Fotos von Fabrik-Gelände: Polizei+Film abgenommen

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Micha X. Micha X. Beitrag 1 von 138
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Hallo zusammen!

Ich habe eine Rechtsfrage, da ich gestern ein "interessantes" Erlebnis hatte:
Von einem Fabrikgelände (Öl-Raffinerie) habe ich Nachtaufnahmen gemacht. Dabei befand ich mich auf öffentlichem Gelände in der Nähe der Fabrik. Naja irgendwann kam eine Polizeistreife vorbei (extrem unfreundliche Polizisten), die offensichtlich dachten ich betreibe Betriebsspionage (oder mich aus Langeweile nur schikanieren wollten).
Erst haben die meine Personalien überprüft (und meinen Verbandskasten kontrolliert *grins* Echt, ohne Schmarrn!), dann musste ich zur Pforte der Fabrik mitfahren, dort wurde irgendein Sicherheitsmensch gerufen und dem wurden dann unter anderem (ohne dass ich gefragt wurde) meine Personalien weitergegeben. Dürfen die das???
Danach wurde ich belehrt, dass das Fotografieren des Fabrikgeländes nur mit Genehmigung erlaubt ist. Kann das sein? Kennt jemand entsprechende Gesetzestexte? Es befinden sich keine Schilder am Zaun und ich habe das Fabrikgelände wie gesagt nicht betreten! Anschließend wurde mir schmerzlicherweise auch noch der Film abgenommen. Ich habe zwar versucht das Ganze freundlich zu lösen und ihnen klar zu machen dass das rein private Nachtaufnahmen waren, aber keine Chance!

Kann mir jemand helfen und Antworten auf meine Fragen geben. Wäre super nett!
Ciao
Micha



Nachricht bearbeitet (23.03.2004 - 19:00h)
Magnus Pymm Magnus Pymm Beitrag 2 von 138
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.... All EEC countries are in high state of alert due to the Madrid bombing. Everyone is nervous and on their toes.
catha-childsmind catha-childsmind Beitrag 3 von 138
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So ganz unrecht haben die nicht,
auch wenn ich´s für übertrieben halte.
du darfst nicht einfach alles und jeden
fotografieren, bei betriebsgeländen ist´s
auch so ne sache.. in berlin z.b. ist, was
die wenigsten wissen, das fotografieren der
bahnanlagen, busse und strassenbahnen und das
fotografieren AUF bvg-gelände, sprich bahnhöfen
etc. verboten. aus sicherheitsgründen.
sind alle etwas empfindlich geworden seit
dem 11. september.. und nun noch mehr.

ich würde mich freundlich an die geschäfts-
leitung wenden und das versuchen zu klären.
weiterhin würde ich an den PolPräs schreiben
und mich über die unfreundlichkeit der Herren
beschweren *fg*

lg,
catha
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 138
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ich würde mich mal an die Redaktion der Tageszeitung wenden. Die können dir das entweder erklären oder sie interessieren sich für den Vorgang.

Wäre interessant, wenn du uns auf dem laufenden hälst.

ok
Fabio Viento del Verano Fabio Viento del Verano Beitrag 5 von 138
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wenn ich das irgendwo mal richtig verstanden habe, darfst du theoretisch alles fotografieren. Wichtig: du mußt dich auf öffentlichen Gelände bfingden und freien Blick auf das Motiv haben, den du dir nicht "geschaffen" hast - also ein Loch bohren oder so.

Wenn du also von einem Hügel die Fabrik fotografierst und der Hügel ist nicht Privatgelände ... dann können die Polizisten im Prinzip nichts machen.

aber ob DIE das wissen ?
Heiko Kanzler Heiko Kanzler Beitrag 6 von 138
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Mir ist am Sonntag ähnliches passiert als ich ein Panorama vom Berliner "Schloss Bellevue" (Sitz des Bundespräsidenten) schiessen wollte. Der (reguläre) Polizist hat jemanden geschickt, der mich - obwohl ich auf dem öffentlichen Bürgersteig mit meiner Ausrüstung stand - kontrollieren sollte.

Ich durfte zwar meine Bilder schiessen, als ich allerdings einen zweiten Satz (die Sonne hat sich leider während der Aufnahmen stark dem Horizont genähert) machen wollte, "verscheuchte" mich der Polizist mit den Worten "Nü reichts ja wohl, Sie haben das Schloss jetzt zwei mal _gescannt_" *schmunzel*

Ich denke auch, das die öffentlichen Schutzkräfte jetzt wegen der Terroranschläge in Madrid ziemlich sensibilisiert sind.

@ Cathrina: Von dem BVG-Verbot wusste ich auch nichts. Ich bin derzeit fleissig am Bahnanlagen fotografieren (Jannowitzbrücke, Ostbahnhof, Warschauer Straße)...

Wo bekomme ich solche Infos her? Man muss sich ja nicht unnötige in die Nesseln setzen!

Liebe Grüße, Heiko
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 138
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@Micha,

das Verhalten der Polizei ist schon eine saftige Dienstaufsichtsbeschwerde wert. Die würde ich an Deiner stelle auch erheben.

@Catharina,
die BVG kann im Rahmen ihres Hausrechtes das fotografieren innerhalb ihrer Anlagen verbieten. (Auch das ist umtritten, wie z.B. Fotografieren in öffentlichen Schwimmbädern) Dieses Hausrecht endet aber an der Grenze der BVB-Grundstücke. Du darfst also von der Straße aus Bahnhöfe und Züge fotografieren, so lange Du willst.

Fabian schrieb:

Zitat:Wichtig: du mußt dich auf öffentlichen Gelände
bfingden und freien Blick auf das Motiv haben,
den du dir nicht "geschaffen" hast - also ein Loch
bohren oder so.

Richtig!
Stefan Kl. Stefan Kl. Beitrag 8 von 138
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Als ich mit einem Bekannten im Terminal 4 des Hamburger Flughafens das Dach des Hauptgebäudes fotografiert habe, wurde ebenfalls ein Polizist auf uns aufmerksam. Er fragte dann, ob das private oder kommerzielle Fotos werden sollen. Ich fragte verwundert, ob das einen Unterschied mache, worauf er nur lächelnd den Kopf schüttelte und betonte, daß es sehr ungewöhnlich sei, daß Personen länger als 5 Minuten am gleichen Ort stünden und fotgafierten. Im Grunde konnte er aber nichts dagegen unternehmen und wir liessen uns auch nicht stören. Andererseits konnte man ungehindert und ohne Durchsuchung der Taschen zur Aussichtsplattform gelangen, auf der das Rauchen verboten ist, weil direkt darunter die Flugzeuge betankt werden. In der Tat kam uns mit der ersten Brise der geruch von Kerosin entgegen.



Nachricht bearbeitet (19.03.2004 - 14:38h)
Andreas Fischer Art-Photographer Andreas Fischer Art-Photographer Beitrag 9 von 138
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Im Hamburger Flughafen ist uns schon ganz anderes passiert



da ganz links am bildrand kommt er ;-) da ganz links am… Frank Fischer 28.10.02 11


aber die story oben kommt mir spanisch vor...klar glaube ich die geschichte aber nicht das die polizisten im recht waren
Stefan Kl. Stefan Kl. Beitrag 10 von 138
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Genau eine Etage höher aber an der gleichen Stelle waren wir.
Uns hat er weitermachen lassen. Warum auch nicht? Ist ja nicht verboten. Einige Polizisten scheinen eine Krankheit zu haben, die man chronische Kompetenzüberschreitung bezeichnen kann.
Hellmut Hubmann Hellmut Hubmann   Beitrag 11 von 138
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Solange sich der Fotograf auf öffentlich zugänglichem Gelände aufhält, ist das Fotografieren der und von Bahnanlagen noch immer erlaubt. Auch in Berlin. Das gleiche gilt meines Wissens auch für die BVG.
Heinz Schumacher Heinz Schumacher Beitrag 12 von 138
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Die Rafinerien hier in Wesseling sind alle rundum mit höhen Zäunen geschützt an denen Schilder hängen, die das Fotografieren verbieten.
Vom öffentlichen Gelände aus sieht man nichts, weil sie alles mit Schutzwällen und Baumbewuchs geschützt haben!

lg heinz
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 13 von 138
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Aber die Zäune und auch die Schilder darfst Du von der Straße aus fotografieren, so lange Du Lust hast.
Andreas Fischer Art-Photographer Andreas Fischer Art-Photographer Beitrag 14 von 138
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Stefan Klindtwordt schrieb:

Zitat:Genau eine Etage höher aber an der gleichen Stelle waren wir.
Uns hat er weitermachen lassen. Warum auch nicht? Ist ja nicht
verboten. Einige Polizisten scheinen eine Krankheit zu haben,
die man chronische Kompetenzüberschreitung bezeichnen kann.



uns wurde gesagt es sei verboten aus sicherheitsgründen und wir müssten/ könnten allerdings eine genehmigung einholen...schriftlich... und das würde natürlich einige tage dauern bis das bearbeitet ist...hmmm vieleicht lags daran das eine person so pfiffig war ausgerechnet die sicherheitskameras zu fotografieren ;-)während frank das pano aufnahm...welches eigentlich genau das zeigt was die sicherheitskamera dort einsehen kann...oder aber du wirktest harmloser als dieser "terrorist"
[fc-foto:275321]
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 15 von 138
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Ich denke dass da einiges im argen ist. Ob sie den Film einkassieren dürfen halte ich schonmal für fraglich, dann die Weitergabe deiner Personalien, könnte das ein Verstoss gegen den Datenschutz sein?
Ich finde es äusserst bedauerlich, dass aufgrund dieser Paranoia im moment scheinbar jeder der eine Kamera benutzt als potentieller Terrorist angesehen wird. In meinen Augen handelt es sich eindeutig um eine Kompetenzüberschreitung gegen die ich Beschwerde einreichen würde. Die Presse hinzuzuziehen würde ich mir als Option offen halten.
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