Kommerzielle Fotografie in dt. Nationalparks

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 16 von 142
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Wir haben eigentlich noch nie Genehmigungen benötigt, solange wir die Wege benutzt haben. Logisch.

Mir sind da auch keine Verbote bekannt und durch vieles Nachfragen kann es natürlich sein, das der ein oder andere Betreiber da auch "dumme" Gedanken kommen kann. Wir besprechen ja gerade die Panoramafreiheit an sich, die sich wie Hermann sagt, auf Urheberrechtlich geschützte Werke bezieht. Da sehe ich im Nationalpark auch keine..
Das fotografieren mit Genehmigung scheint das Tiergelände zu betreffen. Da kann ich mir Regelungen schon vorstellen, die aber auch mit Panoramafreiheit nix zu tun haben. Eher mit dem Hausrecht.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 17 von 142
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Zitat: Andrea A. Schneider 26.06.15, 15:16Zum zitierten BeitragWir besprechen ja gerade die Panoramafreiheit an sich, die sich wie Hermann sagt, auf Urheberrechtlich geschützte Werke bezieht. Da sehe ich im Nationalpark auch keine..

Auch wenn der Begriff Panoramafreiheit benutzt wurde, geht es einfach darum, ob in Nationalparks kommerziell fotografiert werden darf. Wegen des Fragens mache ich mir keine Sorgen, wenn man nach gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften fragt.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 18 von 142
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Zitat: o_ke 26.06.15, 15:49Zum zitierten BeitragAuch wenn der Begriff Panoramafreiheit benutzt wurde, geht es einfach darum, ob in Nationalparks kommerziell fotografiert werden darf. Ein Nationalpark ist im Prinzip öffentliches Gelände, das aus "naturschützerischen" oder aus touristischen Gründen zu einem Nationalpark erklärt wurde. Meist sind es auch Naturschutzgebiete oder ökologisch wertvolle Gebiete.

Für das Fotografieren gelten die gleichen Regeln wie für jedes andere öffentliche Gelände. Für Museen (Nationalparkhaus o.ä) oder Tiergehege gelten andere Regeln, dabei ist es gleichgültig, ob ein solches Haus auf Nationalparkgelände steht oder auf einem anderen öffentlichen Gelände.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 19 von 142
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Zitat: Albrecht D 26.06.15, 16:46Zum zitierten BeitragEin Nationalpark ist im Prinzip öffentliches Gelände, das aus "naturschützerischen" oder aus touristischen Gründen zu einem Nationalpark erklärt wurde. Meist sind es auch Naturschutzgebiete oder ökologisch wertvolle Gebiete.

Ja, wenn es so ist, ist es ja gut. Ich lese hier aber, dass das nicht soooo eindeutig und jedem klar ist - sonst gäbe es ja nicht diesen Thread. Es geht hier auch nicht um Häuser oder Tiergehege. Der TO fragt nach kommerzieller Fotoerlaubnis in Naturparks. Ich selbst habe mir die Frage bisher noch nicht gestellt und bevor ich hier die Diskussion um "Panoramafreiheit" verfolge, frage ich doch einfach dort nach, wo man es wissen sollte.
xxx xxx Beitrag 20 von 142
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Zitat: Andrea A. Schneider 26.06.15, 15:16Zum zitierten BeitragDa kann ich mir Regelungen schon vorstellen, die aber auch mit Panoramafreiheit nix zu tun haben. Eher mit dem Hausrecht.
Das meinte ich. Das Hausrecht kann da die Panoramafreiheit einschränken.

Hier ein Merkblatt zur kommerziellen Fotogenehmigung im Nationalparkregion Sächsische Schweiz:
http://www.mdm-online.de/fileadmin/user ... yer_2a.pdf

LG Falko
xxx xxx Beitrag 21 von 142
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Zitat: AlexCane 23.06.15, 23:35Zum zitierten BeitragPanoramafreiheit im Bezug auf Nationalparks Zitat: o_ke 26.06.15, 17:20Zum zitierten BeitragDer TO fragt nach kommerzieller Fotoerlaubnis in Naturparks.
Habe ich das etwas falsch verstanden?

LG Falko
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 22 von 142
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Zitat: Falko Sieker 26.06.15, 17:25Zum zitierten BeitragZitat: AlexCane 23.06.15, 23:35Zum zitierten BeitragPanoramafreiheit im Bezug auf Nationalparks Zitat: o_ke 26.06.15, 17:20Zum zitierten BeitragDer TO fragt nach kommerzieller Fotoerlaubnis in Naturparks.
Habe ich das etwas falsch verstanden?

LG Falko


du kannst es nicht lassen.
Aber wenn du schon fragst.
Du hast es nicht falsch verstanden.
Du hast es überhaupt nicht verstanden.
xxx xxx Beitrag 23 von 142
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Was soll ich nicht verstanden haben?
Der TO möchte in einem Nationalpark kommerzielle Fotos machen, und fragt in wie weit da die Panoramafreiheit eingeschränkt ist.
Das kann man sehen wie man will, man ist halt an die Bestimmungen des Nationalparks gebunden, was z.B. bei kommerzieller Fotografie ggf. eine Genehmigung erforderlich macht.

Gruß Falko
AlexCane AlexCane Beitrag 24 von 142
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Na scheinbar ist es ja zumindest in der sächsischen Schweiz üblich, ein "Gestattungsentgelt" zu erheben. Da hätten wir dann den Salat. Also ist es durchaus im Bereich des Möglichen, Geld für das Fotografieren dort zu verlangen, allerdings habe ich das Gefühl, der Flyer geht etwas an der Zielgruppe "einfacher Fotograf" vorbei. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich - nur weil ich die Fotos später verkaufen möchte - mich von der Nationalparkwacht betreuen lassen oder ein Entgelt für Kraftfahrzeugsnutzung zahlen muss, wo unsereins doch eh zu Fuß unterwegs ist. Darüber hinaus kann ich nicht nachvollziehen, inwiefern es gesetzlich vereinbar ist, auf einer unbefriedeten öffentliche Fläche Gebühren für das kommerzielle Fotografieren zu verlangen. Das hieße ja im Umkehrschluss, das Land oder die Kommune könnten, sobald man das Haus verlässt und Wald und Wiese betritt, Geld für kommerzielle Fotos verlangen. Oder sehe ich das falsch?
AlexCane AlexCane Beitrag 25 von 142
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Ich bin übrigens auch schon auf die Idee gekommen, einen Nationalpark anzuschreiben (Kellerwald-Edersee), habe allerdings auch nach inzwischen 4 Tagen noch keine Antwort bekommen und erwarte auch ehrlich gesagt keine mehr.
xxx xxx Beitrag 26 von 142
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Hallo Alex,

das sehe ich auch so wie Du. Ich sehe aber ehe eine Einschränkung da, wo die Flächen nicht mehr in öffentlicher Hand liegen. Da greift zwar Betretungsrecht des Waldes, aber bei der kommerziellen Nutzung könnte es da Probleme geben, wenn die Eigentümer nicht gefragt werden.
Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass so eine Anfrage bis zu 6-8 Wochen dauern kann.

LG Falko
Albrecht D Albrecht D Beitrag 27 von 142
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Zitat: AlexCane 26.06.15, 18:36Zum zitierten Beitragallerdings habe ich das Gefühl, der Flyer geht etwas an der Zielgruppe "einfacher Fotograf" vorbei.So sehe ich das auch: Gemeint sind profesionelle Film-Aufnahmen oder Foto-Shootings, die einen hohem technischen Aufwand erfordern und nicht, wnn jemand etwa beim Wandern ein paar Bilder schießt.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 28 von 142
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Zitat: Falko Sieker 26.06.15, 18:43Zum zitierten BeitragHallo Alex,

das sehe ich auch so wie Du. Ich sehe aber ehe eine Einschränkung da, wo die Flächen nicht mehr in öffentlicher Hand liegen. Da greift zwar Betretungsrecht des Waldes, aber bei der kommerziellen Nutzung könnte es da Probleme geben, wenn die Eigentümer nicht gefragt werden.
...

LG Falko


Da wiederhole ich doch noch einmal die bisher unbeantwortete Rückfrage nach belastbaren Quellen für diesen Quatsch.
xxx xxx Beitrag 29 von 142
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Dann wiederhol Du mal fleißig, oder ließ Dir die Diskussion nochmal durch, ich bin sicher, dass selbst Du fündig werden könntest.

LG Falko
Albrecht D Albrecht D Beitrag 30 von 142
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Auf der Homepage des Nationalparkes Berchtesgaden findet man zum Thema Fotgrafieren überhaupt nichts. Es sei denn, es will jemand mittels Gleitschirm fotografieren. Da gibt es einige Flugverbotszonen.

http://www.nationalpark-berchtesgaden.b ... /index.htm
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