Im Mai war die neue DSGVO "das" Thema in der Fotocommunity, in anderen Fotoforen und in den Fotogruppen von Facebook. Das hat mich so total verunsichert, dass ich noch nicht einmal mehr Bilder in der Öffentlichkeit gemacht habe, wo Personen nur ganz klein und aus der Ferne (früher als Beiwerk angesehen) zu sehen waren. Bei älteren Bildern habe ich die Gesichter vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht. Jetzt haben wir Juli und das Thema ist wie von Erdboden verschwunden. Offenbar keine massenhaften Abmahnungen, Anzeigen o.ä. Was ist Jetzt. Kann man tatsächlich wieder zur Tagesordnung übergehen und wie früher fotografieren? Wie oft habe ich in der FC Bilder gesehen, welche z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln gemacht wurden und die abgebildeten Personen nicht nur nebensächliches Beiwerk waren. Ich würde mir bei solchen Bildern, wenn sie von mir wären, in die Hose machen. Immer die Angst im Nacken, gleich Post von einem Abmahnanwalt zu bekommen oder auf Unterlassung verklagt zu werden. Warum ist das Thema so plötzlich wieder aus dem Fokus der Öffentlichkeit verschwunden?
...weil die meisten nicht so ängstlich wie du sind und die dsgvo auch recht gut verstehen, bzw. deren kontext.
Zitat: XYniel 11.07.18, 16:10Zum zitierten Beitrag
Wenn du schon massenweise so viele widersprüchliche Artikel und Stellungnahmen zu dem Thema gelesen hättest wie ich, wärst du auch ängstlich.
Wenn du schon massenweise so viele widersprüchliche Artikel und Stellungnahmen zu dem Thema gelesen hättest wie ich, wärst du auch ängstlich.
habe ich und ich denke viel mehr, weil es mich voll betrifft...bis hin zur hp und pixel/cookies -> bin trotzdem nicht ängstlich. angst ist nie ein guter Ratgeber ;-)
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Fußballfanclub mit FB, Twitter Accounts und einem Blog mit Bildberichten zu den Spielen, Vereinen und Hintergrund insbesondere zum Frauenfußball haben wir uns natürlich auch mit der DSVGO beschäftigt.
Hier zu zwei Links
1. Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO ausserhalb des Journalismus.
https://www.filmverband-suedwest.de/wp- ... _DSGVO.pdf
2. Warum es wohl keine Abmahnwelle geben wird und wie man sich zur Not wehren kann.
http://www.rechtzweinull.de/archives/25 ... -kann.html
3. Mein Tipp an Wolfgang. Lass Dich nicht verunsichern und auch nicht provozieren. Bei weitem nicht jeder hat sich hinreichend informiert. Es ist also kein Beinbruch hier mal nachzufragen.
Hier zu zwei Links
1. Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO ausserhalb des Journalismus.
https://www.filmverband-suedwest.de/wp- ... _DSGVO.pdf
2. Warum es wohl keine Abmahnwelle geben wird und wie man sich zur Not wehren kann.
http://www.rechtzweinull.de/archives/25 ... -kann.html
3. Mein Tipp an Wolfgang. Lass Dich nicht verunsichern und auch nicht provozieren. Bei weitem nicht jeder hat sich hinreichend informiert. Es ist also kein Beinbruch hier mal nachzufragen.
Zitat: Wolfgang Sh. 11.07.18, 16:03Zum zitierten Beitrag
In die Hose machen kenne ich ja von meiner pflegerischen Tätigkeit. Also nicht ich in meine Hose, sondern der eine oder andere Mensch, der leider aufgrund einer Erkrankung in die Hose macht. Dies führt zur Geruchsbelästigung, einem nicht unerheblichen Aufwand an Intimreinigung und Pflege, verschmutzer Kleidung und leider auch zu Schamgefühl. Ich würde Dir daher, wenn es geht, den guten Rat anheim geben, wenn sich ein Bedürfnis einstellt, die Beinkleider von prägnanten Körperöffnungen zu entfernen und Dich auf die dazu angedachte Keramik zu begeben. Zudem möchte ich Dir den Tipp geben, danach selbst gründlich eine Endreinigung vorzunehmen.
In die Hose machen kenne ich ja von meiner pflegerischen Tätigkeit. Also nicht ich in meine Hose, sondern der eine oder andere Mensch, der leider aufgrund einer Erkrankung in die Hose macht. Dies führt zur Geruchsbelästigung, einem nicht unerheblichen Aufwand an Intimreinigung und Pflege, verschmutzer Kleidung und leider auch zu Schamgefühl. Ich würde Dir daher, wenn es geht, den guten Rat anheim geben, wenn sich ein Bedürfnis einstellt, die Beinkleider von prägnanten Körperöffnungen zu entfernen und Dich auf die dazu angedachte Keramik zu begeben. Zudem möchte ich Dir den Tipp geben, danach selbst gründlich eine Endreinigung vorzunehmen.
Zitat: Matthias von Schramm 11.07.18, 17:39Zum zitierten BeitragZitat: Wolfgang Sh. 11.07.18, 16:03Zum zitierten Beitrag
In die Hose machen kenne ich ja von meiner pflegerischen Tätigkeit. Also nicht ich in meine Hose, sondern der eine oder andere Mensch, der leider aufgrund einer Erkrankung in die Hose macht. Dies führt zur Geruchsbelästigung, einem nicht unerheblichen Aufwand an Intimreinigung und Pflege, verschmutzer Kleidung und leider auch zu Schamgefühl. Ich würde Dir daher, wenn es geht, den guten Rat anheim geben, wenn sich ein Bedürfnis einstellt, die Beinkleider von prägnanten Körperöffnungen zu entfernen und Dich auf die dazu angedachte Keramik zu begeben. Zudem möchte ich Dir den Tipp geben, danach selbst gründlich eine Endreinigung vorzunehmen.
Wie du dir sicher denken kannst, war das nur im übertragenen Sinne gemeint. So rein intimhygienisch gesehen, ist bei mir noch alles dicht :-) Mal Spaß beiseite, ich finde es schon merkwürdig, dass ein Thema welches so hochgekocht ist, offensichtlich innerhalb von zwei Monaten keine Bedeutung mehr zu haben scheint. An der Rechtslage hat sich doch nichts geändert. Wenn ich alles noch recht in Erinnerung habe, war der allgemeine Tenor, dass man jede Person, die irgendwie auf das Bild kommen könnte, schriftlich um Erlaubnis fragen muss und diese Personen auch jederzeit ihre Erlaubnis wieder zurückziehen können. Bleiben wir bei dem Beispiel öffentlicher Personennahverkehr. Nach reiner Lehre müsste ich jede Person in Bus, U-Bahn oder S-Bahn um Erlaubnis fragen und mir dieses Einverständnis schriftlich geben lassen. Das gleiche gilt für Personen auf öffentlichen Straßen, Plätzen usw. Ich habe sogar eine Diskussion verfolgt, wo ernsthaft behauptet wurde, durch die DSVGO wäre es nicht mehr möglich, in einem voll besetzten Fußballstadion zu fotografieren, weil man ja schlecht eine so große Zahl von Menschen um ihre Erlaubnis zur Fotografie fragen kann. So, jetzt klicke ich mal deine Links an. Vielleicht sind die erhellend.
In die Hose machen kenne ich ja von meiner pflegerischen Tätigkeit. Also nicht ich in meine Hose, sondern der eine oder andere Mensch, der leider aufgrund einer Erkrankung in die Hose macht. Dies führt zur Geruchsbelästigung, einem nicht unerheblichen Aufwand an Intimreinigung und Pflege, verschmutzer Kleidung und leider auch zu Schamgefühl. Ich würde Dir daher, wenn es geht, den guten Rat anheim geben, wenn sich ein Bedürfnis einstellt, die Beinkleider von prägnanten Körperöffnungen zu entfernen und Dich auf die dazu angedachte Keramik zu begeben. Zudem möchte ich Dir den Tipp geben, danach selbst gründlich eine Endreinigung vorzunehmen.
Wie du dir sicher denken kannst, war das nur im übertragenen Sinne gemeint. So rein intimhygienisch gesehen, ist bei mir noch alles dicht :-) Mal Spaß beiseite, ich finde es schon merkwürdig, dass ein Thema welches so hochgekocht ist, offensichtlich innerhalb von zwei Monaten keine Bedeutung mehr zu haben scheint. An der Rechtslage hat sich doch nichts geändert. Wenn ich alles noch recht in Erinnerung habe, war der allgemeine Tenor, dass man jede Person, die irgendwie auf das Bild kommen könnte, schriftlich um Erlaubnis fragen muss und diese Personen auch jederzeit ihre Erlaubnis wieder zurückziehen können. Bleiben wir bei dem Beispiel öffentlicher Personennahverkehr. Nach reiner Lehre müsste ich jede Person in Bus, U-Bahn oder S-Bahn um Erlaubnis fragen und mir dieses Einverständnis schriftlich geben lassen. Das gleiche gilt für Personen auf öffentlichen Straßen, Plätzen usw. Ich habe sogar eine Diskussion verfolgt, wo ernsthaft behauptet wurde, durch die DSVGO wäre es nicht mehr möglich, in einem voll besetzten Fußballstadion zu fotografieren, weil man ja schlecht eine so große Zahl von Menschen um ihre Erlaubnis zur Fotografie fragen kann. So, jetzt klicke ich mal deine Links an. Vielleicht sind die erhellend.
Bist Du enttäuscht, dass jetzt doch alles cooler. veräuft, als ursprünglich angenommen?
Zitat: felixfoto01 11.07.18, 18:34Zum zitierten Beitrag
Eher das Gegenteil. Wenn die Sache tatsächlich ausgestanden wäre, würde mich das sehr freuen. Ich hatte schon das Schlimmste befürchtet.
Eher das Gegenteil. Wenn die Sache tatsächlich ausgestanden wäre, würde mich das sehr freuen. Ich hatte schon das Schlimmste befürchtet.
Es gab ja bisher schon die bekannten Ausnahmen des KUG, an die sich der eine oder andere, der in der fc Fotos zeigt, schon bisher ungestraft nicht gehalten hat (Laut Zeitung kann man übrigens angeblich wegen "Verstoß gegen das KUG" mitgenommen werden: https://www.rheinpfalz.de/lokal/artikel ... assenbahn/ ).
Und die ersten Gerichte tendieren dazu, daß das KUG als "nationales Recht" eben auch die Ausnahmetatbestände der DSGVO definiert - denn genau das ist laut DSGVO möglich. Und wenn sich das durchsetzen würde, wäre das eine durchaus sinnvolle Regelung.
Dazu kommt, daß die bösen Abmahner sicherlich erstmal die low hanging fruits ernten wollen, da interessiert zB eine private HP mit derzeit noch unklarer (dh für den Abmahner risikoreichen) Rechtslage noch nicht. Kann aber noch kommen.
Und die ersten Gerichte tendieren dazu, daß das KUG als "nationales Recht" eben auch die Ausnahmetatbestände der DSGVO definiert - denn genau das ist laut DSGVO möglich. Und wenn sich das durchsetzen würde, wäre das eine durchaus sinnvolle Regelung.
Dazu kommt, daß die bösen Abmahner sicherlich erstmal die low hanging fruits ernten wollen, da interessiert zB eine private HP mit derzeit noch unklarer (dh für den Abmahner risikoreichen) Rechtslage noch nicht. Kann aber noch kommen.
Zitat: Wolfgang Sh. 11.07.18, 16:03Zum zitierten Beitrag
Wegen solcher veröffentlichter Bilder konntest Du immer verklagt werden. Da hat sich durch die DSGVO nichts verändert. Erst muss jemand ein Bild von sich im Netz finden und dann kommt ggf. der Anwalt ins Spiel. Solange nicht systematisch mit Gesichtserkennungssoftware nach Fotos gesucht wird, die das Recht am eigenen Bild verletzten, bleibt das Risiko gering.
Probleme sehe ich eher bei der Aufnahme. Zwar war die Vorstellung, dass Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit generell verboten ist, schon vor der DSGVO ubiquitär verbreitet aber eine reale Gefahr, dafür bestraft zu werden, existierte nicht. Das ist heute womöglich anders, Wenn jemand es wirklich darauf anlegt, dich allein wegen Fotografierens vor Gericht zu zerren, könnte er damit Erfolg haben.
Wegen solcher veröffentlichter Bilder konntest Du immer verklagt werden. Da hat sich durch die DSGVO nichts verändert. Erst muss jemand ein Bild von sich im Netz finden und dann kommt ggf. der Anwalt ins Spiel. Solange nicht systematisch mit Gesichtserkennungssoftware nach Fotos gesucht wird, die das Recht am eigenen Bild verletzten, bleibt das Risiko gering.
Probleme sehe ich eher bei der Aufnahme. Zwar war die Vorstellung, dass Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit generell verboten ist, schon vor der DSGVO ubiquitär verbreitet aber eine reale Gefahr, dafür bestraft zu werden, existierte nicht. Das ist heute womöglich anders, Wenn jemand es wirklich darauf anlegt, dich allein wegen Fotografierens vor Gericht zu zerren, könnte er damit Erfolg haben.
Bei uns in Bayern wurde Eltern verboten, bei einer Kindergartenaufführung zu fotografieren.
Muss ich jetzt hier bestimmte Fotos von UTs auch löschen?
Muss ich jetzt hier bestimmte Fotos von UTs auch löschen?
Zitat: effendiklaus 11.07.18, 20:40Zum zitierten Beitrag
Nur wenn die Eltern der Teilnehmer bedenken haben :-)
Nur wenn die Eltern der Teilnehmer bedenken haben :-)
Zitat: Alexander Goretzky 11.07.18, 20:55Zum zitierten BeitragZitat: effendiklaus 11.07.18, 20:40Zum zitierten Beitrag
Nur wenn die Eltern der Teilnehmer bedenken haben :-)
Gib mir bitte mal deren Adresse!
Konzentrierte Her… effendiklaus 31.03.12 5
Aber ich denke, das hier sind Personen von (fc) öffentlichem Interesse.
Da bin ich durch das Pressegesetz geschützt.
Hat mit Veröffentlichung zu tun.
Nur wenn die Eltern der Teilnehmer bedenken haben :-)
Gib mir bitte mal deren Adresse!
Konzentrierte Her… effendiklaus 31.03.12 5
Aber ich denke, das hier sind Personen von (fc) öffentlichem Interesse.
Da bin ich durch das Pressegesetz geschützt.
Hat mit Veröffentlichung zu tun.
Zitat: Wolfgang Sh. 11.07.18, 16:13Zum zitierten BeitragZitat: XYniel 11.07.18, 16:10Zum zitierten Beitrag
Wenn du schon massenweise so viele widersprüchliche Artikel und Stellungnahmen zu dem Thema gelesen hättest wie ich, wärst du auch ängstlich.
ich würde sogar wetten, dass ich mehr davon gelesen habe. Ich hab nur weniger davon geglaubt.
Wenn du schon massenweise so viele widersprüchliche Artikel und Stellungnahmen zu dem Thema gelesen hättest wie ich, wärst du auch ängstlich.
ich würde sogar wetten, dass ich mehr davon gelesen habe. Ich hab nur weniger davon geglaubt.