisnahe Dienstleistungen zu begegnen. Dann werden sie auch nach der absehbaren Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft eine wichtige Funktion im Wirtschaftsleben behalten.


Sicherlich ist der Reiz sein Hobby durch Aufträge zu finanzieren, um auch seine Ausrüstung mal zu erneuern.

Ich mache es aber auch aus Spaß an dem Hobby, und möchte das meinen Kunden gerne mitgeben. Und ja natürlich freue ich mich wenn ich Geld für meine Dienstleistung bekomme.

Aber ich möchte nicht immer Aufträge erledigen, weil man immer in die Schiene Freundschaft/Nachbarschaft reinrutscht.

Ich werde nochmal die eine oder andere Nachforschung betreiben, aber eigentlich bin ich soweit diesen Schritt zu machen. Nörgeln können wir immer, aber den Schritt machen tun ganz wenige, weil sie Angst haben, oder weil man denkt die Behörden sind einen nicht gut gesonnen.


Sollte jemand noch Tipps für mich haben bitte immer her damit.

Danke Thorsten
xxx xxx Beitrag 18 von 42
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Hallo Thorsten,

bist Du in Deiner Firma gewerkschaftlich organisiert, wenn ja, in welcher Gewerkschaft bist Du.
Ggf. bieten sich über diesen Wege auch noch Möglichkeiten.

LG Falko
Thomas.T. Thomas.T. Beitrag 19 von 42
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Zitat: Thorsten Ophey 23.02.16, 13:54Zum zitierten Beitrag
...
"Minderhandwerker" gemäß § 90 Abs. 3 HWO, deren Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt, zahlen demnach keine Beiträge.

Existenzgründer, deren Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht überschreitet, sind im Jahr der Anmeldung von allen Beiträgen befreit.
...

Danke Thorsten


Eigentlich hast Du Dir einen Teil Deiner Antwort schon selbst gegeben. Solange Du im Ertrag bzw. Gewinn aus Deiner Nebenerwerbstätigkeit unterhalb € 5.200,-- bleibst, werden keine Beiträge fällig. Den Gewinn eines Jahres kann man etwas steuern, indem z.B. Rechnungen erst im Folgejahr gestellt oder Anschaffungen vorgezogen werden. Oder man nimmt für einen Zeitraum einfach keine Aufträge mehr an.

Gewinn heißt Umsatz abzgl. eigener Kosten. Also die Frage, hast Du im Jahr einen höheren Gewinn als €5.200? Wenn ja, ist das dann noch "Nebenerwerb zur Finanzierung des Hobby"?
HS-Photo HS-Photo Beitrag 20 von 42
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Wenn ich nach Hamburg ziehe, bin ich dann automatisch Mitglied des HSV und muss ich dann automatisch Beiträge an ihn entrichten, die nach meinem Jahreseinkommen "festgesetzt" werden? Auch der HSV wird umfangreich Jugendarbeit betreiben und damit sowas wie eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, wobei der hier ja nur beispielhaft genannt ist.

Grundsätzlich ist eine Zwangsmitgliedschaft etwas, das nicht mehr in unsere Zeit passt. Es ist nur zu hoffen, dass diese Monopole genauso abgeschafft werden, wie die Monopole der Schornsteinfeger. Auch wenn diese es geschafft haben durch etwas "Neues" wie die Pflicht zur Feuerstättenbeschau Teile des Monopols zu erhalten! Mann muss die Politik eben nur genügend sponsern, und schon sorgt die dafür, dass sich nichts ändert. Früher nannte man es Bestechung, heute eben Lobbyismus. Money makes the world go round!!
Paul Kuchel Paul Kuchel Beitrag 21 von 42
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Ich bin bei der IHK gemeldet und zahle glaub ich 60 Euro im Jahr.
HS-Photo HS-Photo Beitrag 22 von 42
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Dann pass gut auf, dass die HWK sich nicht mit der IHK drauf verständigt, dass Du dort "Mitglied" wirst (was bei Fotografen durchaus schnell passieren kann). Dann kommt der ÜLU und der Zusatzbeitrag (natürlich für Grundbeitrag und ÜLU)! Die verstehen sich so gut, dass sie das unter sich ausmachen, dazu brauchen sie Dich nicht! Du darfst nur eins: zahlen!
† RS-Foto † RS-Foto   Beitrag 23 von 42
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Zitat: Thorsten Ophey 22.02.16, 11:34Zum zitierten BeitragMein Hauptaufgabengebiet wären Pferde, Hunde und Portaitfotografie, wobei Portaitfotografie dann wohl der Strick wäre.

Der Strick bei solchen Anliegen, liegt aber meistens mehr bei dem Begriff: "Auftragsarbeiten".
Führst Du solche aus, wirst Du um die Handwerkskammer wohl nicht herumkommen.

Stockfotografen, bzw. Fotodesigner oder Fotokünstler, werden so weit mir bekannt von den HWKs nicht
hinterfragt.
Was denkst Du denn bei den Bereichen: Pferde, Hunde und Portrait, wieviele Aufträge Du dort im Jahr bekommen könntest ?
Wäre eine Kosten-Nutzenrechnung...
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 24 von 42
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Auch Fotodesigner machen Auftragsarbeiten. ;-)
† RS-Foto † RS-Foto   Beitrag 25 von 42
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Zitat: Alice vom See 25.02.16, 00:03Zum zitierten BeitragAuch Fotodesigner machen Auftragsarbeiten. ;-)
Stimmt ! Sie verpacken das aber rechtlich anders ;-)
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 26 von 42
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Nö. Verpacken tun sie nichts. Das hat andere Gründe.
† RS-Foto † RS-Foto   Beitrag 27 von 42
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Zitat: Alice vom See 25.02.16, 18:11Zum zitierten BeitragNö. Verpacken tun sie nichts. Das hat andere Gründe.
Das weiß ich. Ich denke aber, das wir diesen Threat nicht in diese Richtung drehen sollten.
Würde den TO nicht weiterbringen.
Gruß Roland
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 28 von 42
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Moin zusammen,

so ich bringe jetzt mal Licht ins Dunkel bezüglich dieser Geschichte, den ich war heute mein Gewerbeschein holen.
Wie ersichtlich wohne ich in Hamburg, und es ist bei mir wie folgt gelaufen:

Ich also zum Gewerbeamt und habe dort auch brav gewartet. Bei Aufnehmen wurde dann nach meiner Tätigkeit gefragt. Also ich das Umschrieben habe, sagt sie das es ihr leid tut, aber ich bekomme kein Gewerbeschein.
Sie dreht dem Bildschirm zu mir, und da ist es so das die eine Sperre bei dem Begriff Fotografie haben.
Ich müsse zur Handwerkskammer und mir eine Handwerksrolle holen. Ich ein wenig auf doof getan, und gesagt das andere Kollegen das nicht hätten, woraus sie sagt das kann ich mir nicht vorstellen.

Zum Glück ist es bei meinem Gewerbeamt so, das eine Zweigstelle im gleichen Gebäude vorhanden ist, wo ich war. Also hoch zur Handwerkskammer. Dieser meinen Text aufgesagt, das ich das nur auf Hobbybasis machen möchte, und eine Trennung zu der Firma wo ich hauptberuflich beschäftigt bin.

Sie sagt, das kann sie voll und ganz nachvollziehen nur leider ist das im Moment so geregelt.

So kommen wir mal zu den Kosten:

215 € Aufnahmegebühr für die Handwerkskammer keine weiteren Beiträge für das erste Jahr. Danach im 2-3 Jahr die Hälfte der Gebühr.

20 € Gewerbeschein

Jetzt meldet sich noch das Finanzamt, und dann kann es losgehen.

Also es wird sehr schwierig, eine Gewerbeschein ohne Eintritt die die Handwerkskammer zu bekommen.

Gruß Thorsten
HS-Photo HS-Photo Beitrag 29 von 42
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Thorsten,

auch mal nach der ÜLU gefragt? Die Gebühr dafür ist fast so hoch, wie der HWK-Beitrag. Das Argument dafür: Du könntest ja mal einen Fotografen beschäftigen, der in einem anderen Betrieb ausgebildet wurde. Bei solchen Argumenten rollen sich mir die Fingernägel nach außen!!! Die Mafia ist mit ihren Schutzgelderpressungen ein Kindergarten dagegen!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 30 von 42
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Moin

@HS-Photo
ich weiß nicht was Du immer mit deiner ÜLU möchtest. Ich fange jetzt in Ruhe erst mal an, und dann wird sich das eine oder andere klären. Ich kann Menschen nicht ab, die nur negativ zu bestimmten Themen eingestellt sind. Es zwingt Dich keiner dein Hobby zum Gewerbe zu machen. Hast Du ein Gewerbe ? Oder woher ziehst Du diese ganzen Informationen ? Ich habe mich dazu entschieden, und möchte andere aufzeigen was sie erwartet. Und sollte es noch irgendwelche Beiträge oder so geben, so werde ich schon darüber berichten.

Gruß Thorsten
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