genau: Du zahlt oder Du wirkst nach außen wie ein potentieller Pädophiler
Ralf Scholze schrieb:
Zitat:
das gleicht ja schon dem vorwurf einer erpressung / -sversuch
würde ich mir nicht gefallen lassen weil selbst u.u. schon strafbar (dieser vorwurf hier) ;-)
Nachricht bearbeitet (14:27)
Zitat:
das gleicht ja schon dem vorwurf einer erpressung / -sversuch
würde ich mir nicht gefallen lassen weil selbst u.u. schon strafbar (dieser vorwurf hier) ;-)
Nachricht bearbeitet (14:27)
So schön es auch ist, eurem Streit zu folgen, er bringt niemanden weiter. Es wird niemand gezwungen, hier zu lesen und sich zu beteiligen, und so manchen Post sollte man vielleicht auch einfach mal unkommentiert lassen.
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Mir ist gerade in meinem Free-Account aufgefallen, dass Bilder von neuen Usern keine Werbung haben. Sind das nicht auch Freeguests???
Sehen die denn Werbung, oder sind diese Accounts auch werbefrei?
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Mir ist gerade in meinem Free-Account aufgefallen, dass Bilder von neuen Usern keine Werbung haben. Sind das nicht auch Freeguests???
Sehen die denn Werbung, oder sind diese Accounts auch werbefrei?
Dirk dh-photography schrieb:
Zitat:
Nö, solang die keine Paymember sind, sehen sie auch die Werbung (über ihren Bildern und über den aller anderen Freeuser, Freeguests oder wie auch immer man das nennen will).
Die Werbung ist immer noch da:
[fc-foto:19874797]
Zitat:
Nö, solang die keine Paymember sind, sehen sie auch die Werbung (über ihren Bildern und über den aller anderen Freeuser, Freeguests oder wie auch immer man das nennen will).
Die Werbung ist immer noch da:
[fc-foto:19874797]
Marion Bers schrieb:
Zitat:
Mich wunderte nur, dass ich als Freeguest keine Werbung bei neuen Usern sehe, daher der Gedanke.
Zitat:
Mich wunderte nur, dass ich als Freeguest keine Werbung bei neuen Usern sehe, daher der Gedanke.
Dirk Ha. schrieb:
Zitat:
Firefox? (zeigt die Webung nicht an)
Werbeblocker aktiviert?
Gewählte Bilder waren zufällig von Usern mit bezahlten Accounts?
Gewählte Bilder waren in den Channels "Menschen – Kinder", "Menschen – Jugend", "Youth Connection – User unter 12 Jahren" oder "Trauer" abgelegt?
Zitat:
Firefox? (zeigt die Webung nicht an)
Werbeblocker aktiviert?
Gewählte Bilder waren zufällig von Usern mit bezahlten Accounts?
Gewählte Bilder waren in den Channels "Menschen – Kinder", "Menschen – Jugend", "Youth Connection – User unter 12 Jahren" oder "Trauer" abgelegt?
Marion Bers schrieb:
Zitat:
Wahrscheinlich neue User, die schon bezahlt haben. Denn gerade habe ich einen neuen mit Werbung gefunden.
Alles andere kann ich ausschließen.
Zitat:
Wahrscheinlich neue User, die schon bezahlt haben. Denn gerade habe ich einen neuen mit Werbung gefunden.
Alles andere kann ich ausschließen.
Mir ist gerade beim Blättern im Urheberrechtsgesetz der §31a aufgefallen:
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
(1) Ein Vertrag, durch den der Urheber Rechte für unbekannte Nutzungsarten einräumt oder sich dazu verpflichtet, bedarf der Schriftform. Der Schriftform bedarf es nicht, wenn der Urheber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt. Der Urheber kann diese Rechtseinräumung oder die Verpflichtung hierzu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der andere die Mitteilung über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung an den Urheber unter der ihm zuletzt bekannten Anschrift abgesendet hat.
...
(4) Auf die Rechte nach den Absätzen 1 bis 3 kann im Voraus nicht verzichtet werden.
Meines Erachtens wurde durch Einführung der Bildüberschrift-Werbung die Nutzungsart geändert. Wurden die Freeuser, die bereits vor dem 5. Januar hier Bilder zeigten darüber schriftlich informiert?
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
(1) Ein Vertrag, durch den der Urheber Rechte für unbekannte Nutzungsarten einräumt oder sich dazu verpflichtet, bedarf der Schriftform. Der Schriftform bedarf es nicht, wenn der Urheber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt. Der Urheber kann diese Rechtseinräumung oder die Verpflichtung hierzu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der andere die Mitteilung über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung an den Urheber unter der ihm zuletzt bekannten Anschrift abgesendet hat.
...
(4) Auf die Rechte nach den Absätzen 1 bis 3 kann im Voraus nicht verzichtet werden.
Meines Erachtens wurde durch Einführung der Bildüberschrift-Werbung die Nutzungsart geändert. Wurden die Freeuser, die bereits vor dem 5. Januar hier Bilder zeigten darüber schriftlich informiert?
Das könnte in der Tat ein wichtiger Absatz sein für die Sachlage!!
wenn man sich ganz neu anmeldet, hat man doch für eine begrenzte Zeit etwas mehr Uploads und wird evtl. für diese Zeit wie ein Pay - Member behandelt? Möglicherweise fällt dann für die ganz neuen User auch zunächst die Werbung weg.
Das dicke Ende kommt dann noch erst :-)
Dirk Ha. schrieb:
Zitat:Zitat:
Werbung
Zitat:
Mich wunderte nur, dass ich als Freeguest keine Werbung bei
neuen Usern sehe, daher der Gedanke.
Das dicke Ende kommt dann noch erst :-)
Dirk Ha. schrieb:
Zitat:Zitat:
Werbung
Zitat:
Mich wunderte nur, dass ich als Freeguest keine Werbung bei
neuen Usern sehe, daher der Gedanke.
Thomas.T. schrieb:
Zitat:
Das wäre dann aber hmmm gelinde ausgedrückt:
Die User ganz schön hinters Licht geführt
Zitat:
Das wäre dann aber hmmm gelinde ausgedrückt:
Die User ganz schön hinters Licht geführt
Hallo Marion,
§ 31a UrhG hat mit der hier diekutierten Problemlage nichts zu tun. Es geht im Rahmen des § 31a um unbekannte Nutzungsarten, d.h. Nutzungen die zur Zeit des Vertragsschlusses zwischen Urheber und Verwerter überhaupt noch nicht bekannt sein konnten. Ein Beispiel: Die Nutzungsart "Vervielfältigung auf DVD" war im Videozeitalter noch nicht bekannt. Durch das Internet sind neue Nutzungsarten in Form der "Öffentlichen Zugänglichmachung" entstanden. Früher konnten Urheber auch keine Verträge über unbekannte Nutzungsarten schließen. § 31a hat dies geändert. "Neue" Art der Werknutzung ist im Rahmen von § 31a zu lesen wie "vorher unbekannte neue" Art der Werknutzung.
Andreas
§ 31a UrhG hat mit der hier diekutierten Problemlage nichts zu tun. Es geht im Rahmen des § 31a um unbekannte Nutzungsarten, d.h. Nutzungen die zur Zeit des Vertragsschlusses zwischen Urheber und Verwerter überhaupt noch nicht bekannt sein konnten. Ein Beispiel: Die Nutzungsart "Vervielfältigung auf DVD" war im Videozeitalter noch nicht bekannt. Durch das Internet sind neue Nutzungsarten in Form der "Öffentlichen Zugänglichmachung" entstanden. Früher konnten Urheber auch keine Verträge über unbekannte Nutzungsarten schließen. § 31a hat dies geändert. "Neue" Art der Werknutzung ist im Rahmen von § 31a zu lesen wie "vorher unbekannte neue" Art der Werknutzung.
Andreas
*hüstel*
ist das schon zu starker Tobak oder eher angebracht?
[fc-foto:19876924]
ist das schon zu starker Tobak oder eher angebracht?
[fc-foto:19876924]
Andreas Kreutner schrieb:
Zitat:
Ah ja, vielen Dank für die Information!
Thomas.T. schrieb:
Zitat:
Der letzte Absatz ist sicherlich übertrieben, aber ich empfinde das als Notwehr ;-)
Zitat:
Ah ja, vielen Dank für die Information!
Thomas.T. schrieb:
Zitat:
Der letzte Absatz ist sicherlich übertrieben, aber ich empfinde das als Notwehr ;-)
tja - wieso eigentlich? Man ist völlig davon abhängig, was andere da hineinpflastern. Aus der übrigen Diskussion und im MT konnte man auch schon sehen, daß die Einstellung der Filter bei GoogleAds nicht so einfach ist - was sich im Klartext so interpretieren lässt, daß man damit nicht wirklich klargekommen ist.
Im Übrigen - denke mal daran, daß man auf jeder noch so popeligen Privat-Webseite diese Distanzierung gemäss des Hamburger Urteils findet. Wenn das schon bei Links notwendig ist, die man selbst einbaut und damit unter Kontrolle hat, und man das mit dieser Situation vergleicht - Nachtigall, ick hör Dir trapsen :-(
Im Übrigen - denke mal daran, daß man auf jeder noch so popeligen Privat-Webseite diese Distanzierung gemäss des Hamburger Urteils findet. Wenn das schon bei Links notwendig ist, die man selbst einbaut und damit unter Kontrolle hat, und man das mit dieser Situation vergleicht - Nachtigall, ick hör Dir trapsen :-(