Gut, aber es bleibt festzuhalten, dass alle Links, die bisher auf eine Erlaubnis für kommerzielle Fotografie verlangen, einen erheblichen Eingriff in die Natur dort vorsehen und vermutlich auch nicht zuletzt deshalb mit erheblichen (auch monetären) Auflagen verbunden sind.
Ich muss schon sagen, dass ich wirklich entsetzt bin, angesichts der Tatsache, wie viel Unklarheit hier bezüglich der Gesetzeslage herrscht angesichts eines solch klaren Sachverhalts.
Ich werde jetzt einmal an der Stelle einen Schritt weitergehen und 'mal einen Verlag für hiesige Bildbände anschreiben... vielleicht kann mir dort jemand Auskunft geben. Schließlich vertreiben die die Fotos kommerziell.
Ich muss schon sagen, dass ich wirklich entsetzt bin, angesichts der Tatsache, wie viel Unklarheit hier bezüglich der Gesetzeslage herrscht angesichts eines solch klaren Sachverhalts.
Ich werde jetzt einmal an der Stelle einen Schritt weitergehen und 'mal einen Verlag für hiesige Bildbände anschreiben... vielleicht kann mir dort jemand Auskunft geben. Schließlich vertreiben die die Fotos kommerziell.
Die Sache ist doch glasklar. Es gibt kein Verbot. Und es wird kein Hausrecht im eigentlichen Sinne in einem Nationalpark ausgeübt.
Sondernutzungen z.B. durch ganze Sets sind ein anderes Thema.
Sondernutzungen z.B. durch ganze Sets sind ein anderes Thema.
29.06.15, 16:06
Beitrag 33 von 142
Zitat: o_ke 26.06.15, 09:10Zum zitierten Beitrag
und heute eine Antwort bekommen
Zitatanfang:
...
das Betreten des Nationalparks ist grundsätzlich erlaubt, ebenso das Fotografieren. Ein Wegegebot existiert nicht. Dies ist in anderen Nationalparks anders, insofern gibt es keine einheitliche Regelung. Sie können die Fotos nach Belieben verwenden, wir freuen uns, wenn Sie dies vorrangig zum Vorteil des Nationalparks tun.
Es gelten aber die Bestimmungen, die auch außerhalb des Nationalparks gelten, insbesondere die Naturschutzgesetzgebung. So dürfen Naturwaldparzellen und Naturschutzgebiete, die es nach wie vor innerhalb des Nationalparks gibt, nicht betreten werden. Karten über die Lage und Grenzen dieser Schutzgebiete finden Sie im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung (LANIS) unter http://www.naturschutz.rlp.de.
Die Naturschutzgesetzgebung spricht auch Verbote aus, insbesondere
· Störung und Beunruhigung der Brut- und Lebensräume
· Verfolgung von Tieren der geschützten Arten, dazu zählt bereits das Aufheben eines Feuersalamanders, auch wenn man diesem dadurch nicht schadet.
· Mutwillige Zerstörung von Vegetation usw.
Durch andere Gesetze ist das Ersteigen von jagdlichen Einrichtungen verboten. Das Rauchen im Wald ebenso, die Wege sind zudem für KFZ gesperrt. Das Aufstellen von Tarnzelten und Lockeinrichtungen, Scheinwerfern oder automatischen Kameras („Fotofallen“ ) können wir verständlicherweise nicht zulassen.
Ein guter Anhalt für angemessenes Verhalten bietet auch der Kodex der Naturfotografen, den Sie sicher im Internet finden werden.
Wir freuen uns , wenn Sie in diesem Rahmen zu tollen Fotos kommen. … die wir uns natürlich auch gerne im Internet anschauen würden.!
...
Zitatende
und heute eine Antwort bekommen
Zitatanfang:
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das Betreten des Nationalparks ist grundsätzlich erlaubt, ebenso das Fotografieren. Ein Wegegebot existiert nicht. Dies ist in anderen Nationalparks anders, insofern gibt es keine einheitliche Regelung. Sie können die Fotos nach Belieben verwenden, wir freuen uns, wenn Sie dies vorrangig zum Vorteil des Nationalparks tun.
Es gelten aber die Bestimmungen, die auch außerhalb des Nationalparks gelten, insbesondere die Naturschutzgesetzgebung. So dürfen Naturwaldparzellen und Naturschutzgebiete, die es nach wie vor innerhalb des Nationalparks gibt, nicht betreten werden. Karten über die Lage und Grenzen dieser Schutzgebiete finden Sie im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung (LANIS) unter http://www.naturschutz.rlp.de.
Die Naturschutzgesetzgebung spricht auch Verbote aus, insbesondere
· Störung und Beunruhigung der Brut- und Lebensräume
· Verfolgung von Tieren der geschützten Arten, dazu zählt bereits das Aufheben eines Feuersalamanders, auch wenn man diesem dadurch nicht schadet.
· Mutwillige Zerstörung von Vegetation usw.
Durch andere Gesetze ist das Ersteigen von jagdlichen Einrichtungen verboten. Das Rauchen im Wald ebenso, die Wege sind zudem für KFZ gesperrt. Das Aufstellen von Tarnzelten und Lockeinrichtungen, Scheinwerfern oder automatischen Kameras („Fotofallen“ ) können wir verständlicherweise nicht zulassen.
Ein guter Anhalt für angemessenes Verhalten bietet auch der Kodex der Naturfotografen, den Sie sicher im Internet finden werden.
Wir freuen uns , wenn Sie in diesem Rahmen zu tollen Fotos kommen. … die wir uns natürlich auch gerne im Internet anschauen würden.!
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Zitatende
Habe inzwischen eine Antwort aus dem Nationalpark Kellerwald-Edersee bekommen. Dort besagt die Verordnung, dass jegliche gewerbliche Tätigkeit dort verboten ist.
Jetzt stelle ich mir allerdings die Frage, worunter die alltägliche Fotografie dort fällt. Gewerblich ist ja im fotografischen Sinne nicht zwangsläufig identisch mit dem Begriff "kommerziell", so viel ich weiß. Mache ich dort Natur-Fotos, dann mache ich die doch nach streng künstlerischen Aspekten, wonach meine Tätigkeit doch eher im freiberuflichen/künstlerischen Sektor anzusiedeln wäre, selbst wenn ich die Fotos anschließend veröffentliche und verkaufe. Sprich: Gewerblich fotografieren könnte ich dort doch eigentlich nur, wenn ich irgendwelche Modelshootings und Co. dort anbiete, nicht aber etwa durch Stockfotografie, oder?
Jetzt stelle ich mir allerdings die Frage, worunter die alltägliche Fotografie dort fällt. Gewerblich ist ja im fotografischen Sinne nicht zwangsläufig identisch mit dem Begriff "kommerziell", so viel ich weiß. Mache ich dort Natur-Fotos, dann mache ich die doch nach streng künstlerischen Aspekten, wonach meine Tätigkeit doch eher im freiberuflichen/künstlerischen Sektor anzusiedeln wäre, selbst wenn ich die Fotos anschließend veröffentliche und verkaufe. Sprich: Gewerblich fotografieren könnte ich dort doch eigentlich nur, wenn ich irgendwelche Modelshootings und Co. dort anbiete, nicht aber etwa durch Stockfotografie, oder?
Hallo Alex,
auch ich habe mir mal die Mühe gemacht, und 5 Nationalpark-Verwaltungen von 3 Nationalparks angeschrieben.
Bis jetzt habe ich von 2 Verwaltungen Antwort bekommen.
Generell ist das Fotografieren uneingeschränkt, kommerziell, gewerblich erlaubt. Es besteht allerdings bis jetzt eine Ausnahme, und die gilt beim Fotografieren auf Halligen. Dort gilt das Hausrecht des Eigentümers bzw. Besitzers. Somit ist das aus der Panoramafreiheit ausgenommen. Hier ist die Nationalpark-Verwaltung aber behilflich Kontakt zu schaffen.
Aber einige Antworten stehen noch aus.
Ich werde berichten, wenn ich alle Antworten habe.
LG Falko
auch ich habe mir mal die Mühe gemacht, und 5 Nationalpark-Verwaltungen von 3 Nationalparks angeschrieben.
Bis jetzt habe ich von 2 Verwaltungen Antwort bekommen.
Generell ist das Fotografieren uneingeschränkt, kommerziell, gewerblich erlaubt. Es besteht allerdings bis jetzt eine Ausnahme, und die gilt beim Fotografieren auf Halligen. Dort gilt das Hausrecht des Eigentümers bzw. Besitzers. Somit ist das aus der Panoramafreiheit ausgenommen. Hier ist die Nationalpark-Verwaltung aber behilflich Kontakt zu schaffen.
Aber einige Antworten stehen noch aus.
Ich werde berichten, wenn ich alle Antworten habe.
LG Falko
Auch wenn das ansonsten stimmt, mit den Halligen, hat die Panoramafreiheit damit nichts, aber auch gar nichts, zu tun. Ausser vielleicht, wenn dort ein Werk im Sinne des UrhG herum stünde.
*stöhn*
*stöhn*
Hatten wir nicht bereits geklärt, dass der Begriff der Panoramafreiheit in meinem Eingangspost fälschlicherweise gewählt wurde. Es geht letztlich um die kommerzielle Fotografie, das sollte inzwischen eigentlich klar sein. Und allem Anschein nach ist das so ohne Weiteres nicht in jedem Nationalpark so ohne Weiteres möglich.
@Falko:
Ich danke dir schon 'mal für deine Mühen!
@Falko:
Ich danke dir schon 'mal für deine Mühen!
Auch im Nationalpark Kellerwald-Edersee wird man problemlos gewerblich fotografieren können und die Fotos gewerblich nutzen können, auch wenn das vom Wunschdenken der Verwaltung abweichen kann. Einschränkungen dessen kann es bestenfalls im umfriedeten Gelände um das Nationalparkzentrum Kellerwald geben oder ähnliche Anlagen, nicht aber für das gesamte Gebiet des Nationalparks.
Je nach Standort und Umfriedung wäre es übrigens gut möglich, dass für das Gebäude des Nationalparkzentrums die Panoramafreiheit nicht gilt. :-)
Je nach Standort und Umfriedung wäre es übrigens gut möglich, dass für das Gebäude des Nationalparkzentrums die Panoramafreiheit nicht gilt. :-)
Zitat: AlexCane 11.07.15, 09:41Zum zitierten BeitragZitat: AlexCane 24.06.15, 22:20Zum zitierten BeitragWarum sollte es in einem Nationalpark keine Wanderwege geben??
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, worauf du mit deinem letzten Beitrag hinauswillst, Albrecht.
Ich hab nicht gesagt, dass es in einem Nationalpark aus welchem Grund auch immer keine Wanderwege geben sollte, sondern lediglich festgestellt, dass es sich dabei um ein öffentlich zugängliches Gelände handelt. - Wenn dem nicht so wäre - und der Zutritt nicht erwünscht wäre, gäbe es dort auch keine ausgeschilderten Wanderwege.
Ich hab nicht gesagt, dass es in einem Nationalpark aus welchem Grund auch immer keine Wanderwege geben sollte, sondern lediglich festgestellt, dass es sich dabei um ein öffentlich zugängliches Gelände handelt. - Wenn dem nicht so wäre - und der Zutritt nicht erwünscht wäre, gäbe es dort auch keine ausgeschilderten Wanderwege.
Zitat: AlexCane 11.07.15, 23:01Zum zitierten BeitragDu hast gesagt, dass es ein einem Nationalpark keine Wanderwege gibt, siehe Zitat. Und selbstverständlich ist das ganze ein Problem der Panoramafreiheit. Das kommerzielle Fotografieren auf öffentlichen Wegen kann dir niemand verbieten. "Kommerziell" bedeutet, das du die Bilder später vermarktest. Und da greift die Panoramafreiheit.
Gruß
Albrecht
Gruß
Albrecht
Ein Nationalpark ist ein Gebiet, in dem die Natur unter besonderen Schutz gestellt ist. Alles was dort herumsteht, hüpft, zwitschert oder um die Ecke schaut, kann selbstverständlich, wie sonst in der Natur auch, fotografiert werden. Wenn die Wege nicht verlassen werden dürfen, halt nur vom Weg aus. Wenn Tarnzelte verboten sind, dann eben ohne.
Und die Fotos können in einem Fotokalender, Bildband oder sonst wie vermarktet werden.
PaulHarris
Und die Fotos können in einem Fotokalender, Bildband oder sonst wie vermarktet werden.
PaulHarris
Zitat: Albrecht D 12.07.15, 12:21Zum zitierten BeitragZitat: AlexCane 11.07.15, 23:01Zum zitierten BeitragDu hast gesagt, dass es ein einem Nationalpark keine Wanderwege gibt, siehe Zitat. Und selbstverständlich ist das ganze ein Problem der Panoramafreiheit. Das kommerzielle Fotografieren auf öffentlichen Wegen kann dir niemand verbieten. "Kommerziell" bedeutet, das du die Bilder später vermarktest. Und da greift die Panoramafreiheit.
Gruß
Albrecht
Ich habe nicht gesagt, dass es dort keine Wanderwege gibt, sondern dass es dort, wenn der Park nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden würde, keine Wanderwege gäbe. Das nennt man Konjunktiv. ;-)
Und wie wir bereits festgestellt hatten, greift die Panorama-Freiheit hier nicht, weil es sich bei der Natur um kein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, wie etwa bei einem berühmten Gebäude. Was hier eventuell greifen würde, wäre hingegen die Parkordnung, wobei hier ja die Meinungen durchaus auseinander gehen.
Gruß
Albrecht
Ich habe nicht gesagt, dass es dort keine Wanderwege gibt, sondern dass es dort, wenn der Park nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden würde, keine Wanderwege gäbe. Das nennt man Konjunktiv. ;-)
Und wie wir bereits festgestellt hatten, greift die Panorama-Freiheit hier nicht, weil es sich bei der Natur um kein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, wie etwa bei einem berühmten Gebäude. Was hier eventuell greifen würde, wäre hingegen die Parkordnung, wobei hier ja die Meinungen durchaus auseinander gehen.
Was mir an Informationsmaterial von den Nationalparkverwaltungen vorliegt, ist es so, dass das Fotografieren und die kommerzielle Nutzung der Fotos uneingeschränkt möglich ist.
Einschränkungen gibt es nur da, wo die Nationalparkordnung auch Einschränkungen vorsieht. Wanderwege nicht verlassen, Schutzzonen nicht betreten...
Das scheint manchmal für einen Besucher nicht klar ersichtlich.
Bestes Beispiel ist das Betreten von privatem Grund innerhalb des Nationalparks. Das kann man nicht immer genau wissen, welche Bereiche privat sind.
Da man nicht überall Schilder stehen haben möchte, sind diese Flächen für den normalen Besucher auch schwer zu erkennen. Da hilft dann aber die Nationalpark-Verwaltung weiter.
Ich habe mal Fotos von Märzenbechern in einem Naturpark, nicht in einem Nationalpark, gemacht. Sofort kam ein Besitzer auf mich zu, und erklärte mir, dass ich mich auf privatem Grund und Boden befinden würde. Für mich absolut nicht erkennbar, obwohl ich mich mit so etwas auskenne.
Ein späterer Verglich zwischen meinem GPS-Track und den Grundstücksgrenzen zeigte aber deutlich, dass ich mich ca. 1m auf privaten Grund befunden habe.
Eine kurze Nachricht an den Eigentümer, und ich durfte die Bilder uneingeschränkt nutzen.
Das mal so als Beispiel am Rand.
LG Falko
Einschränkungen gibt es nur da, wo die Nationalparkordnung auch Einschränkungen vorsieht. Wanderwege nicht verlassen, Schutzzonen nicht betreten...
Das scheint manchmal für einen Besucher nicht klar ersichtlich.
Bestes Beispiel ist das Betreten von privatem Grund innerhalb des Nationalparks. Das kann man nicht immer genau wissen, welche Bereiche privat sind.
Da man nicht überall Schilder stehen haben möchte, sind diese Flächen für den normalen Besucher auch schwer zu erkennen. Da hilft dann aber die Nationalpark-Verwaltung weiter.
Ich habe mal Fotos von Märzenbechern in einem Naturpark, nicht in einem Nationalpark, gemacht. Sofort kam ein Besitzer auf mich zu, und erklärte mir, dass ich mich auf privatem Grund und Boden befinden würde. Für mich absolut nicht erkennbar, obwohl ich mich mit so etwas auskenne.
Ein späterer Verglich zwischen meinem GPS-Track und den Grundstücksgrenzen zeigte aber deutlich, dass ich mich ca. 1m auf privaten Grund befunden habe.
Eine kurze Nachricht an den Eigentümer, und ich durfte die Bilder uneingeschränkt nutzen.
Das mal so als Beispiel am Rand.
LG Falko
Ich denke, die Thematik enthält letzten Endes vermutlich sogar mehr Erbsenzählerei als ihr gut tut. Wie wir ja bereits festgehalten haben, gibt es kein Gesetz, dass das Fotografieren dort wirklich verbieten würde. Was es gibt, sind Parkverordnungen, die teilweise undurchsichtig formuliert wurden, und Mitarbeiter, die in den Nationalparks arbeiten und selbst nur geringfügig Ahnung haben, wie weit Ihre Befugnisse gehen oder wie dieser und jener Paragraph in der Parkverordnung auszulegen ist.
Ohne hier jemanden anstiften zu wollen... Ich vermute, wenn man sich nett und freundlich vor Ort an das Personal wendet, nach der ein oder anderen empfehlenswerten Stelle zum Fotografieren fragt und ganz nebenbei erwähnt, dass die Fotos für einen Bildband oder eine Webseite sind, dann wird man in der Regel auch nicht abgewiesen. Und wenn jemand am Ende doch auf dem falschen Fuß aufgestanden sein sollte, die Fotos im Internet sieht und darauf besteht, dass sie verschwinden, dann löscht man sie eben und zahlt schlimmstenfalls die paar Kröten für die Ordnungswidrigkeit, im Park fotografiert zu haben. Mehr kann's ja aus juristischer Sicht vermutlich nicht werden und selbst das halte ich schon für extrem unwahrscheinlich.
Klingt jedenfalls besser, als zu sagen: In dem Nationalpark werde ich nie Fotos machen - ganz egal wie schön das Motiv ist -, weil ich sie am Ende eh nicht veröffentlichen darf, weil die Parkverordnung dieses und jenes besagt.
Ohne hier jemanden anstiften zu wollen... Ich vermute, wenn man sich nett und freundlich vor Ort an das Personal wendet, nach der ein oder anderen empfehlenswerten Stelle zum Fotografieren fragt und ganz nebenbei erwähnt, dass die Fotos für einen Bildband oder eine Webseite sind, dann wird man in der Regel auch nicht abgewiesen. Und wenn jemand am Ende doch auf dem falschen Fuß aufgestanden sein sollte, die Fotos im Internet sieht und darauf besteht, dass sie verschwinden, dann löscht man sie eben und zahlt schlimmstenfalls die paar Kröten für die Ordnungswidrigkeit, im Park fotografiert zu haben. Mehr kann's ja aus juristischer Sicht vermutlich nicht werden und selbst das halte ich schon für extrem unwahrscheinlich.
Klingt jedenfalls besser, als zu sagen: In dem Nationalpark werde ich nie Fotos machen - ganz egal wie schön das Motiv ist -, weil ich sie am Ende eh nicht veröffentlichen darf, weil die Parkverordnung dieses und jenes besagt.