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Herr°° Steffen


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Kommentare 42

  • Der Grüne Hund 3. November 2004, 11:32

    Onhe jetzt diskutieren zu wollen : gutes Bild
  • Herr°° Steffen 2. November 2004, 13:17

    Man könnte sich darüber streiten, ob dieses bild eine plattform für ein paar verwirrte seelen von der braunen seite ist.

    -Sicherlich nicht-, zum anderen ist es das foto einer 3er serie- und sollte jedem halbfähigen beobachter einleuchten, das es nicht eine propaganda für die nazis ist.

    Auch ist dies keine ritzerei in schulbänken sondern in einem alten haus im wald in der nähe vom Berliner Olympistadion/Teufelsberg.
  • Herr°° Steffen 1. November 2004, 12:48

    gott. kunst íst immer eine interpretationssache. der hinweis als fotokunst dient zudem nur dem absatz 3, weil unklarheiten in diese richtung
  • Herr°° Steffen 31. Oktober 2004, 10:49

    absatz 3! Fotokunst.
  • Herr°° Steffen 31. Oktober 2004, 10:49

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
    Das Verwenden von Kennzeichen bzw. das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ist strafbar.
    Ebenso ist es strafbar, durch persönliche Darstellung in Wort und Geste Symbole nationalsozialistischer Organisationen zu verwenden, z.B. "Hitlergruß" oder "Sieg Heil"-Rufe, aber auch das Leugnen des millionenfachen Mordes an jüdischen Mitbürgern.

    Es folgen nur zu Aufklärungszwecken beispielhafte Darstellungen verbotener Zeichen, Texte und Parolen.

    Strafbarkeit des Verwendens von Kennzeichen bzw. des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86a, 86 Abs. 1, 2 und 4 StGB

    Hakenkreuz
    Symbol der verbotenen "NSDAP"


    Hakenkreuz
    seitenverkehrt und in allen weiteren Variationen




    Swastika-Kreuz
    verändertes Hakenkreuz;

    altindische Bezeichnung des Hakenkreuzes



    Doppel-Sigrune, sog. SS-Rune

    Zeichen der "Waffen-SS" (Schutzstaffel der "NSDAP")


    Sigrune
    germanisches "S" oder Siegesrune,

    sog. S-Rune,



    Zeichen des "Deutschen Jungvolkes" in der "Hitlerjugend"


    Zeichen der SA
    (Sturmabteilung der "NSDAP")


    Wolfsangel (waagerecht)
    Zeichen für "HJ-Adjudant"



    Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz


    Odalrune mit Schriftzug BNS
    Symbol des verbotenen "Bundes Nationaler Studenten"; Verbot durch IM Bayern gem. Art. 9 Abs. 2 GG am 24.02.61, rechtskräftig seit 29.03.61 (weitere Verbote in Berlin, SH, NW, HH)


    Odalrune (germanisches "O")
    Symbol der verbotenen "Wiking-Jugend";

    Fand in der Regel Verwendung in Verbindung mit einem auf einer stilisierten Sonne sitzenden Adler.

    Verbot durch BMI, Az.: IS 2-619331/5, am 10.11.94 gem.
    § 3 VereinsG, bestätigt durch BVerwG, Az.: 1 A 3.94, am 13.04.99

    Lodernde Flamme mit doppelt umrahmter Aufschrift "N.S."
    Symbol der verbotenen "Nationalen Sammlung";

    Verbot durch BMI, Az.: IS 1-619312-4/15, am 27.01.89 gem. § 3 VereinsG; bestätigt durch BVerwG, Az.: 1 A 19.89, am 04.12.91


    Symbole der verbotenen "Deutschen Alternative"
    Verbot durch BMI , Az.: IS 1-619312/20, am 08.12.92 gem. § 3 VereinsG, vollzogen am 10.12.92, bestätigt durch BVerwG,
    Az.: 1 A 14.92, am 30.08.95


    Sigrune mit waagerechten Spitzen und "Hakenkreuz-Negativ"
    Symbole der verbotenen "Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationaler Aktivisten (ANS/NA)";

    Verbot durch BMI, Az.: IS 1-619312-4/2, am 24.11.83 gem. § 3 VereinsG; bestätigt durch BVerwG, Az.: 1 A 1.84, am 01.04.86


    "Aktion Ausländerrückführung -Volksbewegung gegen Überfremdung und Umweltzerstörung (AAR)"
    Zeichen der unselbständigen Nebenorganisation "AAR" der "ANS/NA"

    Verbot durch BMI, s. o. "ANS/NA"


    NF-Kennzeichen
    Symbol der verbotenen "Nationalistischen Front"

    Verbot durch BMI , Az.: IS 1-619312/5, am 26.11.92 gem. § 3 VereinsG, bestätigt durch BVerwG am 24.03.98, Az.: 1 A 13.92


    Keltenkreuz in den Fängen des Adlers mit oder ohne Schriftzug VSBD
    Symbol der verbotenen "Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit (VSBD/PdA)"

    Verbot durch BMI, Az.: IS 1-619312/2, am 14.01.82 gem. § 3 VereinsG; bestätigt durch BVerwG, Az.: 1 A 12.82, am 13.05.86


    Wolfsangel, senkrecht mit Querstrich
    Symbol der verbotenen "Jungen Front" (JF), Jugendorganisation der "VSBD"

    Verbot durch BMI, s. "VSBD/PdA"


    NO-Kennzeichen und Emblem
    Symbole der verbotenen "Nationalen Offensive"

    Verbot durch das BMI , Az.: IS 1-619312/21, am 21.12.92, gem. § 3 VereinsG, vollzogen am 22.12.92; bestätigt durch das BVerwG, Az.: 1 A 1/93, am 19.06.96


    Zahnkranz FAP
    Symbol der verbotenen "Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP)

    Das BVerfG, Az.: 2BvB 2/93 und 2 BvB 3/93, sprach der FAP mit Beschluss vom 17.11.94 den Parteienstatus ab.

    Verbot durch BMI , Az.: IS 2-619312-4/7, am 22.02.95 gem. § 3 VereinsG, vollzogen am 24.02.95, bestätigt durch das BVerwG, Az.: 1 VR 1.95, am 20.10.95


    HVD-Kennzeichen
    Symbol der verbotenen "Heimattreuen Vereinigung Deutschlands (HVD)"

    Verbot durch IM BW, Az.: 5-1113.6/28, am 08.07.93 gem. § 3 VereinsG, vollzogen am 14.07.93; bestätigt durch VerwGerichtshof BW, Az.: IS 1909/93, am 11.04.94


    NB-Kennzeichen
    Symbol des verbotenen "Nationalen Blocks (NB)"

    Verbot durch IM BY, Az.: GR-IF4-144/93, am 07.06.93 gem. § 3 VereinsG (Vollzug); bestätigt durch den VGH München,
    Az.: 4 A 93.2151, am 26.01.94


    NL-Kennzeichen
    Symbol der verbotenen "Nationalen Liste"

    Verbot durch die Hamburger Behörde für Inneres,
    Az.: A 240/000.45-2/4, am 23.02.95 gem. § 3 VereinsG, vollzogen am 24.02.95; Verbot rechtskräftig mit Beschluss BVerwG v. 15.7.98 - 1 B 75/98


    JF-Kennzeichen
    Symbol des Vereins "Direkte Aktion Mitteldeutschland (JF)"

    Verbot durch IM Brandenburg am 05.05.1995 gem. § 3 VereinsG; Az.: 2-6582, Verbot rechtskräftig am 08.08.96 (unanfechtbar nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist)





    "Gau-Dreieck" (Aufnäher)

    Nachbildung des früheren Stoffabzeichens der "Hitlerjugend", welches am Oberarm der Uniform getragen wurde;




    "Kameradschaft Oberhavel"

    Verbot durch das Brandenburgische Innenministerium am 14.08.97, Az.: 1.8-89-06, bestätigt am 28.10.99 durch OVG BB





    Embleme der
    "Blood & Honour Division Deutschland"

    Verbot durch den Bundesminister des Innern vom 14.09.00


    Kennzeichen der Jugendorganisation "White Youth" der "Blood & Honour Division Deutschland",bestehend aus rotem Dreieck, in der Mitte schwarze Triskele auf weißem Kreis
    Verbot durch den Bundesminister des Innern vom 14.09.00




    Kennzeichen der verbotenen "NSDAP", ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände

    Kennzeichen der NSDAP


    Parteiabzeichen Hoheitsabzeichen



    Kennzeichen der NSDAP-Gliederungen

    Sturmabteilung (SA) NS-Kraftfahrerkorps (NSKK)



    Schutzstaffeln (SS) NSD-Studentenbund (NSDStB)



    Hitler-Jugend (HJ) NS-Frauenschaft

    Kennzeichen der an die NSDAP angeschlossenen Verbände

    (Im Zuge der Gleichschaltung von Partei und Staat wurden die Verbände als Zusammenschlüsse bereits bestehender Berufsverbände pp. mit schon vor 1933 gegründeten NSDAP-Organisationen gebildet.)


    Deutsche Arbeitsfront (DAF)
    einschl. NS-Gemeinschaft

    "Kraft durch Freude"
    NS-Volkswohlfahrt (NSV)

    Deutsches Frauenwerk NS-Rechtswahrerbund (NSRB)

    NS-Kriegsopferversorgung (NSKOV) Reichsbund Deutsche Familie (RDF)

    Reichsbund der Deutschen Beamten (RDB) NS-Reichsbund für Leibesübungen

    NS-Lehrerbund (NSLB)

    Kennzeichen sonstiger von der NSDAP überwachter Organisationen

    Reichsarbeitsdienst (RAD)
    (bis 1935 Untergliederung der NSDAP, bis 1943 eigenständige Organisation, dem Geschäftsbereich des Reichsministers des Innern unterstellt; danach Oberste Reichsbehörde und Hitler direkt unterstellt)



    Reichsnährstand (Landvolk)

    (Körperschaft des öffentlichen Rechts)






    NS-Fliegerkorps (NSFK)

    (Körperschaft des öffentlichen Rechts)




    Es folgen :

    Auszüge aus dem Strafgesetzbuch - §§ 86, 86a, 130 StGB (Gesetzestext)

    § 86. Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

    (1) Wer Propagandamittel

    einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
    einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
    einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
    Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

    (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

    (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


  • Fa Niente 30. Oktober 2004, 22:43 Voting-Anmerkung

    contra
  • HH MB 30. Oktober 2004, 22:43 Voting-Anmerkung

    ... hmm, einfach ein paar Hakenkreuze fotografieren
    bedeutet gleich Nachdenklichkeit, Warnung vor neuen
    Anzeichen etc. ???

    Sorry, CONTRA für die Galerie.
  • Inko Ginko 30. Oktober 2004, 22:43 Voting-Anmerkung

    Ich kann menschen einfach nicht verstehen
    die in diese Politische schicht rutschen,
    voralem was wollen sie besser machen,
    das Rad der Geschichte
    bringt einfach keinen plausiblen Grund zu dieser Haltung.
  • Alexander Mann 30. Oktober 2004, 22:43 Voting-Anmerkung

    Da muss ich wohl nichts mehr dazuschreiben!
  • Arne We. 30. Oktober 2004, 22:43 Voting-Anmerkung

    finde ich einfach daneben.
    contra
  • I callaveron I 30. Oktober 2004, 22:43 Voting-Anmerkung

    +
  • Rafael Mucha 30. Oktober 2004, 22:43 Voting-Anmerkung

    Die Angst der Deutschen vor den Hakenkreuzen...
  • El hombre brujo 30. Oktober 2004, 22:43 Voting-Anmerkung

    Ich würde mich inhaltlich den Ausführungen von Uli auch anschließen. Contra


    ...und Ray sollte mal seine Sprache ausmisten :-))
  • Dennis K.. 30. Oktober 2004, 22:43 Voting-Anmerkung

    Schliesse mich uli Kutting an

    CONTRA
  • Ray Hope 30. Oktober 2004, 22:43 Voting-Anmerkung

    CONTRA
    Gott ist das Scheiße.
    Wo ist denn da die politische Aussage?
    Und wenn es schon keine Aussage hat wo ist den da die Qualität.
    Knipser. Beschissener ging es wohl nicht mehr.
    LG Ray Hope

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