Hallo zusammen,
ich habe leider noch keinen Thread zum Thema gefunden, aber kann mir jemand vielleicht erklären, wie es sich mit der Panoramafreiheit im Bezug auf Nationalparks verhält? Nach ausführlicher Google-Recherche fand ich bisher keine eindeutige Antwort, ob es grundsätzlich erlaubt ist, in deutschen Nationalparks kommerziell zu fotografieren und inwiefern das gesetzlich geregelt ist.
Die öffentliche Begehbarkeit allein kann ja nicht ausschlaggebend sein, weil beispielsweise kleinere Parks in D. auch öffentlich begehbar sind, ebenfalls unter Zuständigkeit des Landes fallen (genau wie die Nationalparks) und trotzdem kommerzielle Fotografien einer (kostenpflichtigen) Erlaubnis bedürfen. Wo ist da die Grenze?
ich habe leider noch keinen Thread zum Thema gefunden, aber kann mir jemand vielleicht erklären, wie es sich mit der Panoramafreiheit im Bezug auf Nationalparks verhält? Nach ausführlicher Google-Recherche fand ich bisher keine eindeutige Antwort, ob es grundsätzlich erlaubt ist, in deutschen Nationalparks kommerziell zu fotografieren und inwiefern das gesetzlich geregelt ist.
Die öffentliche Begehbarkeit allein kann ja nicht ausschlaggebend sein, weil beispielsweise kleinere Parks in D. auch öffentlich begehbar sind, ebenfalls unter Zuständigkeit des Landes fallen (genau wie die Nationalparks) und trotzdem kommerzielle Fotografien einer (kostenpflichtigen) Erlaubnis bedürfen. Wo ist da die Grenze?
Hallo Alex,
aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass jedes Bundesland das anders regelt.
Das einfachste wird sein, Du erkundigst direkt bei der Nationalpark-Verwaltung.
LG Falko
aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass jedes Bundesland das anders regelt.
Das einfachste wird sein, Du erkundigst direkt bei der Nationalpark-Verwaltung.
LG Falko
Die Panoramafreiheit ist ja in einem Bundesgesetz geregelt. Die gilt natürlich auch in Nationalparks.
Nur wirst Du in Nationalparks selten Kunstwerke (also Werke im Sinne des Urhg) finden, auf welche Du die Panoramafreiheit anwenden könntest.
Doch, dafür ist es allein ausschlaggebend, ob sie öffentlich zugänglich sind oder ob der Zugang irgendwie reglementeirt ist (z.B. durch den Verkauf von Eintrittskarten).
Der Zugang ist an Auflagen gebunden (Wegepflicht). Das wiederum mag im Detail in die Hoheit der Länder fallen. Aber sofern Du das erfüllst, sehe ich da überhaupt kein Problem. Und wegen der Panoramafreiheit schon mal gar nicht.
Nur wirst Du in Nationalparks selten Kunstwerke (also Werke im Sinne des Urhg) finden, auf welche Du die Panoramafreiheit anwenden könntest.
Doch, dafür ist es allein ausschlaggebend, ob sie öffentlich zugänglich sind oder ob der Zugang irgendwie reglementeirt ist (z.B. durch den Verkauf von Eintrittskarten).
Der Zugang ist an Auflagen gebunden (Wegepflicht). Das wiederum mag im Detail in die Hoheit der Länder fallen. Aber sofern Du das erfüllst, sehe ich da überhaupt kein Problem. Und wegen der Panoramafreiheit schon mal gar nicht.
Ein Nationalpark ist ja kein Park in engeren Sinne, sondern ein öffentliches Gelände, zu dem jeder Zutritt hat. Da gilt die Panoramafreiheit.
Danke schon 'mal für die Antwort. Ich hab jetzt noch 'mal unter befreundeten Kollegen rumgefragt und da herrscht eigentlich der einheitliche Tenor, dass es kein Problem gäbe, insofern die Nationalparks nicht irgendwie umzäunt sind und kein Eintritt verlangt wird.
@Falko
Bisher hab ich im Internet nur 'ne Auskunft seitens Bayerischer Wald gefunden. Die gestatten wohl ausdrücklich auch das kommerzielle Fotografieren. Bei Kellerwald-Edersee hab ich 'mal via Mail nachgefragt, aber noch keine Antwort bekommen. Ich bin mir aber gar nicht 'mal sicher, ob die das überhaupt verbieten können, unabhängig von der Aussage, die dann am Ende fällt.
@Falko
Bisher hab ich im Internet nur 'ne Auskunft seitens Bayerischer Wald gefunden. Die gestatten wohl ausdrücklich auch das kommerzielle Fotografieren. Bei Kellerwald-Edersee hab ich 'mal via Mail nachgefragt, aber noch keine Antwort bekommen. Ich bin mir aber gar nicht 'mal sicher, ob die das überhaupt verbieten können, unabhängig von der Aussage, die dann am Ende fällt.
Du kannst Dich ja im Falle eines Verbotes auf Beitrag #3 hier beziehen.
LG Falko
LG Falko
Zitat: Albrecht D 24.06.15, 12:52Zum zitierten Beitrag
Schon. Nur was erwartest Du in einem Nationalpark zu finden, dass der Panoramafreiheit bedarf.
Ich sag ja nicht, dass dort perse keine Kunstwerke herumstehen würden. Aber so richtig nationalparktypisch ist das vermutlich nicht.
Schon. Nur was erwartest Du in einem Nationalpark zu finden, dass der Panoramafreiheit bedarf.
Ich sag ja nicht, dass dort perse keine Kunstwerke herumstehen würden. Aber so richtig nationalparktypisch ist das vermutlich nicht.
Vielleicht habe ich da was falsch verstanden, aber mir ging es weniger um den urheberrechtlichen Zustand eines Motivs als vielmehr die Zugänglichkeit. Der Nationalpark untersteht ja dem Land (bitte korrigiert mich, falls ich mich irre) und wird von diesem auch "gepflegt und zugänglich gemacht". Ansonsten gäbe es dort ja keine Wanderwege, etc. Nun ist es ja bei kleineren Parks, die sich im Besitz des Landes befinden (in Hessen etwa Wilhelmsbad) so, dass dort kommerzielle Fotografie untersagt ist. Die Frage ist dann eher, ob es sich bei einem Nationalpark ähnlich verhalten kann und das Land laienhaft eine Art "Hausrecht" bestimmen kann und nicht ob Baum XY ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist.
Hallo Alex,
Hausrecht ist das richtige Wort...!
Ich kenne nur die Nationalparks im Norden von Deutschland. Auch da gibt es teilweise Einschränkungen beim Fotografieren, die vom Hausrechts ausgehen.
Hinzu kommt, dass nicht immer das ganze Gebiet eines Nationalparks in öffentlicher Hand ist. Das ist im Park selbst fast unmöglich zu wissen, ob man sich auf privatem Grund oder im öffentlichen Bereich befindet.
Daher ist es sinnvoll sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzten.
LG Falko
Hausrecht ist das richtige Wort...!
Ich kenne nur die Nationalparks im Norden von Deutschland. Auch da gibt es teilweise Einschränkungen beim Fotografieren, die vom Hausrechts ausgehen.
Hinzu kommt, dass nicht immer das ganze Gebiet eines Nationalparks in öffentlicher Hand ist. Das ist im Park selbst fast unmöglich zu wissen, ob man sich auf privatem Grund oder im öffentlichen Bereich befindet.
Daher ist es sinnvoll sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzten.
LG Falko
Zitat: Falko Sieker 25.06.15, 06:28Zum zitierten BeitragJedes Gelände gehört irgendwem, und die haben immer Hausrecht. Ein Wald ist meist im Besitz öffentlicher Hand, egal ob es ein Nationalpark ist oder nicht. Und dort gilt meiner Meinung nach immer die Panoramafreiheit. Ein Nationalpark ist schließlich kein abgegrenztes Gelände. Oft sind nur Naturschutzbestimmungen einzuhalten oder dieser dient nur zur touritischen Werbung.
Hat vielleicht jemand eine Quelle, aus der hervorgeht, dass das Fotografieren in einem Nationalpark irgendwelchen Einschränkungen unterliegt?
Ich finde nur welche, die das Gegenteil belegen. Aber die beziehen sich immer nur auf einen Nationalpark und lassen sich daher nicht verallgemeinern.
Was nicht verboten ist, ist ja erst einmal erlaubt. Und das Nicht-Vorhandensein eines Verbots ist schwer per Link zu belegen.
Im Wald gibts kein Hausrecht. Im Nationalpark perse auch nicht. Natürlich kann es innerhalb eines Nationalparks wiederum Besitztümer geben, für die das dann doch gilt. (z.B. in Berghütten) Aber gerade das sollte ja in einem Nationalpark ausgesprochen selten der Fall sein. Jedenfalls seltener als ausserhalb.
Ich finde nur welche, die das Gegenteil belegen. Aber die beziehen sich immer nur auf einen Nationalpark und lassen sich daher nicht verallgemeinern.
Was nicht verboten ist, ist ja erst einmal erlaubt. Und das Nicht-Vorhandensein eines Verbots ist schwer per Link zu belegen.
Im Wald gibts kein Hausrecht. Im Nationalpark perse auch nicht. Natürlich kann es innerhalb eines Nationalparks wiederum Besitztümer geben, für die das dann doch gilt. (z.B. in Berghütten) Aber gerade das sollte ja in einem Nationalpark ausgesprochen selten der Fall sein. Jedenfalls seltener als ausserhalb.
Zitat: Hermann Klecker 25.06.15, 17:01Zum zitierten Beitrag
nein aber eine Quelle die fotografieren erlaubt Herrmann:
http://www.nationalpark-bayerischer-wal ... _infos.htm
Fotografieren im Tier- Freigelände
Fotografieren im Nationalpark Bayerischer Wald, besonders auch in den beiden Tier-Freigeländen ist grundsätzlich erlaubt, auch für kommerzielle Zwecke.
nein aber eine Quelle die fotografieren erlaubt Herrmann:
http://www.nationalpark-bayerischer-wal ... _infos.htm
Fotografieren im Tier- Freigelände
Fotografieren im Nationalpark Bayerischer Wald, besonders auch in den beiden Tier-Freigeländen ist grundsätzlich erlaubt, auch für kommerzielle Zwecke.
Ich glaube, das ist der Link, den er meinte und den wir bereits alle über die Google-Suche gefunden haben. Scheinbar ist das Thema ja doch komplexer als erwartet.
Tatsächlich glaube ich, dass es viel weniger komplex ist, als alle erwarten.
Genau genommen kennt niemand ein Verbot oder sonstige Einschränkungen der Fotografie in Nationalparks. Ausser Falko natürlich. Aber der bringt bestimmt noch Quellen bei.
Genau genommen kennt niemand ein Verbot oder sonstige Einschränkungen der Fotografie in Nationalparks. Ausser Falko natürlich. Aber der bringt bestimmt noch Quellen bei.
26.06.15, 09:10
Beitrag 15 von 142
moderne Kommunikationsmöglichkeiten bieten sich doch an, direkt bei der Quelle nachzufragen.
Ich habe eben den nächstgelegenen, neuen Nationalpark Hunsrück-Hochwald angeschrieben.
Ich habe eben den nächstgelegenen, neuen Nationalpark Hunsrück-Hochwald angeschrieben.