Tja Hermann, das kann ich Dir leider nicht erklären...
08.09.15, 16:26
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Zitat: Falko Sieker 08.09.15, 12:39Zum zitierten Beitrag
Ganz einfach weil mir diese Referate, die niemandem weiterhelfen, gehörig auf den Senkel gehen!
Ganz einfach weil mir diese Referate, die niemandem weiterhelfen, gehörig auf den Senkel gehen!
Zitat: slart 08.09.15, 11:15Zum zitierten Beitrag
Na hoffentlich verpass ich den Tag nicht an dem das fotografieren mit Stativ auf Wegen unter 2 m Breite verboten wird... will mich ja nicht strafbar machen.
Na hoffentlich verpass ich den Tag nicht an dem das fotografieren mit Stativ auf Wegen unter 2 m Breite verboten wird... will mich ja nicht strafbar machen.
Zitat: Walter K. Schebesta 08.09.15, 16:26Zum zitierten BeitragZitat: Falko Sieker 08.09.15, 12:39Zum zitierten Beitrag
Ganz einfach weil mir diese Referate, die niemandem weiterhelfen, gehörig auf den Senkel gehen!
Zumal er das alles brav von der Wikipedia zusammenkopiert hat, wo es jeder nachlesen könnte, den das tatsächlich interessiert. Also jeder, der sich Probleme macht, wo keine sind.
Ganz einfach weil mir diese Referate, die niemandem weiterhelfen, gehörig auf den Senkel gehen!
Zumal er das alles brav von der Wikipedia zusammenkopiert hat, wo es jeder nachlesen könnte, den das tatsächlich interessiert. Also jeder, der sich Probleme macht, wo keine sind.
Ich bin ja echte Juristin, wenn auch seit Jahren aufs Strafrecht spezialisiert. Aber meine leicht angestaubten Kenntnisse im öffentlichen Recht sagen mir folgendes:
Was keine Sondernutzung des öffentlichen Raums ist (Tische und Stühle des Cafes auf dem Gehsteig, Sperrung des Waldweges oder des Straßenzuges für das Filmteam etc. ) ist vom Gemeingebrauch umfaßt und genehmigungsfrei. Und die entstandenen Bilder dürfen ohne weiteres Procedere privat, gewerblich oder sonstwie genutzt werden. Dabei lasse ich das Recht am eigenen Bild bei street-fotos mal außen vor, das ist eine andere Baustelle.
PaulHarris
Was keine Sondernutzung des öffentlichen Raums ist (Tische und Stühle des Cafes auf dem Gehsteig, Sperrung des Waldweges oder des Straßenzuges für das Filmteam etc. ) ist vom Gemeingebrauch umfaßt und genehmigungsfrei. Und die entstandenen Bilder dürfen ohne weiteres Procedere privat, gewerblich oder sonstwie genutzt werden. Dabei lasse ich das Recht am eigenen Bild bei street-fotos mal außen vor, das ist eine andere Baustelle.
PaulHarris
14.09.15, 21:03
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