Zitat: ChristianD74 05.04.19, 15:39Zum zitierten Beitrag
Den Beitrag bei Heise hat inzwischen auch Urban Pappi, der Geschäftsführer der VG Bild-Kunst, kommentiert:
https://www.heise.de/forum/heise-online ... 3752/show/
Mit vielen konkreten Antworten auf die Einzelbeiträge im Thread (auch auf den von Schmunzelkunst).
Aber wie soll man die Verwertungsgesellschaften boykottieren?
Am besten Sport treiben. Da gibt es keine Urheberrechte ;-).
Den Beitrag bei Heise hat inzwischen auch Urban Pappi, der Geschäftsführer der VG Bild-Kunst, kommentiert:
https://www.heise.de/forum/heise-online ... 3752/show/
Mit vielen konkreten Antworten auf die Einzelbeiträge im Thread (auch auf den von Schmunzelkunst).
Aber wie soll man die Verwertungsgesellschaften boykottieren?
Am besten Sport treiben. Da gibt es keine Urheberrechte ;-).
Danke für den Beitrag. Ich denke dass es infolge der Urheberrechtsreform Veränderungen in der Struktur der VGs geben wird. Und das passiert auch wenn die Reform noch scheitert.
Die großen Anstrengungen der VGs für diese Reform wurden ja vor allem im Gedanke des Bestandsschutzes gemacht.
Im Zuge der Digitalisierung besteht die Strategie der Internetriesen gerade darin, künstliche Zwischenhändlersysteme zu ersetzen oder zu übergehen. Amazon Marketplace, eBay, die großen Streamingdienste, AirBNB usw. sind beste Beispiele.
Rationalisierungen bei Banken und Versicherungen, welche Filialen und eine Heerschar von „Bildschirn-Rückseiten-Vorlesern“ obsolet macht.
Es wäre nicht verwunderlich wenn hier die Internetriesen näher an die Künstler rücken und direkte Verträge suchen. Genauso denkbar dass Startups mit deutlich optimierteren Strukturen und einem anfänglich geringeren Anspruch bei der Marge, zu den bisherigen VGs konkurrieren.
Es ist zumindest nichts Neues, dass Makler-Modelle immer nur solange existieren wie sie nützen und dann verschwinden wenn es Käufer- und Verkäuferseite zuviel wird.
Die großen Anstrengungen der VGs für diese Reform wurden ja vor allem im Gedanke des Bestandsschutzes gemacht.
Im Zuge der Digitalisierung besteht die Strategie der Internetriesen gerade darin, künstliche Zwischenhändlersysteme zu ersetzen oder zu übergehen. Amazon Marketplace, eBay, die großen Streamingdienste, AirBNB usw. sind beste Beispiele.
Rationalisierungen bei Banken und Versicherungen, welche Filialen und eine Heerschar von „Bildschirn-Rückseiten-Vorlesern“ obsolet macht.
Es wäre nicht verwunderlich wenn hier die Internetriesen näher an die Künstler rücken und direkte Verträge suchen. Genauso denkbar dass Startups mit deutlich optimierteren Strukturen und einem anfänglich geringeren Anspruch bei der Marge, zu den bisherigen VGs konkurrieren.
Es ist zumindest nichts Neues, dass Makler-Modelle immer nur solange existieren wie sie nützen und dann verschwinden wenn es Käufer- und Verkäuferseite zuviel wird.
Zitat: Johannes Röhnelt 06.04.19, 23:11Zum zitierten Beitrag
Dann versuch mal, die Bundesliga zu streamen. :-)
Dann versuch mal, die Bundesliga zu streamen. :-)
Zitat: Hermann Klecker 08.04.19, 20:51Zum zitierten BeitragZitat: Johannes Röhnelt 06.04.19, 23:11Zum zitierten Beitrag
Dann versuch mal, die Bundesliga zu streamen. :-)
Es ist sicher richtig, dass auch Sportveranstalter mit Bild- und Filmrechten (u. dergl.) Geld verdienen können.
Das Streamen ist allerdings ein Fall für sich, über den es sich nachzudenken lohnt.
Die flüchtigen Kopien, die beim Streamen entstehen, sind nämlich nicht vergütungsrelevant im Gegensatz z. B. zu den alten Video-Recorder-Kopien.
D.h. die bessere Technik, bei der Werke zu jeder Zeit (On-Demand) abgerufen werden können, führt dazu, dass nicht mehr privat kopiert werden muss und die Urheber deshalb auch nicht entschädigt werden müssen:
https://www.heise.de/forum/heise-online ... 8877/show/
Dann versuch mal, die Bundesliga zu streamen. :-)
Es ist sicher richtig, dass auch Sportveranstalter mit Bild- und Filmrechten (u. dergl.) Geld verdienen können.
Das Streamen ist allerdings ein Fall für sich, über den es sich nachzudenken lohnt.
Die flüchtigen Kopien, die beim Streamen entstehen, sind nämlich nicht vergütungsrelevant im Gegensatz z. B. zu den alten Video-Recorder-Kopien.
D.h. die bessere Technik, bei der Werke zu jeder Zeit (On-Demand) abgerufen werden können, führt dazu, dass nicht mehr privat kopiert werden muss und die Urheber deshalb auch nicht entschädigt werden müssen:
https://www.heise.de/forum/heise-online ... 8877/show/
Das ist zumindest die altertümliche Auffassung der VG Bild-Kunst. Die Entwicklung führt jedoch klar in Richtung eben dieser flüchtigen Kopien. Streamen schließt Kopien des Streams allerdings nicht aus.
Zitat: Johannes Röhnelt 09.04.19, 10:23Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 08.04.19, 20:51Zum zitierten BeitragZitat: Johannes Röhnelt 06.04.19, 23:11Zum zitierten Beitrag
Dann versuch mal, die Bundesliga zu streamen. :-)
Es ist sicher richtig, dass auch Sportveranstalter mit Bild- und Filmrechten (u. dergl.) Geld verdienen können.
Das Streamen ist allerdings ein Fall für sich, über den es sich nachzudenken lohnt.
Die flüchtigen Kopien, die beim Streamen entstehen, sind nämlich nicht vergütungsrelevant im Gegensatz z. B. zu den alten Video-Recorder-Kopien.
D.h. die bessere Technik, bei der Werke zu jeder Zeit (On-Demand) abgerufen werden können, führt dazu, dass nicht mehr privat kopiert werden muss und die Urheber deshalb auch nicht entschädigt werden müssen:
https://www.heise.de/forum/heise-online ... 8877/show/
mal nur so zwischendurch bemerkt: Bei Sportrechten zieht das Urheberrecht nicht und deshalb sind diese nicht vergütungsrelevant für Verwertungsgesellschaften wie z.B. die AG-Bild-Kunst.
Der Schutz der Sportrechte, insbesondere der Übertragung von Veranstaltungen, stützt sich doch auf das Hausrecht des Eigentümers der Sportstätte und auf die Abwehrrechte des Veranstalters gemäß § 1 UWG, oder etwa nicht ?
Dann versuch mal, die Bundesliga zu streamen. :-)
Es ist sicher richtig, dass auch Sportveranstalter mit Bild- und Filmrechten (u. dergl.) Geld verdienen können.
Das Streamen ist allerdings ein Fall für sich, über den es sich nachzudenken lohnt.
Die flüchtigen Kopien, die beim Streamen entstehen, sind nämlich nicht vergütungsrelevant im Gegensatz z. B. zu den alten Video-Recorder-Kopien.
D.h. die bessere Technik, bei der Werke zu jeder Zeit (On-Demand) abgerufen werden können, führt dazu, dass nicht mehr privat kopiert werden muss und die Urheber deshalb auch nicht entschädigt werden müssen:
https://www.heise.de/forum/heise-online ... 8877/show/
mal nur so zwischendurch bemerkt: Bei Sportrechten zieht das Urheberrecht nicht und deshalb sind diese nicht vergütungsrelevant für Verwertungsgesellschaften wie z.B. die AG-Bild-Kunst.
Der Schutz der Sportrechte, insbesondere der Übertragung von Veranstaltungen, stützt sich doch auf das Hausrecht des Eigentümers der Sportstätte und auf die Abwehrrechte des Veranstalters gemäß § 1 UWG, oder etwa nicht ?
Das ist sicherlich richtig, Manfred.
Zitat: Manfred Wenzel 11.04.19, 11:37Zum zitierten Beitrag
Bei dem Hinweis in Beitrag 19 hatte ich Fälle vor Augen, in denen der Sportverstalter dafür sorgt, dass er selbst nicht nur Hausherr ist, sondern auch die Rechte an den Bild-, Film- und z. B. Tonaufzeichnungen hat.
Bei dem Hinweis in Beitrag 19 hatte ich Fälle vor Augen, in denen der Sportverstalter dafür sorgt, dass er selbst nicht nur Hausherr ist, sondern auch die Rechte an den Bild-, Film- und z. B. Tonaufzeichnungen hat.
Zitat: Johannes Röhnelt 09.04.19, 10:23Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 08.04.19, 20:51Zum zitierten BeitragZitat: Johannes Röhnelt 06.04.19, 23:11Zum zitierten Beitrag
Dann versuch mal, die Bundesliga zu streamen. :-)
Es ist sicher richtig, dass auch Sportveranstalter mit Bild- und Filmrechten (u. dergl.) Geld verdienen können.
Das Streamen ist allerdings ein Fall für sich, über den es sich nachzudenken lohnt.
Die flüchtigen Kopien, die beim Streamen entstehen, sind nämlich nicht vergütungsrelevant im Gegensatz z. B. zu den alten Video-Recorder-Kopien.
D.h. die bessere Technik, bei der Werke zu jeder Zeit (On-Demand) abgerufen werden können, führt dazu, dass nicht mehr privat kopiert werden muss und die Urheber deshalb auch nicht entschädigt werden müssen:
https://www.heise.de/forum/heise-online ... 8877/show/
...und noch was ist da nicht ganz richtig: streaming ist sehr wohl vergütungsrelevant - nur eben nicht via Kopierabgabe. Gestreamte Werke sind zu melden und abzurechnen. Siehe hier das Beispiel GEMA/VoD.
https://www.gema.de/fileadmin/user_uplo ... vr_od4.pdf
Ich empfehle allen, die das Thema "Vegütungspflicht" interessiert, mal genau Abs. II.1. a) - e) anzuschauen. Dies lässt sich m.E. sinngemäß auf alles was als "Werk" im Sinne des Urheberrechts gilt, übertragen.
P.S. Nur weil ich mich in dem GEMA-Thema ganz gut auskenne heißt das übrigens nicht, dass ich deren Geschäftsgebaren auch gut finde. Die haben mir in der Vergangenheit schon reichlich Grund zur Klage gegeben ;-)
Dann versuch mal, die Bundesliga zu streamen. :-)
Es ist sicher richtig, dass auch Sportveranstalter mit Bild- und Filmrechten (u. dergl.) Geld verdienen können.
Das Streamen ist allerdings ein Fall für sich, über den es sich nachzudenken lohnt.
Die flüchtigen Kopien, die beim Streamen entstehen, sind nämlich nicht vergütungsrelevant im Gegensatz z. B. zu den alten Video-Recorder-Kopien.
D.h. die bessere Technik, bei der Werke zu jeder Zeit (On-Demand) abgerufen werden können, führt dazu, dass nicht mehr privat kopiert werden muss und die Urheber deshalb auch nicht entschädigt werden müssen:
https://www.heise.de/forum/heise-online ... 8877/show/
...und noch was ist da nicht ganz richtig: streaming ist sehr wohl vergütungsrelevant - nur eben nicht via Kopierabgabe. Gestreamte Werke sind zu melden und abzurechnen. Siehe hier das Beispiel GEMA/VoD.
https://www.gema.de/fileadmin/user_uplo ... vr_od4.pdf
Ich empfehle allen, die das Thema "Vegütungspflicht" interessiert, mal genau Abs. II.1. a) - e) anzuschauen. Dies lässt sich m.E. sinngemäß auf alles was als "Werk" im Sinne des Urheberrechts gilt, übertragen.
P.S. Nur weil ich mich in dem GEMA-Thema ganz gut auskenne heißt das übrigens nicht, dass ich deren Geschäftsgebaren auch gut finde. Die haben mir in der Vergangenheit schon reichlich Grund zur Klage gegeben ;-)
Zitat: Johannes Röhnelt 11.04.19, 14:01Zum zitierten BeitragZitat: Manfred Wenzel 11.04.19, 11:37Zum zitierten Beitrag
Bei dem Hinweis in Beitrag 19 hatte ich Fälle vor Augen, in denen der Sportverstalter dafür sorgt, dass er selbst nicht nur Hausherr ist, sondern auch die Rechte an den Bild-, Film- und z. B. Tonaufzeichnungen hat.
nein, bei Sport ist alles ganz anders. Da es keine Urheberrechte gibt (und auch i.d.R. niemand Anspruch hierauf erhebt), kann man hieraus auch keine Lizenzen oder Folgerechte ableiten. Nach deutschem Recht sind z.B. "Fernsehrechte" für Sportveranstaltungen gar nicht definiert und können somit auch nicht Bestandteil eines rechtswirksamen Kaufvertrags sein (es sei denn man definiert sie explizit wie folgt). Was man hierzulande als "Verkauf" von Fernsehrechten an Sportveranstaltungen bezeichnet, ist rechtlich eigentlich der Verzicht auf eine Reihe von Abwehrrechten des Veranstalters gemäß UWG.
Bei dem Hinweis in Beitrag 19 hatte ich Fälle vor Augen, in denen der Sportverstalter dafür sorgt, dass er selbst nicht nur Hausherr ist, sondern auch die Rechte an den Bild-, Film- und z. B. Tonaufzeichnungen hat.
nein, bei Sport ist alles ganz anders. Da es keine Urheberrechte gibt (und auch i.d.R. niemand Anspruch hierauf erhebt), kann man hieraus auch keine Lizenzen oder Folgerechte ableiten. Nach deutschem Recht sind z.B. "Fernsehrechte" für Sportveranstaltungen gar nicht definiert und können somit auch nicht Bestandteil eines rechtswirksamen Kaufvertrags sein (es sei denn man definiert sie explizit wie folgt). Was man hierzulande als "Verkauf" von Fernsehrechten an Sportveranstaltungen bezeichnet, ist rechtlich eigentlich der Verzicht auf eine Reihe von Abwehrrechten des Veranstalters gemäß UWG.
Zitat: Manfred Wenzel 11.04.19, 14:57Zum zitierten BeitragZitat: Johannes Röhnelt 11.04.19, 14:01Zum zitierten Beitrag
nein, bei Sport ist alles ganz anders. Da es keine Urheberrechte gibt (und auch i.d.R. niemand Anspruch hierauf erhebt), kann man hieraus auch keine Lizenzen oder Folgerechte ableiten. Nach deutschem Recht sind z.B. "Fernsehrechte" für Sportveranstaltungen gar nicht definiert und können somit auch nicht Bestandteil eines rechtswirksamen Kaufvertrags sein (es sei denn man definiert sie explizit wie folgt). Was man hierzulande als "Verkauf" von Fernsehrechten an Sportveranstaltungen bezeichnet, ist rechtlich eigentlich der Verzicht auf eine Reihe von Abwehrrechten des Veranstalters gemäß UWG.
Ich glaube, wir haben verschiedene Fälle vor Augen.
Es ist sicher richtig, dass im Sport - na vielleicht nicht alles - aber vieles anders ist.
Das sag ich auch hier in Beitrag 15:
https://www.fotocommunity.de/forum/gese ... n---433344
Zitat daraus: "Wichtig erscheint mir außerdem, das es m. E. in Deutschland nach wie vor kein mit dem Leistungsschutz für die Veranstaltung künstlerischer Darbeitungen (§ 81 UrhG) vergleichbares Recht für Sportveranstaltungen gibt."
Deshalb habe ich versucht, hier im Thread einen Fall zu konstruieren, im dem der Verantalter als Hausrechtsinhaber einer Arena seine Kameraleute und Fotografen so positioniert, dass ihm am Ende die einzigen oder zumindest die am besten verwertbaren Aufnahmen zu Verfügung stehen.
Das widerspricht doch auch dem im o.a. Thread verlinkten Gutachten nicht. Hier noch einmal der Link:
https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/ ... rechte.pdf
Zitat daraus: "... So lässt sich über das Hausrecht in der Tat in vielen Fällen der Zutritt „unliebsamer“ Personen zum Sportereignis verhindern; damit können indirekt auch die Handlungen dieser Personen – wie Übertragungen per Rundfunk oder Fernsehen – unterbunden werden. Das Hausrecht versagt aber da, wo es an der Voraussetzung eines räumlich kontrollierbaren Bereichs fehlt (z.B. „Tour de France“). Es versagt weiter dann, wenn es um Handlungen Dritter geht, die etwa (unter Verstoß gegen das Hausrecht gefertigte) Fernsehaufnahmen verwerten ..."
Bei "unter Verstoß gegen das Hausrecht gefertigten Fernsehaufnahmen" bleibt, dann wie Du sagst, wahrscheinlich nur noch das Wettbewerbsrecht. Denn die Konstruktion des BGH mit der Eigentumsverletzung in den Urteilen "Preußische Gärten und Parkanlagen” (2010 u. 2013), war ja zum Zeitpunkt des Gutachtens (2006) noch nicht bekannt und gilt auch lt. BGH nur für echte Grundstückseigentümer.
nein, bei Sport ist alles ganz anders. Da es keine Urheberrechte gibt (und auch i.d.R. niemand Anspruch hierauf erhebt), kann man hieraus auch keine Lizenzen oder Folgerechte ableiten. Nach deutschem Recht sind z.B. "Fernsehrechte" für Sportveranstaltungen gar nicht definiert und können somit auch nicht Bestandteil eines rechtswirksamen Kaufvertrags sein (es sei denn man definiert sie explizit wie folgt). Was man hierzulande als "Verkauf" von Fernsehrechten an Sportveranstaltungen bezeichnet, ist rechtlich eigentlich der Verzicht auf eine Reihe von Abwehrrechten des Veranstalters gemäß UWG.
Ich glaube, wir haben verschiedene Fälle vor Augen.
Es ist sicher richtig, dass im Sport - na vielleicht nicht alles - aber vieles anders ist.
Das sag ich auch hier in Beitrag 15:
https://www.fotocommunity.de/forum/gese ... n---433344
Zitat daraus: "Wichtig erscheint mir außerdem, das es m. E. in Deutschland nach wie vor kein mit dem Leistungsschutz für die Veranstaltung künstlerischer Darbeitungen (§ 81 UrhG) vergleichbares Recht für Sportveranstaltungen gibt."
Deshalb habe ich versucht, hier im Thread einen Fall zu konstruieren, im dem der Verantalter als Hausrechtsinhaber einer Arena seine Kameraleute und Fotografen so positioniert, dass ihm am Ende die einzigen oder zumindest die am besten verwertbaren Aufnahmen zu Verfügung stehen.
Das widerspricht doch auch dem im o.a. Thread verlinkten Gutachten nicht. Hier noch einmal der Link:
https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/ ... rechte.pdf
Zitat daraus: "... So lässt sich über das Hausrecht in der Tat in vielen Fällen der Zutritt „unliebsamer“ Personen zum Sportereignis verhindern; damit können indirekt auch die Handlungen dieser Personen – wie Übertragungen per Rundfunk oder Fernsehen – unterbunden werden. Das Hausrecht versagt aber da, wo es an der Voraussetzung eines räumlich kontrollierbaren Bereichs fehlt (z.B. „Tour de France“). Es versagt weiter dann, wenn es um Handlungen Dritter geht, die etwa (unter Verstoß gegen das Hausrecht gefertigte) Fernsehaufnahmen verwerten ..."
Bei "unter Verstoß gegen das Hausrecht gefertigten Fernsehaufnahmen" bleibt, dann wie Du sagst, wahrscheinlich nur noch das Wettbewerbsrecht. Denn die Konstruktion des BGH mit der Eigentumsverletzung in den Urteilen "Preußische Gärten und Parkanlagen” (2010 u. 2013), war ja zum Zeitpunkt des Gutachtens (2006) noch nicht bekannt und gilt auch lt. BGH nur für echte Grundstückseigentümer.
Allgemein habe ich den Eindruck das die VG KunstBild seit einigen Jahren immer mehr die "Kleinen" benachteiligt bei der Verteilung. Hierfür brauchte es eigentlich eine neue Verwertungsgesellschaft. Was ich echt nervig finde ist, das in den letzten Jahren immer wieder die Ausschüttungstermine in letzter Sekunde verschoben werden, oft mit der Begründung von neuer Software. Keine Firmae, kein Konzern kann es sich leisten jahrelang lahmgelegt zu sein nur weil es neue Software gibt. Da scheint eine Menge Inkompetentenz versammelt zu sein vom Vorstand bis hin zu der IT-Firma.
Zitat: britta.wegener 18.02.20, 11:30Zum zitierten Beitrag
Hallo Britta, Dein Eindruck kann richtig sein, zumindest was die Mitglieder der Berufsgruppe I (Bildende Künstler) angeht, z. B. weil diese außer der eigenen Homepage keine anderen Internetpräsentationen mehr für die Beteiligung an der Ausschüttung der Privatkopievergütung (siehe PS in Beitrag 1) melden können.
Die Informationpolitik der VG hat sich aber durch die News-Seite und die Newsletter verbessert. Siehe z.B.: http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/news.html
Wichtig ist dort der Hinweis auf den Termin für den Meldeschluss. In diesem Jahr ist das der 30. Juni 2020.
Mich interessiert außerdem der Punkt "Verteilungsprojekt Kunst und Bild im Jahr 2020". Zitat: "Es setzte sich die Erkenntnis durch, dass Handlungsbedarf besteht, der in den Berufsgruppenversammlungen am 22. April in Bonn diskutiert werden soll." Da bin ich gespannt.
Und siehe auch "Änderungen des Verteilungsplans". Zitat unter "weiterlesen": "Die Mindestgutschrift pro Ausschüttung wurde von EUR 5,- auf EUR 1,- herabgesetzt. EUR 1,- pro Jahr! Und für die eigene Homepage gibt es eine pauschale Ausschüttung, "die sich zwischen EUR 10,- und EUR 15,- pro Jahr belaufen dürfte."
Da sieht man um welche Beträge es bei der Ausschüttung an die "Kleinen" geht ;-). Einen Vorstellung, mit wieviel EUR im Vergleich dazu ein "Großer" pro Jahr rechnen kann, habe ich nicht. Mein Vorschlag, lasst doch die Ausschüttung - auch an die "Großen" - ganz sein und gebt alles der Stiftung Sozialwerk: https://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/ ... lwerk.html.
Aber ich glaub, das wird die FDP nicht wollen ;-).
Schöne Karnevalstage, wo immer Du auch sein magst.
MfG
Johannes
Hallo Britta, Dein Eindruck kann richtig sein, zumindest was die Mitglieder der Berufsgruppe I (Bildende Künstler) angeht, z. B. weil diese außer der eigenen Homepage keine anderen Internetpräsentationen mehr für die Beteiligung an der Ausschüttung der Privatkopievergütung (siehe PS in Beitrag 1) melden können.
Die Informationpolitik der VG hat sich aber durch die News-Seite und die Newsletter verbessert. Siehe z.B.: http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/news.html
Wichtig ist dort der Hinweis auf den Termin für den Meldeschluss. In diesem Jahr ist das der 30. Juni 2020.
Mich interessiert außerdem der Punkt "Verteilungsprojekt Kunst und Bild im Jahr 2020". Zitat: "Es setzte sich die Erkenntnis durch, dass Handlungsbedarf besteht, der in den Berufsgruppenversammlungen am 22. April in Bonn diskutiert werden soll." Da bin ich gespannt.
Und siehe auch "Änderungen des Verteilungsplans". Zitat unter "weiterlesen": "Die Mindestgutschrift pro Ausschüttung wurde von EUR 5,- auf EUR 1,- herabgesetzt. EUR 1,- pro Jahr! Und für die eigene Homepage gibt es eine pauschale Ausschüttung, "die sich zwischen EUR 10,- und EUR 15,- pro Jahr belaufen dürfte."
Da sieht man um welche Beträge es bei der Ausschüttung an die "Kleinen" geht ;-). Einen Vorstellung, mit wieviel EUR im Vergleich dazu ein "Großer" pro Jahr rechnen kann, habe ich nicht. Mein Vorschlag, lasst doch die Ausschüttung - auch an die "Großen" - ganz sein und gebt alles der Stiftung Sozialwerk: https://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/ ... lwerk.html.
Aber ich glaub, das wird die FDP nicht wollen ;-).
Schöne Karnevalstage, wo immer Du auch sein magst.
MfG
Johannes