Verstehe ich was falsch beim Thema Gewerbeanmeldung

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 42
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Moin zusammen,

schlicht weg bin ich etwas gerade am Boden niedergeschlagen. Grund ist - ich dachte es ist einfach.
Ich weiß das Thema Gewerbeanmeldungen wird hier sehr oft gestellt, aber irgendwie bin ich mehr verwirrt.

Ich wollte gerne mein Hobby ein wenig zu einem Gewerbe machen. Also klar würde ich dann ein Gewerbeschein beantragen. Ich bin eben kein Fotograf, sondern wollte meinen Namen mit dem Begriff Fotografie nehmen.

Mein Hauptaufgabengebiet wären Pferde, Hunde und Portaitfotografie, wobei Portaitfotografie dann wohl der Strick wäre.

Ich mich bei meinem Gewerbeamt erkundigt, die 20 € für den Gewerbeschein sind nicht das Problem. Persönlich denke ich das die Auftragslage nicht so hoch sein wird, weil ich das neben meinen normalen Job machen werden.

Das Gewerbeamt sagte mir dann - ich sollte mich doch mit der Handelskammer in Verbindung setzen und da mein Anliegen vorbringen. Die waren super freundlich, und haben mich dann gebeten mich mit der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen.

Auch diese waren sehr nett, haben gesagt das ist überhaupt kein Problem das ich als Nichtfotograf so was machen kann, aber dann kam etwas was mich voll nieder gehauen hat.

Ich soll dann für die Anmeldung bei der Handwerkskammer 215 € bezahlen, und dann wenn dieses Jahr nichts mehr zahlen.

Für das 2-3 Jahr soll ich dann 117 € Jahresbetrag zahlen, und ab dem 4 Jahr 223,50 € Jahresbeitrag.

Ich glaube nicht das ich diese Gelder aufbringen möchte, noch das ich soviel Aufträge haben werden das ich dieses Geld eingespielt bekomme.

Ich habe gelesen Kleinstgewerbe und unter bestimmten Beträgen brauche ich das nicht sondern nur Finanzamt.
Aber alles das ist mir echt etwas zu hoch, und ich dachte mit einem Gewerbeschein ist das alles erledigt.

Hat jemand da noch eine Idee - ansonsten glaube ich werde ich das nicht machen wollen - den das Finanzamt wird ja irgendwann dann mit Liebhaberei kommen, weil ich mehr Ausgaben als Einnahmen haben werde.

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß Thorsten
Martin C. Kiefer Martin C. Kiefer Beitrag 2 von 42
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Tja, das ist die Krux an der Nummer: bis zum "Geld verdienen" ist es ein recht weiter Weg, wenn man erst einmal die ganzen Fixkosten erwirtschaften muss. Bei den "typischen" Geschäftsmodellen in der Fotografie wirst Du nicht um die HWK herum kommen. Denn dort Mitglied werden muss jeder, der ein (dem Charakter nach) handwerkliches Gewerbe gründet. Welche Mitgliedsbeiträge im Einzelfall erhoben werden (z.B. Kleinunternehmer-Regelung, Befreiung o.ä.) regelt m.W. jede Kammer für sich selbst in ihrer Beitragssatzung.

Meine Meinung: Niemand hindert Dich, als Freundschaftsdienst / "Nachbarschaftshilfe" hier und da ein paar Fotos zu machen, und wenn Dir dafür jemand nen Fuffi in die Hand drückt, ist im Laufe der Zeit vielleicht ein neues Objektiv drin. Sobald Du das ganze halbwegs ernsthaft betreibst und auch (mehr oder weniger regelmäßig) Aufträge von Fremden annimmst, trittst Du "am Markt" auf und ist eine Gewinnerzielungsabsicht wohl zu bejahen. Dann kommst Du um die gründliche deutsche Bürokratie nicht herum, und dann muss das Geschäft schon sehr ertragreich sein, damit es noch Freude bereitet.

Gruß | Martin
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 42
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Für das Kleinbewerbe als Nebenerwerb musst Du Dich nicht bei der Handwerkskammer anmelden.
Der Gewerbeschein reicht. Fürs Finanzamt aber für alle Auträge eine Rechnung schreiben.
Ob Du höher versteuert wirst hängt von Deinen jetzigen Bezügen ab und wieviel Du mit dem Gewerbe dazu verdienst.
Die Vorteile, die Dir die Anmeldung bei der Handwerkskammer bringen könnten, greifen erst wenn man auch genügend Aufträge und dadurch regelmäßigen Verdienst hat.
VG
Martin C. Kiefer Martin C. Kiefer Beitrag 4 von 42
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@Andreas: Diese Ausnahme hört sich spannend an. Worauf gründet diese "Kleingewerbe"-Regelung? In der Handwerksordnung finde ich nichts hierzu, allerdings finde ich:

§ 18
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe beginnt oder beendet, hat dies unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk seine gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen. Bei juristischen Personen sind auch die Namen der gesetzlichen Vertreter, bei Personengesellschaften die Namen der vertretungsberechtigten Gesellschafter anzuzeigen.
(2) Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk im Sinne dieses Gesetzes, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 1 zu diesem Gesetz aufgeführt ist. Ein Gewerbe ist ein handwerksähnliches Gewerbe im Sinne dieses Gesetzes, wenn es handwerksähnlich betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 2 zu diesem Gesetz aufgeführt ist.
(...)

Hinweis: Fotograf ist Nummer 38 unter Anlage B Abschnitt 1.

Gruß | Martin
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 42
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Wenn es sich nicht lohnt, dann lass es halt bleiben.

So einfach ist das.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 6 von 42
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Zitat: Andreas E2 22.02.16, 13:22Zum zitierten BeitragFür das Kleinbewerbe als Nebenerwerb musst Du Dich nicht bei der Handwerkskammer anmelden.
Der Gewerbeschein reicht.


Interessante Aussage.

Hast Du da Quellen dafür?
Andreas Wörmann Andreas Wörmann   Beitrag 7 von 42
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Zitat: Thorsten Ophey 22.02.16, 11:34Zum zitierten BeitragIch glaube nicht das ich diese Gelder aufbringen möchte, noch das ich soviel Aufträge haben werden das ich dieses Geld eingespielt bekomme.
Das kann man schon mit einem einzigen Auftrag erwirtschaften, setzt allerdings auch eine entsprechende Preis-Kalkulation und entsprechende Kunden voraus. Bei dem was Du vorhast....
Zitat: Thorsten Ophey 22.02.16, 11:34Zum zitierten BeitragMein Hauptaufgabengebiet wären Pferde, Hunde und Portaitfotografie, wobei Portaitfotografie dann wohl der Strick wäre.
sollte man seine Zeit, Equipment und Talent nicht verschenken.
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 8 von 42
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Wenn Du weniger als die 217 Euro für die Kammer einnimmst, dann ist das sowieso Liebhaberei.

Wir haben ein Unterforum wo es um solche Themen geht. Dort sind schon viele Antworten auf genau diese Frage vorhanden.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 42
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Zitat: Hermann Klecker 22.02.16, 16:07Zum zitierten BeitragZitat: Andreas E2 22.02.16, 13:22Zum zitierten BeitragFür das Kleinbewerbe als Nebenerwerb musst Du Dich nicht bei der Handwerkskammer anmelden.
Der Gewerbeschein reicht.


Interessante Aussage.

Hast Du da Quellen dafür?

Ja, ich hatte selber schon 2x einen Gewerbeschein für einen Nebenerwerb gehabt, und bin nur einmal von der IHK zwecks eventueller Unterstützung angeschrieben worden. Eine Zwang irgendeiner Kammer anzugehören gibt es für ein Kleingewerbe nicht.
VG
HS-Photo HS-Photo Beitrag 10 von 42
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Vorsicht vor den Handwerkskammern!!! Neben dem Grundbeitrag gibrt es dort noch den Zusatzbeitrag!!! Dazu kommt dann noch ÜLU-Finanzierungsbeitrag!!! Als wäre das nicht genug, gibt es da noch den ÜLU Zusatzbeitrag für Beruf 17780!!!! Warum muss ich bei Handwerkskammern immer an die Mafia denken?

Das Schlimme ist: die Handwerkskammern dürfen die Beiträge relativ willkürlich festlegen und müssen keinen Nachweis dafür erbringen, dass die Höhe gerechtfertigt ist! Im Internet findest Du ausreichend Lesestoff zu dem Thema!

Warum ich an die Mafia denke? Nun, es handelt sich um eine Zwangsmitgliedschaft und man hat das Gefühl, mit Schutzgelderpressern zu tun zu haben. Hat man 2 Gewerbe parallel (Handel und Fotografie) dann stimmen sich die Handwerkskammer mit der IHK darüber ab, wer das "Mitglied" ausnehmen darf. Da die IHK keine ÜLU kennt, wird hinter dem Rücken des "Mitglieds" ohne Rücksprache entschieden!
Schon die Verwendung von Begriffen wie "Berechnung der Festsetzung" und der Ton, den die anschlagen, verstärkt diesen Eindruck! Da sich aber immer wieder regionale Politiker bei Veranstaltungen der IHK und HWK werbewirksam präsentieren können, wenn wir in Deutschland sicher noch lange unter diesen Organisationen zu leiden haben!

Überlege Dir das sehr gut, Thorsten, die wollen nur Dein Bestes: Dein Geld! Mit 20,- € locken die Dich und das dicke Ende kommt garantiert! Was bekommst Du dafür? Ein Käseblatt, in dem Du die neuesten Informationen von Installateuren, Malern etc. nachlesen kannst!

ÜLU= Überregionale Lehrlings-Umlage! Auch wenn Du nie vorhast, einen Lehrling oder Fotografen einzustellen, wirst Du so dazu gezwungen, Dich an der Ausbildung von Lehrlingen zu beteiligen!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 11 von 42
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Zitat: HS-Photo 22.02.16, 20:18Zum zitierten BeitragVorsicht vor den Handwerkskammern!!! Neben dem Grundbeitrag gibrt es dort noch den Zusatzbeitrag!!! Dazu kommt dann noch ÜLU-Finanzierungsbeitrag!!! Als wäre das nicht genug, gibt es da noch den ÜLU Zusatzbeitrag für Beruf 17780!!!! Warum muss ich bei Handwerkskammern immer an die Mafia denken?


Nicht nur die Handwerkskammer, es wird nicht lange dauern, da klopft dann auch die Berufsgenossenschaft recht heftig an die Tür.
Paddock Paddock   Beitrag 12 von 42
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Da hilft nur handwerklich so schlecht zu arbeiten, dass die Arbeiten als Kunst durchgehen...
Das macht vieles leichter, da Künstler zu den freien Berufen zählen und nicht kammerpflichtig sind.
Heinz Schütz Heinz Schütz   Beitrag 13 von 42
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Admin-Info:

Thread vom Allgemein nach hier verschoben. Link im Ursprungsforum belassen.
HS-Photo HS-Photo Beitrag 14 von 42
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Solange man "Einzelkämpfer" ist, geht die BG leer aus. Allerdings darf man nicht mal eine Putzfrau oder Teilzeitkraft beschäftigen. So ist das eben in Deutschland: Machst Du was, wollen alle nur Dein Bestes!
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 15 von 42
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Zitat: Andreas E2 22.02.16, 19:54Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 22.02.16, 16:07Zum zitierten BeitragZitat: Andreas E2 22.02.16, 13:22Zum zitierten BeitragFür das Kleinbewerbe als Nebenerwerb musst Du Dich nicht bei der Handwerkskammer anmelden.
Der Gewerbeschein reicht.


Interessante Aussage.

Hast Du da Quellen dafür?

Ja, ich hatte selber schon 2x einen Gewerbeschein für einen Nebenerwerb gehabt, und bin nur einmal von der IHK zwecks eventueller Unterstützung angeschrieben worden. Eine Zwang irgendeiner Kammer anzugehören gibt es für ein Kleingewerbe nicht.
VG


Bei meiner Selbstständigkeit war das anders. Die Kammer hat sich zwar nicht direkt drum geschlagen, die kleinen Krauter aufzunehmen und dann vom Beitrag freizustellen, aber das mit der Verpflichtung gestaltete sich etwas anders.

Ich frug aber nach Quellen. Keine?
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