DSGVO keine Panik mehr?

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Dennis Brade Dennis Brade Beitrag 16 von 49
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Wie schon geschrieben gilt nach wie vor das KUG als nationales Recht.
Die Dsgvo ist nur eine Ergänzung und hebt das KUG nicht auf.
Anfangs würde aber genau das angenommen was zu den hitzigen Diskussionen führte.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 17 von 49
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Zitat: effendiklaus 11.07.18, 20:40Zum zitierten BeitragBei uns in Bayern wurde Eltern verboten, bei einer Kindergartenaufführung zu fotografieren.
An Schulen und Kindergärten ist es aber schon länger so, dass die Zustimmung der Eltern der fotografierten Kinder vorliegen muss. Ich kenne eine Fotografin, die an Schulen fotografiert. Da werden die Kinder, deren Eltern die Zustimmung verweigert haben, vor dem Fotografieren aussortiert.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 18 von 49
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Zitat: Dennis Brade 14.07.18, 06:36Zum zitierten BeitragDie Dsgvo ist nur eine Ergänzung und hebt das KUG nicht auf.
Es ist keine Ergänzung. Es ist ewas ganz anderes. Dort wo sich KUG und DSGVO beißen hätte Deutschland nationale Anpassungsgesetze schaffen müssen. Aber seit dem BER sind wir doch daran gewöhnt, dass deutsche Tugenden abhanden gekommen sind.
KUG:
Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland ein Unterfall des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Es gibt dem Abgebildeten die Befugnis, über die Verwendung des Bildes zu bestimmen, einschließlich des Rechts, einer Veröffentlichung zu widersprechen.[1] Im einfachen nationalen Recht wird es durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) vom 9. Januar 1907, außerdem durch Art. 8 Abs. 1 EMRK. Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist in § 201a StGB geregelt."
DSGVO:
"Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt." Im weiteren wird erklärt, was diese Untersagung aufhebt.

Im KUG wird also geklärt, dass ich Personen als Beiwerk fotografieren darf. In der DSGVO wird geklärt, wie mit den biometrischen Daten (Gesichter) umzugehen ist.
Wolfgang Sh. Wolfgang Sh. Beitrag 19 von 49
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Zitat: Siggiknipst 15.07.18, 08:50Zum zitierten BeitragIm KUG wird also geklärt, dass ich Personen als Beiwerk fotografieren darf. In der DSGVO wird geklärt, wie mit den biometrischen Daten (Gesichter) umzugehen ist.

Wenn dem so wäre, würde es mich sehr beruhigen. Das bedeutet aber auch, dass alles was wir unter Streetfotografie, also explizite Menschenfotografie, verstehen, zustimmungspflichtig wäre. Als Beispiel habe ich ja schon Fotografie im öffentlichen Personenverkehr genannt. Da sind die Menschen nie bloßes Beiwerk. Ich denke da aber auch an Bettler in der Fußgängerzone u.ä.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 20 von 49
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Zitat: Wolfgang Sh. 15.07.18, 16:14Zum zitierten Beitrag, zustimmungspflichtig wäre
War es vorher auch schon. Nur dass jeder Streetfotograf das Risiko für sich abwägen musste.
Ich veröffentliche Fotos von Menschen, bei denen ich mich frage, warum sie dagegen vorgehen sollten.
Matthias von Schramm Matthias von Schramm   Beitrag 21 von 49
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Zitat: Wolfgang Sh. 15.07.18, 16:14Zum zitierten BeitragIch denke da aber auch an Bettler in der Fußgängerzone u.ä.

Das Interesse des Abgelichteten zu klagen, ist gewissermaßen zu lesen. Deswegen ist der Bettler in der FuZO (den ich aus anderen Gründen nicht ablichten wollte) ein schlechtes Beispiel.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 22 von 49
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Zitat: Wolfgang Sh. 15.07.18, 16:14Zum zitierten BeitragIch denke da aber auch an Bettler in der Fußgängerzone u.ä.
Sowas soll Streetfotografie sein? Mir schwillt der Hals. Das ist Ergötzungsfotografie.
Wolfgang Sh. Wolfgang Sh. Beitrag 23 von 49
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Zitat: Siggiknipst 15.07.18, 21:46Zum zitierten BeitragZitat: Wolfgang Sh. 15.07.18, 16:14Zum zitierten BeitragIch denke da aber auch an Bettler in der Fußgängerzone u.ä.
Sowas soll Streetfotografie sein? Mir schwillt der Hals. Das ist Ergötzungsfotografie.

Das war ja auch nur ein Beispiel. Gerade die Fotografie von Menschen die am gesellschaftlichen Rand stehen (Arme, Alte, Kranke), scheint doch über Jahrzehnte höchst erfolgreich gewesen zu sein. Das nannte sich "sozialkritische" Fotografie. Auf jeden Fall erinnere ich mich aus meiner Zeit als Fotoclubmitglied an viele solcher Aufnahmen. Hast du hier in der FC noch nie solche Bilder gesehen? Im Prinzip sind doch alle Bilder betroffen, wo der Mensch nicht nur "Beiwerk" ist. Und das sind zu 99% alle Bilder, die unter "Streetfotografie" laufen. Gerade, wenn Menschen bei der Arbeit oder in der Freizeit heimlich fotografiert wurden, sind reizvolle Milieustudien entstanden. Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen doch nach Inkrafttreten der DSGVO offensichtlich schon "vor" der Aufnahme alle betroffenen Personen um Erlaubnis gefragt werden. Damit wären doch solche Aufnahmen im Prinzip überhaupt nicht mehr möglich. Ich selbst bin kein Streetfotograf. Mich interessiert trotzdem, wie sich die rechtliche Situation durch die neue Verordnung geändert hat. Falls es immer noch nicht klar sein sollte, welche Art Bilder ich meine, die finden sich Massenweise in der Rubrik "Menschen: Reportagefotografie".
Wolfgang Sh. Wolfgang Sh. Beitrag 24 von 49
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Ich habe jetzt extra ein Bild hochgeladen, damit ihr versteht, was mir solche Sorgen macht.

Das Rathaus Das Rathaus Wolfgang Sh. 16.07.18 29

Auf dem Bild sind Personen zu sehen. Ohne diese Personen war das Bild aber nicht machbar. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Menschen nur Beiwerk sind, also kein Problem darstellen. Wie sieht es jetzt mit der neuen DSGVO aus? Ich habe das Bild schon verunstaltet, indem ich die Gesichter unkenntlich gemacht habe. Trotzdem bleibt das ungute Gefühl, etwas getan zu haben, was nicht gesetzmäßig ist. Ich habe auch darauf geachtet, ein altes Bild zu nehmen, was ich lange vor der DSGVO gemacht habe. Diese Rechtsunsicherheit macht mich noch wahnsinnig.
Karpfen Karpfen Beitrag 25 von 49
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Zitat: Wolfgang Sh. 16.07.18, 13:29Zum zitierten BeitragIch habe jetzt extra ein Bild hochgeladen, damit ihr versteht, was mir solche Sorgen macht.

Das Rathaus Das Rathaus Wolfgang Sh. 16.07.18 29

Auf dem Bild sind Personen zu sehen. Ohne diese Personen war das Bild aber nicht machbar. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Menschen nur Beiwerk sind, also kein Problem darstellen. Wie sieht es jetzt mit der neuen DSGVO aus? Ich habe das Bild schon verunstaltet, indem ich die Gesichter unkenntlich gemacht habe. Trotzdem bleibt das ungute Gefühl, etwas getan zu haben, was nicht gesetzmäßig ist. Ich habe auch darauf geachtet, ein altes Bild zu nehmen, was ich lange vor der DSGVO gemacht habe. Diese Rechtsunsicherheit macht mich noch wahnsinnig.


Das hochintelligente Gesetz wirst du nicht ändern können, zumal es gute Einkommen für überflüssige Advokaten schafft.

Wenn du aber (am besten mit Stativ) ca. 20 Aufnahmen des Motivs machst, ist es sehr wahrscheinlich das eine gibt, die die Leute zeigt, wenn keiner in Richtung Kamera guggt .

Oder in Zukunft Blumen knipsen, da man auch schon (richtigen) Affen Persönlichkeitsrechte am Bild zusprechen will bzw. hat.
Matthias von Schramm Matthias von Schramm   Beitrag 26 von 49
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Zitat: Wolfgang Sh. 16.07.18, 13:29Zum zitierten BeitragDiese Rechtsunsicherheit macht mich noch wahnsinnig.

Wenn du ernsthaft glaubst, jemand auf diesem Bild würde Interesse haben, Dich verklagen zu wollen, würde ich anstatt hier mit uns zu diskutieren, etwas Geld in die Hand nehmen und einen Fachanwalt zu konsultieren, der Dich umfassend berät. Wenn Du es nicht ernsthaft glaubst, dann würde ich das lassen.

Es gibt übrigens etliche Situationen im Alltag, in die man hinein schlittern kann, die eine Rechtsunsicherheit darstellen. Damit sollte man gewissermaßen in einem bestimmten Alter lernen zu leben, es sei denn man hat haufenweise schlechte Erfahrungen gemacht. Dann sollte man vielleicht etwas mal ändern.
Knips Omat Knips Omat   Beitrag 27 von 49
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Zitat: Wolfgang Sh. 16.07.18, 13:29Zum zitierten BeitragIch habe jetzt extra ein Bild hochgeladen, damit ihr versteht, was mir solche Sorgen macht.

Als Privatmensch betrifft dich die DSGVO überhaupt nicht. Wenn du sowas beruflich machen würdest, oder auch auf der Website einer Organisation wie z.B. einem Verein, wäre das anders. Das ist im Gesetz ausdrücklich so geregelt. Wenn du für dich rein privat Fotos machst und evtl. als reine Hobbygeschichte irgendwo veröffentlichst, ist die DSGVO für dich nicht relevant.

Die bereits bisher schon bestehenden Einschränkungen durch Persönlichkeitsrechte anderer (wie z.B. Recht am eigenen Bildnis, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich usw.) gelten natürlich nach wie vor. Aber die DSGVO ist hier vollkommen schnuppe.

Zitat Gesetzestext DSGVO:
"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
(...)
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,(...)"

Zitat: Wolfgang Sh. 16.07.18, 13:29Zum zitierten BeitragIch habe auch darauf geachtet, ein altes Bild zu nehmen, was ich lange vor der DSGVO gemacht habe.

Das wiederum würde dir im Zweifelsfall überhaupt nichts helfen. Die DSGVO gilt nicht nur für Daten, die nach ihrem Inkrafttreten erhoben / erstellt wurden, sondern generell für die Verarbeitung aller personenbezogener Daten z.B. durch Firmen, Vereine, Religionsgemeinschaften und ähnliches. Halt alles außerhalb der oben genannten persönlichen oder familiären Tätigkeiten.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 28 von 49
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Zitat: Knips Omat 16.07.18, 18:52Zum zitierten Beitragc) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,(...)"
Und was ist nun am verlinkten Bild "persönlich oder familiär"?
"Persönlich oder familiär" ist es nur, wenn es nicht veröffentlicht wird.
Schon dass er es hier reingestellt hat, ist nicht mehr "persönlich oder familiär".
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 29 von 49
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Zitat: Siggiknipst 16.07.18, 19:39Zum zitierten BeitragZitat: Knips Omat 16.07.18, 18:52Zum zitierten Beitragc) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,(...)"
Und was ist nun am verlinkten Bild "persönlich oder familiär"?
"Persönlich oder familiär" ist es nur, wenn es nicht veröffentlicht wird.
Schon dass er es hier reingestellt hat, ist nicht mehr "persönlich oder familiär".


Lese dir mal den Erwägungsgrund 18 durch. Dann wird es klarer.
https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht ... ate-77116/
Zitat:
Abs. 1 S. 2 BDSG n.F.). Teilweise wird im Internet geschrieben, dass die sog. Haushaltsausnahme bereits dann überschritten sei, wenn man persönliche Fotos im Internet, etwa bei Facebook hochlädt. Dann würde die DSGVO gelten. Dies ist aber nicht richtig, wie der Erwägungsgrund 18 zur DSGVO ausdrücklich klarstellt. Danach muss zwar Facebook die DSGVO beachten, nicht aber seine Nutzer. Die müssen sich weiterhin nur nach dem KUG richten.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 30 von 49
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Ich bin nicht deiner Meinung. Er hat fremde Menschen abgebildet und das ist nicht mehr persönlich-familiär. Nach KUG sind sie zwar Beiwerk, nach DSGVO sind es aber freilaufende Personaldaten. Wobei ich mich frage, ab welcher Abbildungsgröße ein Mensch identifizierbar ist.
Das halte ich für einen krampfhaften Versuch, zu erklären, was persönlich-familiär ist:
"Typische persönlich-familiäre Bereiche

Freizeit, Liebhabereien, Urlaub, privater Konsum, Sport, Unterhaltung; die typische dazu gehörende Datenverarbeitung betrifft z.B. Adressen, Telefonnummern, Webadressen, E-Mail-Adressen, Geburtstage, weitere Angaben von Freunden, Bekannten, Verwandten, Hobby- und Tauschpartnern
Kollegen (nur soweit ausschließlich für private Kontakte genutzt, nicht für die Koordination von Berufseinsätzen)
Lesezeichen/Favorites/Bookmarks zum Internet-Surfen, der Verlauf/History der privaten Browser-Nutzung
E-Mail-Korrespondenz, gleich ob im PC, Notebook, Handheld, Smart Phone oder Telefon gespeichert oder auch auf einem Server abgelegt
Daten über Internetrecherchen mit Suchmaschinen zu privaten Bekannten und deren Ergebnisse
Datenumgang zu Bewerbungen sowie Aus- und Fortbildung oder zur Vergütung auf der Seite des Bewerbers bzw. Beschäftigten
als „privat“ (nicht ausreichend: "persönlich") bezeichnete Laufwerke
zur privaten Nutzung freigegebene Notebooks, Handhelds oder Mobiltelefone des Arbeitgebers unter der Voraussetzung, dass der Datenzugang faktisch und rechtlich auf den Beschäftigten persönlich begrenzt ist
„Notfallkontakt“, also Namen und Erreichbarkeitsdaten einer im Notfall (etwa bei Bewusstlosigkeit des Beschäftigten) zu unterrichtenden Person (wird zwar allein im persönlichen Interesse des Beschäftigten und auf dessen Wunsch gespeichert, bezweckt aber die Information des Arbeitgebers)"
https://www.datenschutz-wiki.de/1_BDSG_ ... z_2_Teil_2
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