Kommerzielle Fotografie in dt. Nationalparks

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xxx xxx Beitrag 46 von 142
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Zitat: AlexCane 12.07.15, 17:57Zum zitierten BeitragIch denke, die Thematik enthält letzten Endes vermutlich sogar mehr Erbsenzählerei als ihr gut tut. ....
Das ist doch ein schönes Schlusswort, und wer weiter Erbsen zählen möchte, kann sich gerne diesen Artikel antun:
http://upload-magazin.de/blog/1889-was- ... sequenzen/

LG Falko
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 47 von 142
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Als öffentlicher Grund zählt im Prinzip jeder Grund der entweder tatsächlich öffentlich ist oder aber der nicht erkennbar "nichtöffentlich" ist. Also überall da, wo ich mich auch frei bewegen darf ohne jmd zu fragen, darf ich auch frei fotografieren (grundsätzlich auch erst einmal gewerblich).

Es gibt Einschränkungen, die haben aber nix mit Panoramafreiheit oder öffentlich/nichtöffentlich zu tun, sondern mit speziellen Gesetzen. Ich darf z.B. keine Leiter an einen Baum mit einem Seeadlernest stellen und die Seeadlerküken fotografieren, aber nicht weil die Panoramafreiheit eingeschränkt ist, sondern weil das stören der Brut verboten ist.

Ich darf also auch nicht da hochklettern und am Nestrand Radio hören oder Brot backen.

Wenn eine Hallig als Privatgrund gilt (ist ja auch nicht versehentlich öffentlich erreichbar, dann ist das ja auch nachvollziehbar,, die Halligen zeichnen sich ja auch nicht grad durch weite Landschaften aus.

Wälder und Wiesen sind oft in Privatbesitz, es gibt aber ein öffentliches Betretungsrecht (der Wald ist der Öffentlichkeit zugänglich) ergo darf da auch beliebig fotografiert werden

usw.
Zuletzt geändert von Gast am 12.07.15, 22:48, insgesamt 1-mal geändert.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 48 von 142
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Nationalparks sind öffentlich, und da darf ich sogar Auto fahren - natürlich nur auf den Straßen.
slart slart Beitrag 49 von 142
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Sehr informatives Thema!
Ich möchte mal an den letzten Beitrag von Martin Schwalbe anknüpfen und die Parkordnung der Sächsischen Schweiz heran ziehen. Dort ist Gesetz:
"Für Foto- und Filmproduktionen ist eine privatrechtliche Gestattung der Flächeneigentümer erforderlich."
Interessant ist an der Sache, dass dies nicht nur für den Nationalpark, sondern sogar schon für das Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet gilt. NSG und LSG gibt es ja nun zu Hauf. Und hier geht es allein um die Möglichkeit die besteht, dass der Grundstücksverwalter/besitzer Fotografier- und Film-Einschränkungen vornehmen KANN! Wenn das einer kann, können das alle. Ob sie es machen, steht auf einem anderen Blatt. Der Fotograf ist aber genötigt dies in Erfahrung zu bringen, wenn er die Fotos veröffentlichen will und unter Umständen auch kommerziell. Alles andere müsste unter Eventualitäten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung klar gestellt werden und nicht per Forum Post: "Ich sehe da kein Problem."

Zu den Gegebenheiten des Filmens und Fotografierens möchte ich dies aus der selben Parkordnung zitieren:
"Foto- und Filmproduktionen sind in der Regel vereinbar ... :
• nicht mehr als fünf Personen ...
• kein Einsatz größerer Technik ...
• gekennzeichnete Wege ...
Dies enthebt nicht von der Pflicht der Antragsstellung."

Zudem: Keine Tiere und Pflanzen in irgendeiner Art beeinträchtigen. Dazu kann schon das typische und weit verbreitete: "Kein Blitz und Stativ" gelten.

Abgesehen davon, besagt die Parkordnung, das JEDES Filmen und Fotografieren einer Erlaubnis bedarf. Und weil die das können, kann das jeder! Also ist wieder der Fotograf der Genötigte sich in jedem NSG, LSG und Nationalpark zu informieren.

Rein theoretisch besteht die Möglichkeit Film- und Fotografier-Auflagen in NSG, LSG und Parks aller Couleur zu verhängen. Ob das jemand macht oder nicht steht hier nicht zur Debatte. Es steht zur Debatte, dass der Filmer/Fotograf sich informieren muss, allein weil es möglich ist. Dieses Informationsgebot finde ich in Anbetracht der betreffenden Gelände sehr einschränkend. Allein ich habe unzählige Fotos/Videos aus NSG und LSG. Die werden ja auch immer mehr! Gut für die Natur, schlecht für den Fotografen?

Wir kennen die Film/Foto-Erlaubnis auf Wiesen, Äckern und Wäldern, selbst wenn sie in Privathand sind. Nun ist die Frage, inwieweit die bereits hier recherchierten Einschränkungen dem Gesetz widersprechen.

Es dürfte hier wohl auch einigermaßen klar sein, dass sich das Thema hier hauptsächlich um Veröffentlichungsrechte und kommerzielle Fotografie handelt.

Quelle der Zitate: http://www.mdm-online.de/fileadmin/user ... yer_2a.pdf
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 50 von 142
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Gibt schon ein Grund warum die immer von Foto- und Filmproduktionen reden und nicht von Fotoaufnahmen :-)
ich würde das ganz entspannt sehen solange ich dort nur Fotoaufnahmen (z.B. ein Landschaftsfoto vom Stativ) mache und keine Fotoproduktion durchziehe.

Gruß
Sören
slart slart Beitrag 51 von 142
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Sören... klar kann man deren Regeln ignorieren. Wer etwas auf kommerzieller Basis herstellt produziert ein Produkt, das Foto, den Film. Dieses Produkt bietet er an, wirbt mit dem Produkt oder nutzt das Produkt für Werbeeinnahmen über Dritte. Ein Foto/Film ist ein Produkt, wenn es in einem kommerziellen Zusammenhang steht. Hergestellt mit einer Kamera. *ignorier*
Man kann die Ignoranz auch noch steigern, in dem man sich einredet: Geknipst habe ich das Foto nur für mich, erst später bin ich auf den Gedanken gekommen es kommerziell zu verwerten. Dann ist es kein "Produkt", dass du erstellt hast, es ist erst im nachhinein eines geworden. Du musst nur genügend ignorant sein, dann funktioniert das!

Was ist mit der rechtlichen Sachlage? Dürfen die das überhaupt? Insbesondere bei NSG und LSG? Das ist schon heftig, wenn diese Möglichkeit gegeben ist.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 52 von 142
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Sören ignoriert die Regeln nicht. Er bleibt lediglich gelassen, liest sie aufmerksam durch, interpretiert nichts hinein, was dort nicht geschrieben steht, und wendet sie dann korrekt an.
xxx xxx Beitrag 53 von 142
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@slart : Das ganze sehe ich ähnlich wie Du. In den letzten Tagen habe ich auch einige Gespräche mit Vertretern von Nationalparkverwaltung geführt. Es waren genauer gesagt einige Telefonate.
Ich habe diese genau auf das Problem angesprochen.
Hier jetzt mit einem klaren Ja oder Nein zu antworten ist schon schwierig. Generell ist es nach meinen Informationen aus den Telefonaten so, dass man auf öffentlichem Gelände innerhalb eines Nationalparks kommerziell fotografieren darf. Einschränkungen werden von der jeweiligen Nationalpark-Satzung vorgegeben. So zum Beispiel, dass Wege nicht verlassen werden dürfen.
Spannend wird es allerdings, wenn man sich innerhalb des Nationalparks auf Grund befindet. Da habe ich jetzt von mehreren Vertretern der Nationalparkverwaltung erfahren, dass es teilweise nicht zu erkennen ist ob man sich auf privatem Grund befindet, oder im öffentlichen Raum.
Von Seiten der Nationalparkverwaltung möchte man auch keine Schilder aufstellen, da diese insgesamt den Nationalpark verschandeln würden.
Für mich stellt sich bei der ganzen Sache die Frage, wie ich überhaupt ermitteln kann, ob es sich um öffentlichen Raum oder Privatgrund handelt. Die Nationalparkverwaltung sind da recht offen was die Informationen angeht. So jedenfalls mein Eindruck. Ich habe das Angebot bekommen im Zweifelsfall in deren Karten schauen zu können.
Die Dokumentation, wo ich mich genau befunden habe könnte beispielsweise über ein GPS-Gerät funktionieren.

Das mag für den ein oder anderen vielleicht alles recht kompliziert klingen, aber ich persönlich möchte schon bei den Bildern die ich verkaufe Rechtssicherheit haben.

Leider habe ich noch nicht von allen Nationalparkverwaltung Rückmeldung bekommen, dann werde ich auf jeden Fall hier Informationen noch kompakt veröffentlichen.

Ich denke, dass es für NSG und LSG da kaum Unterschiede geben wird, vielleicht nur in den Ansprechpartnern in den Verwaltungen. Stichwort: Untere Landschaftsbehörde bzw. Obere Landschaftsbehörde. Als Beispiel.

LG Falko
slart slart Beitrag 54 von 142
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Danke für die Info Falko Sieker!

Mich überrent die Information im Moment komplett! Ich habe unzählige Fotos aus vielen LSG und NSG veröffentlicht und auch schon verkauft!
Im Moment weiß ich nicht woran ich bin. Wahrscheinlich am A...
Jetzt alle Ansprechpartner zu kontaktieren und nach Genehmigung fragen, bzw. ob überhaupt eine nötig ist... die entspechenden Fotos heraussuchen ... Unmengen an Zeit...

Hermann Klecker, das "ignorant" ist keine Unterstellung, das ist eine Tatsache. Tschuldigung, ist aber wirklich so. Hier geht es nicht um solala, sondern um rechtliche Grundlagen. Natürlich kann man auch ohne Führerschein Auto fahren, man muss sich nur nicht erwischen lassen... interessante Mentalität, die da zur Diskussion steht. Man kann dann auch dem Richter sagen, ich wollte mich ja nicht erwischen lassen und hatte nur ein ganz kleines Auto und bin nur zum Bäcker gefahren und geht dabei straffrei aus?
Ob man es nun "gemacht" oder "geknipst" nennt ist egal. Alles andere ist Wortspielerei. Für eine VÖ und/oder kommerzielle Verwendung wurde es dafür produziert/hergestellt. Wie spielt keine Rolle, sondern das wo. Es ist dann auch egal wie es gemacht wurde, ob mit Smartphone oder Spiegelreflex mit Supersize-Objektiv und Sturmsicher-Stativ. Der nächste schaut dann ob Lichtreflexionsspiegel nicht zu sehr auffallen... Ach, aber der durfte!
Wieso weshalb warum die das nicht wollen ist hier im Moment unwichtig. Sie wollen den Park zu keiner Produktionstätte für Foto und Film machen.
Nach deiner Mentalität könnten dann auch 3 Leute dort unaufmerksam einen Spielfilm mit Smartphone drehen, gibts alles schon! Oder man nimmt für Shootings eine kleine Kompaktkamera, fällt ja nicht auf. Das wollen die aber nicht. Du scheinst deren Intention nicht verstanden zu haben. Der Park ist zum Erholen da, nicht das da Leute zum Fotos machen hingehen. Für die private Sammlung kein Thema, ansonsten fragen!
xxx xxx Beitrag 55 von 142
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Zitat: slart 29.07.15, 19:43Zum zitierten BeitragMich überrent die Information im Moment komplett! Ich habe unzählige Fotos aus vielen LSG und NSG veröffentlicht und auch schon verkauft!Im Moment weiß ich nicht woran ich bin. Wahrscheinlich am A...Jetzt alle Ansprechpartner zu kontaktieren und nach Genehmigung fragen, bzw. ob überhaupt eine nötig ist... die entspechenden Fotos heraussuchen ... Unmengen an Zeit...

Ich würde mir erst einmal die Bilder anschauen, ob sie wirklich einer genauen Lokalität zugeordnet werden können. Da könnte es dann evtl. ggf. Probleme geben.
Dann mal schauen, wo die Bilder genau aufgenommen worden sind. Ich vermute, da bleiben nicht viele Bilder übrig, die wirklich auf privatem Grund aufgenommen worden sind.

LG Falko
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 56 von 142
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Zitat: slart 29.07.15, 19:43Zum zitierten Beitrag Ich habe unzählige Fotos aus vielen LSG und NSG veröffentlicht und auch schon verkauft!
Im Moment weiß ich nicht woran ich bin.


Da hilft nur noch die Selbstkasteiung.


Wer keine Probleme hat, der machts ich halt welche.
slart slart Beitrag 57 von 142
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Hermann Klecker... bitte! Oder sie werden des Saales verwiesen ;)

Falko Sieker, du scheinst meine Situation zu unterschätzen. Erstmal müsste ich wissen wo Privatgrund ist, da gehts schon mal los mit der Recherche und Fragerei. Zudem wollen NSG/LSG Verwaltungen pauschal "vorher" gefragt werden, wenn überhaupt.
Die Fotos haben alle GPS-GEO-Tags und die Positionen werden auf meiner Webseite auch in einer Maps angezeigt. Soviel dazu.
Was ich schon länger vermute ist: Dass irgendwann jemand ein Tool progammiert, in dem Koordinaten von Privatgrund eingegeben werden und dieses dann nach Fotos mit GPS-GEO-Tags sucht, die auf seinem Grund und Boden aufgenommen wurden. Prost Mahlzeit. Möglich ist es!

Meine Frage steht aber immer noch im Raum: Ist das überhaupt rechtens was die da verlangen? Auf frei zugänglichen Wiesen, Äckern und Wäldern, die in Privatbesitz sind, ist es doch nach UrhG erlaubt. Wo steht gesetzlich geregelt, dass es in schützenswerten Flurräumen Einschränkungen gibt, bzw. geben kann?
Lord Zinker Lord Zinker Beitrag 58 von 142
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Probleme hat die Welt...
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 59 von 142
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naja, wenn du so eifrig Fotoproduktionen durchführst, dann kannst du ja nur noch hoffen das du dich bei den Fotos nicht auch noch auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Fußgängerzonen befunden hast. Denn Fotoproduktionen sind da regelmäßig als Sondernutzung eingestuft. Und dafür brauchst du die entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde. Meist fallen da dann Kosten an. :-)
(Grundlage ist da oft § 16 StrG Sondernutzung und verwände Gesetze)

Gruß
Sören
slart slart Beitrag 60 von 142
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Interessanter Einwurf Sören. Es ist aber keine Rede von Sondernutzung, sondern Produktion. Wenn dann wäre die Frage, was unter "Produktion" zu verstehen wäre. Das ist nicht eindeutig formuliert. Es gibt aber einen Hinweis, dass schon einfacher Aufwand darunter zählt, wie "kein Einsatz größerer Technik". Auch ist eine Produktions-"Firma" kein eigenmächtiger Entscheidungsgrund ob ja oder nein. Es ist jede Produktion, also das knipsen an sich für VÖ und Kommerz, gemeint. Ich wiederhole:
"Dies enthebt nicht von der Pflicht der Antragsstellung."

Hier mal Infos zu den NSG und LSG in Berlin, incl. Barnim.
"In Berlin sind nahezu alle größeren Erholungslandschaften als Landschaftsschutzgebiet gesichert. Aktuell sind rund 13 Prozent der Landesfläche als LSG ..."
Und es geht weiterhin nur um die Rechtslage, nicht was jeder für sich macht oder was er davon hält. Also Contenance!

Übersichtskarte LSG Berlin: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/n ... arte.shtml

Übersichtskarte NSG Berlin: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/n ... arte.shtml

Info Naturpark Barnim mit Karte: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/n ... ndex.shtml

Soviel dazu.

Bisher ist der Infostand, dass die Verwaltungen generell vorher gefragt werden wollen, wenn Fotos für VÖ und Kommerz geknipst werden, egal in welchem Umfang. Es gibt keine Selbstentscheidungsklausel.
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