26.06.15, 15:16
Beitrag 16 von 142
Wir haben eigentlich noch nie Genehmigungen benötigt, solange wir die Wege benutzt haben. Logisch.
Mir sind da auch keine Verbote bekannt und durch vieles Nachfragen kann es natürlich sein, das der ein oder andere Betreiber da auch "dumme" Gedanken kommen kann. Wir besprechen ja gerade die Panoramafreiheit an sich, die sich wie Hermann sagt, auf Urheberrechtlich geschützte Werke bezieht. Da sehe ich im Nationalpark auch keine..
Das fotografieren mit Genehmigung scheint das Tiergelände zu betreffen. Da kann ich mir Regelungen schon vorstellen, die aber auch mit Panoramafreiheit nix zu tun haben. Eher mit dem Hausrecht.
Mir sind da auch keine Verbote bekannt und durch vieles Nachfragen kann es natürlich sein, das der ein oder andere Betreiber da auch "dumme" Gedanken kommen kann. Wir besprechen ja gerade die Panoramafreiheit an sich, die sich wie Hermann sagt, auf Urheberrechtlich geschützte Werke bezieht. Da sehe ich im Nationalpark auch keine..
Das fotografieren mit Genehmigung scheint das Tiergelände zu betreffen. Da kann ich mir Regelungen schon vorstellen, die aber auch mit Panoramafreiheit nix zu tun haben. Eher mit dem Hausrecht.
26.06.15, 15:49
Beitrag 17 von 142
Zitat: Andrea A. Schneider 26.06.15, 15:16Zum zitierten Beitrag
Auch wenn der Begriff Panoramafreiheit benutzt wurde, geht es einfach darum, ob in Nationalparks kommerziell fotografiert werden darf. Wegen des Fragens mache ich mir keine Sorgen, wenn man nach gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften fragt.
Auch wenn der Begriff Panoramafreiheit benutzt wurde, geht es einfach darum, ob in Nationalparks kommerziell fotografiert werden darf. Wegen des Fragens mache ich mir keine Sorgen, wenn man nach gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften fragt.
Zitat: o_ke 26.06.15, 15:49Zum zitierten BeitragEin Nationalpark ist im Prinzip öffentliches Gelände, das aus "naturschützerischen" oder aus touristischen Gründen zu einem Nationalpark erklärt wurde. Meist sind es auch Naturschutzgebiete oder ökologisch wertvolle Gebiete.
Für das Fotografieren gelten die gleichen Regeln wie für jedes andere öffentliche Gelände. Für Museen (Nationalparkhaus o.ä) oder Tiergehege gelten andere Regeln, dabei ist es gleichgültig, ob ein solches Haus auf Nationalparkgelände steht oder auf einem anderen öffentlichen Gelände.
Für das Fotografieren gelten die gleichen Regeln wie für jedes andere öffentliche Gelände. Für Museen (Nationalparkhaus o.ä) oder Tiergehege gelten andere Regeln, dabei ist es gleichgültig, ob ein solches Haus auf Nationalparkgelände steht oder auf einem anderen öffentlichen Gelände.
26.06.15, 17:20
Beitrag 19 von 142
Zitat: Albrecht D 26.06.15, 16:46Zum zitierten Beitrag
Ja, wenn es so ist, ist es ja gut. Ich lese hier aber, dass das nicht soooo eindeutig und jedem klar ist - sonst gäbe es ja nicht diesen Thread. Es geht hier auch nicht um Häuser oder Tiergehege. Der TO fragt nach kommerzieller Fotoerlaubnis in Naturparks. Ich selbst habe mir die Frage bisher noch nicht gestellt und bevor ich hier die Diskussion um "Panoramafreiheit" verfolge, frage ich doch einfach dort nach, wo man es wissen sollte.
Ja, wenn es so ist, ist es ja gut. Ich lese hier aber, dass das nicht soooo eindeutig und jedem klar ist - sonst gäbe es ja nicht diesen Thread. Es geht hier auch nicht um Häuser oder Tiergehege. Der TO fragt nach kommerzieller Fotoerlaubnis in Naturparks. Ich selbst habe mir die Frage bisher noch nicht gestellt und bevor ich hier die Diskussion um "Panoramafreiheit" verfolge, frage ich doch einfach dort nach, wo man es wissen sollte.
Zitat: Andrea A. Schneider 26.06.15, 15:16Zum zitierten Beitrag
Das meinte ich. Das Hausrecht kann da die Panoramafreiheit einschränken.
Hier ein Merkblatt zur kommerziellen Fotogenehmigung im Nationalparkregion Sächsische Schweiz:
http://www.mdm-online.de/fileadmin/user ... yer_2a.pdf
LG Falko
Das meinte ich. Das Hausrecht kann da die Panoramafreiheit einschränken.
Hier ein Merkblatt zur kommerziellen Fotogenehmigung im Nationalparkregion Sächsische Schweiz:
http://www.mdm-online.de/fileadmin/user ... yer_2a.pdf
LG Falko
Zitat: AlexCane 23.06.15, 23:35Zum zitierten BeitragZitat: o_ke 26.06.15, 17:20Zum zitierten Beitrag
Habe ich das etwas falsch verstanden?
LG Falko
Habe ich das etwas falsch verstanden?
LG Falko
26.06.15, 18:25
Beitrag 22 von 142
Zitat: Falko Sieker 26.06.15, 17:25Zum zitierten BeitragZitat: AlexCane 23.06.15, 23:35Zum zitierten BeitragZitat: o_ke 26.06.15, 17:20Zum zitierten Beitrag
Habe ich das etwas falsch verstanden?
LG Falko
du kannst es nicht lassen.
Aber wenn du schon fragst.
Du hast es nicht falsch verstanden.
Du hast es überhaupt nicht verstanden.
Habe ich das etwas falsch verstanden?
LG Falko
du kannst es nicht lassen.
Aber wenn du schon fragst.
Du hast es nicht falsch verstanden.
Du hast es überhaupt nicht verstanden.
Was soll ich nicht verstanden haben?
Der TO möchte in einem Nationalpark kommerzielle Fotos machen, und fragt in wie weit da die Panoramafreiheit eingeschränkt ist.
Das kann man sehen wie man will, man ist halt an die Bestimmungen des Nationalparks gebunden, was z.B. bei kommerzieller Fotografie ggf. eine Genehmigung erforderlich macht.
Gruß Falko
Der TO möchte in einem Nationalpark kommerzielle Fotos machen, und fragt in wie weit da die Panoramafreiheit eingeschränkt ist.
Das kann man sehen wie man will, man ist halt an die Bestimmungen des Nationalparks gebunden, was z.B. bei kommerzieller Fotografie ggf. eine Genehmigung erforderlich macht.
Gruß Falko
Na scheinbar ist es ja zumindest in der sächsischen Schweiz üblich, ein "Gestattungsentgelt" zu erheben. Da hätten wir dann den Salat. Also ist es durchaus im Bereich des Möglichen, Geld für das Fotografieren dort zu verlangen, allerdings habe ich das Gefühl, der Flyer geht etwas an der Zielgruppe "einfacher Fotograf" vorbei. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich - nur weil ich die Fotos später verkaufen möchte - mich von der Nationalparkwacht betreuen lassen oder ein Entgelt für Kraftfahrzeugsnutzung zahlen muss, wo unsereins doch eh zu Fuß unterwegs ist. Darüber hinaus kann ich nicht nachvollziehen, inwiefern es gesetzlich vereinbar ist, auf einer unbefriedeten öffentliche Fläche Gebühren für das kommerzielle Fotografieren zu verlangen. Das hieße ja im Umkehrschluss, das Land oder die Kommune könnten, sobald man das Haus verlässt und Wald und Wiese betritt, Geld für kommerzielle Fotos verlangen. Oder sehe ich das falsch?
Ich bin übrigens auch schon auf die Idee gekommen, einen Nationalpark anzuschreiben (Kellerwald-Edersee), habe allerdings auch nach inzwischen 4 Tagen noch keine Antwort bekommen und erwarte auch ehrlich gesagt keine mehr.
Hallo Alex,
das sehe ich auch so wie Du. Ich sehe aber ehe eine Einschränkung da, wo die Flächen nicht mehr in öffentlicher Hand liegen. Da greift zwar Betretungsrecht des Waldes, aber bei der kommerziellen Nutzung könnte es da Probleme geben, wenn die Eigentümer nicht gefragt werden.
Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass so eine Anfrage bis zu 6-8 Wochen dauern kann.
LG Falko
das sehe ich auch so wie Du. Ich sehe aber ehe eine Einschränkung da, wo die Flächen nicht mehr in öffentlicher Hand liegen. Da greift zwar Betretungsrecht des Waldes, aber bei der kommerziellen Nutzung könnte es da Probleme geben, wenn die Eigentümer nicht gefragt werden.
Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass so eine Anfrage bis zu 6-8 Wochen dauern kann.
LG Falko
Zitat: AlexCane 26.06.15, 18:36Zum zitierten BeitragSo sehe ich das auch: Gemeint sind profesionelle Film-Aufnahmen oder Foto-Shootings, die einen hohem technischen Aufwand erfordern und nicht, wnn jemand etwa beim Wandern ein paar Bilder schießt.
Zitat: Falko Sieker 26.06.15, 18:43Zum zitierten Beitrag
Da wiederhole ich doch noch einmal die bisher unbeantwortete Rückfrage nach belastbaren Quellen für diesen Quatsch.
Da wiederhole ich doch noch einmal die bisher unbeantwortete Rückfrage nach belastbaren Quellen für diesen Quatsch.
Dann wiederhol Du mal fleißig, oder ließ Dir die Diskussion nochmal durch, ich bin sicher, dass selbst Du fündig werden könntest.
LG Falko
LG Falko
Auf der Homepage des Nationalparkes Berchtesgaden findet man zum Thema Fotgrafieren überhaupt nichts. Es sei denn, es will jemand mittels Gleitschirm fotografieren. Da gibt es einige Flugverbotszonen.
http://www.nationalpark-berchtesgaden.b ... /index.htm
http://www.nationalpark-berchtesgaden.b ... /index.htm