Schleswigk u. Holsten:
Am 5. März 1460 erhielt die Ritterschaft in Ripen ein Privileg vom dänischen König Christian I.,
das unter anderem festlegte, dass das Herzogtum Schleswig (als dänisches)
und die Grafschaft Holstein (als deutsches Lehen)
„bliewen ewich tosamende ungedelt 1460“.
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