09.12.04, 18:29
Beitrag 16 von 84
vielleicht solltest du jemanden mitnehmen, der deinen Ärger mit der Polizei fotografiert.
ok
ok
Falls Du schon gerne Polizisten fotografierst, solltest Du ein paar gelungene Bilder einmal der Polizei Zeitschrift, dem deutschen Polizei Verlag, oder den Polizei Gewerkschaften oder Vereinen wie IPA anbieten.
Eine Bildannahme plus Visitenkarte des Redakteurs könnte sich in Zukunft extrem positiv auswirken.
:=)
Eine Bildannahme plus Visitenkarte des Redakteurs könnte sich in Zukunft extrem positiv auswirken.
:=)
mh schlagstock und helm machen sich glaub ich nich so gut in der Selbstdarstellung der polizei :)
Leider nur noch im Google Cache:
http://www.google.de/search?q=cache:Jzd ... -a&strip=0
Nachtrag:
@Uwe:
Danke für den aktuellen Link!
Nachricht bearbeitet (22:38h)
http://www.google.de/search?q=cache:Jzd ... -a&strip=0
Nachtrag:
@Uwe:
Danke für den aktuellen Link!
Nachricht bearbeitet (22:38h)
Sach doch nich sowas:
http://www.drffaq.de/polizei.htm
http://www.drffaq.de/polizei.htm
Tja, bei analogem Filmmaterial gibt es nur zwei Wege. Entweder es gelingt Dir, den Film diskret auszutauschen oder aber er ist im Eimer.
Hab übrigens das mal erlebt, daß ich einen Film deponieren mußte. Die Skinhaeds (meine hier ausdrücklich nicht die Beamten von der Polizei etc) bekamen einen leeren Film, den sie zerfleischen durften. Ich war heilfroh, als die Ordnungskräfte aufräumten und ich aus der Lage rauswar.
J.
Hab übrigens das mal erlebt, daß ich einen Film deponieren mußte. Die Skinhaeds (meine hier ausdrücklich nicht die Beamten von der Polizei etc) bekamen einen leeren Film, den sie zerfleischen durften. Ich war heilfroh, als die Ordnungskräfte aufräumten und ich aus der Lage rauswar.
J.
Zitat:
1. Richtig daran ist: nach herrschender Rechtsauslegung durch die Verwaltungsgerichte muß sich ein uniformierter Polizist nicht zwingend auch noch durch seinen Dienstausweis legitimieren. Die Uniform reicht im Normalfall als "Dienstausweis", was natürlich völlig absurd ist, da man so ein Teil in jedem Kostümverleih bekommt.
2. Richtig ist ebenfalls: sich bei einem ausreichend begründeten Verdacht, es handele sich um falsche Polizisten, den Anweisungen derselben zu widersetzen, ist kein "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". Zwangsmittel dürfen die Jungs trotzdem einsetzen, wenn sie denn echt sind.
3. Falsch ist, daß Polizeibeamte nicht ihren Namen oder ihre Dienstnummer nennen müssen.
Das müssen sie sehr wohl, denn alles was sie tun, ist ein Verwaltungsakt, gegen den der Bürger Widerspruch einlegen kann, und zu einem Verwaltungsakt gehört nicht nur die Behörde, die ihn erläßt (die jeweilige Polizeidienststelle), sondern auch immer ein Behördenmitarbeiter, der diesen Akt ausfertigt. (Kann maschinell unterschrieben sein, MUSS aber immer von einer Person unterschrieben sein.)
Insofern MUSS der Polizeibeamte entweder seinen Namen ODER seine Dienstnummer nennen, damit überhaupt später nachvollzogen werden kann, wer hier hoheitlich gehandelt hat.
4. Richtig ist, daß Polizeibeamte im Interesse ihrer eigenen Sicherheit auf das Hilfsmittel "Dienstnummer" zurückgreifen können, allerdings nur so lange, bis ein Strafverfahren daraus wird. Dann hat der Bürger Anspruch auf Namen und Anschrift desjenigen, gegen den er Strafantrag stellt. Den bekommt er via Akteneinsicht über seinen Anwalt, aber nicht direkt.
5. Richtig ist ebenfalls, daß Polizeibeamte bei einem Einsatz ziemlich viele Rechte haben, Dinge zu tun, um ihren Einsatz erfolgreich durchführen zu können. Sie können z.B. Platzverweise aussprechen, wenn sie behindert werden. Sie können sich auch weigern, _im Moment_ Auskünfte zu geben, wenn sie das behindert. Dann muß man die Auskünfte hinterher einholen, spätestens aber ein Vorgesetzter, geschweige denn ein Einsatzleiter, muß einem dazu verhelfen, einen konkreten Polizeibeamten zu identifizieren, gegen den man eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar einen Strafantrag stellen will.
1. Richtig daran ist: nach herrschender Rechtsauslegung durch die Verwaltungsgerichte muß sich ein uniformierter Polizist nicht zwingend auch noch durch seinen Dienstausweis legitimieren. Die Uniform reicht im Normalfall als "Dienstausweis", was natürlich völlig absurd ist, da man so ein Teil in jedem Kostümverleih bekommt.
2. Richtig ist ebenfalls: sich bei einem ausreichend begründeten Verdacht, es handele sich um falsche Polizisten, den Anweisungen derselben zu widersetzen, ist kein "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". Zwangsmittel dürfen die Jungs trotzdem einsetzen, wenn sie denn echt sind.
3. Falsch ist, daß Polizeibeamte nicht ihren Namen oder ihre Dienstnummer nennen müssen.
Das müssen sie sehr wohl, denn alles was sie tun, ist ein Verwaltungsakt, gegen den der Bürger Widerspruch einlegen kann, und zu einem Verwaltungsakt gehört nicht nur die Behörde, die ihn erläßt (die jeweilige Polizeidienststelle), sondern auch immer ein Behördenmitarbeiter, der diesen Akt ausfertigt. (Kann maschinell unterschrieben sein, MUSS aber immer von einer Person unterschrieben sein.)
Insofern MUSS der Polizeibeamte entweder seinen Namen ODER seine Dienstnummer nennen, damit überhaupt später nachvollzogen werden kann, wer hier hoheitlich gehandelt hat.
4. Richtig ist, daß Polizeibeamte im Interesse ihrer eigenen Sicherheit auf das Hilfsmittel "Dienstnummer" zurückgreifen können, allerdings nur so lange, bis ein Strafverfahren daraus wird. Dann hat der Bürger Anspruch auf Namen und Anschrift desjenigen, gegen den er Strafantrag stellt. Den bekommt er via Akteneinsicht über seinen Anwalt, aber nicht direkt.
5. Richtig ist ebenfalls, daß Polizeibeamte bei einem Einsatz ziemlich viele Rechte haben, Dinge zu tun, um ihren Einsatz erfolgreich durchführen zu können. Sie können z.B. Platzverweise aussprechen, wenn sie behindert werden. Sie können sich auch weigern, _im Moment_ Auskünfte zu geben, wenn sie das behindert. Dann muß man die Auskünfte hinterher einholen, spätestens aber ein Vorgesetzter, geschweige denn ein Einsatzleiter, muß einem dazu verhelfen, einen konkreten Polizeibeamten zu identifizieren, gegen den man eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar einen Strafantrag stellen will.
Zitat:
Übrigens: in dem Moment, wo sie sich - als Zivilbeamte - mit ihren Ausweis ausweisen, nennen sie automatisch immer ihren Namen. Der steht nämlich auf dem Dienstausweis drauf...;-)))
Übrigens: in dem Moment, wo sie sich - als Zivilbeamte - mit ihren Ausweis ausweisen, nennen sie automatisch immer ihren Namen. Der steht nämlich auf dem Dienstausweis drauf...;-)))
Zitat:
Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene Paar Schuhe. Das ist nun nicht wirklich neu...
Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene Paar Schuhe. Das ist nun nicht wirklich neu...
Zitat:
Wie untersagt man eigentlich "Portraits"...??? :-O
Kein Mensch kann, und schon gar nicht im Tumult einer Kreuzberg-Demo, am Anblick des Fotografen und seiner Kamera erkennen, ob der nun (mit Zoom-Einstellung 200) einen einzelnen Polizisten portraitiert, oder (mit Zoom-Einstellung 70, um von 28 gar nicht zu reden) die ganze Polizeikette fotografiert.
Und wenn er WW fotografiert, kann er immer noch ein Portrait mittels Ausschnittsvergrößerung machen, wenn er das möchte...
Klar - wenn man sich 1 Meter 50 frontal vor jemandem aufbaut und den dann fotografiert... (Wobei auch das mit einem 18er noch lange kein "Portrait" ergibt...) Aber sonst...
Wie untersagt man eigentlich "Portraits"...??? :-O
Kein Mensch kann, und schon gar nicht im Tumult einer Kreuzberg-Demo, am Anblick des Fotografen und seiner Kamera erkennen, ob der nun (mit Zoom-Einstellung 200) einen einzelnen Polizisten portraitiert, oder (mit Zoom-Einstellung 70, um von 28 gar nicht zu reden) die ganze Polizeikette fotografiert.
Und wenn er WW fotografiert, kann er immer noch ein Portrait mittels Ausschnittsvergrößerung machen, wenn er das möchte...
Klar - wenn man sich 1 Meter 50 frontal vor jemandem aufbaut und den dann fotografiert... (Wobei auch das mit einem 18er noch lange kein "Portrait" ergibt...) Aber sonst...
Zitat:
Wenn Du beruflich fotografierst (und zwar beruflich solche Ereignisse fotografierst), dann ist das Dein verdammter Job, damit klarzukommen. Wenn Du das nicht kannst, laß es bleiben. Wenn Du es nicht beruflich machst, vielleicht besser auch.
Ar...l..... gibt es überall. Polizisten, die Gesetze übertreten, auch. Polizisten, die die Presse bei ihrer Arbeit behindern, ebenso. Man kann das alles bedauern, man kann es auf's Schärfste verurteilen. Man sollte das sogar tun. Nur eines sollte man nicht, weil es nix bringt: rumgreinen.
Klingt irgendwie ein bißchen wie jemand, der nach Baghdad fliegt, um Fotos zu machen, und sich anschließend beklagt: "Die haben auf mich geschossen...!"
Ach was?! Wer hätte das gedacht.
(Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: nein, es gibt keine Möglichkeit, sich dagegen abzusichern. Es gibt lediglich die Möglichkeit, mit etwas Glück - Grundvoraussetzung für Fotoreporter - und einem Haufen Geschicklichkeit und Erfahrung möglichst oft um solche Situationen herumzukommen.)
Wenn Du beruflich fotografierst (und zwar beruflich solche Ereignisse fotografierst), dann ist das Dein verdammter Job, damit klarzukommen. Wenn Du das nicht kannst, laß es bleiben. Wenn Du es nicht beruflich machst, vielleicht besser auch.
Ar...l..... gibt es überall. Polizisten, die Gesetze übertreten, auch. Polizisten, die die Presse bei ihrer Arbeit behindern, ebenso. Man kann das alles bedauern, man kann es auf's Schärfste verurteilen. Man sollte das sogar tun. Nur eines sollte man nicht, weil es nix bringt: rumgreinen.
Klingt irgendwie ein bißchen wie jemand, der nach Baghdad fliegt, um Fotos zu machen, und sich anschließend beklagt: "Die haben auf mich geschossen...!"
Ach was?! Wer hätte das gedacht.
(Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: nein, es gibt keine Möglichkeit, sich dagegen abzusichern. Es gibt lediglich die Möglichkeit, mit etwas Glück - Grundvoraussetzung für Fotoreporter - und einem Haufen Geschicklichkeit und Erfahrung möglichst oft um solche Situationen herumzukommen.)
Wenn ein Polizist von einem verlangt, die Bilder in der Digitalkamera zu loeschen, wie soll der denn merken, dass man das wirklich macht? Man drueckt 2 oder 3 Knoepfe und sagt dann: "So, ist geloescht". Ich glaube kaum, dass die Polizisten merken, ob man jetzt die Belichtung umgestellt hat, oder ein Bild geloescht hat. Und gibt es nicht schon sogar Digitalkameras mit eingebautem WLAN, mit denen man die Bilder zum Speicher in der Fototasche funken kann? Fotohandys sowieso...
Letztendlich gibt es doch keine Moeglichkeit mehr, die Verbreitung eines Bildes zu verhindern.
Letztendlich gibt es doch keine Moeglichkeit mehr, die Verbreitung eines Bildes zu verhindern.
10.12.04, 09:03
Beitrag 28 von 84
was ist wenn man statt einer großen speicherkarte mehrere kleine mitnimmt und wenn ein bild gelöscht werden soll, es löscht, die karte wechselt und zuhause das bild mittel recovery software wieder holt?
10.12.04, 10:23
Beitrag 29 von 84
ah, nun verstehe ich langsam den Sinn, weshalb meine Olympus 5050Z gleichzeitig SmartMedia-Speicherkarten UND CompactFlash aufnehmen kann.
:-) ok
:-) ok
Zitat:
ich denke genau darum ging es ihm, dass es keiner seiner jungs und mädels austickt, weil da grade jemand mit ner kamera vor deren nase rumfuchtelt ...
:-)
ich denke genau darum ging es ihm, dass es keiner seiner jungs und mädels austickt, weil da grade jemand mit ner kamera vor deren nase rumfuchtelt ...
:-)