Der ultimative Fotografierverbot Tread

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Nikonist Nikonist Beitrag 76 von 82
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Zitat: Pà Blasha 22.12.15, 07:48Zum zitierten BeitragBeamte kamen, brachten mich oben ins Büro und in deren Beisein musste ich die Fotos sofort löschen.
Anzeige/Geldstrafe folgte wegen unerlaubter Bilder vom Sicherheitsbereich einschl. Personal.


Und in München wird man teilweise aufgefordert, bei der Sicherheitskontrolle ein Foto zu machen, um zu beweisen, dass die Kamera keine Attrappe ist.

Zitat: Pà Blasha 22.12.15, 07:48Zum zitierten BeitragAnzeige/Geldstrafe folgte wegen unerlaubter Bilder vom Sicherheitsbereich einschl. Personal.

Und hast bezahlt? Auf welches Gesetz berufen die sich? Ist es auch entsprechend ausgeschildert?

Gruß Nikonist
Andreas Oestereich Andreas Oestereich Beitrag 77 von 82
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Zitat: Nikonist 26.12.15, 22:32Zum zitierten BeitragUnd in München wird man teilweise aufgefordert, bei der Sicherheitskontrolle ein Foto zu machen, um zu beweisen, dass die Kamera keine Attrappe ist. aber dann muss man die kamera so halten, dass nix vom sicherheitsbereich drauf ist.
Pà Blasha tè wuruhi moana Pà Blasha tè wuruhi moana Beitrag 78 von 82
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@ Nikonist,
ja, es hängt eine Flughafenordnung des Airportbetreibers aus, aber frag mich bitte nicht wo !
Der Betreiber hat danach das Hausrecht und kann das Fotografieren bei sicherheitsrelevanten
Teilen, wie Sicherheitskontrollen/Sicherheitseinrichtungen/Sicherheitspersonal etc. verbieten.

Die Anzeige (Ordnungswidrigkeit ?) kam von der Bundespolizeistelle des Dortmund Airport.
Und ja, ich habe bezahlt, bekam den Beschluss sogar nach Fremantle (Perth) nachgesendet.
Bei Nichtbezahlung könnte mir so eine zukünftige Einreise in Germany verweigert werden.
Nur, der betriebene Aufwand (Kosten) zur Strafsumme, stand in keinem Verhältnis.
Ich hätte doch gleich in Dortmund Airport bezahlen können ohne soviel Tam Tam, oder ?
=this is German thoroughness= :-))
Greetings Blasha
Nikonist Nikonist Beitrag 79 von 82
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Zitat: Pà Blasha 27.12.15, 09:32Zum zitierten BeitragBei Nichtbezahlung könnte mir so eine zukünftige Einreise in Germany verweigert werden.

Na einen eigenen Staatsbürger nicht einreisen lassen wegen einer Ordnungswidrigkeit? Das geht mMn. nicht. Müsste auch für EU Bürger gelten. Ich hätte vermutlich in diesem Fall mal einen Juristen befragt, denn sicher mag Unwissenheit nicht vor Strafe nicht schützen - so lange man es aber nicht wissen kann, weil so schlecht angeschrieben, kann man einem eigentlich nichts vorwerfen - ich vergleiche das ganze mal mit einer zugewachsenen Geschwindigkeitsbeschränkung, wo man hinterher einen Strafzettel bekommt. In letzter Konsequenz muss dann aber nicht bezahlt werden, weil es eine nicht gehörig kundgemachte Verordnung ist (was man natürlich nachweisen können muss). Ich vermute mal stark, dass es sowas in D auch gibt.

Gruß Nikonist
Pà Blasha tè wuruhi moana Pà Blasha tè wuruhi moana Beitrag 80 von 82
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1.=Na einen eigenen Staatsbürger nicht einreisen lassen ??==
-------------------
Bin im Besitz eines australischen Pass !
War für die Fa. "CATERPILLAR" nur berufl. in Deutschland.

2.=Ich vermute mal stark, dass es sowas in D auch gibt.==
-------------------
In Australien auch ! Aber dafür werde ich keinen Juristen beauftragen.
Da kostet mich die Sauce mehr wie das Fleisch :-))

Greetings Blasha
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 81 von 82
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Zitat: Pà Blasha 27.12.15, 09:32Zum zitierten Beitrag@ Nikonist,
ja, es hängt eine Flughafenordnung des Airportbetreibers aus, aber frag mich bitte nicht wo !
Der Betreiber hat danach das Hausrecht und kann das Fotografieren bei sicherheitsrelevanten
Teilen, wie Sicherheitskontrollen/Sicherheitseinrichtungen/Sicherheitspersonal etc. verbieten.

Die Anzeige (Ordnungswidrigkeit ?) kam von der Bundespolizeistelle des Dortmund Airport.
Und ja, ich habe bezahlt, bekam den Beschluss sogar nach Fremantle (Perth) nachgesendet.
Bei Nichtbezahlung könnte mir so eine zukünftige Einreise in Germany verweigert werden.
Nur, der betriebene Aufwand (Kosten) zur Strafsumme, stand in keinem Verhältnis.
Ich hätte doch gleich in Dortmund Airport bezahlen können ohne soviel Tam Tam, oder ?
=this is German thoroughness= :-))
Greetings Blasha


Da stand doch eine Begründung drin, also Paragraphen und Gesetzbücher und so.
Was haben sie angegeben?

Das Hausrecht jedenfalls dürfte kaum ein Bußgeld rechtfertigen.
Nikonist Nikonist Beitrag 82 von 82
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Zitat: Hermann Klecker 29.12.15, 01:04Zum zitierten BeitragDa stand doch eine Begründung drin, also Paragraphen und Gesetzbücher und so.

Also offenbar herrscht ja schon mal die Problematik, diese überhaupt zu finden. Auf den Bahnsteigen der ÖBB Bahnhöfe hängt beispielsweise die Hausordnung aus, da kann man sich leicht orientieren. Aber wenn die irgendwo hängt, dort wo keiner hinschaut?

Und auch ich bin der Meinung, dass ein Bußgeld jedenfalls mit einer Verwaltungsübertretung im Zusammenhang stehen muss, aber nicht mit einem Passus in der Hausordnung.

Juristen bitte vor. ;-)

Gruß Nikonist
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