My Girl oder "Wissen Sie ob nackt baden hier erlaubt ist?" Foto & Bild | tiere, haustiere, nutztiere Bilder auf fotocommunity
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My Girl oder "Wissen Sie ob nackt baden hier erlaubt ist?" paultutgut
ja kam die Dame denn ausm Wasser? Dann isse vielleicht auch das nächste Bond Girl. SChaut ja schon ganz verführerisch ...
lg ins wunderschöne Wien!
Tanja
baden ist hier ausdrücklich nur mit der zeitlich begrenzten außerordentlichen ausnahmegenehmigung 8061 gestattet, die für die organe der badewacht jederzeit gut sichtbar an beiden ohren getragen werden muss und auschließlich an den tagen des parteienverkehrs außerhalb der badesaison zu den amtszeiten von 10:15 bis 10:30 (ausgenommen montag bis sonntag) gegen eine wahrhaft läppische gebühr (der einzahlungsbeleg darf nicht älter als 5 minuten sein) jederzeit am hierfür zuständigen bezirks-kreis-badekommissions-dezernats behoben werden kann.
Mal was ganz anderes von Dir ;-)...und ich bin überzeugt, dass eine Glocke durchaus eine gesellschaftlich akzeptierte Form von Badebekleidung ist...jedenfalls in gewissen Kreisen...liebe Grüße von der blinden Maus
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Gerlinde Weninger 8. Dezember 2008, 22:11
Die Mystik liegt ihr im Blick! ;-))liegrü die gerlinde
iris russo 9. November 2008, 21:13
bella !lineART 5. November 2008, 19:13
sehr schönes motiv, gute momentaufnahme.... auch der titel spricht an ^^ :)insgesamt gelungen !
lg
Körnchen71 7. Oktober 2008, 8:30
ja kam die Dame denn ausm Wasser? Dann isse vielleicht auch das nächste Bond Girl. SChaut ja schon ganz verführerisch ...lg ins wunderschöne Wien!
Tanja
bmk. 30. September 2008, 20:44
und sie werden beobachtet-von 8061,einer scharfen Badekuh
Gruss Bernd
ps .wirklich gelungen!
Doris Leicher 23. September 2008, 21:26
Glocken und Ohrmarken, die neuste Bademode, reicht, also nicht ganz nackt! ;-Delectric wooly mammoth 23. September 2008, 20:48
baden ist hier ausdrücklich nur mit der zeitlich begrenzten außerordentlichen ausnahmegenehmigung 8061 gestattet, die für die organe der badewacht jederzeit gut sichtbar an beiden ohren getragen werden muss und auschließlich an den tagen des parteienverkehrs außerhalb der badesaison zu den amtszeiten von 10:15 bis 10:30 (ausgenommen montag bis sonntag) gegen eine wahrhaft läppische gebühr (der einzahlungsbeleg darf nicht älter als 5 minuten sein) jederzeit am hierfür zuständigen bezirks-kreis-badekommissions-dezernats behoben werden kann.viel spaß beim baden
wünscht
ewm
Blinde Maus 23. September 2008, 13:52
Mal was ganz anderes von Dir ;-)...und ich bin überzeugt, dass eine Glocke durchaus eine gesellschaftlich akzeptierte Form von Badebekleidung ist...jedenfalls in gewissen Kreisen...liebe Grüße von der blinden Maus