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Münchner Reinheitsgebot

Münchner Reinheitsgebot

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pinguin52


kostenloses Benutzerkonto, München

Münchner Reinheitsgebot

1447 wurde vom Münchner Stadtrat verordnet, dass die Brauer der Stadt allein Gerste, Hopfen und Wasser zur Bierherstellung verwenden dürfen.

1487 erließ Herzog Albrecht IV. eine Norm gleichen Inhalts zunächst für München, die später auf Oberbayern ausgedehnt wurde. Neben Preisfestsetzung und Festlegung der erlaubten Zutaten enthielt das Gesetz auch die Verordnung, dass das Bier beschaut werden musste. Dieser Erlass wurde später, ab den 1980er Jahren, von den Münchner Brauereien als „Münchner Reinheitsgebot“ bezeichnet.

Die Söhne von Herzog Albrecht IV. erweiterten das „Münchner Reinheitsgebot“ ihres Vaters in der Landesordnung von 1516 auf ganz Bayern.

Die Brauvorschriften waren eine Reaktion auf zahlreiche Klagen über schlechtes Bier. Um ihren Gewinn trotz steigender Rohstoffpreise und unterschiedlicher regionaler Bedingungen zu sichern, hatten viele Brauer mit einer schlechteren Qualität reagiert.
Ein weiterer Grund für den Erlass war die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung. Der wertvollere Weizen oder Roggen war den Bäckern vorbehalten.

Quelle: Wikipedia

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Kamera Canon EOS 600D
Objektiv Canon EF-S 15-85mm f/3.5-5.6 IS USM
Blende 5.6
Belichtungszeit 1/800
Brennweite 63.0 mm
ISO 100