DSGVO
Die DGSVO zwingt uns zu drastischen Maßnahmen.
Doch die allfällige Verpixelung der Gesichter haut nicht immer hin. Das Programm hierzu hat noch Macken,
wie mir scheint.
DSGVO
Die DGSVO zwingt uns zu drastischen Maßnahmen.
Doch die allfällige Verpixelung der Gesichter haut nicht immer hin. Das Programm hierzu hat noch Macken,
wie mir scheint.
Reiner Boehme 30. Mai 2018, 10:42
Mit Macken gefällt es mir so auch viel besserayla77 29. Mai 2018, 13:33
Breit grins - da besteht wirklich noch Verbesserungsbedarf. Aber für den Anfang ist es nicht schlecht und so schön bunt! Lg, BettinaClau.Dia´s 24. Mai 2018, 16:09
Die Gesichter leuchten so schön, da wollten die Pixel uns erfreulicherweise nicht den Eindruck verderben. Ein sehr feines Bild! Hochzeit, Geburtstag oder Silvester?Jopi 21. Mai 2018, 6:50
Ich bin früh auch immer verpixelt. Ohne Programmnorbert lampe 20. Mai 2018, 23:01
Also jez mal ganz im Ernst:erstens musst du schon ein bißchen schaun wo du die Pixel hinwirfst, also ich meine das Konfetti und zweitens ist das für mich Kunscht und dann is es sowieso egal oder hab ich da was falsch vastanden??
Ruth U. 20. Mai 2018, 13:34
Ich finde, das ist recht gut gelungen, wenn die Verpixelung immer so ausfällt, kann man gut damit leben.Alfred Schultz 20. Mai 2018, 11:35
Jeweils einen schwarzer Balken überdie Augen machen.
Geht per Photoshop ganz einfach.
Gruß - Freddy
Lang H. 20. Mai 2018, 8:54
Pixel getuppert halten sich länger im Kühli.magic-colors 20. Mai 2018, 0:02
Oh, du machst Party?Wo denn, ich komme :-)
DxFx 19. Mai 2018, 23:53
Sehr hübsche Pixel :-)Marina Luise 19. Mai 2018, 22:37
Gute Parodie - aber das Foto ist klasse ! So sehen glückliche Momente aus!Frau Luna. 19. Mai 2018, 18:10
Niemand macht so schöne Pixel wie du!(Sorry, Heide)
nenirak 19. Mai 2018, 16:59
der erste Versuch war ja schon mal ganz gut , das bekommst du sicher noch besser hinWaldi W. 19. Mai 2018, 16:58
Da war wohl zuviel Sonne auf der Linse, das Bild hat nen Rotstich !Karl H 19. Mai 2018, 16:41
Passt schon. Die vollständige Verpixelung gilt erst ab der nächsten Version der DGSVO.